Sieg für Lebensschützer

Bundesverwaltungsgericht: Gebetswachen vor Abtreibungskliniken sind zulässig

Friedliche Mahn- und Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen sind von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

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Der lebensschutzfreundliche Beschluss des höchsten Verwaltungsgerichts ist schon vor rund vier Wochen ergangen. Erwartungsgemäß zierte es nicht die Titelseiten der deutschen Qualitätspresse, sondern wurde verschämt in den Feuilleton- oder ganz hinten auf den Politikseiten versteckt.

Laut dem Urteil der Richter sind Gebetswachen von Abtreibungskritikern, Lebensschützern und Christen vor Abtreibungseinrichtungen grundsätzlich zulässig und von der Versammlungsfreiheit gedeckt.

Damit ist die Stadt Pforzheim mit ihrem Verbot solcher friedlichen Demonstrationen vor dem Gericht gescheitert. Beklagte war die Gruppe »40 Tage für das Leben«, die laut FAZ-Bericht zweimal im Jahr während der Fastenzeit für Gebetswachen vor Beratungsstellen und Arztpraxen zusammenkommt, um auf den Lebensschutz und die Menschenwürde von ungeborenen Kindern aufmerksam zu machen – und das deutschlandweit. 

Die Richter verweisen in ihrem Beschluss auf die Versammlungsfreiheit. Sie bestätigen das Recht des Veranstalters »selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen«. Und sie stellten klar, es gäbe mithin »kein Recht darauf, von der Konfrontation mit abweichenden religiösen Vorstellungen oder Meinungen gänzlich verschont zu bleiben«.

2019 hatte die Stadt Pforzheim ein Verbot der Gebetswachen in Sichtweite von Einrichtungen des Beratungsvereins »Pro Familia« erlassen. Dagegen klagten die Veranstalter und bekamen vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgericht Recht. Die Revisionsklage der Stadt Pforzheim in nächster Instanz scheiterte damit endgültig.

Der Beschluss aus Leipzig wird die linksradikale Ampel zur Eile antreiben: Nach Medienberichten plant Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit Antifa-Vergangenheit ein Gesetz ähnlich dem Vorbild Großbritanniens, das Lebensschützern grundsätzlich verbietet, in Sichtweite von Abtreibungsstellen öffentlich zu beten. Dann wären die Städte vor Klagen von Lebensschützern sicher.

Ein Gastbeitrag der Initiative Christenschutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gast

Ein guter Schritt im Sinne Gottes, der guten Gebote!

Gravatar: Fritz der Witz

Das ist ja islamophob und damit ein Fall für die anatolische Kartoffelhasserin in Steuerzahler entreichernden Staatsbeauftragten-Diensten Ferda Ataman.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Beklagte war die Gruppe »40 Tage für das Leben«, die laut FAZ-Bericht zweimal im Jahr während der Fastenzeit für Gebetswachen vor Beratungsstellen und Arztpraxen zusammenkommt, um auf den Lebensschutz und die Menschenwürde von ungeborenen Kindern aufmerksam zu machen – und das deutschlandweit.“ …

Auch, weil selbst für einen wie mich immer deutlicher wird, dass Staatsanwälten z. B. der Schutz einer Ricarda Lang scheinbar sehr viel wichtiger ist???
https://rtde.podbean.com/e/angeklagt-ricarda-lang-fur-dick-zu-halten-%e2%80%93-justizposse-um-den-blogger-hadmut-danisch/

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