Landgericht Hannover fällt höchst diskutables Urteil

Afghane erhält nach Vergewaltigung einer Elfjährigen Bewährungsstrafe

Khudai R. ist Afghane, »Flüchtling« und 22 Jahre alt. 2018 hat er mehrfach eine Elfjährige vergewaltigt, in zwei Fällen hatte er sogar Kumpels von ihm zum gemeinschaftlichen Missbrauchs des Kindes eingeladen. Ins Gefängnis muss er aber nicht.

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Das Landgericht in Hannover hat ein Skandalurteil gesprochen. Khudai R. stand vor Gericht, weil er Ende 2018 mehrfach ein elfjähriges lernbehindertes Mädchen vergewaltigte und auf abstoßende Weise missbrauchte. Bei zwei dieser Taten hatte der afghanische »Flüchtling« noch zwei Kumpels mitgebracht, die sich ebenfalls über das wehrlose Kind hermachten und ihre Taten mit Fotos und Filmen sogar noch dokumentierten. Während die Staatsanwaltschaft gegen die beiden anderen Schänder nicht einmal Anklage erhob - Begründung: sie hätten nicht gewusst, wie alt das Mädchen sei - musste sich Khudai R. jetzt vor dem Landgericht Hannover für seine Taten verantworten.

Der Vorsitzende Richter Stefan Lücke fand eindringliche Worte in Richtung des Angeklagten. Es habe sich um »eine abscheuliche Vorgehensweise« seitens des Täters gehandelt. Khudai R. habe »das Mädchen auf ein Lustobjekt herabgewürdigt.« Das seien »schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben«, so der Richter.

Das Urteil für den Vergewaltiger und Kinderschänder Khudai R. lautet: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung! Khudai R. kann den Gerichtssaal verlassen, er geht für die mehrfache Vergewaltigung einer elfjährigen lernbehinderten Inklusionsschülerin NICHT ins Gefängnis. Er spaziert aus dem Landgericht.

Selbst der Staatsanwalt war mit seiner Forderung sehr gnädig gewesen. Für diese abscheulichen Verbrechen an dem Kind hatte er eine Freiheitsstrafe von gerade einmal zweieinhalb Jahren gefordert.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: SVEN GLAUBE

Werte Damen und Herren der WerteUnion und AfD,

Dass Hier sollten Sie sich einmal durchlesen:

Hanau-Killer hatte bereits vor vielen Monaten immer wieder Seine Wahnvorstellungen und Ankündigungen Seiner Gewaltstrafttaten an den Bundes-Generalbundesanwalt verschickt per Post-Briefen und per E-Mails !!!!

http://recentr.com/2020/02/20/hanau-killer-hatte-vor-monaten-bereits-seine-wahnvorstellungen-an-den-generalbundesanwalt-verschickt/

Hanau-Killer hatte bereits vor vielen Monaten immer wieder Seine Wahnvorstellungen und Ankündigungen Seiner Gewaltstrafttaten an den Bundes-Generalbundesanwalt verschickt per Post-Briefen und per E-Mails !!!!

In dem paranoid-schizophrenen Hanau-Manifest erklärt der Autor, er sei mehrfach bei verschiedenen Polizeidienststellen abgeblitzt und habe sich auch bei der Staatsanwaltschaft in Hanau und bei der Generalbundesanwaltschaft gemeldet.

Der BILD liegt die “Strafanzeige” vom November 2019 vor, die schriftlich an den Bundes-Generalbundesanwalt Peter Frank ging. Die insgesamt 19 Seiten sind fast deckungsgleich mit dem Manifest, dass inzwischen an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Was die BILD aber bisher verschweigt ist, ob auch die Passagen enthalten waren, in denen der Autor schrieb, dass er sogar Selbstmörderische Terroranschläge erwägt, um die Welt aufmerksam zu machen auf unsichtbare Geheimdienstler, die ihn und mehrere tausend deutsche Büger überwachen und manipulieren würden.

Während des Sommersemesters, als ich in der Wohnung mit den vermuteten Zuhörern sprach, sagte ich unter anderem, dass dieser Umstand, dass Ich überwacht werde – Ich deute bereits an, dass ich beabsichtige mich dagegen entsprechend zur Wehr zu setzen – zur Not würde ich mit einem Flugzeug in ein Gebäude fliegen, um die entsprechende Aufmerksamkeit zu erringen – in die Weltgeschichte eingehen wird und einmal Hollywood-Filme nach mir gedreht werden würden.

Zu dem Zeitpunkt verfügte der Mann über eine gültige Waffenbesitzkarte und zwei legal erworbene Automatik-Pistolen. Die Anzeichen in den Texten für Schwere Psychische Erkrankungen sind zahlreich und mehr als deutlich. Wie reagierten die Behörden?

In Deutschland leiden etwa 800000 Menschen an Schizophrenie. Jedes Jahr erkranken rund 8000 Menschen neu. In manchen Bundesländern kann ein Richter eine Zwangsbehandlung anordnen, wenn eine Fremdgefährdung vorliegt. In Berlin allerdings darf man per richterlicher Genehmigung nur bei Eigengefährdung gegen den Willen des Kranken ein Neuroleptikum geben, das die Psychose behandelt und den Wahn verschwinden lässt.

Der Hanau-Killer schien zudem noch narzisstisch gewesen zu sein und konnte seinen Irrsinn zumindest insofern geheimhalten, dass Ihm eine Waffenbesitzkarte zugestanden wurde. Eine solche WBK darf nur ausgestellt werden, wenn keine ernsthaften Psychiatrischen Erkrankungen vorliegen. Mit seinen Versuchen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten gegen die unsichtbaren Geheimdienstler und mit dem langen Brief an die Staatsanwaltschaften ist er aber aus seiner Tarnung herausgetreten.

So können ärztliche Zwangsmaßnahme zum Wohl des Betreuten erforderlich sein, um „einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden“ ! Weitere Voraussetzung war, dass dieser Schaden nicht durch eine „andere, dem Betreuten zumutbare Maßnahme abgewendet werden“ konnte. Schließlich muss „der zu erwartende Nutzen die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich“ überwiegen, und es muss vor der Einleitung der Zwangsmaßnahme versucht worden sein, „den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen“ !

Geht vom Patienten eine Fremdgefährdung oder eine Selbstgefährdung aus, regeln die Psychisch-Kranken-Gesetze bzw. Landesunterbringungsgesetze der Bundesländer, wie eine Unterbringung und eine eventuelle Zwangsbehandlung einzuleiten sind.

Nach dem Fall von Gustl Mollath scheuen sich Ärzte und Behörden oft, einzugreifen und sich dem Verdacht auszusetzen, gesetzliche Spielräume zu überschreiten.

http://recentr.com/2020/02/20/hanau-killer-hatte-vor-monaten-bereits-seine-wahnvorstellungen-an-den-generalbundesanwalt-verschickt/

Gravatar: Rainer Berg

Die Justiz kann einfach machen was sie will. Leider sprechen Richter zwar "Im Namen des Volkes", können aber vom Volk nicht durch Wahlen bestimmt werden. Sie sprechen also nicht "Im Namen des Volkes" sondern "Im Namen der Partei, die für ihre Ernennung gesorgt hat". Das Ergebnis sieht man ständig wieder.

Gravatar: Zeitzeuge

Liebe Polizei,
warum macht ihr euch die viele Arbeit - es ist alles umsonst und macht sowieso keinen Sinn.
Die Täter erhalten keine Strafen und ihr könnt morgen wieder hinter denen her laufen und euch evtl. sogar noch von denen verletzen lassen; wenn ihr sie verletzt, dann werdet ihr letztendlich noch bestraft, beurlaubt oder müsst ellenlange Protokolle schreiben (zur Strafe).

Eure Arbeit ergibt einfach keinen Sinn, wenn hinterher die Täter nicht bestraft werden und ihr letztendlich evtl. sogar noch in Kauf nehmen müsst, dass ihr die Täter seid, wenn ihr euch gegen Gewalt zu recht wehren müsst?

Gravatar: Thomas Waibel

Die Opfer werden verhöhnt und die Täter verwöhnt (besonders wenn sie "Flüchtlinge" sind).

Da von diesen Leuten eine Bewährungsstrafe als ein Freispruch empfunden wird, kann man nicht ausschließen, daß er und seine Kumpanen weiter machen werden.

Mal sehen, welche "Strafe" er und seine Komplizen bei der nächsten Vergewaltigung bekommen.

Gravatar: Kerstin

Ich bin fassungslos über dieses viel zu milde Urteil. Wo das hinführt, ist doch klar: Wenn es weiterhin bei diesen lächerlichen Urteilen bleibt, werden solche Verbrechen weiterhin und möglicherweise noch vermehrt stattfinden und diese Täter lachen uns Deutsche und unsere deutsche Justiz dreckig ins Gesicht. Armes linksversifftes Deutschland!

Gravatar: Josef Huhn

Was erzählen die den Eltern des Kindes bezüglich des Urteils.
Deutschland ist am Ende

Gravatar: Regina Ott-Hanbach

Wenn in einer Demokratie solche Urteile gefällt werden, dann haben wir wohl Richter, die das Recht beugen oder es gibt Anweisungen von ganz OBEN, möglichst sensibel mit hochkriminellen Afghanen umzugehen. So läuft es eben in einer verlotterten Republik und niemand von den Regierenden stört das. Wäre ein Migrantenkind von einem Deutschen vergewaltigt worden, hätte wir uns eine entsprechende Rede der Migrantenkanzlerin anhören müssen. So aber schweigt sie. Toll!

Gravatar: Rolo

Rechtsstaat ? Was ist aus unserer Justiz nur geworden? Dieses Urteil ist ein Freibrief für sämtliche Migranten es diesem Goldstück und seinen Kumpels gleich zu tun! Stehen die Bürger Deutschlands nicht mehr unter dem Schutz des Staates? Menschen mit Behinderungen im Besonderen? Dieses Urteil ist für alle Opfer sexueller Übergriffe, Vergewaltigungen ein Schlag ins Gesicht! Ausgeführt vom deutschen Staat und seiner Justiz! Wer so Recht im Namen des Volkes spricht muß sich nicht wundern, wenn sich diese Gesellschaft immer mehr zu Selbstschutz hinwendet und sich weiter spaltet!

Gravatar: Michael

Der vorsitzende Richter Stefan Lücke sollte mal die Frage beantworten, was er denn glaubt, was solch ein Urteil mit dem Vertrauen in den Rechsstaat macht.
Er spricht von abscheulicher Vorgehensweise und schlimmen Straftaten die nicht folgenlos bleiben.
Nun, die Folgen sind - es wurde Papier vollgeschrieben und der Täter kann frei herumlaufen.
Das Rechtsempfinden und die Sicherheit der Bürger spielt keine Rolle.
Wo soll das hinführen?

Gravatar: Unmensch

Inklusion ist gut. Ausgrenzung ist böse. So sind unsere Werte. Wer dagegen ist, ist Nazi.

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