Widerspruchslösung, Entscheidungslösung oder AfD-Vorschlag?

Bundestag diskutiert über Neuregelung der Organspende

Der Deutsche Bundestag diskutiert heute über eine Neuregelung der Organspende. Zur Abstimmung stehen zunächst zwei Optionen, entweder die Widerspruchslösung oder die Entscheidungslösung. Die AfD will einen eigenen, davon abweichenden Antrag in die Debatte einbringen.

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In Deutschland gibt es zu wenig Organspender. An dieser Tatsache führt kein Weg vorbei. Die Wartelisten und vor allem die Wartezeit für die auf ein Spenderorgan angewiesene Patienten ist hierzulande oftmals derart lang, dass viele von ihnen sterben, bevor ein Organ zur Verfügung steht. Im Bundestag wird zur Stunde über eine Neuregelung zur Organspende debattiert. Zwei Optionen stehen zunächst zur Disposition: die von Jens Spahn initiierte und befürwortete Widerspruchslösung oder die Entscheidungslösung. Die AfD will einen eigenen, von beiden Vorschlägen abweichenden eigenen Antrag in die Debatte einbringen.

Spahns Widerspruchslösung sieht vor, dass grundsätzlich jeder Mensch nach seinem Ableben als Organspender fungieren wird; es sei denn, er hat einen entsprechenden Widerspruch hinterlegt. Kritiker bezeichnen diesen Ansatz mitunter recht plakativ als »staatliche Legitimation zur Ausschlachtung«. Mindestens aber handelt es sich um eine Form des Sozialismus: der Verstorbene soll nach seinem Ableben dem Kollektiv zur Verfügung stehen.

Die Entscheidungsregelung sieht vor, dass definitiv eine Zustimmung des zukünftigen Spenders vorliegen muss. Allerdings sollen Hausärzte dazu verpflichtet werden, ihre Patienten regelmäßig - mindestens alle zwei Jahre - in Richtung der Zustimmung zu einer Organspende beraten. Auch bei der Verlängerung des Personalausweises soll die Bereitschaft zur Organspende abgefragt werden.

Der Vorschlag der AfD geht ganz weg von diesen beiden Optionen. Die Widerspruchslösung wird rundweg abgelehnt, auch der Entscheidungslösung kann man wenig abgewinnen. Stattdessen sollte durch mehr Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für und die Bereitschaft zur Organspende erhöht werden. Allerdings sollte der dann folgende Eingriff den Fachmedizinern und Krankenhäusern vorbehalten sein und die Organe nicht in die Obhut dubioser Vereine oder Stiftungen gelangen, die diese Organe dann meistbietend verkaufen, wie es in den vergangenen Jahren oftmals publik wurde.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gerhard G.

Abgeordnete u. Regierende...wieviele Hirne brauchts zum Austausch ??? Wer am meisten bietet bekommt zuerst ein neues Hirn...dieses Mal genmanipuliert...dem Volke zugewandt !

Gravatar: E. Ludwig

Nachtrag zu meinem Beitrag vom 16.01.2020 - 15:00:

'So geht langfristige Planung!'

Die 'Roten Linien' im Bereichen Moral und Ethik wurden von der Politik wurden schleichend durch 'Richtlinienpolitik'
ausgetauscht!

E. Ludwig

Gravatar: Rita Kubier

@mah 16.01.2020 - 19:51

"Es gibt keine simple Antwort. Wir sind in einem ethischen Dilemma. ..."

Nein, ich muss Ihnen leider widersprechen! Denn wir sind bzw. wären in keinem ethischen Dilemma, wenn sich der Staat KOMPLETT(!) aus der Organspende heraushalten würde!! Denn der Staat hat absolut kein Recht, sich anzumaßen, bestimmen zu wollen, was mit Organen eines sterbenden Menschen geschehen soll! DAS ist ALLEIN die Entscheidung des Sterbenden selbst!! Denn es ist allein SEIN Körper!! Es sind allein SEINE Organe!! Und wenn der Sterbende bzw. sogenannte Hirntote nicht zu Lebzeiten und völlig freiwillig und in völlig unabhängiger, unbeeinflusster Selbstbestimmung NICHT SCHRIFTLICH verfügt hat, dass er im Falle eines Falles erlaubt, ihm seine Organe zu entnehmen, hat er bzw. sein Körper unversehrt zu bleiben!! PUNKT! Und KEINER hat das Recht, für diesen Menschen, diesen Sterbenden anders zu entscheiden und ihm seine Organe - seinem NOCH lebenden Körper - zu entnehmen!!
Weil sich aber nun der Staat frech, unverschämt und pietätlos erdreistet, seine geldgierigen Hände nach den Organen von Sterbenden auszustrecken, nur DESHALB entsteht jetzt ein unzumutbares Problem für die Menschen. Nicht für den Staat oder den Gesetzgeber, sondern NUR für die Menschen, die Sterbenden, die ihre Organe VERSCHENKEN, also sich ausschlachten lassen SOLLEN, damit andere - letztlich der Staat - damit Profit machen können/kann.
DAS ist nicht einfach ein Dilemma, selbst nicht einmal "nur" pietätlos. NEIN, das ist AUSGESPROCHEN KRIMINELL - und zwar von Seiten des Staates, des Gesetzgebers!!

Gravatar: Werner

Die Pharmaindustrie und die Transplantations-Zentren, machen mit dem Leid der Menschen ein Milliardengeschäft.

Gravatar: Werner

Wieviel Millionen bekommt Span eigentlich für seinen Deal mit der Pharmaindustrie. Riesensauerei was da abgeht. Wann räumt der Michel endlich auf in diesem Staatsfragment.

Gravatar: Ernst-Friedrich Behr

Ein Mensch, der gestorben ist, kann sich nicht mehr wehren, sich nicht mehr gegen ungewollte, ihm übelwollende Übergriffe verteidigen. Deshalb gilt die Störung der Totenruhe in unserem Kulturkreis zu recht als ein besonders verabscheuungswürdiges Verbrechen. Ein Recht auf einen ungestörten Sterbeprozess hat auch jeder Sterbende, weil er sich ebenfalls nicht mehr wehren kann. Diese Rechte sind Ausfluss der allgemeinen Menschenwürde, die sowohl lebenden als auch sterbenden und gestorbenen Menschen zukommt. Das gilt für alle Menschen, auch für die, die sich nicht zu einer eventuellen Organspende erklärt haben. Deshalb ist jeder Eingriff in den Sterbeprozess ohne das vorher ausdrücklich erklärte Einverständnis des Sterbenden ein verabscheuungswürdiger Eingriff in seine Würde, die dem Staat nach unserer Verfassung nicht zusteht. Der Staat hat diese Würde durch Gesetz zu schützen, nicht in diese einzugreifen, auch wenn er damit - vielleicht - ein anderes Leben retten kann.

Der Staat ist nicht Gott. Deshalb ist es ihm verwehrt, ein Leben gegen ein anderes Leben aufzurechnen. Aus genau diesem Grund hat seinerzeit das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat z.B. nicht ein entführtes Passagierflugzeug abschießen lassen darf, auch nicht, wenn zu besorgen ist, dass es zur Ermordung von dritten als Waffe eingesetzt werden soll. Der Staat sollte hier seine Machtgier selbst einhegen und sich heraushalten. Wenn überhaupt, dann haben lediglich die den Sterbenden begleitenden Angehörigen ein Entscheidungsrecht, soweit sie die Einstellung des Sterbenden zur Frage einer Organentnahme aus dem sterbenden Körper kennen und beurteilen können. Es ist aber zu befürchten, dass solche Selbstbeschränkung in unserem linkspopulistischen Staat gar nicht mehr möglich ist. Diese Gesetzesinitiative ist ein weiterer Versuch der sozialistischen Einmischung in die intimsten Lebensfragen und eine dreiste Verdrängung der Familienangehörigen aus den wichtigsten Lebensentscheidungen der Bürger, indem der Staat sich diese aneignet.

Gravatar: Silvia

@Armin daran habe ich auch gedacht: Gilt "mein Körper gehört mir" nur fürs Babys umbringen?
Sonst gehört er dem Kollektiv und man hat nichts zu wollen?
Wie schizophren!
Ich hätte tatsächlich Bedenken, dass ich "vorzeitig in den Ruhestand geschickt werde", weil ein anderer meine Organe braucht - und bezahlen kann.
Es stimmt, was ein Kommentator anderswo geschrieben hat: Nicht mangelnde Spender-Organe sind das Problem, sondern das die Leute todkrank sind. Und das ist ja nun genau genommen nicht mein Problem. Wenn ich mal dran bin, verzichte ich gerne freiwillig auf ein Spender-Organ. Wann meine Zeit gekommen ist, entscheidet ein anderer.

Gravatar: mah

Es gibt keine simple Antwort. Wir sind in einem ethischen Dilemma.

1. Die erste Nierentransplantation von 1954 hat das Thema eröffnet. Jedenfalls im Westen dieser Welt. Seitdem wird die ethische Dimension erkannt und es wird diskutiert. Wenn es eine einfache, allseits akzeptable Antwort gäbe, wäre sie wohl schon gefunden worden. Ist sie aber nicht.

2. Die unglaublichen Fortschritte der Medizin haben diese ethischen Fragen immer dringlicher gemacht, da immer mehr Menschen potentiell betroffen sind. Sei es als Empfänger von Organen oder Spender oder auch als potentieller Spender, der sich nun äußern soll, ob er nun oder ob er nicht...siehe Idee von Minister Spahn.

3. Bei allen phantastischen Fortschritten der Medizin gibt es bis heute keine eindeutige (unumstrittene) Antwort der allmächtigen Mediziner, wann denn nun ein Mensch wirklich tot sei. Da werden dann Hilfskonstruktionen erfunden, wie etwa Hirntod. Gibt es noch andere Tode?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum heißt es dann Hirntod? Tod würde als Begriff doch genügen.

4. Wo Nachfrage ist (Organe, Rauschgift, Waffen, Glaube, sadistische Neigungen, Brot, Salz, Gemüse, Gold, Sex, Zuneigung...was auch immer ), da bildet sich auch ein Angebot heraus. Legal oder illegal.
Es ist reichlich billig zu schreiben...."kranke Gesellschaft". Es war nie anders. So ist nun mal die menschliche Gesellschaft. Die kommt praktisch nicht an die hehren Gedanken eines Friedrich Schiller o.ä. heran.
Man kann Organhandel bekämpfen. Es wird dann etwa so erfolgreich sein wie der Kampf der Polizei/Justiz gegen Mord oder Totschlag. Sinnvoll und notwendig, aber niemals siegreich.

5. Mit dem Testament verfügt ein Mensch nach seinem Tod über sein Eigentum. Könnte er nicht auch verfügen, dass seine Organe verkauft werden? Zum Nutzen seiner Angehörigen, oder wem auch immer. Niemand redet darüber. Es geht immer nur um die Spende.
Wie schön für die Mediziner! Haben die eigentlich auch schon mal über kostenlose Organtransplantationen gesprochen? Wäre mir jetzt nicht bekannt. Das kann aber an mir liegen.

6. Es gibt heute keine unbestrittene Normensetzung in zentralen menschlichen Fragen, wie es etwa im 12. Jh. durch die katholische Kirche in Europa erfolgt ist. Jedenfalls hier nicht. Nicht für unsere Gesellschaft. Woanders schon. Die Worte des Propheten Mohammed sind nach wie vor uneingeschränkt gültig in weiten Teilen der Welt.

Fazit: Das Thema wird uns erhalten bleiben. Zu Recht. Es ist ein zentraler Punkt unserer Menschlichkeit. Und der gehört garantiert nicht in staatliche Hände.

Gravatar: Werner

@ Hartwig
@ Rita Kubier

Daumen hoch, sie beide haben die ganze Wahrheit gesagt. Ich kann mir meinen Kommentar, glücklicherweise sparen. SUPER:

Gravatar: Rita Kubier

@Hartwig 16.01.2020 - 14:49

Meine "... " Zeichen beim "Ableben" und "Toten" sollten natürlich den sogenannten Hirntod zum Ausdruck bringen. Aber wer kann tatsächlich absolut definitiv sagen und behaupten, dass ein Mensch endgültig hirntot ist und ihn nur noch die Geräte am "Leben" halten? Kann ein Arzt (oder auch mehrere) für diese, seine Feststellung und Behauptung die "Hand ins Feuer" legen?
Selbst wenn festgestellt wird, dass keinerlei Hirnfunktionen mehr vorhanden sind, ist es sicher schon für jeden Angehörigen unglaublich schwer, die Verantwortung dafür zu tragen, denjenigen bewusst sterben zu lassen, da keiner genau weiß, wie der Betroffene entschieden hätte. Und ihn dann auch ausschlachten lassen?! .... DAS darf einfach KEINE staatliche Entscheidung sein!! Deshalb sollte sich aus dem allen der Staat strikt raushalten und die Organspende ABSOLUTE PRIVATSACHE sein lassen!! Sich als Staat und Gesetzgeber in diese private Angelegenheit einzumischen, Vorschriften oder Festlegungen zu erlassen, ist ABSOLUT PIETÄTLOS!!
Aber abgesehen davon, ist natürlich zu erwarten, dass mit entnommenen Organen ein nicht zu kontrollierender Handel betrieben und damit ein Riesengeschäft gemacht werden wird und wahrscheinlich auch soll. Denn warum sonst, macht sich der Staat jetzt für Organspenden so stark? Warum ist ihn DAS jetzt so wichtig? Wenn dieser Staat uns erzählen will, es gehe ihm einfach nur um die Rettung von anderen Menschenleben (egal welcher!), fehlt mir einfach der Glaube daran. Denn wenn man erlebt, wie rücksichtslos dieser Staat mit den Lebenden umgeht, MUSS, kann und sollte man ihm einfach nur MISSTRAUEN! Und das zu Recht!!

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