Höcke wird weiterhin Spitzenkandidat der AfD in Thüringen sein

Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verwendung einer verbotenen Parole

Drei Wörter, ein Urteil: Ein Gericht hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine verbotene Parole benutzt hat, die auch im Dritten Reich von der SA benutzt wurde. Höcke bestreitet, vom NS-Hintergrund der Parole gewusst zu haben und verweist darauf, dass die Parole auch vorher schon verwendet worden war.

Foto: Screenshot YouTube/Phoenix
Veröffentlicht:
von

Bei einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 soll Björn Höcke den Dreiklang formuliert haben: »Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für *********«.

Die Schlussformulierung »Alles für *********« wird als verbotene Losung eingestuft, weil sie auch von der SA im Dritten Reich verwendet wurde.

Daher war Höcke angeklagt worden, ein Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet (Paragraf 86a Strafgesetzbuch) zu haben.

Aufgrund dieser strittigen Äußerung wurde Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt (100 Tagessätze zu je 130 Euro, also insgesamt 13.000 Euro) [siehe Berichte »Nius«, »Junge Freiheit«, »Tichys Einblick«].

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Höckes Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Höcke habe nicht gewusst, dass dieser Spruch auch von der SA verwendet wurde und dass dieser deshalb heute verboten ist. Außerdem sei es eine freie Rede gewesen, die nicht vorbereitet war. Höcke wollte sich an Trumps Spruch »America First« orientieren. Höcke wies daher die Vorwürfe zurück. Der von ihm getätigte Ausruf habe eine lange Tradition und sei schon vor dem Nationalsozialismus verwendet worden, so seine Argumentation.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zusätzlich zur Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, außer bei dem Strafmaß.

Björn Höcke kann aber weiterhin als Kandidat der AfD in Thüringen zur Landtagswahl antreten. Seine politischen Ämter bleiben unberührt.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: asisi1

Wenn aus einem Jura Studium nur gequirlte Scheixx rauskommt, war die Investition umsonst!

Gravatar: asisi1

Richter, welche solche Urteile fällen hatten wir schon einmal!

Gravatar: Orschwerbleede

Nach dieser Logik müsste sich auch jeder strafbar machen, der das Wort "und" sowie die Artikel "der, die, das" verwendet - nachweislich wurden diese Wörter auch im Dritten Reich verwendet und insbesondere tauchen sie erstaunlich häufig in Schriften wie "Mein Kampf" auf!
Nicht strafbar hingegen macht man sich, wenn man ein Kalifat für Deutschland fordert, da dies im Dritten Reich so nie geäußert wurde.

Gravatar: Hanna

Die alten Sozen haben den gleichen Spruch von sich gegeben! Was für ein verlogener, dummer Rechtsstreit? Herr Höcke, es kommt bei dieser Justiz einem der kalte Brechreiz! Ich wähle trotzdem die AfD. Ich möchte Frieden mit allen Völkern, und ich möchte in einer freiheitlichen, demokratischen Republik als Bürger leben und nicht im links-grünen, totalitären Gesinnungssozensumpf nach Mutti.

Gravatar: Gottfried Stutz

Wie ich schon schrieb. Die Justiz gibt sich alle Mühe, sich mit diesem Urteil weiter zu diskreditieren. Nachdem sich die Politik bereits bei vielen Bürgern diskreditiert hat, fällt nun auch bei der Justiz, die bisher bei vielen Bürgern einen gute Ruf hatte, die Maske. Dieses Urteil hat einen reinen politischen Charakter. Björn Höcke muss in die nächste Instanz gehen, schon alleine um einer Vorstrafe zu entgehen. Im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dubio pro reo war offenbar mal ein Rechtsgrundsatz in der alten BRD, in der neuen BRD findet dieser alte Rechtsgrundsatz bei manchen Angeklagten offenbar keine Anwendung mehr. Ich dachte eigentlich, dass wir diese Zeit hinter uns gelassen haben, werde aber nun in meiner Auffassung weiter bestätigt.

Gravatar: Kim

Die SA war zu verurteilen. nicht Björn Höcke, Der Satz ist gut, auch dann, wenn ihn braune Arschlöcher auch verwendet haben. Ein Land, das den Satz immer noch unter Strafe stellt, will offensichtlich nicht, daß jemand
- HEUTE - ! - alles für dieses Land tun will.

Gravatar: harald44

B. Höcke hatte einen ganz normalen Satz ausgesprochen, der seine Zuhörer und Deutschland aufmuntern sollte. Daß er damit die SA zitiert habe, das ist eine grob-feindliche UNTERSTELLUNG des Gerichts gewesen!
Demnächst wird in Handschellen abgeführt werden, wer bei einer Familienfeier in seiner Festrede den Satz gebraucht: "Alles für die Familie!"

Gravatar: kassaBlanka

Sarah 15.05.2024 - 14:19
@ Rainer 15.05. 2024 - 11:12
Zum Therma Spenden
So sehr ich Björn Höcke schätze, aber sorry!
Ich denke, der Mann bezieht mit Sicherheit monatlich ein äußerst hohes Gehalt, so dass ihm die 13.000 Euro sicher keine Sorgen bereiten....
##################

Werte Sarah, darum geht es doch gar nicht.
Und wenn er 1 Million machen würde...
Es geht hier ums Prinzip und um die uneingeschränkte Solidarität mit B. Höcke, um nichts anderes. Und wenn dann am Ende des Tages mehr Geld zusammenkommt als benötigt? Gut, kann er ja der Partei das restliche spenden oder dem nächsten Altenheim.
Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Es geht in die nächste Instanz.
Jedoch sollten Sie einmal Ihre Prioritäten hinterfragen.

Gravatar: Grace

Die Verwendung einer angeblich verbotenen Parole ist nur der vorgeschobene Grund.

Vielmehr sollte Herr Höcke, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, für den Wahlkampf "unbrauchbar" gemacht werden. Und es wäre eine weitere Vorstufe zum Parteiverbot gewesen.

Die AfD hat sehr viele Sympathieträger, die menschlich denken und sprechen.

In den anderen Parteien kann ich nicht einen sympathischen Menschen ausfindig machen.

Gravatar: L. Mohr

Alles für unsere Heimat darf man sagen, alles für ********* wird mit einer Strafe belegt. Wie absurd ist das denn? Nur weil die SA das damals irgendwo einmal gesagt hat, ist das heute straffähig? Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand? In der NS-Zeit wurde vieles gesagt. Nur ist das 80 Jahre her. Wie lange wollen wir uns denn noch den Meinungskorridor verengen lassen?

Wenn die Partei Die Linke auf ihrem Parteitag äußert, dass bei einem Wahlsieg ihrer Partei alle Reichen erschossen werden sollen, und vom Vorsitzenden abgemildert lieber ein Arbeitslager vorgeschlagen wird, so ist das nicht nur bedenklich, sondern höchst menschenverachtend und verfassungswidrig. Wo bleibt hier der Aufschrei der Altparteien und wo bleibt die Justiz. Verlogener geht es nicht mehr.

Solange die Richterschaft mit den Interessen unserer linksextremistischen Regierung gemeinsame Sache macht und sich als Waffe gegen die einzig vernünftige Opposition, wie der AfD, instrumentalisieren lässt, ist mit einem fairen Wahlkampf nicht zu rechnen. Der Wahlbetrug fängt schon vor der Wahl an.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang