Organklage wegen Verweigerung des "Hammelsprungs"

Bundestagsvize Roth steht Ungemach ins Haus

Bei vielen Sitzungen ist der Bundestag, sehr zum Ärger der Bürger, sehr leer. Mitunter fehlen derart viele Abgeordnete, dass eine Beschlussfähigkeit des Parlamentes anzuzweifeln ist. Das kann mit dem "Hammelsprung" überprüft werden - auf Antrag einer Fraktion.

Foto: Harald Bischoff/Wikimedia/CC BY-SA 3.0
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Jeder Bundestagsabgeordnete streicht pro Monat über 10.000 Euro alleine an Aufwandsentschädigung (umgangssprachlich "Diät") ein. Bei solchen Summen erwarten die Bürger zurecht, dass die Abgeordneten auch im Parlament vertreten sind; selbst dann, wenn eine Sitzung einmal länger dauert oder am Freitag nach 13.00 Uhr stattfindet. Doch viele dieser Parlamentarier handeln nach dem Motto "Freitag um Eins - jeder macht seins; Freitag um Vier - keiner mehr hier."

Vor allem der AfD-Fraktion im Bundestag geht eine solche Missachtung des Bürgerauftrags erheblich gegen den Strich. Bereits einmal hatte man deswegen einen sogenannten "Hammelsprung" beantragt. Bei diesem Verfahren müssen die Abgeordneten den Plenarsaal verlassen und werden beim Betreten gezählt. Sind zu wenig Abgeordneten vor Ort, wird die Sitzung wegen Nichtbeschlussfähigkeit sofort abgebrochen.

Ende Juni war der Plenarsaal bei einer Sitzung wieder einmal extrem dünn besetzt. Wieder beantragte die AfD-Fraktion gemäß §45 BTGO (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags) den Hammelsprung. Doch obwohl die Zahl der anwesenden Parlamentarier Zeugenaussagen zufolge bei maximal 150 gelegen hat, verweigerte die Sitzungsleiterin, Bundestagsvize Claudia Roth von den Grünen, die Zählung.

Dafür droht ihr jetzt erhebliches Ungemach. Die AfD-Fraktion des Bundestags wird eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Alleingang von Claudia Roth anstreben. Sie sieht die Rechte des Bundestags durch diese Entscheidung Roth verletzt, die nachfolgenden Abstimmungen hätten nicht durchgeführt werden dürfen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Detlev Bockholt

Warum bezahlen wir denn über 700 Abgeordnete wenn doch 150 Abgeordnete auch ausreichen

Gravatar: Bernd Schebestik

Danke Frau Rita Kubier für Ihren Beitrag. 5

Gravatar: Willi Winzig

Über dieses affig aufgemotzte und dennoch farblose Neutrum zu reden ist reine Zeitverschwendung. Eine getünchte Wand ist dagegen abwechslungsreich.

Gravatar: JackderRipper

Dass Menschen, die Merkel als Kommunistin bezeichnen, Urteile des Bundesverfassungsgericht vorwegnehmen, ohne den Hauch einer Ahnung von ihrem Gerede zu haben, ist leider auch etwas, das wir der bisherigen Politik verdanken. Applaus für den sachlich argumentierenden Nutzer an dieser Stelle.

Gravatar: Wilfried Lehmann

Ich habe die fragliche Sitzung im TV. Frau Roth beruft sich auf den Beschluss des Tagungspräsidiums und lehnte den Hammelsprung, obwohl sichtbar das Plenum alles Andere als "voll" war. M.E. hat sie damit eindeutig Recht gebrochen. Die Gesetzesabstimmungen sind also unwirksam.

Gravatar: Aufbruch

Die Richter werden schon eine Lücke finden, um die Klage abzuwehren. Vielleicht werden sie behaupten, die AfD könne nicht schlüssig darlegen, dass zu wenig Abgeordnete im Plenarsaal waren. Da alle anderen Roth zustimmen, dass die Beschlussfähigkeit gegeben war, ist der Käse schon gegessen. Dass hier das Recht einer Fraktion, den notwendigen Hammelsprung durchzuführen, mit Füßen getreten wurde, wird die Richter nicht jucken. Antragsteller ist ja nur die AfD, die doch im Parlament eigentlich gar nichts verloen hat, obwohl sie von ca. sechs Millionen Bürgern gewählt wurde. So geht Demokratie heute. Es würde mich wundern, wenn es anders laufen würde.

Gravatar: Ferlei

Die grüne Roth
holt noch mehr ins volle Boot
bis 3 kann sie nicht zählen
darum darf man sie nicht wählen!

Gravatar: Manfred Hessel

ich denke , es ist erst einmal egal ob die AfD damit durchkommt oder nicht. Auf jeden Fall ist es ein BEWEIS für kommende Zeiten wenn das Pendel umkippt - und mal ehrlich : Wer glaubt schon, daß diese Mischung von Volksverdummung, links-grünem Terror und bewußter Zerstörung des eigenen Landes für immer und ewig Bestand hat ?

Gravatar: Rita Kubier

Das spielt doch alles keine Rolle mehr in diesem Merkel-Land, wo längst die Willkür herrscht! Dieses Land hat sich seit mindestens 4 Jahren zu einem rechtlosen Staat entwickelt, in dem einfach nur noch nach politischer Willkür "Recht" gesprochen wird. Frei nach eigener Auffassung der Politiker, die die Macht dazu haben bzw. sich diese einfach willkürlich nehmen und widerstandslos auch nehmen können - so wie es Roth in ihrer bekannten Dreistigkeit tut! Da sind sich - bis auf die AfD - im Bundestag doch ALLE einig.
RECHT gibt es weder im Bundestag, noch in diesem zu Unrecht verkommenen (Merkel)Land. Recht und Gesetz GAB ES einmal in Deutschland, das schon lange nicht mehr DAS Deutschland ist, was es einmal war! Diese Zeiten sind längst vorbei. Spätestens seit 2015! Wer das noch nicht bemerkt hat, besitzt kein realistisches Wahrnehmungvermögen oder stellt sich BEWUSST dumm, blind und taub!!

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