Ehemalige AfD-Abgeordnete des Bundestags soll nicht mehr Richterin sein

Berlin: Unabhängigkeit der Justiz war Gestern

In Berlin zeigt der Rot-Rot-Grüne Senat was er vom grundgesetzlich garantierten Rechtsstaat hält: Nicht sehr viel.

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Kritik der EU am Umgang der Polnischen Regierung mit der Justiz gehört zu den besonderen Machtdemonstrationen Brüssels gegen die unbotmäßige Polen. Der politische Druck, weil die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr gewährleistet sei, erinnert in Warschau jeden an sowjetische Zeiten, also die Zeit unter de facto russischer Besetzung.

Dabei sind die Verhältnisse im Rot-Rot-Grün regierten Berlin ungleich klarer und ganz sicher nicht besser. Zwar hat der Senat keine Verfassungsrichter zum Abendessen gebeten wie einstens Frau Merkel. Dafür bestimmt der Senat, wer Richter sein darf und wer nicht. Insbesondere aber glaubt der Senat, darüber bestimmen zu dürfen, wer wieder in sein Amt als Richter zurückkehren darf und wer nicht.

Der Hintergrund: Die Richterin am Landgericht und ehemalige Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann plant, nachdem sie den Wiedereinzug ins Parlament verfehlte, in ihre frühere Tätigkeit als Richterin zurückzukehren. Das Recht dazu steht ihr, wie jedem Abgeordneten, nach dem Abgeordnetengesetz § 6, 1 zu.

In seiner Begründung erklärt der Senat: »Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt«. Weiter führte die zuständige Justizsenatorin Lena Kreck aus: »Durch ihre Äußerungen ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin werde künftig nicht unvoreingenommen Recht sprechen«.

Die damit offensichtlich politisch motivierte Entfernung der ehemaligen Bundestagsabgeordneten aus dem Richteramt verteidigte die Vertreterin der Linken ausgerechnet mit der Pflicht zur Verfassungstreue. Ein abenteuerlicher Spagat für das Mitglied einer Partei, die mehr als einmal bewiesen hat, dass ihr Grundgesetz und Unabhängigkeit der Justiz ein Dorn im Auge sind.

So auch im Fall von Frau Mahlsack-Winkemann. Sicher, die ehemalige Abgeordnete steht der Migrationspolitik der Regierung ablehnend gegenüber. Nur ist das weder verfassungswidrig noch strafrechtlich relevant.

Wenn nun der Senat Frau Mahlsack-Winkemann nicht mehr in ihr früheres Amt zurückkehren lassen will, dann verstößt er gleich zweimal gegen geltendes Recht: Einmal gegen das Abgeordnetengesetz und zum anderen gegen die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz. Tatsächlich wird nämlich jedem Richter, der die regierungsamtliche Migrationspolitik kritisiert bedeutet: Sie verlieren Amt und Würde, falls sie sich gegen die Machthaber stellen.

Damit aber ist Deutschland wieder da, wo es zwischen 1949 und 1989 schon einmal war: Im Unrechtsstaat DDR. Und Justizsenatorin Lena Kreck von der Linken dürfte das sicher gefallen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Napp

Liegt's an der Luft? Berlin bleibt Berlin: Unter den braunen Nationalen Sozialisten durften nur Braune Richter werden oder bleiben, unter den grün-roten Internationalen Sozialisten eben nur Grün-Rote.

Sozialismus ist antidemokratische Scheiße - sei es brauner oder grün-roter Sozialismus. Goethes Farbenlehre: Grün und Rot gemischt ergibt Braun.

Gravatar: <Frank>

Eine Gewaltenteilung gab es im besetzten Deutschland noch nie.

Ansonsten hätten die "gewählten" Verwalter der Besatzungszone nicht endlos gegen gültiges und auch geltendes (Faustrecht) Recht verstoßen können.

Der Rechtsstaat ist pure Illusion und jeder der ihm je ausgesetzt war weiß das. Das Verhältnis der Besatzungsdeutschen zum Recht ist ein Verhältnis der Angst und nicht der Sicherheit, denn es kann und wird kein Recht gesprochen werden in der Besatzungszone da diese an sich bereits illegal ist.

Die gute Frau Richter sdollte eventuell erfragen ob die anordnende Person überhaupt eine Erlaubnis der Besatzer hat derartige Entscheidungen zu treffen. Sie selbst benötigt ebenfalls eine wenn sie als Richtern arbeiten will. Zudem benötigt sie gültige Gesetze welche wiederum gültige Grenzen, das heißt einen GELTUNGSBEREICH benötigen.

Es gibt jedoch keinen Geltungsbereich mehr für irgendein Gesetz in der Besatzungszone, woraus folgt das SÄMTLICHE Gesetze UNGÜLTIG sind.

Das Faustrecht wird mit Erpressung und Waffengewalt aufrechterhalten. Jeder spürt es, keiner kann beantworten wieso oder woher dieses ungute Gefühl kommt.

Sie kann also ohnehin nicht auf legale Weise Richterin werden, es seie denn sie holt sich eine Lizens der Besatzer! Dort würde ich an ihrer Stelle ansetzen.

Es gelten einzig und allein die Besatzungsregeln und die HLKO (Hager Landkriegsordnung) solange bis es einen Friedensvertrag gibt.

Wir leben in einer Illusion! Kein Staat, keine Staatsbürgerschaft, keine Rechte!

Da braucht es natürlich auch keine Gewaltenteilung.

Freiheit für Deutschland!

Gravatar: werner S.

Das zeigt, dass Deutschland zu Ende ist.
Ich denke wir müssen uns auf ein harten Kampf einstellen, um dle ganzen Schweinereien von Merkel und dieser Hampelregierung wieder zurechtzurücken.

Gravatar: Karl Napp

Grün und Rot gemischt gibt Braun. Die Faschisten kriechen wieder aus ihren Löchern. "Völker hört die Signale!" - hier passt´s!

Gravatar: asisi1

Jeder, der einmal mit wirklich offenen Augen durch seine eigene Stadt geht, könnte feststellen, es gibt in Deutschland keine Polizei und keine Justiz mehr. Denn es herrscht absolut keine Ordnung mehr. Wenn hier ausländische Kriminelle, gefahrlos mit Drogen handeln können, dann können wir auch den ganzen parasitären Beamtenapparat abschaffen. Dann die Waffenfreiheit gestatten und es wäre für Jeden sicherer und billiger.

Gravatar: Croata

Parteibuch zählt.
GRNROTes.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Ehemalige AfD-Abgeordnete des Bundestags soll nicht mehr Richterin sein
Berlin: Unabhängigkeit der Justiz war Gestern“ ...

Weil dies von den Nazis und der DDR ´vorgestern` so vorgemacht wurde???

Gravatar: Fritz der Witz

Die Dame sollte dem Abou-Chaker-Clan beitreten und am besten noch in eine Zigeuner-Familie investieren, und sich in eine Regenbogenfahne gewanden, dann dürfte ihrer Karriere nichts mehr im Wege stehen.

Stalinisten bevorzugen eben eine etwas ANDERE "Demokratie" als Demokraten.

Gravatar: Bertl

Nachdem gerichtlich festgestellt wurde dass sich Merkel in Thüringen entgegen gültiger Gesetze bei der Wahl des Ministerpräsidenten zu unrecht eingemischt hat, wäre konsequenterweise der alte Zustand der ersten Wahl wieder herzustellen. Nachdem in Berlin die Bundestsgswahl nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, müsste die Bundestagswahl insgesamt wiederholt werden.

Gravatar: Lutz

Dissertationsbetrügerin Giffey und Konsorten dulden also keine Kritik an Asylbetrügern, weil diese an den wertvollen traumatisierten Goldstücken einfach nicht geht.

Was interessieren Genossen schon Gesetze, die nicht in den Kram passen; schließlich kennt "unser" Kanzler, der so schön scholzen kann, auch keine roten Linien. Paßt!

Lächerliche Tante Giffey, werden in der Bundeshaupt-Kloake - auch Kalkutta an der Spree genannt - Falschangaben in Volkszählungsbögen als Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesstatistikgesetz geahndet? Weil Ordnung im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat, ja sein muß!!!

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