Keine Staatsbürgerschaft für Migranten mit Leistungsbezug

Dänemark verschärft Einbürgerungsrecht

Die dänische Regierung plant Verschärfungen beim Einbürgerungsrecht. Wer staatliche Leistungen bezieht, soll künftig nicht mehr die Staatsbürgerschaft erwerben können. Wer Däne werden will, muss sich künftig dauerhaft selber versorgen können.

Foto: Pixabay
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Dänemark beabsichtigt sein Einbürgerungsrecht grundlegend zu verschärfen. Nach einer von der Regierung geplanten Neuregelung soll es künftig Arbeitslosengeldempfängern nicht mehr möglich sein, die dänische Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Ebenso können Ausländer, die in den vergangenen fünf Jahren mehr als vier Monate von staatlichen Geldern gelebt haben, demnach keinen Antrag auf Einbürgerung mehr stellen. Die Grenze lag bisher bei einem halben Jahr.

Die einbürgerungspolitische Sprecherin der mitregierenden Liberalen Allianz, Laura Lindahl, sagte zur Maßnahme: »Es ist entscheidend, dass die Bürger, denen wir die Staatsbürgerschaft erteilen, sich selbst versorgen können.«

Unterstützung für das Vorhaben kommt auch von den oppositionellen Sozialdemokraten. »Wir unterstützen es, dass man als Baustein für die Staatsbürgerschaft selbstversorgend sein soll«, sagte die einbürgerungspolitische Sprecherin der Partei, Astrid Krag.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rolo

Wenigstens passiert um Deutschland herum, was in Deutschland schon längst überfällig ist!

Gravatar: Sting

Huch? Vertrauen in Rechtsstaat schwindet
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https://www.journalistenwatch.com/2018/05/15/huch-vertrauen-in-rechtsstaat-schwindet/
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Berlin – In Deutschland erodiert laut einer Umfrage das Vertrauen in die Rechtsprechung. Nur noch 55 Prozent der wahlberechtigten Deutschen haben großes oder sehr großes Vertrauen in die Arbeit von Justiz und Gerichten, so eine Umfrage des Berliner Meinungsforschungsinstituts Pollytix für das Nachrichtenportal T-online. 43 Prozent haben eher geringes oder gar kein Vertrauen mehr in die Arbeit der Justiz.....ALLES LESEN !!!!

Gravatar: Sting

Ich kenne fast alle Handwerksbetriebe in meiner Heimatstadt und habe mir mal die Mühe gemacht die Chefs zu befragen und komme zu folgendem Ergebnis.
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1) Die Mehrzahl der Asylanten ist nicht fähig und / oder nicht willens Deutsch zu lernen.
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2) An ihrem eigentlichen Lehrberuf sind sie kaum interressiert, das Wichtigste ist für sie mit den Handy zu spielen
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3) Pünktlichkeit und Engagement kennen sie nicht
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Fazit: Die sogenannten GOLDSTÜCKE werden immer Hartz IV bleiben und Deutschland weiter verarmen !!!

Gravatar: Hajo

Geringfügige Arbeit für Asylanten gäbe es auch bei uns zuhauf und wer nicht von der ersten Stunde an bereit ist zum Staatsunterhalt etwas beizutragen, dem sollte auch hier eine Anwartschaft zur deutschen Staatsbürgerschaft versagt werden und darüber hinaus zuerst über eine Ausweisung nachgedacht werden, denn Repräsalien in der Heimat erfolgen bei den wenigsten, denn sie sind Armutsemigranten und werden von dort aus vielleicht sogar noch gefördert auszureisen der Devisen wegen und wir sind so dämlich und bezahlen alles unter falscher Voraussetzung und das ist hier das Grundübel dieser Regierung, die es nicht verdient hat weiterhin im Amt zu bleiben.

Gravatar: Freigeist

Das gefällt auch mir. Die Frage ist noch, wie deren Kinder eingestuft werden, wenn sie auch nicht arbeiten wollen/können, dem elterlichen Vorbild entsprechend? In D haben wir doch schon die "Vererbung von Hartz IV".

Gravatar: Erdö Rablok

Ich schlage wieder einmal Liechtenstein vor.
Dort kann eine Staatsbürgerschaft erst nach 30(!) legalem Aufenthalt über die Gemeindebürgerschaft beantragt werden. Der legale Aufenthalt ist eigentlich nur über eine Ehe möglich. Hier zählen die letzten 15 Jahre doppelt.
Nach frühestens 22,5 Jahren kann also die Gemeindebürgerschaft beantragt werden. Die Entscheidung fällt durch Abstimmung der berechtigten Gemeindebürger. Erst mit erhaltener Gemeindebürgerschaft kann die Staatsbürgerschaft beantragt werden. Stimmt die Regierung zu ist immer noch die Sanktion des Landesfürsten erforderlich.
So musste es auch bei uns sein!!!
Der Kandidat müsste vom betreffenden Wahlkreis von den Wahlberechtigten die Zustimmung erhalten. Dabei selbstredend nur Wahlkreisbürger abstimmen, die die deutsche Staatsbürgerschaft seit Geburt haben.
Die ausländische Staatsbürgerschaft müsste unbedingt beibehalten werden müssen. Damit dem Betreffende, wenn er kriminell wird oder sich nicht integriert, die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt wird und er ausgeschafft werden kann.

Gravatar: D.Eppendorfer

Alarm!!!
Wir Globallaballa-Toitschen werden von fremdvölkischen Bräunlingen umzingelt.
Die Dänen sind nach den Ungarn und Austriaken nun also auch schon phöse Nazis!

Es ist schließlich rassistisch, von einem anderen als einem weißhäutigen Europäer zu verlangen, dass er für sein Auskommen selber Einkommen generieren muss.

Sowas ist bunten Bereicherern mit goldwerten Sonderbegabungen nämlich nicht zuzumuten, weil das entweder deren Tradition oder Religion zuwider läuft.

Malochen muss also nur ein Teil derer, die gut und gerne hier leben wollen, propagiert die linksgrünschnäblige Ideologie dauerpubertär halbgarer Tagtraumtänzer.

Gravatar: Gerstenmeyer

Allein die per Stammbaum nachgewiesene Abstammung darf entscheidend sein, wer die Staatsbürgerschaft bekommt. Es hat das Blutsrecht zu gelten. Die Maßnahme in Dänemark ist sicherlich ein erster Schritt hin zum tradierten Staatsbürgerschaftsrecht. Sie geht aber nicht weit genug.

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