Ein Amtsrichter schützt das Grundgesetz

Das Urteil von Weimar und seine Bedeutung

Offenbar ist es mehr und mehr die Aufgabe der Gerichte, die Rechte der Bürger zu schützen. - Ein Kommentar

Z thomas, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
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Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley wird oft mit dem Satz zitiert: »Wir haben Gerechtigkeit gewollt und den Rechtsstaat bekommen.« Ursprünglich kritisch gemeint, beweist die Bemerkung heute ihr ganzes Gewicht: Der Rechtsstaat ist ein Garant für die Wahrung des Rechts. Und ein Autokrat wie Erdogan wusste genau, warum er bei seiner islamistischen Machtübernahme zuerst alle Richter ersetzte.

Ein Richter am Amtsgericht in Weimar hat in diesen Tagen den autoritären Versuchung einer Angela Merkel und eines Markus Söder vorerst einen Riegel vorgeschoben und wesentliche Bestimmungen des Lockdown in Thüringen für »verfassungswidrig und damit nichtig« erklärt. – Welche Symbolik! Ausgerechnet Weimar. Ausgerechnet der Wallfahrtsort deutscher Kultur. Ausgerechnet der Gründungsort der ersten wirklichen deutschen Republik und Demokratie.

Aber nicht nur der Freispruch – vor allem die Begründung taucht die Regierung Angela Merkel samt ihrer Lakaien in den Bundesländern, angefangen von Markus Söder im Süden über Bodo Ramelow in Thüringen bis zu Armin Laschet in Nordrhein-Westfalen in ein tieftrübes Licht.

Die Richter haben es sich nicht leicht gemacht – und damit der Regierung schwer. Denn anders, als ein oberflächlicher Blick auf die Begründung des Urteils vermuten lässt, wurde dem Staat das Recht zur Erlassung von Verordnungen mit Gesetzescharakter zugebilligt, sobald ein schnelles Handeln gefordert ist.

Doch dann wird die Frage aufgeworfen, wie lange die Grundrechte eingeschränkt oder auch ganz ausgesetzt werden dürfen und »ob der ›Übergangszeitraum‹ nicht bereits abgelaufen sei«. Und die Antwort fällt eindeutig aus: Ja, die Zeit ist abgelaufen. Nur kümmert das die selbstherrliche Kanzlerin offenbar so wenig wie ihre Kollegen in den 16 Ländern. Sie bestimmen und verordnen nach Gutsherrenart in immer kürzeren Abständen munter weiter.

Der Richter in Weimar erkennt darin eine fatale Entwicklung und beruft sich auf einen Kollegen, der im Urteil mit den deutlichen Worten zitiert wird: »Sollten wir aus der Krise [der Corona-Pandemie] mit der Einsicht herausgehen, dass fundamentale Normen der Arbeitsteilung zwischen Parlament und Regierung … befristet unter einem ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Notstandsvorbehalt stehen, wäre das fatal.«

Mit anderen Worten: Eine Regierung, die sich auf ihre Erinnerungskultur so viel einbildet, ist dabei, mit Hilfe von Notstandsmaßnahmen eine Entwicklung zu forcieren, die an das Ende von Weimar erinnert: Ausgehebelte Parlamente und Krisen, die das immer neue Aushebeln begründen.

In seinem Urteil weist das Gericht jedoch nicht nur darauf hin, dass der Übergangszeitraum längst abgelaufen sei – es wird zudem betont, dass die Regierenden schon vor der Pandemie reichlich Gelegenheit hatten, eine gesetzliche Grundlage für ihre Maßnahmen zu schaffen. Es habe sich gar nicht um eine »unvorhergesehener Entwicklung«, denn das RKI habe bereits 2013 ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten in drei Jahren entworfen. Der Gesetzgeber hätte »die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen und ggf. anpassen können.« – Doch was will man von einer Regierung erwarten, die jeden neuen Lockdown nach einer Nachtsitzung aus dem Ärmel schüttelt.

Doch es kommt noch dicker für Merkel und ihr Panikorchester. Der Weimarer Richter spricht aus, was viele damals dachten: »Es gab keine ›epidemische Lage von nationaler Tragweite‹ (§ 5 Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat.« Und als Beleg zitiert er ausgerechnet die Daten des hochheiligen RKI: »Der Höhepunkt der COVID-19-Neuerkrankungen (Erkrankungsbeginn = Beginn der klinischen Symptome) war bereits am 18.03.2020 erreicht.« – Einen Tag nach Lockdown-Beginn!

Selbst über die vielzitierte exponentielle Entwicklung heißt es im Urteil klipp und klar: »Vor dem Lockdown gab es dementsprechend auch keine exponentielle Steigerung der Neuinfektionen.« Was vielleicht nicht jeder in der Regierung Nachrechnen könnte aber ganz sicher nicht jeder macht. Sonst hätte sich längst herumgesprochen, dass es die exponentielle Entwicklung auch vor dem Zweiten, dem Merkel-Lockdown nie gab.

In den Abschnitten RN 24 bis RN 29 werden die Grundlagen der autoritären Merkelschen Politik mit Zahlen aus Auswertungen in Grund und Boden gestampft – anders kann man es nicht sagen. Das Ré­su­mé lautet daher völlig zu Recht: »Da nach allem keine Situation bestand, die ohne einschneidende Maßnahmen zu ›unvertretbaren Schutzlücken‹ geführt hätte, sind § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO … verfassungswidrig.«

Als hätte das Gericht Sorge, die Regierenden könnten nicht verstehen, wie das Urteil gemeint ist, heißt es im folgenden Abschnitt: »Das allgemeine Kontaktverbot bzw. das Ansammlungsverbot gem. § 2 Abs.1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO ist aus materiellen Gründen verfassungswidrig, weil es die in Art. 1 Abs. 1 GG als unantastbar garantierte Menschenwürde verletzt.«

Das sind also die Verordnungen, die von der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen, die im Erfurter Parlament über keine Mehrheit verfügt, erlassen werden: Sie verletzen die Menschenwürde. Allerdings merkt kaum jemand etwas davon, weil die dramatischen Vorgänge von »vielen Menschen als mehr oder weniger ›normal‹ empfunden werden«. Diese Normalisierung sorgte dafür, dass der demokratische Rechtsstaat mit dem »allgemeinen Kontaktverbot« »ein – bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes – Tabu verletzt«

Welches Tabu ? – Nun, jeder Bürger wird nach Ansicht des Gerichte mit Beginn der Pandemie »als Gefährder betrachtet, vor dem andere geschützt werden müssen«. Mehr noch werden alle Bürger »vom Staat als potentielle Gefahrenquellen für andere und damit als Objekte betrachtet, die mit staatlichem Zwang ›auf Abstand‹ gebracht werden müssen.«

Nach diesem vernichtenden Urteil über die Maßnahmen der Merkel-Regierung, dürfte die Bezeichnung als Corona-Regime wohl eine Grundlage haben. Spötter merken auch schon an, Kanzlerin Merkel müsse jetzt wohl dafür sorgen, dass das Urteil von Weimar »rückgängig gemacht« wird – in Anspielung an ihre Formulierung von vor einem Jahr, als sie dazu aufforderte, die Wahl eines Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Wie gesagt, Erdogan hat die Richter vor seinem Putsch ausgetauscht. In Deutschland ist das so schnell nicht möglich.

Das Land mag ungerecht sein – aber noch ist es ein Rechtsstaat. Aber er ist bedroht. Bedroht von Politikern, die sich fast um die Wette in verfassungswidrigen Maßnahmen zu überbieten versuchen. Bei solchen Regierenden fragt man sich ernsthaft: Sollte nicht die Regierung in Berlin vom Verfassungsschutz beobachtet werden ? In jedem Fall geht von ihr eine weitaus größere Gefahr für die Verfassung aus, als von teilweise tiefgrünen Querdenkern und der größten Oppositionspartei im Bundestag, der AfD.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: karlheinz gampe

Es sind oft nur noch die Gerichte, welche Bürger vor kriminellem übergriffigen rotem CDU Merkel-Staat, der DDR 2.0 schützen. Merkels willfährige kriminelle Büttel versuchen oft vergeblich Bürger wegen Volksverhetzung anzuklagen. Es ist dann Falsche politische Anschuldigung, selbst der Versuch ist schon strafbar. Merkels kriminelle Büttel haben aber anscheinend nix von der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft zu befürchten.

Leben wie wie bei Orwell unter einer roten diktatorischen Schweineherrschaft ?

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