Prozessauftakt nach tödliche Messerstiche an Daniel H.

Chemnitzer Bürgermeisterin fürchtet Freispruch für Alaa S.

Diesen Montag ist Auftakt für den Prozess gegen einen Syrer, der verdächtigt wird, am 26. August 2018 in Chemnitz Daniel H. erstochen zu haben. Die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Ludwig zeigt sich besorgt, dass die Verhandungen mit einem Freispruch enden könnten.

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 Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod des 35-jährigen Daniel H. in Chemnitz wird am Montag der Prozess gegen einen der Tatverdächtigen begonnen. Dabei muss sich der angeklagte Syrer Alaa S. wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 26. August am Rande eines Stadtfests gemeinsam mit einem noch flüchtigen Mitbeschuldigten mehrfach mit Messern auf das Opfer eingestochen zu haben.

Am Montag soll zum Auftakt des Prozesses zunächst einmal die Anklage verlesen werden. Darüber hinaus war geplant, einen Zeugen zu vernehmen, der als Nebenkläger auftritt. Er war bei dem Angriff in Chemnitz verletzt worden. Auch die Mutter und die Schwester von Daniel H. treten in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Die Gewalttat hatte in Chemnitz eine Reihe von Demonstrationen und Protesten ausgelöst, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. Die Verhandlungen finden im Oberlandesgericht in Dresden, was das Landgericht Chemnitz mit dem großen öffentlichen Interesse und den Sicherheitsanforderungen begründete. Die Prozesstermine sind bislang bis Ende Oktober anberaumt.

Die Oberbürgermeisterin der Stadt, Barbara Ludwig (SPD), blickt angespannt auf das Verfahren. »Ich hoffe, dass mit dem Prozess die Umstände der Tat öffentlich werden«, sagte diese gegenüber Journalisten. »Ich hoffe aber noch mehr, für die Familie des Opfers, dass es eine Verurteilung gibt, damit die Angehörigen Ruhe finden können«, fügte Ludwig an.

Ludwig äußerte sich besorgt über einen möglichen Freispruch des 23-jährigen Angeklagten. »Dann würde es schwierig für Chemnitz«, sagte sie. »Aber so wäre der Rechtsstaat.« Einen politischen Druck auf das Gericht bestritt die SPD-Politikerin. »Die Justiz ist unabhängig. Und sie ist jetzt genau der Ort, wo Strafverfolgung stattfinden muss. Dort, nicht auf der Straße«, mahnte die Oberbürgermeisterin.

Die Beweislage wird in sächsischen Justizkreisen als »sehr dünn« beschrieben. Vom angeklagten Alaa S. haben sich weder am mutmaßlichen Tatwerkzeug, einem Messer, noch an der Kleidung des getöteten Daniel H. DNA-Spuren finden lassen, so dass solche möglichen Indizien also für einen Schuldnachweis ausfallen. Daher ist es problematisch, dass der zweite Tatverdächtige Farhad A. fehlt.

Es bleibt aktuell fast nur Al N.s Aussage. Nach dessen Schilderung hat Alaa S. Daniel H. im Schwitzkasten gehalten und geschlagen, was laut rechtsmedizinischem Gutachten zu den festgestellten Verletzungen passt. Jedoch steht nicht zweifelsfrei fest, ob der Zeuge Stich- oder Schlagbewegungen gesehen hat oder haben will. Aus Justizkreisen wird bereits verlautet, dass er seinen Bericht teilweise widerrufen haben soll.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: D.Eppendorfer

@ Horst Freier 18.03.2019 - 18:43

Selbstverständlich dürfen Sie es für nicht angebracht halten, hier die Genderschreibweise zur Anwendung zu bringen.

Selbstverständlich vermisse ich - wie verdammt oft bei solchen Kritiken - auch von Ihnen eine Begründung für Ihr Statement. Vielleicht sind Sie darüber hinaus so freundlich und bieten mir eine alternative "angebrachte" Titulierung jener regimehörigen Justizbüttelhorde an, die seit der grenzenlosen Weltoffenheitsinvasion 2015 hier ihr rotgrünes Importverbrecherschutz-Unrechtsunwesen treibt.

Falls SIe nichts witrklich Relevantes zum Thema beizutragen haben, schweigen Sie zukünftig besser.

Gravatar: Ronald Schroeder

Es ist ein bedrückendes Bild, welches die BRD-Justiz inzwischen abgibt. Sehr vieles deutet schon jetzt darauf hin, daß die Beweislage gegen den Tatverdächtigen dünn ist. Nach den Massenvergewaltigungen von Köln (Silvester 2015/16) wurde offenbar, daß von der Polizeiführung die Weisung ergangen war, auf die bei Straftaten sonst übliche Sicherung von Beweismitteln zu verzichten. Dementsprechend fiel das juristische Nachspiel aus. Bei über 1.200 Anzeigen kam es zu einer einzigen Verurteilung wegen sexueller Nötigung.

Dieses Prinzip scheint Schule zu machen. Die Sorge der Frau Oberbürgermeisterin Ludwig, Chemnitz, auf Nichtverurteilung, ist wohl nur zu berechtigt. Es dürfte so kommen. Das Establishment wird genau dies als besonderen Beweis des Funktionierens des Rechtsstaates feiern - dem Druck des Mobs der Straße wurde nicht nachgegeben. Wenn man den Nachrichten glauben schenken darf, hat die Verteidigung sogar Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen Justizangehörige eingereicht, die es wagten, den Geflüchteten (und sicher auch schwer Traumatisierten) in Haft zu nehmen. Es ist eigentlich wieder einmal Zeit für ein Demokratiekonzert von Feine Sahne Fischfilet.

Doch das Gericht wird seine Unabhängigkeit beweisen; auch ohne (zumindest öffentlich vollzogenen Gesinnungsschwur) daß man der Aufforderung nachkam zu bekunden, sich niemals und auch nur ansatzweise kritisch zur ungehemmten Zuwanderung geäußert zu haben und niemals gedankliche Nähe zu einer der nicht etablierten Parteien empfunden zu haben. Diese Forderungen der Verteidigung gehören längst zum Alltag in BRD-Gerichtssälen, wenn der Protest der demokratisch Gestimmten, multikulturell Überzeugten und tolerant gegen Gleichgesinnte Auftretenden es nicht verhindern konnte, daß wieder einmal ein Migrant zu Unrecht durch die Justiz verfolgt wird. Es wird angesichts der Beweislage wohl wieder einmal nicht zur Verurteilung kommen. Jedenfalls nicht zu einer, die im Volksempfinden als solche empfunden wird. Eine Bewährungsstrafe, eventuell abzuleistende Sozialstunden in einer Jugendeinrichtung junger Mädchen, kann wohl nicht ausgeschlossen werden. Vielleicht gibt es aber auch das volle Programm mit Haftentschädigung und Bußbesuchen des politischen Establishments bei Alaa S..

Als die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley resignierend feststellte, sie wollte Gerechtigkeit und bekam den Rechtsstaat, war uns allen wohl nicht klar, wohin sich selbst dieser Rechtsstaat noch entwickeln würde. Was geht, wenn der Staat nur will, hat er im NSU-Prozeß bewiesen. Frau Zschäpe war nach Feststellung des Gerichts nachweislich zur Tatzeit an keinem der Tatorte. Das hinderte den Rechtsstaat nicht, sie sogar mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Wie heißt es so schön: den Rechtsstaat zeichnet aus, daß er die besonderen Umstände einer Tat besonders würdigt. Hierin hat es die BRD-Justiz zu unerreichter Meisterschaft gebracht.

Gravatar: Horst Freier

@D.Eppendorfer

"Richter*innen" - Ich finde es nicht angebracht hier die Gender-Schreibweise zur Anwendung zu bringen.

Gravatar: Hajo

Im Zweifel für den Angeklagten aber rauswerfen kann man ihn immer noch, denn beteiligt war er ja daran, die Todesfolge ist ja gegeben und die Rückführungskosten müssen ihm vorher abgeknüpft werden, denn durch sein Verhalten wird er ja des Landes verwiesen und weg mit diesen Typen und wenn Gesetze nicht ausreichen, dann muß man sie eben schaffen, den Migrationspakt kriegten sie doch auch zu Stande, also raus auf Nimmerwiedersehen, sollte man meinen, aber daran glaubt schon lange keiner mehr und das erschüttert das Vertrauen immer mehr und sie sollten aufpassen, daß sie sich dabei nicht verrennen.

Gravatar: Rita Kubier

Unsere allerortes linksgerichtete Justiz, insbesondere der linken Anwältin, wird es schon hinbekommen, dass dieser - zumindest Tatbeteiligte - völlig straffrei davonkommt, wieder auf die Menschheit losgelassen wird und sein Unwesen, weitere Verbrechen - welche auch immer - ungehindert weiter "vollbringen" kann und darf - mit dem Segen unseres "Rechtsstaates". Belohnt wird er dafür dann noch - wie zig Tausende andere auch - mit den Steuergeldern der Bürger dieses Landes, von denen diese kriminellen "Schutzsuchenden" hier bestens leben können. Der lacht sich doch jetzt schon ins Fäustchen über die Dämlichkeit der Deutschen und deren kranke Justiz und Unfähigkeit, für Gerechtigkeit zu sorgen.
Solche Prozesse, in denen sich unser angeblicher Rechtsstaat total lächerlich macht und das Unrecht preist, animiert doch auch noch diese sich hier niedergelassenen muslimischen Verbrecher, ihren Terror gegen unser Volk weiter ungehindert auszuüben.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Prozessauftakt nach tödliche Messerstiche an
Daniel H.
Chemnitzer Bürgermeisterin fürchtet Freispruch für
Alaa S.“ ...

Wurde dieser Prozess etwa deshalb nach Dresden verlegt, weil – wenn der Rechtsstaat auch mit dem nach akribischer Vorarbeit der Staatsanwalt zu erwartenden Urteil gebeugt wird – genau die altehrwürdige Stadt in Gefahr ist, in welcher dieser kaltblütige Mord geschah???

Gravatar: D.Eppendorfer

Deutschen Richter*innen sitzt die linke Karriererobe näher häufig als die weiße Weste des Rechtschaffenden.

Oder aber sie sind ideologisch voll auf international-sozialistischem Kurs, der just auch mal wieder den besseren Deutschen züchten will. Diesmal jedoch nicht durch totale Blutreinhaltung, sondern durch totale Blutvermischung.

Und auch die restliche Justizbüttelhorde dient längst wieder mehr dem alles vorschreibenden Regime als den ohnehin beliebig dehnbaren Gesetzen. Wer verurteilt wird, hängt also mehr von der Political Correctness als von der Tat selber ab. Während einheimische Minirentenomas wegen Bagatellen rigoros bestraft werden, dürfen migrantische Gewalttäter das Gericht oft frei verlassen.

Rotherham und das Kuschertum sind nämlich überall!

Gravatar: karlheinz gampe

Mitgefangen mitgehangen hieß es früher ! Fakt ist laut Artikel war der Angeklagte an der Tat beteidigt ! Ein SS Buchhalter Gröning hat allein durch seine Buchhaltung für die SS laut Gericht an der Ermordung der Juden mitgewirkt. Hier will man wieder einen von CDU Mamas Lieblingen, einen CDU Merkelakademiker, ein SPD Goldstück laufen lassen. Kein gleiches Recht für alle mehr in der roten BRD ? Die rote verlogene CDU Kriminelle die Merkel wird auch nicht angeklagt ?

Gravatar: Werner

Straffällige Asylanten, illegale Einwanderer und ähnliche Gruppierungen, haben nicht zu befürchten von deutschen Richtern verurteilt zu werden. Es ist von vornherein sicher, dass dieser Syrer frei gesprochen wird.

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