Hunderte Beweisanträge wurden nicht berücksichtigt

AfD kritisiert Skandalurteil: Oberverwaltungsgericht beschädige den Rechtsstaat!

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, kommentiert dies wie folgt:

»Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zugunsten des Inlandsgeheimdienstes ist in vielfacher Hinsicht skandalös. Zum einen wurden hunderte Beweisanträge nicht behandelt, die die Verfassungstreue der AfD eindeutig dargelegt hätten.

Zum anderen wurde die Revision nicht zugelassen, sodass unser Anspruch auf eine dritte Instanz willentlich verkürzt werden sollte. Die ganze Verhandlungsführung des Gerichts lässt erkennen, dass es an einem rechtsstaatsgemäßen Verfahren kein Interesse hatte und nur die vom Inlandsgeheimdienst gewünschte Einschätzung bestätigt werden sollte.Die AfD wird gegen die skandalöse Entscheidung weiter vorgehen – und ich bin zuversichtlich, dass diese am Ende des weiteren Rechtsweges keinen Bestand haben wird.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Graf Zahl

Nach diesem Urteil . Sollte sich die AFD besonders vor neuen Mitarbeitern und Freunden schützen . Denkt daran wie es Barschel ganz kurz vor den Wahlen erging , weil er dem ( Neuen ) SPDler Pfeiffer ins Netz ging

Gravatar: Werner Hill

Wenn das so weitergeht, wird auch Deutschland als selbständige Nation bald keinen Bestand mehr haben.

Nachdem Regierung und Medien längst ihre Unabhängigkeit verloren haben, steht nun auch die Gerichtsbarkeit offenbar immer mehr unter dem Kommando der deutschfeindlichen Globalisten.

Schlimme Beweise dafür hat bereits das BVG u.a. durch seinen Umgang mit Verfassungsklagen gegen die Corona-Schikanen bewiesen.

Wenigstens hatten die MSM durch die "Link"sprechung gegen die AfD ein Thema, um vom vorläufigen Scheitern der Weltgesundheitsdiktatur durch den WHO-Pandemievertrag abzulenken.

Gravatar: Fritz der Witz

Ein weiteres Beispiel dafür, dass die Justiz vom System längst gekapert ist.

Wer hier noch vom Rechtsstaat träumt, möge weiterträumen.

Gravatar: Croata

W A S soll man dazu noch sagen?!
Eine dem.Partei wird so böse diskreditiert = dabei ist es 2te Platz Partei beim Wähler ?!
Sowas kennen wir nur aus kommun.System(en) wo nur 1 Herrscher, 1 Einheitspartei ein Führer und 1 Meinung gibt.
Nämlich, die andere Meinung wird verboten.
Müssen wir bald alle 1 Uniform tragen?!

Gravatar: Peter Lüdin

Inhaltlich besteht die AfD aus zwei Parteien: einer freiheitlich-konservativ-marktwirtschaftlichen auf der einen Seite und einer sozialdemokratischen, staatspaternalistischen auf der anderen. Bei Themen wie Euro oder Asyl gehen beide Teile vielleicht zusammen. Aber spätestens bei der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik liegen die Differenzen offen zutage. Politik bedeutet Kommpromissfindung. Wenn die Partei sich diszipliniert und aufhört auf jede Provokation des politischen Gegners zu reagieren und selbst zu provozieren, steht dem Erfolg eigentlich nichts im Wege.

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