»Agents Provocateurs« im Kampf gegen Rechts?

Begehen »Virtuelle Agenten« des Verfassungsschutzes Online-Straftaten?

Werden in den AfD-nahen Sozialen Medien des Internets Bürger durch »Virtuelle Agenten« des Verfassungsschutzes zu riskanten Aussagen verführt? Oder begehen diese »Agents Provocateurs« selbst Online-Straftaten, die dann der AfD in die Schuhe geschoben werden?

Foto: Screenshot YouTube
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Wie die »Süddeutsche Zeitung« und »Reitschuster.de« berichten, hat der Verfassungsschutz sogenannte V-Leute auch im Online-Bereich, die im AfD-nahen Milieu an den Diskussionen in den Sozialen Medien teilnehmen.

Die AfD wird also wohl gleich zweierlei bespitzelt: Zum einen durch V-Leute in der Partei, zum anderen durch »Virtuelle Agenten« in Chat-Gruppen, Online-Foren und sonstigen Sozialen Medien des Internets.

Hier stellt sich eine wichtige Frage:

Begehen »Virtuelle Agenten« des Verfassungsschutzes Online-Straftaten?

Der Verfassungschutz sammelt mit Vorliebe Zitate aus den Sozialen Medien des Internets, um der AfD und ihren Anhängern verfassungsfeindliches Denken und Sprechen vorzuwerfen. Diese Zitate werden dann unter anderem als Grund herangezogen, die AfD oder ihre Vorfeldorganisationen als »rechtsextrem« einzustufen.

Diese Frage beschäftigt nun auch ein Gericht, dass jetzt vom Verfassungsschutz wissen will, welche Aussagen eigentlich von V-Leuten stammen, die als »Agents Provocateurs« eingeschleust wurden, oder welche Aussagen durch deren Verhalten provoziert wurden.  Demnächst wird nämlich das Oberverwaltungsgericht Münster über eine Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden müssen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Roland

Dies ist eines der kriminellen Instrumente der Stasi, weshalb bereits zwei Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert sind. Nun versucht man dieses perfide Spiel eben bei der AfD, nach dem Motto: Bei einer Intrige oder Denunzation bleibt immer etwas Dreck hängen, selbst wenn sich anschließend herausstellt, daß nichts wahr war.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Diese Frage beschäftigt nun auch ein Gericht, dass jetzt vom Verfassungsschutz wissen will, welche Aussagen eigentlich von V-Leuten stammen, die als »Agents Provocateurs« eingeschleust wurden, oder welche Aussagen durch deren Verhalten provoziert wurden. Demnächst wird nämlich das Oberverwaltungsgericht Münster über eine Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden müssen.“

Was in einem angeblich ´freiheitlichem Rechtstaat` für die damit befassten völlig unabhängigen Richter kein Problem darstellt!?

Gravatar: Fritz der Witz

Irgendetwas "von rechts" muss schließlich eingepflegt werden, in Münchhausens, äh BKA-Münch`s PKS.

Gravatar: Uwe Lay

Wenn das Parteiprogramm der AfD nichts hergibt für eine Einstufung als "rechtsextremistisch" und "verfassungsfeindlich" braucht man eben Aussagen von Parteimitgliedern, die so qualifiziert werden können. Findet man da nun keine, müssen eben eingeschleuste Agenten die gewünschten Äußerungen liefern. Das ist ein einfaches Konzept, das Machiavelli sicher zugesagt hätte.

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