Aus Rücksicht auf angebliche muslimische Traditionen fällte das Landgericht Osnabrück ein mildes Urteil

Bewährungsstrafe für Vergewaltigung einer Elfjährigen

Auch die Eltern des heute 26-jährigen Haupttäters wurden jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie hatten ihren Sohn zu diesem besonders schweren Fall von Missbrauch gedrängt, um gemäß ihren Traditionen zu leben.

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Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, wurde für die Vergewaltigung von einer Elfjährigen die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zwar war den Angeklagten offenbar bekannt, dass Geschlechtsverkehr mit einer unter 14-Jährigen ganz unabhängig von kulturellen Traditionen eine Straftat darstellt, die auch in ihrem Herkunftsland strafrechtlich verfolgt würde. 

Dennoch machten sie geltend, dass sie aus einem muslimischen Kulturkreis stammten, in dem der Geschlechtsverkehr auch mit pubertierenden Minderjährigen zum Zwecke einer Familiengründung zu einer lange gelebten Tradition gehöre. Wenn es zwischen zwei Menschen, die für eine Verbindung ausgewählt wurden, zum Beischlaf gekommen sei, stünde einer Ehe nichts mehr im Wege, auch dann nicht, wenn die Eltern eines der beiden Hochzeitskandidaten ursprünglich dagegen waren.

Ein Großonkel des Mädchens hatte sich mit den Eltern des Täters auf die Verbindung geeinigt. Entsprechend waren alle Vorbereitungen getroffen worden, die zu einer so genannten einvernehmlichen Entführung gehörten. Die beiden Eheleute in spe mussten nur noch eine Nacht lang gemeinsam in einem Bett zubringen.

Die Elfjährige, die als Braut vorgesehen war, hatte sich allerdings heftig gewehrt, so dass es nicht zum Geschlechtsverkehr kam. Daraufhin wurde die Zeremonie mehrmals wiederholt. Die Mutter des arbeitslosen Analphabeten, der als Bräutigam vorgesehen war, drohte schließlich, sich so lange neben das Bett zu setzen, bis der Akt vollzogen sei. Schließlich wendete er Gewalt an und tat seiner Mutter den Gefallen.

Eine Anklagevertreterin forderte eine zusätzlich Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro. Das Gericht lehnte das ab. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum hätten. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil sie dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stünden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Blau-Weiß

Sollte bei der Urteilsverkündung im "Namen des Volkes" das "deutsche Volk" gemeint sein (so wie auch beim Urteil der Brandenburger Richterin......, die den türkischen Vergewaltiger einer jungen deutschen Frau frei!!!!!! gesprochen hat), weiß ich nun, daß ich kein Deutscher Volksangehöriger mehr bin.

Gravatar: Zicky

Ohoh... ich seh jetzt schon ganz viele Grüne, die zum Islam konvertieren. Das ist bestimmt für viele auch ein Grund warum der Islam zu Deutschland gehören soll. Kindesex, Kinderehe, Vielweiberei straffreie Vergewaltigung usw. Ein Eldorado für viele viele Perverslinge.
Über diesen Fall findet man natürlich in den staatlichen Mainstreammedien nur wenig bis eher nichts.Hat wohl wieder nix mit nix zu tun, oder es ist (was ich nicht glaube) die pure Scham über unsere inzwischen mögliche Rechtssprechung.
Wehe aber, wenn die GEZ nicht bezahlt wird. Bewährung? Undenkbar.
In Deutschland ist Bewährung nur auf richtig großangelegte und brutale Straftaten möglich.
Welch einen masslosen und unfähigen Nichtskönner haben wir bloß als Justitzminister? Heiko sag doch mal was dazu. Oder bist Du auch so einer?

Gravatar: adlerauge

Der Sittenverfall und die moralische Verwahrlosung bei uns geht weiter. Die geeinte linke Richterschaft leistet massiven Vorschub beim Gesellschaftsverfall.

Gravatar: K Becker

Wir brauchen sie, sagt Merkel und ihre Gutmenschen.

Deutsche, 83 Jahre alt, geht in den Knast, weil sie Lebensmittel für sich aus Hunger stahl.

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