Justiz geht mit Samthandschuhen sogenannte »Umweltaktivisten« an

Beatrix von Storch: »Klimaterroristen mit Duldung des Staates?!«

»Wenn Staatsanwaltschaften oder Gerichte das ›Gutheißen von Straftaten‹ nicht als strafbare Aufforderung zu Straftaten im Sinne des § 111 StGB werten, zeugt das von Lebensfremdheit oder gar von einem Vorsatz, sog. Klimaaktivisten außerhalb des Strafrechts zu stellen und damit zu kriminellen Aktionen noch zu ermuntern.«

Screenshot Bundestag
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg lehnt es ab, ein Ermittlungsverfahren gegen den »Umweltaktivisten« Andreas Malm und das Magazin SPIEGEL aufgrund meiner Strafanzeige wegen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 Strafgesetzbuch einzuleiten. Malm bejaht in einem SPIEGEL-Artikel laut Staatsanwaltschaft, dass »strafbare Aktionen durch Umweltaktivisten wünschenswert sind«. Das »bloße Gutheißen von Straftaten« sieht die Staatsanwaltschaft dann in ihrer Begründung nicht als strafbare Aufforderung zu Straftaten an.

Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt:

»Wenn Staatsanwaltschaften oder Gerichte das ›Gutheißen von Straftaten‹ nicht als strafbare Aufforderung zu Straftaten im Sinne des § 111 StGB werten, zeugt das von Lebensfremdheit oder gar von einem Vorsatz, sog. Klimaaktivisten außerhalb des Strafrechts zu stellen und damit zu kriminellen Aktionen noch zu ermuntern. Hier wird der Einstieg in eine links-grüne RAF seitens einer Staatsanwaltschaft, die im Sinne des Rechtsfriedens handeln müsste, sogar noch erleichtert: Von Klimaaktivisten zu Klimaterroristen - mit wohlwollender Unterstützung des Staats. Die Geschichte der RAF-Terrorbande sollte uns Warnung und Mahnung sein, rechtzeitig einzugreifen, bevor es die ersten Toten zu beklagen gilt. Würde jemand erklären, strafbare Aktionen gegen Corona-Impfzentren wären wünschenswert, bestünde wohl kein Zweifel, dass hier zu Straftaten aufgerufen würde und man würde die nächste konkrete Tat damit in Verbindung bringen. Und zwar: zu Recht.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alois I.

Das eine sind die radikalen Aktivisten der Klimasektenfront.
Das andere sind die Profiteure der Klimaideologie. Unter den Gesichtspunkten Nachhaltigkeit und Umweltschutz fallen die alternativen Energien wie Windkraft und Photovoltaik durch. Aber darüber sehrn diese Ideologen großzügig hinweg.
Ich möchte das Augenmerk der Öffentlichkeit allerdings auf einen anseren Punkt lenken. Während die zum Teil ausländischen Investoren in die hiesigen Windparks Gewinne einstreichen auch dank der Subventionen durch die Umlage, haben wir als Anwohner die negativen Auswirkungen der industriellen Windenergieanlagen zu ertragen. Ich möchte hier einmal das Augenmerk auf die bisher gar nicht in der Öffentlichkeit diskutierten Folgen der Anlagen auf die nachteilige Beeinflussung der Witterung im Windschatten der Windparks lenken.
Ich selbst wurde in diesem Sommer mit extrem langer Trockenphase und Rekordtemperaturen stutzig, nachdem es in der Zone hinter 2 von einander entfernten Windparks immer dann nie regnete, wenn in der Hochphase des heißen Sommers einmal Regen angekündigt wurde. Esregnete sehr wohl im Umland,wenn auch diet wenig. Aber wir im Schatten der Windparks gingen mehrmals völlig leer aus.
Nun hat DWN einen sehr interessanten Artikel veröffentlicht, wonach diese Effekte als "Wake"-Phänomen in den USA bereits erforscht und bestätigt sind (Link zum Artikel: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/700177/Alarmierende-Studien-Windraeder-koennten-Klimawandel-verstaerken-und-Duerren-ausloesen ).
Danach ist erwiesen, dass es in den Zonen hinter Windparks regenärmer und heißer ist, als in anderen Zonen.
Das bringt mich dazu über Schadenersatzansprüche nachzudenken, denn die Trockenheit im letzten Sommer war schon grenzwertig. Wenn diese dann noch durch Industrieanlagen verstärkt wird, stellt sich die Frage nach Nutzen und Nutznießern und Schäden und Geschädigten!

Gravatar: hw

"Justiz geht mit Samthandschuhen sogenannte »Umweltaktivisten« an"
Ich finde es völlig richtig, dass Frau von Storch juristisch gegen Klima-Terroristen/Aktivisten vorgeht.
Das Frau Storch bei der Staatsanwaltschaft und Gerichte auf taube Ohren stieß, lässt nur den Rückschluss zu, dass die "gut erzogen Klima-Aktivisten-Kinder" der Anwälte und Richter Strafen zu erwarten hätten, die auch auf ihre misslungene Erziehungsmethoden zurückführen würden.
Zudem sind Beziehungen zu Politiker sicherlich auch ein Grund, eine Strafverfolgung des feinen Herrn Andreas Malm, inklusive den Verantwortlichen des Magazin SPIEGEL nicht weiter zu verfolgen.
Wenn man dann noch von hoher juristischer Stelle den Paragraphen § 111 StGB ›Gutheißen von Straftaten‹ nicht als strafbare Aufforderung zu Straftaten juristisch nachgeht, dann weiß man sehr genau, wie Justiz und Politik geht.
Nichts Neues im Staate Deutschland.
Das hat allerdings nichts mehr mit dem Verständnis für eine objektive Justiz zu tun!
Das ist Vetternwirtschaft von der hässlichen Seite.
Scholz und Co dürfen sich freuen, ihre Klima-Aktivisten/Terroristen bleiben in Freiheit.

Gravatar: Ketzerlehrling

Duldug allein wird es wohl nicht sein. Finanzielle Unterstützung dürfte hinzukommen.

Gravatar: Fritz der Witz

Es ist nicht nur eine Duldung: Die Klimaterroristen werden staatlicherseits ganz gezielt zur Terrorisierung der Bevölkerung instrumentalisiert, als nützliche Vollidioten.

Gravatar: Werner Hill

Das lächerliche Klimaargument ist ja wirklich nur das Feigenblatt für den über NGOs organisierten Terror gegen Deutschland.

Immerhin tragen solch absurde Klebeaktionen und dergl. dazu bei, daß immer mehr "Befragte" sich fragen, was das soll und nicht mehr die dazu schweigenden Lämmer wählen würden.

Gravatar: Kalle

Wem wundert das ?
Waren doch die "Grünen" früher selbst ein Sammelbecken für allerlei Terrorismus, dessen Akteure sich dann in der Ostzone bei den Linken verstecken konnten .....

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