Eine Gerichtsverhandlung, zwei Verfahren wurden eingestellt

Afghanen-Gang missbrauchte Elfjährige

Ein heute 22-jähriger Afghane hat 2018 mehrfach ein 11-jähriges Mädchen sexuell missbraucht. Zweimal »teilte« er das Opfer mit zwei seiner afghanischen Kumpels. Der Haupttäter steht vor Gericht, die Verfahren gegen die beiden anderen Täter wurden eingestellt.

Foto: Pixabay
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Khudai R. kam 2015(!) aus Afghanistan nach Deutschland. Hier legte er sich nach und nach insgesamt vier Aliasnamen zu und wäre mutmaßlich gar nicht aufeflogen, wenn ihm sein Sexualtrieb nicht zum Verhängnis geworden wäre. Im Sommer 2018 machte sich der »Flüchtling« an eine 11-jährige lernbehinderte Inklusionsschülerin über Chats heran. Man vereinbarte ein erstes Treffen im September des Jahres in Langenhagen (Großraum Hannover), in einem Wäldchen unweit der S-Bahn-Station Langenhagen fiel der Afghane über sein Opfer her und verging sich an dem Kind.

Insgesamt nötigte der Afghane die 11-jährige noch zu drei weiteren dieser Treffen, zu zweien lud er großzügig seine Kumpels Ezatullah und Siya, beides ebenfalls »Flüchtlinge« aus Afghanistan ein, die sich ebenfalls an dem Mädchen vergingen. Bei diesen gemeinsamen Vergewaltigungen fertigten alle drei Fotos und Filmaufnahmen an, die sie anschließend im Netz veröffentlichten.

Erst als das völlig verstörte Kind extrem verhaltensauffällig wurde und sich einer Vertrauenslehrerin öffnete, flog das perverse Verbrechen auf. Jetzt steht Khudai R. in Hannover vor Gericht und legte ein umfangreiches Geständnis ab.

Seine beiden treibgesteuerten Kumpel allerdings kommen ungeschoren davon. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Verfahren gegen die beiden anderen Afghanen eingestellt. Begründung: sie hätten das tatsächliche Alter des Opfers nicht gewusst.

(Anm. d. Red. vorab: bitte beachten Sie bei den Kommentaren zu diesem Beitrag die Nettiquette.)

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Gravatar: germanix

@ renhard 19.02.2020 - 16:02

Jedes Wort Ihres Kommentares kann ich unterschreiben!

Gravatar: Karin Weber

Es ist in Merkeldeutschland sehr unwahrscheinlich, dass solche Täter bestraft werden. Wenn eine deutsche Verkäuferin allerdings einen 2,50€-Flaschenbon vergisst abzurechnen ... das geht gar nicht. Da ist die Strafe hammerhart.

Eigentlich brauchen wir keine Justiz mehr. Wenn richtige Täter nicht mehr bestraft werden, dann können wir uns das Geld für diesen ganzen Justizapparat komplett sparen.

Gravatar: Theo

Ja, Staatsanwaltschaft Hannover. Das sagt ja bereits alles. Die sollen besonders klug, weise und juristisch visiert sein. Hochachtung!

Wenn man davon ausgeht, dass die Eltern ( oder alleinerziehende Mutter?) dieses Kindes auch nichts gemerkt haben wollen, dann ist das man so, nicht wahr?

Und im Übrigen wird der Täter das Kind sowie heiraten und an ihm den "Ehevollzug" nach islamischen Scharia-"Recht" "vollziehen" dürfen, soweit seine Religionszugehörigkeit in Deutschland diese Rechte erlaubt.

Also da könnten sich die Mittäter auch darauf berufen, dass sie "das Alter des Kindes nicht erkannt hätten". Denn wer ein Mädchen ab "9 Jahren" heiraten darf, der darf sich an diesem Kind eben auch anders ...

Aus Wikipedia:
Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat). Heutiges Recht in den meisten muslimischen Ländern setzt ein Mindestalter fest.

Und das Mädchen von 11 Jahren wie im Fall beschrieben muss noch nicht einmal "Muslimin" sein:

"Ehen mit Nichtmuslimen"

Hinsichtlich der Eheschließung mit Muslimen herrscht im Islam traditionell ein System der asymmetrischen Endogamie: während muslimische Männer jüdische und christliche Frauen heiraten dürfen, ist muslimischen Frauen die Eheschließung mit nicht-muslimischen Männern nicht erlaubt.
Die Erlaubnis der Eheschließung mit jüdischen und christlichen Frauen stützt sich auf Sure 5:5: „Heute sind euch erlaubt […] die ehrbaren gläubigen Frauen (al-muḥṣanāt min al-muʾmināt) und die ehrbaren Frauen derer, die vor euch die Schrift erhalten haben (al-muḥṣanāt min allaḏīna ūtū l-kitāb), wenn ihr ihnen ihren Lohn gegeben habt, ehrbar seid, keine Unzucht treibt und keine Liebschaften unterhaltet.“ Nur wenige muslimische Gelehrte haben die Auffassung vertreten, dass Muslime keine jüdische oder christliche Frauen ehelichen sollten.

Einer von ihnen war der ägyptische Hadith-Gelehrte Ahmad Muhammad Schākir (1892–1958). Er riet von solchen Heiraten ab, weil die jüdischen und christlichen Frauen der Gegenwart bereits vor der Ehe Liebhaber hätten und ihre Jungfräulichkeit verlören und somit nicht mehr unter die Kategorie der „ehrbaren Frauen“ (muḥṣanāt) fielen."

Ja, und da der "Islam zu Deutschland" gehört, wird es auch Zeit dass dieses ganze Kritikerpack aus "Gesindel" und "Krebsgeschwüren" sich endlich mal hinsetzt und islamische Bräuche lernen, um sich und ihre Kinder besser in eine islamisierte Gesellschaft "integrieren" zu können.

Auf geht's ...

Gravatar: Zeitzeuge

Die Polizei sollte es sein lassen und hinter Migranten, wegen Verbrechen hinter her laufen, sie suchen, verfolgen oder sich mit denen auseinander setzen, da die Täter sowieso nicht bestraft werden!

Was soll der Unsinn, die Mühe lohnt sich nicht, man muss sich mit den Migranten, wodurch die Kriminalität nunmal stark gestiegen ist, nicht herumschlagen, herumärgern und sich u. U. sogar verletzen lassen, wenn ihr euch wehrt und die Migranten verletzt, bekommt ihr noch Schuld.

Lasst es lieber sein, es bringt nichts, es ist unnötige Arbeit, die ihr euch macht, weil es keine Strafe für sie gibt, die ständigen Bewährungen und bei Mord nur Totschlag etc. sind keine Strafen, sie sind ein Witz, die wundern sich über uns und halten uns für doof und lachen darüber!!!

Die Polizei macht ihre Arbeit umsonst, es ergibt keinen Sinn und ist uneffektiv!!!

Gravatar: Zeitzeuge

Das war und ist doch völlig klar, das es dafür nur Bewährung gibt!!!
Selbst Bahnhofsschubser und Messerstecher wurden bisher NIE wegen Mordes verteilt - und falls doch, dann war es wirklich ein EINZELFALL.
Wir kennen es doch alle, ist doch inzwischen gang und gebe, die Urteile sind ein Witz - die Welt lacht über uns.

Hätte jedoch ein Deutscher, auch mit Namen, also ein sog. Biodeutscher, ein ausländisches Mädchen vergewaltigt und schwer misshandelt, dann käme es in allen Nachrichtensendern und in allen Zeitungen - er wäre erst mal ein Rassist, ein Rechter - dann gäbe es selbstverständlich eine Haftstrafe.

Im übrigen werden z. B. Hetze und Hasskommentare, die gegen die Regierung sind und nur von Biodeutschen kommen sowie Falschparken, GEZ-Gebühren, die nicht eingezahlt werden mit harten Strafen versehen im Gegensatz zu den absoluten milden Urteilen, die Täter müssen denken wir sind doof - die wundern sich doch über uns und verlachen uns auch noch.

Gravatar: Ronald Schroeder

Es ist wohl generell nur noch eine Illusion, BRD-Gerichte würden Deutsche, und seien es auch nur wehrlose 11-jährige Mädchen, vor dem Mißbrauch durch ab 2015 zu tausenden ins Land gekommenen migrantischen Fachkräften schützen. Ich gehe davon aus, daß nicht nur die beiden Mitglieder der afghanischen Kinderschänderbande straffrei ausgehen, sondern auch der Bandenchef bestenfalls eine symbolische Strafe erhält. BRD-Gerichte wissen ihre Verpflichtung, den jeweils konkreten Einzelfall ganz individuell zu würdigen, in solchen Fällen stets in ganz besonderer Weise zu interpretieren. Ich gehe auch davon aus, daß das BRD-Gericht keinen Bandenzusammenschluß feststellt. Das Gesetz geht von einer bandenmäßigen Straftat aus, wenn sich mindestens drei Personen mit dem Willen zusammenschließen, Straftaten zu begehen. Da bandenmäßige Straftaten aber - zumindest theoretisch - härter bestraft werden müssen, wird man Migranten wohl generell keine bandenmäßigen Straftaten vorwerfen. Es wird sich wahrscheinlich niemand wundern, wenn bald das Urteil "Im Namen des Volkes" gesprochen wird. Es wird wohl wieder ein sehr trauriges Urteil sein, wenn man es aus der Opferperspektive sieht.

Gravatar: Thomas Waibel

Zwei der Täter hätten das Alter des Opfers nicht gewußt. Na und? Seit wann darf man Frauen, die älter als 11 Jahren vergewaltigen?

Gravatar: renhard

... Frost vom 19.02.2020 11.34

Sie schreiben bzw. fragen, "was das Mädchen für eine
Erziehung genossen hat sich mit solchen Hinterweltlern"
zu treffen"?

Vielleicht ist es gar nicht die Erziehung im Besonderen
als vielmehr die weltanschauliche und politische Naivi-
tät manch einer unserer Erzieher und Lehrer. Nicht zu-
letzt ist es der politische und gesellschaftliche Zeitgeist
der viele von uns DEUTSCHEN blind gemacht hat
gegenüber all den, oft illegal, seit 2015 hereingeströmten
absolut fremdkulturellen und nicht selten integrations-
resisten Massen besonders aus den islamischen Welt-
gegenden.

Und seit 2015 leiden darunter besonders unsere
deutschen Kinder, weil WIR ja so menschenfreundlich,
übertolerant und überbesoffen weltoffen sind oder sollt
ich besser sagen sein müssen!

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