Die Pflicht zur Geschlechtervielfalt

Anschlag auf das Elternrecht – Im Windschatten der Kinderrechte formieren sich auch Gender-Aktivisten

Die sogenannten Kinderrechte sollen in das Grundgesetz aufgenommen werden. Das gehörte bereits vor der Bundestagswahl 2017 zum parteiübergreifenden Konsens zwischen Christ- und Sozialdemokraten. Es keinen Grund daran zweifeln, daß die Regierungsparteien dieses Wahlversprechen ausnahmsweise umsetzen werden. Gender-Aktivisten sehen in Kinderrechten die Möglichkeit, ihrer Ideologie endgültige Deutungshoheit im politischen Raum zu verschaffen.

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Zu verlieren hat die Regierung nichts dabei, wenn sie Kindern mithilfe eines Zusatzartikels einen besonderen Rechtsstatus zuweist. Ganz im Gegenteil, denn ein solches Gesetz wäre für den Staat ein willkommenes Werkzeug, mit dem die natürliche und auch gesetzlich verbriefte Vormundschaft von Eltern gegenüber ihren Kindern ausgehebelt werden könnte – je nach politischer, juristischer und gesellschaftlich erwünschter Zielstellung.

Kinderrechte sind wie ein unbeschriebener Bogen Papier, auf dem sich jeder gern verewigen würde, der für die jeweils eigene Gruppierung politische Lobbyarbeit betreibt. Es sollte demgemäß besonders mißtrauisch stimmen, wenn im Reigen der Kinderrechte-Unterstützer ausgerechnet Gender-Aktivisten mittrommeln. Im Windschatten der eher als unverdächtig geltenden Vereinten Nationen versuchen sie, mithilfe des gesetzlichen Vehikels „Kinderrechte“ ihre gesellschaftspolitische Ideologie von der sogenannten Geschlechtervielfalt in die Köpfe kleiner Menschen einzupflanzen. Ein Hinweis darauf findet sich in der hoch umstrittenen Kita-Broschüre des Berliner Senats „Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben“. Unter anderem erhält darin die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte ein Forum.

Dieses Institut fungiert in Deutschland als eine Art Kinderrechte-Polizei, die die Umsetzung der UN-Kinderrechte kontrolliert und behördliche Organe bei ihrer praktischen Auslegung berät. Offenbar haben sich die Mitarbeiter der Monitoring-Stelle gründlich Gedanken gemacht, wie sie die Gender-Ideologie möglichst harmlos im immer weiter anwachsenden Katalog der Kinderrechte unterbringen können. Das erfolgt über die Konstruktion eines sogenannten „Recht des Kindes auf Information“. Zu diesem Informationsrecht gehört für die Leiterin der Monitoring-Stelle, Claudia Kittel, selbstverständlich auch der tiefe Einblick in die sogenannte Geschlechtervielfalt. Nach Meinung von Frau Kittel kann die Aufklärung rund um Transsexualität und gleichgeschlechtliche Partnerschaft bei Kindern „gar nicht früh genug beginnen“. So soll die Theorie der Geschlechtervielfalt spielerisch, das heißt „mittels einer inklusiven pädagogischen Praxis“ an die Kinder vermittelt werden, damit diese „von Anfang an einen sicheren Umgang mit Vielfalt“ erlernen. Diese Vielfalt sieht Frau Kittel in den unterschiedlichen Geschlechtern, ihrem „Rollenverhalten“, ihrer „Geschlechtsidentität“ und ihrer „sexuellen Orientierung“. Die Rede ist hierbei – man kann es nicht oft genug betonen – von Kindern im Kita-Alter zwischen mindestens einem bis sechs Jahren.

Gender-Aktivisten ist es bereits erfolgreich gelungen, ihre Ideologie hinter den Karren  „Aufklärung“ zu spannen, für den sich immer nützliche Esel haben finden lassen, die ihn durch die deutsche Bildungslandschaft ziehen: Schulminister, Erzieher, Lehrer, Professoren, Autoren von Unterrichtsmaterial, Psychologen, Sozialpädagogen, Gewerkschaftsvertreter, Mitglieder von privaten Initiativen und andere Berufsstände mehr, die sich entweder vom dröhnenden Toleranz- und Gleichheitsgeschwafel blenden oder sich vom allgegenwärtigen Homophobie-Vorwurf einschüchtern lassen. Nun soll die bislang unsystematisch wuchernde, als „queere Bildung“ an Schulen und Kitas firmierende Gender-Doktrin mit dem geplanten Kinderrecht ein gesetzliches Rückgrat erhalten. Mit einem willkommenen Nebeneffekt für Gender-Aktivisten: Denn sollte die Gender-Ideologie mithilfe eines „Rechts auf Information“ Eingang in den geplanten Grundgesetzartikel „Kinderrecht“ finden, würde dies faktisch das individuelle Erziehungsrecht der Eltern neutralisieren. Der Staat und seine Organe werden bestimmen können, was zum notwendigen Kenntnisstand der Kinder in öffentlichen Betreuungs- und Bildungsanstalten gehört. Gegen die weltanschauliche Indoktrination ihrer Klein- und Schulkinder, die sich jederzeit aus einem Informationsrecht von Kindern ableiten und in jederlei gesellschaftspolitische Richtung interpretieren ließe, werden Eltern dann nichts mehr ausrichten können.

Das individuelle Erziehungsrecht und der staatliche Erziehungsauftrag stehen seit jeher in einem Spannungsverhältnis. Doch seit der Sozialdemokratisierung der Familienpolitik dehnt es sich immer weiter zugunsten des Staates und seiner öffentlichen Organe aus. Es besteht keine Pflicht, sein Kind fremdbetreuen zu lassen, für die meisten Eltern jedoch ein ökonomischer Zwang, das außerhäusliche Erziehungsmodell zu „wählen“. Jugendämter entziehen immer öfter Eltern das Sorgerecht, obwohl keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Schulen mißbrauchen die Teilnahmepflicht der Kinder, um sie über homo- und transsexuelle Lebenswelten „zwangszubilden“. Von öffentlichen Bildungsanstalten und Behörden wird das elterliche Erziehungsrecht immer weiter in Richtung Abstellgleis gedrängt. Die Politik läßt es nicht nur zu, sondern hilft durch die familienfeindliche Ausgestaltung gesellschaftlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen kräftig dabei mit. Die Verankerung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz wäre ihr bisher letzter großer Coup gegen die Familien.


Ein Gastbeitrag der Initiative Familienschutz.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Kinderkrankenhaus St.Angela

Die rotgrünbraune deutsche Mainstreampresse macht aus dem zutreffenden Hinweis einer Republikanerin im Parlament von Florida darauf, dass es immer noch Erwachsene und nicht Kinder sind, die die Gesetze machen, eine 'unfassbar herablassende' 'Verhöhnung' der Opfer des Schulmassakers von Parkland.

https://app.box.com/s/79j14142d78d807eu8jriy4tlosmd6df

http://www.spiegel.de/video/waffengesetz-in-florida-elizabeth-porter-verhoehnt-schueler-video-99014796.html

Da haben Sie es. Im deutschen Kinderkrankenhaus St.Angela ist es unter diesen Umständen wohl unausweichlich, dass die Gesetze nicht mehr nur von einer dämlich - kindischen Pippi Blaustrumpf im Körper einer widerlichen, gestörten alten Schachtel mit merkwürdigen 'Spielregeln' gemacht werden ....

https://www.youtube.com/watch?v=heFH_knWTAw

https://www.youtube.com/watch?v=B7reIMSpBNA

http://www.menschundrecht.de/Reichsgesetzblatt.pdf ,

... sondern von Kindern, denen man auch äußerlich ansieht, dass sie Kinder sind. Es bekommt dann jedes Kind ein Haus, ein Äffchen und ein Pferd von Vater Staat und Mutter Angela und die Eltern bezahlen's, wenigstens Papa muss bluten.

Wie schon die Alten sungen. Grölemeyer. Blondie, deutscher Schäferhund der deutschen Zeitgeschichte und kleines A. ...

https://www.youtube.com/watch?v=oW1XlohEEdE

https://www.youtube.com/watch?v=4jWdV5uWDFY#t=18s

Gravatar: Kinderkrankenhaus St.Angela

Wenn Sie die einschlägigen Artikel bei Spiegel online aufmerksamer lesen würden ...

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/helikopter-eltern-beim-anwalt-die-absurdesten-faelle-a-1197106.html ,

... dann wüssten Sie, dass es nur einen geben kann, der Kinder zu zuverlässigen und einigermaßen funktionierenden Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erzieht. Eltern sind es nicht, weil die eben einfach zu blöde sind und total uncool und so. Die reichen offensichtlich nicht mehr, um junge Menschen zu überzeugen. Sie müssen sich nur den rotgrünbraunen Problembär König Kurt ansehen und anhören ...

https://www.youtube.com/watch?v=CZSAwX_ocvI

Ist aber auch wirklich unverantwortlich, Kinder in ein Weltuntergangsszenarium zu setzen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

http://www.spiegel.de/forum/lebenundlernen/sinus-studie-deutschlands-brave-jugend-thread-450465-23.html#postbit_43076132

http://www.spiegel.de/forum/lebenundlernen/jugend-und-politik-engagement-ja-partei-nein-thread-465284-1.html#postbit_44205862

Der Eine und Einzige, der die Kinder pflegen und erziehen kann, das ist Vater Staat unter den politischen Richtlinien der NichteinmalnotfallsehrlichSprechenderHosenanzugAgitPropStasiIMErikaBarbieLuftpumpeHastaLaVistaBabyMadameDéficitTeflonMutti, Triumph des Willens und Lebensborn.

Dem / der müssen die Kinder deshalb dann auch 'etwas zurückgeben', sobald der Staat / Mutti fertig mit ihnen ist, Merkeljugend, Junge Pioniere.

Gravatar: B.Scheuert

Das LSD - gedopte Eichhörnchen Barley wurde wohl in erster Linie in ihr Amt gehievt, um dafür zu sorgen, dass, was auch immer das sein soll, 'Frauen - und Kinderrechte' in das Grundgesetz kommen. Bei Weltuntergang und kollektiver Depression, Dissoziation, Regression und repressiver Entsublimierung sind 'Frauen und Kinder zuerst' zu retten, klar. Im Übrigen war 'die Rettung' von Frauen und Kindern schon das Steckenpferd von A.Nahles und Frau Schwusig, und Frauen und Kinder fallen ja auch nicht unter den Schutz des Grundgesetzes, weil sie für den Gesetzgeber und den deutschen Staat bisher nicht als 'Menschen' im Sinne des Grundgesetzes galten, was möglicherweise kein Zufall ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

http://www.spiegel.de/forum/politik/grundgesetzaenderung-schwesigs-kinderrechts-plaene-gehen-der-union-zu-weit-thread-134250-8.html#postbit_16401010

Gravatar: SchlafKindleinSchlaf

Heute würde ich keine Kinder mehr in diese Welt setzen wollen.
Wozu braucht ein Kind Information über Geschlechtervielfalt? Ein Kind soll unbeschwert aufwachsen können und die wirklich wichtigen Themen , wie es stark, selbstbewusst, sozial und unabhängig wird, lernt es von starken liebevollen Eltern. Da gehört die Erziehung grösstenteils auch hin.

Gravatar: Klaus Elmar Müller

Die Kinderrechte formulieren ein "angeborenes Lebensrecht". VOR der Geburt also KEIN Lebensrecht.
Die Kinderrechte formulieren völlige Informationsfreiheit, außer, wenn die staatsgefährdend sei; Eltern haben aber kein Recht, den Konsum von Horrorvideos und Pornos zu verbieten - DIESE Einschränkung im Sinne des Kindeswohles wird NICHT formuliert!

Gravatar: Klingler

Das bedeutet Krieg, Bürgerkrieg! Aber nur, wenn es von den Menschen begriffen wird! Leider habe ich da meine Zweifel. Deutschland verkommt zu einem Kinderheim. Eltern agieren nur noch als Politerzieher, im Namen eines Staates, der kein Staat im eigentlichen Sinn mehr ist, sondern nur ein politisches Machtinstrument einer Politkaste, die sich als Heimleiter aufspielen. Passt denen die Erziehung nicht, wird das Kind beeinflusst oder sogar weggenommen. Fronten verlaufen dann mitten durch das Wohnzimmer. Die sind einfach nur noch krank.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Das individuelle Erziehungsrecht und der staatliche Erziehungsauftrag stehen seit jeher in einem Spannungsverhältnis. Doch seit der Sozialdemokratisierung der Familienpolitik dehnt es sich immer weiter zugunsten des Staates und seiner öffentlichen Organe aus.“ …

Hatte das Bundesverfassungsgericht nicht bereits am 15. Oktober 2014 entschieden:

„Kinder gehören dem Staat“??? https://daserwachendervalkyrjar.wordpress.com/2014/11/27/bundesverfassungsgericht-stellt-klar-kinder-gehoren-dem-staat/

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