Rechtlich fragwürdiger Datenabgleich bei den Meldeämtern

Bald hagelt es »Blaue Briefe« von der GEZ

Die Häscher von der GEZ haben wieder zugeschlagen. Sie sind an die Einwohnermeldeämter herangetreten und haben dort die Meldedaten abgeglichen. Doch die Rechtsgrundlage dieser Schnüffelei ist höchst umstritten.

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Die Methoden der GEZ, ihrer Schnüffler, Häscher und Geldeintreiber sind höchst umstritten. Die zur Zahlung genötigten Bürger des Landes haben, anders als es beim Bezahlfernsehen üblich ist, keinen Vertrag mit den Sendern des öffentlich-rechtlichen Fernsehens geschlossen. Auch mit der GEZ, oder wie es jetzt euphemistisch »Beitragsservice« heißt, fehlt in der Regel ein solcher Vertrag. Als Rechtsgrundlage für das Erheben und vor allem das Eintreiben des Geldes dient der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; ein einseitiger Vertrag, der dem angeblichen Vertagsnehmer (dem Zahlungsverpflichteten) kein Kündigunsrecht einräumt.

Doch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat noch viel weitreichendere undemokratische Auswüchse. Obwohl die GEZ (Beitragsservice) keine staatliche Insitution ist, bedient sie sich ungeniert den Mitteln einer Ermittlungsbehörde. Aktuell schnüffelt sie bei den Einwohnermeldeämtern die aktuellen Meldedaten der Bürger aus, um, wie es auf den Seiten des Beitragsservie heißt, zu klären, »für welche Wohnungen bislang kein Rund­funk­beitrag entrichtet wird«.

Anders ausgedrückt: eine nicht-staatliche Institution nutzt staatliche, hoheitsrechtliche Kanäle aus, die unter dem besonderen Schutz der diversen Datenschutzrichtlinien stehen, umgeht all diese Richtlinien, um an höchst sensible Informationen zu gelangen. Gedeckt wird diese Schnüffelei durch den extra geschaffenen § 14 Abs 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, der dem Bürger kein gesetzliches Widerspruchsrecht oder andere Rechtsmittel gegen diese Ausspähung seiner sehr persönlichen Daten einräumt.

Das sind Methoden, die einer Diktatur gleichen.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: P.Feldmann

Danke, dass das hier so klar benannt wird!

Anders als bei Steuerhinterziehung darf man aber beim Propagandabetrag zur massenmässigen Verweigerung aufrufen!
Es wäre in dieser Hinsicht interessant, ob man einen Interessenverband gründen könnte, bei dem man den GEZbetrag als Rechtsunterstützung einbezahlt, um Muster und Einzelklagen durchzuführen bis die Fassade zusammenbricht.

Gravatar: Rolf

Diese Methoden gleichen nicht nur einer Diktatur, sie stammen von einer.

Wenn jemand Staatsfernsehen und Staatsfunk, neuerdings ja auch Staatszeitungen (subventionierte Zeitungen und Zeitschriften welche Geld bekommen die Regiemtreu berichten) lesen und hören möchte, soll er doch dafür bezahlen.

Aber bitte nicht andere dafür zur Kasse bitten, die diese Propaganda nicht mehr ertragen können.

Gravatar: Tom der Erste

Da sollte sich unsere Dame vom Meldeamt schon mal nach einer anderen Wohnung schön weit weg aus Sachsen umsehen. Die ist nämlich schon persönlich bekannt und es könnte durchaus beim Einkaufen oder über den Gartenzaun mal ein paar interessante Gespräche geben. Auch wir haben die Möglichkeiten, Adressen rauszukriegen. Wer gegen die eigenen Leute arbeitet hat ganz schlechte Karten bei uns.

Gravatar: Ketzerlehrling

Wie sonst sollte a) dieser Staat seinen zahlreichen und vielfältigen Verpflichtungen in aller Welt nachkommen und wie die Masse allein an deutschen Verwaltern (Macher gibt es kaum, Produzierende werden auch nicht mehr) beschäftigen?

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