Richter sieht Schlag mit Bierflasche und die Messerstiche als Notwehr an

Afghanischer »Flüchtling« tötet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen - Freispruch

Ein angeblicher 18-jähriger afghanischer »Flüchtling« hat einem 20-jährigen Flüchtlingshelfer im Zuge eines Streits eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen und auf sein Opfer sechsmal mit einem 14 Zentimeter langen Brotmesser eingestochen. Nun stand er vor Gericht.

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Seyed M. ist angeblich 18 Jahre alt und ein »Flüchtling« aus Afghanistan. Seyed M. hat es nicht so mit den Regeln des Zusammenlebens in der zivilisierten Welt. Vor allem das »Nein« einer Frau seinen penetranten Annäherungsversuchen gegenüber kann Seyed M. nicht akzeptieren. Er belästigte weiter eine ganz bestimmte Frau, die in der Flüchtlingshilfe engagiert war. Genau wie ihr Freund, der 20-jährige José. Dieser stellte den Afghanen zur Rede, es kam zu einem ersten Wortgefecht, welches sich in eine körperliche Auseinandersetzung wandelte, bei dem der Afghane klar den Kürzeren zog: ein gebrochener Kiefer war seine »Trophäe«.

Seit dieser schmählichen Niederlage, so berichteten Zeugen vor Gericht, soll der »Flüchtling« auf Rache aus gewesen sein. Er stellte daher weiterhin besagter junger Frau nach, wurde immer zudringlicher, um den 20-Jährigen aus der Reserve zu locken. Man »verabredete« sich dann zu einer Klärung des Sachverhaltes in einem Park. Während der Flüchtlingshelfer unbewaffnet zu diesem Gespräch erschien, steckte der »Flüchtling« ein 14 Zentimeter langes Brotmesser ein.

Es kam zum Streit. Der 20-Jährige vepasste dem Afghanen einen Schlag ins Gesicht. Dieser konterte mit dem Schlag mit einer Bierflasche an den Kopf des Flüchtlingshelfers. Die Benommenheit seines Kontrahenten nutzte der »Flüchtling« aus, um sechs Mal innerhalb von kürzester Zeit mit dem Brotmesser auf den Oberkörper seines Opfers einzustechen. Diese schnelle Stichfolge wird in Polizeikreisen als »Nähmaschine« bezeichnet und ist ein Indikator für eine vorliegende Tötungsabsicht seitens des Täters.

Der Richter am Landgericht Münster (NRW), vor dem diese Tat jetzt verhandelt wurde, sah das komplett anders. Weder die gezielte Mitnahme des Messers in den Park noch die zuvor angekündigten Racheschwüre seitens des »Flüchtlings« oder die Ausführung der Tat reichten dem Richter aus, um eine Strafe auszusprechen. Ganz im Gegenteil: der Afghane habe in Notwehr gehandelt, argumentierte der Richter. Seyed M. durfte als freier Mann das Gericht verlassen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: kim

Richter vor Gericht !

Gravatar: Wolfram

Sollte der BGH das Urteil nicht kassieren und den Richter selbst wegen Rechtsbeugung einlochen ???

Da die roten Richter von Münster jedoch bestens bis in die obersten - ebenfalls rot-gün-verseuchten (?) - Justiz-Instanzen vernetzt sein werden, wird das wohl nicht passieren !!!

Entweder ist der Richter ein verkappter Anarchist oder leidet an Bewusstseinstörungen oder er hat Angst um sein eigenes Leben, um nicht selbst von der hochkriminellen, gewaltbereiten afghanischen Community "perforiert" zu werden ???

Normal ist das alles jedenfalls nicht merhr !!!

Gravatar: Regina Ott-Hanbach

So läuft es eben in dieser verkommenen Migrantenrepublik der IM ERIKA. Messermordende muslimische Migranten können sich auf Notwehrrecht berufen. Wenn von der Justiz solche Urteile kommen, dann ist unser Staat kein Rechtsstaat mehr. Und genau dies strebt das Merkel-Regime wohl an.

Gravatar: Werner

Immer das selbe, es wird langsam langweilig. Solange Altparteien an der Regierung sind wird sich nichts ändern. Es bleibt dabei, dass die Würde von Migranten unantastbar ist, egal was sie anstellen.

Gravatar: xxx

Notwehr?
Da jeder "Flüchtling" ungehindert rauben, vergewaltigen und morden darf in Deutschland, bedarf es keiner Richter oder Gerichte mehr. Das Steuergeld können wir dann lieber den Franzosen in den Allerwertesten blasen, ha.
Das ist echt das Allerletzte!

Gravatar: kbecker

Wie sagt man? Der Fisch stinkt vom Kopf her.
Unsere Staatsorgane bestehen aus, Staatsversager und Selbstbeglücker.
Aber sie jammern und fordern schärfere Gesetze und Strafen, da Bürger keinen Respekt mehr vor den Staatsversager haben.

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