Schwere Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder sind schon jetzt offensichtlich

AfD für Ende der Maskenpflicht für Kinder

Die Gesundheit und das Wohl von Kindern wurden seit Beginn der staatlichen Corona-Maßnahmen sträflich vernachlässigt.

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Die AfD-Bundestagsfraktion bringt in dieser Woche den Antrag »Für eine Kindheit ohne Abstand und Maske – Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen achten« im Bundestag ein.

Der familienpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt, erklärt dazu in einer Pressemitteilung:

»Wer im Koalitionsvertrag vom Kindeswohl spricht, der muss sich besonders jetzt mit den Auswirkungen von Masken und Abstand auf Kinder beschäftigen. Die Gesundheit und das Wohl von Kindern wurden seit Beginn der staatlichen Corona-Maßnahmen sträflich vernachlässigt.

Weltweit gibt es keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einen positiven Einfluss auf den Verlauf der sogenannten Corona-Pandemie hat. Selbst Herr Drosten bestätigt dies in einer Anhörung am 9. September 2020 im Gesundheitsausschuss. Masken schützen nicht, gefährden aber Kinder. Kinderärzte beobachten vermehrt psychische Probleme, Kopfschmerzen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen.

Die weitreichenden Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder sind schon jetzt offensichtlich und werden als Kollateralschaden hingenommen.

Kinder dürfen nicht die größten Verlierer der Krise werden.

In Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: ›Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.‹ Die staatliche Gemeinschaft hat in den letzten Monaten den Kindern geschadet. Sagen wir unseren Kindern, dass Deutschland ein sicherer Ort für sie ist.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Aufbruch

Es ist in der Tat die Frage, wieviele Kinder noch sterben müssen, bevor dieser Wahnsinn beendet wird. Allein die drei Kinder sind drei Kinder zuviel, die durch die Maske gestorben sind. Konnte man sich bei dem ersten toten Kind noch auf die Unkenntnis über die Wirkung der Masken bei Kindern herausreden, müssen die beiden weiteren toten Kinder als Kindesmord bezeichnet werden. Wo bleibt hier der allgemeine Aufschrei? Wo bleibt die Schuldzuweisung? Wo bleibt eine offizielle Untersuchung dieser Fälle? Wieviele Tote will Merkel mit ihrer menschenverachtenden Politik noch auf sich laden? Sei dies durch die verfehlte Imigrationspolitik oder den Umgang mit Corona?

Gravatar: P.Kurtz

Die AFD ist für das Ende der Maskenpflicht für Kinder ? Hört, hört ! Also nicht für ein allgemeines Ende dieses Unsinns. Na vielleicht wird diese Nachricht dem einen oder anderen Narren da draußen, der immer noch glaubt, die AFD werde in Deutschland irgendwas zum Besseren wenden können oder auch nur wollen, die Augen öffnen.
Die AFD gehört mit zum System der Scheindemokratie in der Wahlen eine Farce sind, ein Witz für das Volk, um ihm vorzugaukeln, es habe etwas mit zu bestimmen.

Gravatar: Werner Hill

Warum nur halbe Sachen machen?
Was für Kinder gilt, gilt doch auch für Erwachsene - und die sind erwachsen genug, um selbst zu entscheiden, ob sie Maulkorb tragen wollen oder nicht!

Die Lächerlichkeit der unterschiedlichen Einschränkungen in den Bundesländern wurde im übrigen sehr schön durch einen Busfahrer offengelegt: wenn er mit Fahrgästen durch Deutschland fährt, muß er in jedem Bundesland andere willkürlich erlassene Vorschriften beachten ..
Wenn man sich doch wenigstens auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner einigen könnte ..!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „In Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: ›Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.‹ Die staatliche Gemeinschaft hat in den letzten Monaten den Kindern geschadet.“ ...

Musste(?) das Bundesverfassungsgericht schon lang im Vorfeld deshalb etwa per göttlichem(?) Diktat entsprechend entscheiden???
https://sciencefiles.org/2014/11/07/bundesverfassungsgericht-stellt-eindeutig-fest-kinder-gehoren-dem-staat/

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