Obama hat bei der Einführung 2012 seine Kompetenzen überschritten

Ausgeträumt! Flüchtlingsschutzprogramm »Dreamer« von US-Gericht gekippt

Barack Obama hatte 2012 per Dekret entschieden, in den USA ein Schutzprogramm für »Flüchtlinge« einzuführen. Im dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit hat jetzt das US-Berufungsgericht das Urteil des Obersten Gerichtshof, der das Verfahren als rechtlich korrekt beurteilt hatte, einkassiert. Obama habe seine Kompetenzen überschritten, das Programm ist unrechtmäßig.

Foto: Statista / Quelle: DACA 2017
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Barack Obama hat während seiner Amtszeit als US-Präsident nicht nur permanent Krieg geführt, er hat auch versucht, die Probleme mit der illegalen Einwanderung in die USA zu verniedlichen. Die illegalen Einwanderer bezeichnete Obama als »Dreamer« (Träumer), weil sie seinen Aussagen zufolge von einem besseren Leben in den USA träumten. Damit sie vor einer Abschiebung in ihre Heimatländer verschont blieben, führte er per Dekret ein Schutzprogramm ein, die »Deferred Action for Childhood Arrivals«, kurz DACA.

US-Präsident Donald Trump hatte 2017 den Versuch unternommen, das DACA-Programm wieder aufzuheben, scheiterte aber 2020 vor dem Obersten Gerichtshof der USA. Ein US-Bundesgericht in Texas hatte dann wiederum im Juli des verangenen Jahres das Urteil des Obersten Gerichtshof der USA mit der Begründung aufgehoben, dass Obama bei der Einführung des Programms per Dekret seine Kompetenzen überschritten habe.

Nun musste das US-Berufungsgericht über die beiden gegensätzlichen Urteile entscheiden und stimmte der Sichtweise des texanischen Gerichtes zu. Die US-Regierung darf Menschen nicht länger in das Daca-Programm aufnehmen. Ein später Sieg für Donald Trump zwar, aber ein Sieg.

Für die bereits im Land befindlichen »Dreamer« hat das Urteil allerdings keine Auswirkung: sie dürfen im Land verbleiben und behalten ihren aktuellen Stauts bei. Auch dann, wenn sie von staatlichen Sozialleistungen leben oder sich in Haft befinden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Müller

Erwähnt werden muss hierbei aber noch, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofes VOR der Ernennung der Richterin Amy Coney Barett erfolgt ist, als das Gericht noch in einer Pattsituation gewesen ist. Nunmehr dürfte auch ein weiteres Berufungsurteil gegen dieses Berufungsurteil vor dem obersten Gerichtshof Bestand haben. Damit wäre dann auch höchstrichterlich festgestellt, dass Obama seine Kompetenzen überschritten hatte.

Gravatar: Croata

Richtig.Überall das Gleiche.
Ein Muster.
Problem wird beim "illegal".

Träumen kann jeder....

Gravatar: Werner Hill

Wie sich die Bilder gleichen ...!

Nur haben wir kein Berufungsgericht, welches dem Mißbrauch des Asylrechts Einhalt gebietet.

Stattdessen hatten wir Frau Merkel und haben jetzt Frau Faeser, denen jeder Richterspruch egal sein konnte, da sie im Auftrag unserer über jedes Recht erhabenen "Freunde" gehandelt haben bzw. weiter handeln.

Und der von Merkel i.A. durchgeboxte UN-Migrationspakt hat noch dazu den Mißbrauch teilweise legalisiert. Also "träumen" wir weiter ...!

Gravatar: D.Eppendorfer

Ach du meine Güte, Uncle Sam wird diese armen illegalen Schutzbedürftigen jetzt doch wohl nicht herzlos zurück in ihre Drogenmafiaheimat verfrachten, oder?

Hat Wir-sind-reich-und-haben-Platz-Deutschland schon angeboten, die alle aufzunehmen?

Da können wir solidarischen Teilhabe-Gutmenschen doch ratzfatz noch einen weiteren Milliarden-Euro-Schutzschirm spannen, falls die bisherigen den Planeten noch nicht komplett überspannen.

Dann müssen die Weltretter ihre Speckbauchgürtel eben noch ein Loch enger schnallen.

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