Gericht erklärt Wohnungsvermietung nur an Deutsche für unzulässig

81-jähriger vermietete nicht an Ausländer: 1000 Euro Strafe

Nach unangenehmen Erfahrungen wollte ein 81-jähriger eine Wohnung in seinem Haus nur noch an deutsche Staatsbürger vermieten. Jetzt wurde er zur Zahlung von 1.000 Euro Strafe an einen Afrikaner verdonnert, weil er diesen als Mieter ablehnte.

Foto: Tim Reckmann/ flickr.com/ CC BY 2.0
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Ein Hauseigentümer muss 1.000 Euro Entschädigung an einen aus Afrika stammenden Mann zahlen, weil er in einem Inserat angab, eine Wohnung in seinem Haus nur an deutsche Staatsangehörige vermieten zu wollen. Das entschied das Amtsgericht Augsburg. Im Wiederholungsfall droht ihm ein noch höheres Ordnungsgeld.

Der zuständige Vorsitzende Richter Andreas Roth sah in dem Vorgehen des Hauseigentümers eine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßene »offene Benachteiligung von Ausländern« und gab damit am Ende des Prozesses der Klage eines aus Burkina Faso stammenden Mietinteressenten vollständig statt.

Der Burkinabe berichtete in der Prozessanhörung, dass sein Telefonat mit dem Vermieter nach kürzester Zeit beendet war, als klar wurde, dass er einen Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer betonte in dem Gespräch, die Wohnung nur an deutsche Staatsangehörige vermieten zu wollen.

Der 81-Jährige Vermieter begründete sein Vorgehen damit, dass er in den von ihm auch bewohnten Haus schon einmal bei vorherigen Vermietungen Ärger mit einem türkischen Drogendealer gehabt habe. Der Richter entgegnete ihm: »Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen«.

Der Kläger selber ist kein Unbekannter. Es handelt sich um Hamado Dipama, Sprecher des als NGO zur Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl gehörigen »Bayerischen Flüchtlingsrates e.V.«. Dipama ist seit vielen Jahren im Münchener Nachtleben unterwegs, um mögliche Diskriminierungen aufzuspüren, etwa wenn Türsteher ihn nicht in Klubs hereinlassen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: freidenkende

Dann schreibt und sagt man halt nicht offen und ehrlich seine Meinung und handelt, d. h. vermietet eben nicht an Ausländer.
Es gibt viele Ausreden, z. B. die Wohnung ist bereits reserviert oder ich habe bereits zu viele Anfragen oder die Wohnung wird ihnen zu klein sein, zu groß etc., man muss niemanden aus dem Kongo bevorzugen. Jetzt können die uns sogar schon verklagen und Geld einfordern - IRRE, die halten uns inzwischen alle für so richtig DOOF und lachen sich kaputt über diese Merkel-Regierung. Zahlte den Anwalt und die Gerichtskosten auch der Steuerzahler für den Afrikaner?
Ich verstehe den Hauseigentümer voll und ganz, wie kommt der Richter dazu eine so hohe Geldstrafe dem Afrikaner zuzusprechen und dem Vermieter aufzuerlegen. Soll doch der Richter den Afrikaner bei sich aufnehmen, wenn er schon so links ist - neutral ist der nicht!

Gravatar: Exbiedermann

In diesem Augsburger Vermietungsfall wirken die selbstverschuldete Unwissenheit des Richters und die Tradition einer 1400 Jahre lang gepflegten Feindlichkeit des Klägers gegen Andersgläubige nach den Regeln der sog. Al Hijra-Doktrin zu einem im beiderseitigen Interesse liegenden Urteil gegen den 81 jährigen Vermieter zusammen – gemäß dem Kairoer Aufruf: Schlagt sie mit ihren eigenen Gesetzen!
In diesem Fall schwingt der in München mehrfach aufgefallene Pro Asyl - Agitator Hamado Dipama nicht die Nazikeule, sondern die Grundgesetzkeule der Diskriminierung: „Art3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Der seit 15 Jahren in Deutschland Asylrecht genießende Westafrikaner gehört auch zu den Klägern gegen Söders Kreuzerlass. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass er als Moslem mit seinen provozierten Selbstdiskriminierungen (auch vor Münchner Diskotheken und dgl.) durch entsprechende Urteile im Sinne der Al Hijra-Doktrin der Unterwanderung und der Vorbereitung des Dschihad aktiv ist, zumal er die richterlich zugesprochenen 1000.- EU spenden will.
Jedenfalls muss auch einem Richter klar sein: Wer unser Grundgesetz im „Haus des Krieges“, und das ist Deutschland so lange bei uns noch nicht das Moslemgesetz der Scharia gilt, für staatsfeindliche Ziele instrumentieren lässt, und den falschen Schuldigen öffentlich an den Pranger stellt, sollte sich einige Wochen Urlaub nehmen und den Koran, vor allem die Suren des Krieges, studieren und die Richtigkeit seines Satzes überprüfen: »Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen«.

Gravatar: Tina D.

Soweit ist es nun schon. Meiner Ansicht nach darf ein Hausbesitzer vermieten, an wen er will. Schließlich ist es ja sein Eigentum.

Als ich seinerzeit auf Wohnungssuche war, wollten einige Hausbesitzer keine Mieter mit Tieren, keine Mieter mit Kindern oder keine Singles.

Hätte er nicht reingeschrieben, dass er nicht an Ausländer vermietet und die Leute aus anderen fadenscheinigen Gründen abgelehnt hätte, wäre alles okay gewesen.

Ehrlichkeit ist in Deutschland anscheinend auch nicht mehr opportun.

Gravatar: Markus

Ich kann den 81jährigen verstehen. Ich an seiner Stelle würde ein ganz normale Anonce aufgeben. Da melden sich bestimmt nicht nur Afrikaner Türken sondern auch Deutsche.
Und dann kann er sich entscheiden wie er will.

Gravatar: Werner

Riesensauerei was in diesem Staatsfragment abgeht. Da ist jeglicher Kommentar überflüssig. Hier müsste man handeln, statt reden. Mit diesem Sklaven-Grundgesetz der Sieger, sind solche Fehlurteile möglich.

Gravatar: karlheinz gampe

Es ist ein Unding, dass jemand, der nicht nach Deutschland gehört nun Deutsche, die Ureinwohner verklagen kann, wenn sie ihm nicht zu Willen sind.. Gilt die Vertragsfreiheit in der roten Stasi Diktatur nicht mehr ? Rote kranke Idioten schränken jeden Tag unsere Rechte weiter ein. Wer wählt kriminelle, meineidige Politiker ?

Gravatar: Karl Napp

Die Ausbildung unserer Richter ist inzwischen flächendeckend grün-rot ideologisiert. In zunehmendem Maße nutzen die ideologisierten Richter das notwendigerweise sehr allgemein gehaltene Grundgesetz, um abweichend von den geschriebenen Einzelgesetzen Urteile nach ihrer je eigenen Ideologie zu fällen. Besonders hervorgetan haben sich damit in letzter Zeit die Verwaltungsrichter, indem sie eigene Verkehrsregeln für Innenstädte aufstellten.

Gravatar: Wolfram

Unrechts-Justiz schon fast wie zu NS- oder DDR-Zeiten ???

Kriminelle lässt man laufen oder belohnt sie zunehmend mit Bewährungsstrafen und anständige Bürger bestraft man ???

Skandalös !!!

Gravatar: Andreas Schulz

Reicht ja schon zu wissen, dass der feine Herr nur unterwegs ist, um sich evt. diskriminiert zu fühlen.
Es gibt eben in jedem Alter Menschen, die noch klar denken (können).

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