Laut einem gemeinsamen Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und Bundesbildungsministerium soll für Asylsuchende und Zuwanderer, die sich in Deutschland erst nachqualifizieren müssen, damit ihr ausländischer Berufsschulabschluss anerkannt wird, künftig in dieser Zeit kein Mindestlohn gelten.
Demnach würde in dem Zeitabschnitt, in welcher der Migrant noch praktische Kenntnisse in einem Betrieb erwerben muss, dieses als eine Art Pflichtpraktikum gelten, was daher nicht unter die Mindestlohnpflicht falle. Es könne aber auch eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden.
Das Arbeitsministerium bezeichnete das öffentlich gewordene Schreiben als lediglich ein »internes Diskussionspapier« der drei Ministerien. »Rechtsänderungen oder Änderungen der Verwaltungs- bzw. Kontrollpraxis wären hiermit nicht verbunden«, wurde im weiteren ausgeführt.
So könne die Ausnahmeregelung für das Aussetzen des zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehobenen Mindestlohns beispielweise greifen, wenn ein syrischer Tischler ein neun Monate dauerndes Praktikum absolviere, weil ihm für die Anerkennung seiner Berufsausbildung neun Monate fehlen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor neuen Ausnahmen beim Mindestlohn. So erklärte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, schon jetzt würden Unternehmen »Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen«.
Die neue Auslegung durch die Ministerien würde letztlich dazu führen, »dass die Einfallstore zur Umgehung des Mindestlohns größer werden und nicht mehr kontrollierbar sind. Wir befürchten, dass klassische Einarbeitungsphasen zu monatelangen betrieblichen Qualifizierungsphasen und die Beschäftigten zu Pflicht-Praktikanten umdeklariert werden«.
Natürlich fehlt bei Körzell nicht der sorgenvolle Hinweis, das Vorhaben der Bundesregierung sei »Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten, die gerne mit der Behauptung, Ausländer nehmen Deutschen die Arbeitsplätze weg, weil sie billiger zu haben sind, Stimmung gegen Flüchtlinge machen.«
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Kommentare zum Artikel
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Wieviele von denen wollen denn wirklich hier arbeiten? Und wie viele von wiederum denen wollen dann noch für eine Ausbildungsvergütung hier arbeiten? Fragen!!
Ergänzend zum 1.Kommentar stellt sich mir die Frage, ob durch diese geplanten " Weiterbildungen ", die ja eine Ausnahme vom Tariflohn rechtfertigen sollen, die fiktive Wartezeiterfüllung in der Deutschen Rentenversicherung erfüllt ist, sollte aufgrund einer Traumatisierung oder ähnlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen während dieser Ausbildung eine Erwerbsminderung festgestellt werden.Vielleicht kann mir diese Frage jemand beantworten bzw dieser Frage nachgehen.Bereits im letzten Jahr wurde festgestellt, dass bereits angebotene Weiterbildungen abgebrochen wurden, da nur eine eingeschränkte Belastbarkeit vorhanden war. Viele Rückführungen scheiterten an gesundheitlichen Attesten.
Damit ist der Sklaven-Markt eröffnet.
Wer legitimiert die Ministerien und die Bundesregierung, eine Politik zu machen, die eindeutig gegen die einheimische deutsche Bevölkerung gerichtet ist? Diese Politik hat nur einen Zweck, den Beweis zu liefern, das diese neuen Menschen als Arbeitnehmer gebraucht werden. Denkt die Bundesregierung je weiter, mal ganz zu schweigen davon, das sie nur dem deutschen Volke verpflichtet sein sollte?
Überhaupt, wer legitimiert die Bundesregierung, ungefragt Armutseinwanderer in millionenfacher Zahl bei uns aufzunehmen, zu beköstigen und zu integrieren??? Wie sehe Deutschland aus, hätten wir das schon vor 1000 Jahren gemacht? Territorium ist eine einmalige Ressource, warum verschleudern wir sie? Die Neubürger werden, je zahlreicher wir sie einwandern lassen, zu unserem Problem werden, ja, sie werden zu unserer gewaltsamen Verdrängung führen!
Neid, Mißgunst, Kriminalität, Mord und Terror sind auf dem Wege, in Deutschland heimisch zu werden! Erstmalig in über 2000 Jahren deutscher Geschichte!