Grüne Interessenskonflikte mit BlackRock und Finanzindustrie?

Beatrix von Storch spricht grüne Interessenskoflikte an, Habeck weicht aus

Die Ampel-Regierung hat die Subventionen für den US-amerikanischen Chiphersteller Intel von 7 auf 10 Milliarden Euro erhöht. Die größten Aktionäre von Intel sind die Investmentfirmen BlackRock und Vanguard. Habeck weicht kritischen Fragen aus.

Foto: Screenshot YouTube
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[Siehe Video von Beatrix von Storch auf YouTube HIER]

Beatrix von Storch hakt im Bundestag nach: Die Ampel-Regierung hat nämlich die Subventionen für den US-amerikanischen Chiphersteller Intel von 7 auf 10 Milliarden Euro erhöht. Die größten Aktionäre von Intel sind die Investmentfirmen BlackRock und Vanguard. 

Sieht Habeck einen möglichen Interessenkonflikt darin, dass seine Chefökonomin und Leiterin der Grundsatzabteilung, Elga Bartsch, aus dem Black Rock Investment Institute kommt? Eben aus der Firma, die von einem solchen Milliarden-Deal indirekt profitiert?

Die Antwort von Habeck:

»Nein, diesen Eindruck habe ich überhaupt gar nicht, weil die ganzen Förderungsentscheidungen nicht über die Grundsatzabteilung laufen.«

Beatrix von Storch hakt noch einmal nach: Ist Elga Bartsch in der Grundsatzabteilung grundsätzlich damit befasst, hat sie eine grundsätzliche Meinung dazu, dass in zweistelligen Milliardenbeträgen Unternehmen gefördert werden, an denen BlackRock beteiligt, oder an Subventionen für ausländische Großkonzerne?

Die Antwort von Habeck:

»Ich bin kein Gedankenleser. Was soll ich dazu sagen?«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Zicky

Frägt Frau Storch da tatsächlich den Habeck über solche schwierigen Themen? Das ist ja so, als ob man von der Bärbock erwartet einen ganzen Satz zu sagen bei dem nicht gestottert oder gar die Wechselstaben verbuchselt wären.
Fragen an einen der von nichts eine Ahnung hat.
Der behaupte, dass Insolvenz nur eine Pause eines Betriebes ist.
Der selbst als Indianer verkleidet den Indianern erzählt, dass in Deutschland dumme Menschen alle Wälder abgeholzt haben,
Einer der behauptet, wir hätten kein Stromproblem, aber unsere Wälder abholzen lässt für Windräder die niemals das Stromproblem lösen werden.
Einer der unsere letzten Atomkraftwerke abschaltet, um Deutschland vom europäischen Atomstrom abhängig macht.
Einer der ohne Not das dringend benötigte Gas der Russen sanktioniert und sich sogar freut über den Terroranschlag auf die für uns wichtige Gaspipelines.
Einer der auf Deutschland scheißt weil er damit nichts anfangen kann, aber die viel zu üppigen Diäten kassieren gerne einsackt.
Einer der sich weigert die deutsche Nationalhymne zu singen.
Wer dem solche schwierigen Fragen stellt, braucht sich nicht wundern, dass nur Mist dabei herauskommt.
Frau Storch hätte ihre Fragen besser einem Rindvieh gestellt.

Gravatar: dankefuernichts

Die BlackRock-Verstrickungen dieses Ministers mit der Mentalität eines Hütchenspielers treffen den Kern der ganzen Inszenierung der sogenannten "Energiewende" und der gezielten Inszenierung der Klimahysterie. Gute Arbeit, Frau von Storch!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Die Antwort von Habeck:

»Ich bin kein Gedankenleser. Was soll ich dazu sagen?«

Ganz einfach mal die Wahrheit???

Gravatar: kassaBlanka

Der Fuchs ist schlau und stellt sich Dumm,
beim Habeck ist es andersrum.

Gravatar: Werner Hill

Der Vorgang sollte von der "Opposition" unter der Leitung von Herrn Merz untersucht werden.

Gravatar: Tom aus+Sachsen

Die kommen doch gar nicht, wer hat schon Lust beim Aufbau einer so großen Firma ständig irgendwelche Straßenkleber von den Zufahrtswegen zu kratzen oder sich mit ein paar Idioten herumzuärgern die selbstausgesetze Feldhamster " entdecken " und damit alle mögliche verhindern wollen. Fortschritt ist bekanntlich Gift für die Grünen und Habeck geht es nur darum , unsere Steuergelder zu verbraten damit unser Land noch schneller pleite ist.

Gravatar: Desperado

Das Bundeswahlgesetz ist seit 1956 ungültig und nichtig.
♦️Seit 1956 gab es weder eine gültige Bundestagswahl noch
eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber.
♦️Das 9/11 der Bundesrepublik Deutschland, wie das „Bundesverfassungsgericht“ mit Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11bestätigte, ist das Bundeswahlgesetz verfassungswidrig.
Die rechtliche Folge daraus ist, dass es sich dabei nicht nur um die Änderungen vom 24.9.1998 und vom 20.12.2011 handelt, sondern bei genauerer Betrachtung das Bundeswahlgesetz seit seinem Inkrafttreten am 07. Mai 1956 ungültig und nichtig ist. Zwar hat das BVerfG den Gesetzgeber dazu verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen, doch ändert das nichts an der Tatsache, dass alle nach 1956 gewählten Bundestage und Bundesregierungen nicht legitimiert sind und waren und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ebenso ungültig und nichtig sind, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. Das „Bundesverfassungsgericht“ hat und hatte auch nie eine Befugnis, um einen verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist. Das „Bundesverfassungsgericht“ kann nur feststellen, ob ein Zustand verfassungskonform oder verfassungswidrig ist,
nicht mehr und nicht weniger und nach Art. 31 „Bundesverfassungsgerichtsgesetz“ haben Entscheidungen des „Bundesverfassungsgerichts“ Gesetzeskraft! Doch bereits am 04. Juli 2012 traf das BVerfG eine erste Entscheidung (2 BvC 1/11 2 BvC 2/11) die ebenso die Verfassungswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes feststellte. Dabei hat der Zweite Senat des „Bundesverfassungsgerichts“ (Vors. Voßkuhle, L.S.) entschieden, dass die Ausgestaltung der Wahlberechtigung
der Auslandsdeutschen durch § 12 Abs.2 S.1 BWG (Bundeswahlgesetz, L.S.) mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist. Das Ausmaß dieser Entscheidungen wird deutlich, wenn man folgende Rechtssätze des „Bundesverfassungsgerichts“ liest:a) "Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, dass sie für nichtig zu erklären ist.".... (BVerfGE 55, 100)b) "Stellt das „Bundesverfassungsgericht“ fest, dass ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam." BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951c) "Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine nichtiger Klärung die Wirkung, dass Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]). Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die Pflicht zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage."(Erster Senat vom 08. Oktober 1980--1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77). Zum Art 38 GG gibt es aber auch noch eine andere sehr bedeutende Gegebenheit. Art. 38 GG lautet: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. 22.06.2023
Sicherlich eine Majestätsbeleidigung des Grünen Wärmepumpen Königs

Gravatar: Patriot

Naja, wenigstens kann er sich dumm stellen.

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