Gastbeitrag des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V.

Clan statt Familie – Wie die EU Familie neu definiert

Die Überarbeitung der Dublin-Richtline der EU sollte man sich genauer anschauen. Sie hält im Detail Überraschungen für die Definition von Ehe und Familie bereit. Der Begriff „Familienzusammenführung“ etwa ist bei weitem nicht so neutral und gut gemeint, wie er zunächst klingt.

Foto: Gémes Sándor/ SzomSzed/ CC BY-SA 3.0
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[Brief aus Brüssel, 2018 / Oktober, 12.10.2018]

Die Überarbeitung der Dublin-Richtline der EU sollte man sich genauer anschauen. Sie hält im Detail Überraschungen für die Definition von Ehe und Familie bereit. Der Begriff „Familienzusammenführung“ etwa ist bei weitem nicht so neutral und gut gemeint, wie er zunächst klingt.

Zur Vorgeschichte: Am 4. Mai 2016 legte die Juncker-Kommission eine Neufassung jener EU-Verordnung vor, welche die Kriterien und Verfahrungen des Mitgliedsstaats festlegt, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Dieser Text ist als „Dublin-Verordnung“ in aller Munde. Die Definition des Familienbegriffs in diesem Dokument ist aus zwei Gründen wichtig: Sie definiert den Personenkreis, der Anspruch auf Asyl hat, mithin die Anzahl der zukünftigen Zuwanderer in Deutschland. Und sie spiegelt das Verständnis von Ehe und Familie bei Entscheidungsträgern wider. Je unkonkreter solche Definitionen und Kriterien gefasst sind, umso eher können sich Asylantragsteller auf eine fiktive Genealogie berufen, um eine Ablehnung des Asylantrags zu verhindern. Anstatt den Kreis der Antragsberechtigten also eng und präzise anhand des in allen EU-Mitgliedstaaten verankerten traditionellen Verständnisses von Ehe und Familie (Mutter, Vater, Kind) zu definieren, nutzen die Juncker-Kommission und das EU-Parlament die Reform der Dublin-Regeln für eine weitere Aushöhlung des Familienbegriffs.

Demnach gilt: Clan statt Familie. Denn bei der Definition von asylantragsberechtigten Familienangehörigen ist die Juncker-Kommission großzügig und widersprüchlich. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Definition von Familie umfasst auch nicht verheiratete Paare, unehelich geborene Kinder, Onkels, Tanten und Großelternteile sowie die Geschwister des Antragsstellers, also alle Brüder und Schwestern eines Antragstellers/einer Antragstellerin, sowie deren Familienangehörige. Clan statt Familie. Dabei ist das Asylrecht für politisch Verfolgte kein gruppenbezogenes, sondern ein individuelles Recht. Die Juncker-Kommission ist widersprüchlich bei der Frage, ob eine Familie bereits im Herkunftsland durch eine gültige Ehe nach europäischem Vorbild bestanden haben muss oder nicht. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist für die Europäische Union schon lange kein kulturelles Alleinstellungsmerkmal des europäischen Kontinents mehr. Die Juncker-Kommission ist auch dahingehend widersprüchlich, ob die Familie bereits im Herkunftsland bestehen muss. In Kapitel 1 Artikel 2 („Definitionen“) steht, dass die Familienzugehörigkeit vor der Ankunft des Antragstellers im Hoheitsgebiet des prüfenden Mitgliedstaats bestehen muss. Das erscheint auch normal. Doch in Kapitel 3 Artikel 11 („Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaats“) steht wieder das Gegenteil nämlich „ungeachtet dessen, ob die Familie bereits im Herkunftsland bestanden hat“. Wenn die Ehe nicht bereits schon im Herkunftsland bestanden hat, wer kann dann beurteilen, dass es sich wirklich um eine tatsächlich geschlossene Ehe handelt, und nicht nur um eine Scheinehe zur Erschleichung eines Asystatus? Übrigens wird der Mitgliedsstaat, in dem bereits die Prüfung eines Asylverfahrens läuft, automatisch der Mitgliedsstaat für alle anderen Familienmitglieder.

Dann die Begriffef „volljährige Kinder“ und „sonstige Kinder“. Anstatt alle diese Ungereimtheiten aus dem Kommissions-Vorschlag herauszustreichen, nutzen CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Die Linke in Brüssel die Asyl-Reform zur weiteren Aushöhlung des Familien-Begriffs. Das mit den Kriterien für asylantragsberechtigte Personen verbundene Familienbild wird um die Konzepte „erweiterte Familie“, „volljährige Kinder“ sowie „sonstige Kinder, für die das Paar eine elterliche Verantwortung trägt“, erweitert. Außerdem beschloss das EU-Parlament das nicht näher definierte Kriterium „soziale und andere bedeutende Bindungen“. Worte sind Symbole, und hier stehen sie für die Abwertung von Ehe und Familie im Rahmen der Migrationspolitik. Außerdem können sich Flüchtlinge ihren Lieblings-Aufnahmestaat selbst auswählen. Das EU-Parlament hat also mit seinen Änderungsanträgen den Begriff „Familienangehörige“ noch um das Kriterium „bedeutende Bindungen“ erweitert und angeregt, dass ein Antragsteller aufgrund seiner erweiterten Familie sowie seiner kulturellen oder sozialen Bindungen beantragen kann, in einem Wunsch-Mitgliedsstaat aufgenommen zu werden. Die Kategorie „sonstige Kinder, für die das Paar eine elterliche Verantwortung trägt“ könnte die Tür öffnen zur juristischen Anerkennung von Leihmutterschaft. Bislang gibt es nämlich keine eigene juristische Kategorie für diese Kinder, die im Ausland durch Leihmutterschaft entstanden sind. In manchen Mitgliedsstaaten sind sie gar verboten. Doch weil sie nun mal da sind, muss ihnen ein Rechtsstatus zuerkannt werden. Neben eigenen und adoptierten Kindern, deren Situation klar ist, gibt es dann „sonstige Kinder in elterlicher Verantwortung“.

Hinzu kommt „Gemeinsames Reisen“. Das scheint heute das Leitbild von Ehe und Familie der deutschen Altparteien im EU-Parlament zu sein. CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke haben zugestimmt, dass Asylanträge von „Familienangehörigen, Verwandten oder Gruppen von höchstens 30 Antragstellern, die beantragen, als gemeinsam reisend erfasst zu werden“ miteinander verknüpft bearbeitet werden. Das geht weit über den Kommissions-Vorschlag hinaus. Jetzt gilt: Familie ist Gemeinsames Reisen. Das Stammbuch zur Definition von Ehe und Familie war mal. Am 16. November 2017 stimmte das EU-Parlament für die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Ministerrat auf der Grundlage dieses Berichts. Alle Europa-Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien haben dafür gestimmt (Jörg Meuthen von der AfD war zu diesem Zeitpunkt noch nicht als ordentliches Mitglied des EU-Parlaments für die in den Bundestag gewechselte Beatrix von Storch ernannt und durfte nicht mitstimmen). Diese Regeln sollen jetzt auch in Deutschland Anwendung finden. Damit entkernen die Altparteien im EU-Parlament das in den Mitgliedstaaten gesellschaftlich und kulturell verfestigte Verständnis von Ehe und Familie.

Für die europäischen Christdemokraten hat Monika Hohlmeier aus dem CSU Bezirksverband Oberfranken diese fragwürdige Entscheidung verhandelt. Frau Hohlmeier stimmte diesen Vorschlägen in namentlicher Abstimmung im federführenden Ausschuss zu. Im Plenum stimmten auch alle anderen CSU-Europa-Abgeordneten zu. Als sogar das unionsgeführte Innenministerium zu Beginn dieses Jahres Protest und Sorge formulierte, erklärte Frau Hohlmeier den deutschen Zeitungen alsdann:  "Wir setzen darauf, dass der Rat vor allem beim Familienbegriff noch Änderungen durchsetzt". Im Brüsseler Klartext: Kommission und Parlament bilden eine Koalition der Gutmenschen, das EU-Parlament beschließt unhaltbare Forderungen, die der Rat dann abändern soll. Beide Institutionen schieben also den Schwarzen Peter den Mitgliedsstaaten zu, welche im Rat eine gemeinsame Position zu diesen weltfremden Forderungen finden sollen. Und weil das begreiflicherweise nicht gelingt, werden die Regierungen von Kommission und Parlament der Arbeitsverweigerung beschuldigt. Was für ein unredliches Theater! Das politisch geschlossene Auftreten auf den einzelnen Entscheidungsebenen zwischen München und Berlin, Brüssel und Strasbourg ist nicht mehr gegeben. Während CSU-Parteichef Horst Seehofer die Migration zurecht die „Mutter aller politischen Probleme“ nennt, stimmen seine EU-Abgeordneten um die Partei-Vizen Manfred Weber und Monika Hohlmeier für einen Brüsseler Rechtsakt, der quasi unbegrenzte Zuwanderung von Familien-Clans mittels fiktiver Genealogie ermöglicht, und im Handumdrehen die Definition von Ehe und Familie aushöhlt.

Die Überarbeitung der Dublin-Verordnung liegt derweil auf Eis. Doch auch von den Vereinten Nationen in New York kommt ein „Pakt für Migration“, den alle UNO-Mitgliedstaaten unterschreiben sollen. Er soll eine „unverbindliche Empfehlung“ sein… doch erinnern Sie sich noch an die Weltfrauenkonferenz in Peking 1995? Dort wurde eine „unverbindliche Handlungsempfehlung“ zu Gendermainstreaming verabschiedet… zwanzig Jahre später gibt es die Ehe für Alle mit Adoptionsrecht, MeToo, Genderlehrstühle, Frühsexualisierung in der Schule und die Möglichkeit, sich sein soziales Geschlecht für den Reisepass selbst auszusuchen.

Man kann nur hoffen, daß die EU-Politiker in Kommission, Parlament und Rat sich daran erinnern und die Lehren erkennen. Zugegeben, die Hoffnung ist dünn. Aber das Wahlvolk ist auch nicht so dumm, wie man in Brüssel glaubt.

[Originaltext siehe HIER]

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: mah

Es ist eigentlich recht simpel.
Ich wurde darüber belehrt, als ich mich auf einen Afghanistan-Einsatz für eine Enwicklungshilfe-Organisation vorbereitet habe.
Neben einigem Blödsinn (BonbonanDeckewerfen=Gruppendynamik) gab es da auch sehr sinnvolle und gut ausgewählte und durchdachte Veranstaltungen. Zum Beispiel auch zur interkulturellen Kommunikation.
Da gibt es wunderbar erfahrene Lehrkräfte.
Ich war auch vorher schon nicht gerade unbeleckt, aber die Leute dort waren echt gut. Alles was ich dort gelernt habe, wurde zu 100% dann durch meine Praxis bestätigt.
Mein Dank nachträglich an diese Leute dort.

Kurzfassung:
-bei uns ist eine Ehe eine Verbindung von Mann und Frau aus der dann üblicherweise auch Kinder hervorgehen. Zugegeben, sehr traditionelle Sichtweise. Die pädophile Partei hierzulande sieht das vermutlich sehr anders.
- in Asien und auch andernorts ist eine Ehe die Verbindung zweier Familien/Clans/Sippen. Diese Ehe wird unter Beachtung vieler Rituale von allen Beteiligten eingefädelt (Vermittler spielen da eine große Rolle) und dann entsprechend zelebriert. Diese Verbindung/Ehe spielt dann eine große Rolle für das weitere Verhalten dieser beiden nun verbundenen Clans/Familien.
Es ist schön, wenn sich die beiden (Frau und Mann) nun zufällig auch noch lieben, aber eine große Rolle spielt diese Überlegung eigentlich nicht. Der Clan zählt.
Darum können sich die beiden auch nicht einfach so trennen. Es würde immer auf die Beleidigung/Erniedrigung des Clans hinauslaufen. Oder auch beider beteiligter Clans. Und das bedeutet immer Blut. Das wollen alle vermeiden.

So sehr viel anders war es auch in Europa nie. Man denke an die komplizierten Regelungen von Heiraten innerhalb der herrschenden Geschlechter oder auch an bäuerliche Gemeinschaften (wieviel Morgen Land bringt sie ein, wieviel er?). Allein der Ausdruck einer standesgemäßen Heirat sagt viel.

Unsere heutige Vorstellung von der Ehe als einer Verbindung von Mann und Frau entstammt bürgerlichen Ideen der Aufklärung. Wir hatten so eine Phase der Entwicklung. Andere hatten sie nicht.
Wir glauben an die Liebe als Voraussetzung für die Verbindung, andere glauben an die Claninteressen.

Es ist somit eine relativ einzigartige Konzeption bei uns, die es so in Asien oder Arabien nicht gibt. Traditionell gesehen. Großstädte in China ticken natürlich anders als ein Dorf in der Umgebung.

Und nun kommt die spannende Frage: Wollen wir unsere Lebensart verteidigen gegen die anstürmende andere?

Denn diese Gesellschaft stürmt an gegen unsere.

Sie ist zahlenmäßig überlegen. Technologisch unterlegen.

Wir müßten bereit sein Gewalt anzuwenden. Sind wir das?
Wie geht eine Verteidigung ohne Gewalt in diesem Fall?
Geht es überhaupt?

Gravatar: Unmensch

Rührend, wie sich die Linken aller Farben um die nach Norden reisenden Menschen sorgen. Würden sie sich um die nicht zugereiste Bevölkerung auch so sorgen, es wäre das Schlaraffenland hier.

Gravatar: Lutz Schnelle

Was die EU alles macht - die Seite erinnert leider sehr an das Kaninchen vor der Schlange.

Gravatar: Ronald Schroeder

Nicht die EU mit ihrer Überarbeitung der Dublin-Richtlinie erstaunt, sondern der Beitrag der Freien Welt. Deutschland als maßgeblicher Gestalter von EU-Politik hat praktisch jegliche Grenzkontrollen als nicht gewünscht und nicht möglich abgeschafft. Dem widersprechende Gesetze werden von der Exekutive mißachtet, von der Judikative nicht verfolgt und die Legislative sieht Null Veranlassung an diesem Zustand etwas zu ändern. Selbst Kriminelle mag die politische Klasse nur ungern abschieben, da die Haftbedingungen in den Heimatländern BRD-Standards nicht entsprechen. Gerichte werden jahrelang mit sinnlosen Asylverfahren blockiert, da auch ergangene letztinstanzliche abgelehnte Asylbegehren so gut wie nie zur Abschiebung führen. Lieber orakelt die politische Klasse über Spurwechsel, um mittels offizieller Ignorierung von Gerichtsurteilen mit windigen Begründungen über zwischenzeitlich erfolgte tolle Integration auch diesen Menschen am Ende eine Heimat im Sozialstaat BRD zu bieten. Und für jene, wo alles versagt, wird das neue Einwanderungsgesetz die letzten Hürden schleifen. Da Clans inzwischen selbst die Berliner Polizeiakademie in Teilen und ganze westdeutsche Großstadtviertel übernommen haben, macht ein auf Clan-Strukturen abhebender Dublin-Prozeß im Sinne des EU-Establishments absolut Sinn.
Woher aber nimmt der Autor seinen Optimismus, festzustellen: "Anstatt den Kreis der Antragsberechtigten also eng und präzise anhand des in allen EU-Mitgliedstaaten verankerten traditionellen Verständnisses von Ehe und Familie (Mutter, Vater, Kind) zu definieren..." ? Angesichts von Homo-Ehe und tausendfach staatlich alimentierter Polygamie bei unseren muslimischen Mitbürgern trifft die EU-Verordnung auch das Familienverständnis des BRD-Establishments weit treffender, als das genannte traditionelle abendländische Ehe- und Familienverständnis von Vater, Mutter und Kind, welches unter maßgeblicher Federführung von CDU/ CSU als reaktionär und überholt auf dem Müllhaufen der modernen, multikulturellen Gesellschaft entsorgt wurde.
Nein, nicht die EU ist Wegbereiter für die Abschaffung für in Europa jahrhundertelang geltende Werte von Ehe und Familie. Vielmehr bildet die EU nur noch ab, was in den westlichen EU-Staaten in diesem Bereich längst vollzogen wurde. In Westeuropa muß man schließlich dankbar sein, daß grüne Vorstellungen von der selbstbestimmten Sexualität von Kindern, die sie doch gern auch mit Erwachsenen ausleben dürfen, zumindest derzeit aktuell nicht mehr propagiert werden.

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