Familien in der Corona-Krise: Was tun?

Bundesregierung verabschiedet Hilfspaket für Familien

Das bundesweite Aussetzen von Schulpflicht und öffentlicher Kinderbetreuung hat Eltern den finanziellen Boden unter den Füßen weggezogen. Wie Miete oder Hausrate bezahlen, wenn ein oder gar zwei Einkommen plötzlich wegbrechen? Jetzt hat das Familienministerium Nothilfe angekündigt.

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Um flächendeckend mögliche Infektionsherde des neuartigen Virus Covid-19 auszuschalten, hatten die Bundesländer im März begonnen, Horte und Kitas zu schließen und die Schulpflicht auszusetzen. Seit Mitte März sind bundesweit alle Schulen und Kitas dicht. Lediglich für die Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Branchen wie beispielsweise im Gesundheitswesen, im Lebensmittelhandel und in der Verwaltung tätig sind, wurde eine Notbetreuung eingerichtet.


Alle anderen Eltern der circa 6 Millionen Kita- und Grundschulkinder standen ab diesem Zeitpunkt im Regen. Nicht alle Eltern können mir nichts, dir nichts, den Büro-Arbeitsplatz mit dem Home Office eintauschen und zusätzlich die Kinderbetreuung übernehmen, während der Partner wie gewohnt jeden Morgen seine Arbeitsstelle aufsucht. Nach dem nach und nach ganze Branchen wie Reisebüros, Hotels, Taxis und Restaurants durch die sich immer weiter verschärfenden Infektionsschutz-Regelungen von ihren Einnahmen abgeschnitten wurden, wuchsen parallel dazu die finanziellen Probleme einer der verwundbarsten Bevölkerungsgruppe: Familien. Bedeutet die Corona-Krise in manch einer Familie nur geringfügige Einkommenseinschnitte, bricht bei anderen Eltern das komplette Einkommen weg, wenn beispielsweise beide das Pech haben, in einer der zuvor genannten Branchen zu arbeiten. Alleinerziehende trifft all das noch härter.


Nach endlosen Tagen des Ringens hat die Bundesregierung ein Hilfspaket für Familien angekündigt. Diejenigen, die aufgrund der zwingend notwendigen Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen, können bei ihrem Arbeitgeber Lohnersatzleistungen beantragen. Auf der Grundlage ihres letzten Netto-Gehalts erhalten Eltern 67 Prozent vom Lohn. Der Arbeitgeber wiederum kann bei den Landesbehörden einen entsprechenden Erstattungsantrag stellen. Die Maßnahme ist vorläufig auf 6 Wochen befristet und gilt nur für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, deren Überstunden- und Gleitzeitguthaben ausgeschöpft ist.


Zusätzlich hat die Regierung die Erfüllungsbedingungen des Kinderzuschlags geringfügig gelockert. Um Kinderzuschlag zu beantragen, müssen Eltern künftig nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor Antragstellung. Verfügen Eltern über weniger als 3300 Euro gemeinsames Brutto-Einkommen, erhalten sie einen Zuschlag von 185 Euro je Kind.


Für Menschen, die durch die Corona-Krise in die Grundsicherung fallen, werden mehr Mittel frei gemacht. Wer über kein erhebliches Vermögen verfügt, erhält neben der Grundsicherung für den alltäglichen Bedarf die Kosten für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe erstattet. Bislang gelten hier gedeckelte Sätze.


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz


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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hajo

Die schütten ja das Füllhorn nach allen Seiten aus und entweder können die nicht rechnen, stellen auf EUR-Bonds um, oder sie wissen genau das wir am Ende sind und dann kommt es auch nicht mehr darauf an, was alles versprochen und ausbezahlt wird, denn im Ernstfall verdünnisieren sie sich und die Bürger können dann sehen wie sie die Ruinen wegräumen. Auch das wäre nichts neues, nur die heutige Generation wird sich damit sehr schwer tun, weil sie Verelendung und ihre Folgen nicht kennen, das wäre dann wirklich neu in unseren Tagen.

Gravatar: Herr Rossi

Mittlerweile wurden auch Tagespflegen geschlossen. Pflegenden Angehörige (PA) haben jetzt das gleiche Problem wie Eltern.

Diese Pflegeeinrichtungen werden aufgrund Mindereinnahmen durch die Pflegekassen entschädigt. Für Eltern gibt es einen Entschädigungsanspruch. Für Pflegende Angehörige gibt es den derzeit nicht. Es gibt analog zum Kinderzuschlag auch keinen Eltern- oder Partnerzuschlag.

Und was passiert mit dem Geld, dass nicht an die Tagespflegen ausgezahlt wird, da ja auf behördliche Anweisung überhaupt keine Pflege erbracht werden kann? Der Anspruch auf das Budget für Tagespflege besteht - je nach Pflegegrad - ja weiterhin. Nicht verbrauchtes Budget könnte (nur so als Anregung) unbürokratisch an die Pflegebdürftigen und deren PA ausgezahlt werden...

Die Politiker scheinen sich nicht im Klaren darüber zu sein, dass "der größte Pflegedienst der Nation" auch eine nicht zu geringe Wählerschaft darstellt (derzeit ca. 3,5 Mio. Pflegebedürftige, ca. 75% werden zuhause betreut).

Sollte nicht sofort eine entsprechende finanzielle Hilfe auch für PA erfolgen, wird das bei der nächsten Wahl quittiert werden.

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