Gericht erklärt Wohnungsvermietung nur an Deutsche für unzulässig

81-jähriger vermietete nicht an Ausländer: 1000 Euro Strafe

Nach unangenehmen Erfahrungen wollte ein 81-jähriger eine Wohnung in seinem Haus nur noch an deutsche Staatsbürger vermieten. Jetzt wurde er zur Zahlung von 1.000 Euro Strafe an einen Afrikaner verdonnert, weil er diesen als Mieter ablehnte.

Foto: Tim Reckmann/ flickr.com/ CC BY 2.0
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Ein Hauseigentümer muss 1.000 Euro Entschädigung an einen aus Afrika stammenden Mann zahlen, weil er in einem Inserat angab, eine Wohnung in seinem Haus nur an deutsche Staatsangehörige vermieten zu wollen. Das entschied das Amtsgericht Augsburg. Im Wiederholungsfall droht ihm ein noch höheres Ordnungsgeld.

Der zuständige Vorsitzende Richter Andreas Roth sah in dem Vorgehen des Hauseigentümers eine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßene »offene Benachteiligung von Ausländern« und gab damit am Ende des Prozesses der Klage eines aus Burkina Faso stammenden Mietinteressenten vollständig statt.

Der Burkinabe berichtete in der Prozessanhörung, dass sein Telefonat mit dem Vermieter nach kürzester Zeit beendet war, als klar wurde, dass er einen Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer betonte in dem Gespräch, die Wohnung nur an deutsche Staatsangehörige vermieten zu wollen.

Der 81-Jährige Vermieter begründete sein Vorgehen damit, dass er in den von ihm auch bewohnten Haus schon einmal bei vorherigen Vermietungen Ärger mit einem türkischen Drogendealer gehabt habe. Der Richter entgegnete ihm: »Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen«.

Der Kläger selber ist kein Unbekannter. Es handelt sich um Hamado Dipama, Sprecher des als NGO zur Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl gehörigen »Bayerischen Flüchtlingsrates e.V.«. Dipama ist seit vielen Jahren im Münchener Nachtleben unterwegs, um mögliche Diskriminierungen aufzuspüren, etwa wenn Türsteher ihn nicht in Klubs hereinlassen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas Waibel

Das Beste ist die Wohnung nicht zu vermieten oder bei der Ablehnung eines inakzeptablen Interessanten keine Gründe angeben.

Gravatar: Albrecht Mayer

Sauber, so enteignet man durch die Hintertür! Leer stehen lassen ist ja auch verboten!

Gravatar: Hans

Wenn ein Gastwirt den AfD Mitgliedern eine Veranstaltung trotz vorheriger Zusage, nachträglich storniert, verbietet und die Räumlichkeiten nicht an diese vergibt, nur weil eben AfD, wäre doch das zurecht auch eine Diskriminierung von bestimmten Personen und müsste von dem ach so treuen Links-Richter ein Grund sein, den Gastwirt zu verurteilen, ist aber eben regierungskonform und für solche Typen kein Problem, da solche Sauereien durch das herrschende Unrecht geschützt und rechtens ist. Dreckshaufen.

Gravatar: Cantacuzene

Die Rechtslage ist die: Natürlich kann ich als Vermieter ausschließlich an Deutsche vermieten. Nur sagen darf ich es nicht - dann riskiere ich eine Schadensersatzzahlung nach dem AGG (dieses rechtlich und politisch fragwürdige Gesetz wurde von der rot-grünen Regierung Schröder verabschiedet; von den CDU-Regierungen unter Merkel wurde es bis heute leider nicht wieder abgeschafft).

Gravatar: Frost

Versaute Politiker, dressierte Richter, dressierte Medien. Wa soll der Bürger noch dagegen machen. Das Einzige was dagegen helfen würde, wäre ein "versautes" Volk, was die Gutmenschenweste abgelegt hat. Wo leben wir hier eigentlich, wenn ein Eigentümer nicht mehr über die Nutzung seines Eigentums bestimmen darf.Hätte der 81- jährige einen Deutschen abgelehnt, wäre mit Sicherheit zugunsten des Vermieters entschieden worden.

Gravatar: Einzelk@mpfer

Meine mehrfache eigene Erfahrung: Als Deutscher wird man von 68er durchseuchten Institutionen wie Dreck behandelt. Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht, **** **** ***** ****

Gravatar: Zyniker

Das ist das Problem mit der Ehrlichkeit...

Nur noch: wir haben uns für eine(n) andere(n) Mitbewerber*In entschieden.

... und wenn er/sie/es was dagegen haben sind er/sie/es ein genderleugner*In!

Gravatar: Miesepeter

Ich glaube viele Vermieter zahlen lieber 1000 Euro Strafe als an Afrikaner zu vermieten. Im Endeffekt bleibt das sehr, sehr viel billiger und viel Nerven gespart.

Gravatar: Axel Gojowy

Wenn der Vermieter ausschließlich an Schwule vermieten würde, der Beifall wäre ihm gewiss. Angeblich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit.Und wenn ein Hotel den geschlossenen Mietvertrag amit EIKE kündigt, fällt das wohl unter Hausrecht.
Es gab schon immer, im Nazideutschland und dem Nachfolger DDR willfährige Richter, die den Verstand der vorgegebenen Staatsphilosophie opferten.

Gravatar: Donner Pfeil

Hatten wir alles schon - in der DDR. Der Staat bestimmt, wer wohnt und wie billig.

Entsprechend zerbröckelte die Wohnsubstanz im ganzen Land. Die Westdeutschen sind offenbar ganz scharf darauf, nochmal selbst diese Erfahrungen zu machen. Deshalb wählen sie sich diejenigen an die Schaltstellen, die in ihrer ehemals florierenden Marktwirtschaft speziell dafür die Gesetze zurechtbiegen, damit alle nochmal den überall und wiederholt gescheiterten Sozialismus real zu spüren bekommen.
- Endet gesetzmäßig in einer Diktatur.

Nur die dümmsten Kälber ...

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