Berliner Verfassungsgerichtshof hält Neuwahlen für unumgänglich

Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus werden wahrscheinlich wiederholt

Die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshof hält eine Neuwahl des Berliner Landesparlaments, des Abgeordnetenhauses für notwendig. Damit verbunden wäre eine Neuwahl der Bezirksparlamante.

W.-D. Haberland; CC BY-SA 4.0
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Weil die Zahl der Fehler bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus einen nicht mehr akzeptablen Umfang angenommen hat, hält der Berliner Verfassungsgerichtshof eine komplette Wahlwiederholung für erforderlich.

Schon "die Vorbereitung auf die Wahl habe den rechtlichen Anforderungen voraussichtlich nicht genügt", erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Derzeit spreche viel für eine "vollständige Ungültigerklärung der Abgeordnetenhauswahl vom 26. September 2021 und der Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen". Bisher war immer nur von einer teilweisen Wiederholung in einigen besonders kritischen Wahllokalen die Rede gewesen.

Voraussetzung für eine Wahlwiederholung ist, dass sich durch Fehler die Zahl der Mandate im Abgeordnetenhaus verändert oder die Verhältnisse zwischen den Parteien verschieben. Diese Bedingung ist laut Verfassungsgerichtshof erfüllt, dh. die Fehler sind mandatsrelevant. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungsgerechter Zustand hergestellt werden.

Am heutigen Mittwoch findet die mündliche Anhörung der Kläger durch das Gericht statt. Zunächst werden vier der insgesamt 35 Einsprüche verhandelt: Von der AfD, der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Partei 'Die Partei'. Eine Entscheidung wird für den heutigen Tag nicht erwartet, wäre aber möglich. Sollte keine Entscheidung fallen, bleiben den Richtern drei Monate Zeit.

Bei den Wahlen in Berlin, die zeitgleich mit den Bundestagswahlen und einer Abstimmung über eine mögliche Enteignung von Wohnungsbesitzern durchgeführt wurde, war es zu zahlreichen Unstimmigkeiten gekommen. In vielen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, Wähler mussten stundenlang warten oder wurden wieder nach Hause geschickt. 

Dadurch konnten Tausende Wähler ihre Stimme nicht, nicht wirksam, nicht unbeeinflusst oder nicht unter zumutbaren Bedingungen abgeben. Viele Wahlfehler wurden zudem nicht dokumentiert. So konnten Personen an der Abgeordnetenhaus-Wahl teilnehmen, obwohl sie noch nicht das nötige Alter von 18 Jahren erreicht haben. 

Nach den letzten Umfragen würde die Rot-Rot-Grüne Landesregierung ihre Mehrheit behalten. Allerdings liegen die Grünen mit 22 Prozent deutlich vor den beiden roten Parteien SPD und Linke, mit 17 und 12 Prozent. Die CDU würde stärkste Partei. Die AfD erhielte 10 Prozent und damit zwei Prozentpunkte mehr als bei den Wahlen vor einem Jahr.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Haltung ist doch keine Doppelmoral

Wahlen fälschen ist offensichtlich straffrei, besonders wenn es von einer Betrügerin und Hochstaplerin wie Frau Giffey begangen wird.

Gravatar: Jüppchen

Und was ist mit der Bundestagswahl? Da sitzen doch womöglich Abgeordnete rum, die gar nicht ordnungsgemäß gewählt sind. Damit wäre der Bundestag illegal! Und was ist mit der Volksabstimmung?
Fragen über Fragen,. aber die Gerichte haben viel Zeit - sie sind ja auch politischz eingesetzt. Etwas, was man anderen Staaten vorwirft.

Gravatar: asisi1

Alles Banane, denn wenn es zu einem Urteil kommt, das die Wahlen wiederholt werden müssen, sind wir bereits im Jahre 2050!
Die deutschen Gerichte sind nur schnell, wenn es um Zugereiste geht. Oder irgendwelche Verirrte , die ihr Geschlecht täglich ändern!

Gravatar: maasmaennchen

Völlig sinnfrei das ganze.Die Berliner Halbaffen werden wieder genau so wählen wie das letzte Mal.Berlin ist das Shithole Deutschlands und wird es immer bleiben.

Gravatar: Zicky

Na dann...warten wir es ab, wie "wahrscheinlich" neu gewählt wird.
Ich sage vorher, dass taktisch so lange Neuwahlen verzögert werden, bis die jetzige Totalversagerregierung ihr "Werk" entweder unumkehrbar verrichtet haben, oder eh neue Wahlen anstehen.

Gravatar: asisi1

Was ist das denn für ein Gerichtshof?
Eine Lachnummer! Diese Kameraden sind nur an ihrer Pension interessiert!
Die können sich doch schon jetzt Wanderschuhe kaufen, denn ihr Urlaub wird in Sibirien sein!
Pennen schon seit x Jahren und jetzt wachen sie auf!

Gravatar: Merkelmussweg

Und übrigens: Würden bei uns nur Menschen zur Wahl zugelassen werden, die vorher wenigstens eine Minimalbildung nachweisen müssten, hätte die AfD längst den Kanzler gestellt.

Gravatar: Karl Biehler

Mal schauen, wie das ausgeht.

Gravatar: König Otto I. von Bayern

Für Berlinistan hilft nur noch ein Generalstaatskommissar, d.h. einen Diktator auf Zeit, der aufräumt und die Politverbrecher hinter Gitter schickt.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

Berliner Verfassungsgerichtshof hält Neuwahlen für unumgänglich
Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus werden wahrscheinlich wiederholt

Ja mei: Da der Chef der Berliner Senatskanzlei sagte, die Bundesregierung hätte ja die Bundestagswahl auf einen anderen Tag als den Berlin-Marathon legen können, denn der sei "Teil eines internationalen Sportkalenders und kann nicht beliebig hin- und hergeschoben werden"
https://www.sueddeutsche.de/meinung/berlin-bundestagswahl-wahllokale-demokratie-kommentar-1.5426410:

Darf ich daher davon ausgehen, dass zumindest die Wahlergebnisse - auch auf Bundesebene „hin und her geschoben“ wurden und das ein Grund für die Wiederholung der ´gesamten Bundestagswahl` sein müsste/ist???

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