Lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren

§ 80 StGB: Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Fotomontage
Veröffentlicht:
von

Den Regierenden in Berlin scheinen die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetze relativ unbekannt zu sein. Vor allem bei den kriegsgeilen Grünen offenbaren sich hier eklatante Lücken. Es ist scheinbar höchste Zeit, jene Damen und Herren einmal auf die eine oder andere Bestimmung deutlich hinzuweisen.

Da wäre zunächst einmal der Art 26 GG, der sich mit den Grundsätzen der Vorbereitung eines Angriffskriegs beschäftigt. Dort heißt es in Absatz 1 klar und deutlich: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Das Grundgesetz schafft ausschließlich die Rahmenbedingungen. Die Strafbestimmungen, wie sie hier in Satz 2 gefordert werden, finden sich entsprechend im Strafgesetzbuch. Hier ist es der §80 StGB, der ebenso klar wie deutlich bestimmt: Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Da gibt es keinen zweiten Absatz, der die Bestimmungen erweitert oder abschwächt. Der §80 StGB ist in seinen Definitionen klar.

Die Berliner Ampel - und insbesondere die Grünen - gefährden mit ihren Äußerungen und ihrer Kriegshetze das friedliche Zusammenleben der Völker in Deutschland und Russland. Ihre Hetzparolen sind ausgerichtet und geeignet, diesen Frieden zu stören; ihre Forderungen sind so zu verstehen, dass sich Deutschland an einem Krieg gegen Russland beteiligen soll.

Da Russland kein Land der NATO angegriffen hat, liegt kein Bündnisfall vor. Ein Krieg gegen Russland wäre also ein Angriffskrieg. Und wer einen solchen Angriffskrieg vorbereitet, an dem Deutschland beteiligt sein soll, begeht ein schweres Verbrechen, das mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet wird und eine Mindeststrafe von zehn Jahren vorsieht.

Wo sind Deutschlands Staatsanwälte und Richter, die endlich Klage gegen die Kriegstreiber erheben und sie vor Gericht stellen?

»Wir« sind NICHT im Krieg mit Russland. Baerbock vielleicht oder Lauterbach; aber die beiden sprechen wohl kaum für den Rest der 84 Millionen hier im Land lebenden Menschen.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Zicky

"Vor allem bei den kriegsgeilen Grünen offenbaren sich hier eklatante Lücken"

Mal ne einfache Frage:
Wo haben die Grünen keine "Lücke"?
Absolute Inkompetenz ist Grün. Kein Grünerinnen, ich wiederhole, kein Grünerinnen hat auch nur irgend eine Kompetenz vorzuweisen, die es rechtfertigen würde, ein Ministeramt zu bekleiden.
Diese Partei ist eher eine Sekte der großen Plappermäuler, die nur glauben aber nichts, gar nichts wissen. Wie den auch, wenn man deren "Bildungsstände" so betrachtet. Diese Grünen sind eine schmarotzende Glaubensgemeinde, deren einziges Ziel ist, sich am Volkseigentum zu bereichern um sich daran satt zu fressen.

"Im ZDF wurden Umgeimpfte als Blinddarm bezeichnet, auf den man getrost verzichten könne"

Dieser Spruch gilt eher für die Grünen und einen großen Teil der Sozen.

Gravatar: Kalle

Oh, da bin ich aber gespannt !
Bisher haben sie nur paar dumme Jungens mit Knüppel, Luftgewehr und Taschenmesser festgenommen,

wegen Vorbereitung zum Sturz der Regierung .....

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Da gibt es keinen zweiten Absatz, der die Bestimmungen erweitert oder abschwächt. Der §80 StGB ist in seinen Definitionen klar.“ …

Ändert diese auch m. E. nach wie vor völlig vermerkelte Bundesregierung etwa wegen ihrer besonders durch die Grünen immer wieder neu begangenen Fehler unser(?) Grundgesetz so wie ´sie` es gerade braucht?
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-de-grundgesetzaenderung-707876

Da dieses von der Leine wegen ´möglicher Sabotage gegen Nord Stream 1 und 2 längst mit Sanktionen droht
https://www.heise.de/news/Moegliche-Sabotage-an-Gas-Pipelines-EU-droht-mit-Sanktionen-7279011.html
und diesem Biden für für seine erfolgreiche Sabotage von einem hochrangigem EU-Beamten sogar herzlichst gratuliert wurde:

Wen – außer den USA – will die Uschi dafür nun womit sanktionieren?

Mit Liebesentzug?

Allerdings: Ist es möglich, dass dieses Joe gar nicht weiß, was echte Liebe ist???

Gravatar: Tumb Stone

"Wo sind Deutschlands Staatsanwälte und Richter, die endlich Klage gegen die Kriegstreiber erheben und sie vor Gericht stellen?"
wer hat denn die entsprechende Strafanzeige verfasst und eingereicht?+

(Anm. d. Red.: die Vorbereitung eines Angriffskriegs ist ein Offizialklagedelikt. Eine Strafanzeige ist keine Vorbedingung, um Ermittlungen einzuleiten.)

Gravatar: F. Michael

Diese Aussennministerin ist nur zum Fremdschämen, aber grüne Waffen töten Nachhaltiger.
Die Grünen sind zur Bundestagswahl angetreten mit dem Versprechen keine Waffen in Kriegsgebiete und jetzt sind sie die größten Kriegstreiber.
Da das Grundgesetz sagt, alle Macht geht vom Volk aus, wollen wir jetzt darüber abstimmen, wie es mit dem Konflikt weiter gehen soll, das garantiert uns das Grundgesetz und wird aber über 70 Jahre dem Bürger vorenthalten, Abstimmung jetzt.

Gravatar: karlheinz gampe

Scholz, Merkel, von der Leyen haben sogar einen sinn- und nutzlosen Angriffskrieg gegen den Islam mit vielen Toten in Afghanistan geführt. Dann haben sie Hoch- und Landesverrat begannen und diesen ISlam nach Deutschland geholt. Früher wurde derartige Kreaturen sofort hingerichtet!
Klagt diese üblen Kriminellen an!
Sie sind außerdem noch young leaders des kriminellen Antidemokraten Schwab und somit Teil einer kriminellen Vereinigung.

Gravatar: Jüppchen

Gesetze? Das ist doch nur was für die ungehorsamen Untertanen. Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft und die untersteht dem Innenministerium. Und das Verfassungsgericht ist politisch entsprechend besetztt - soviel zum Thema Gewaltenteilung.

Gravatar: Karl Biehler

Da wird rein gar nichts passieren.
Vor Jahren hätte ich mir nicht im Traum vorstellen können, dass man eine Dmokratie so leicht aushebeln kann.

Gravatar: D.Eppendorfer

Tja, Papier ist bekanntlich verdammt geduldig, wenn sich dank ideologischer Gleichschaltung weder Kläger noch Richter finden lässt, weil die gute Endsiegsache hier längst wieder über allem steht.

Der Doidschpiefke wird es nie kapieren, denn der ist genetisch zu nachhaltig auf besoffen grölendes Oktoberfestniveau geeicht. Da kann er im Gemeinsam-Rudel grenzenlos Maß nicht nur halten und sondern auch leer saufen.

Das ist für ihn die Freiheit, die flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl vom kuschelweichen Pantoffelheldensofa aus weltweit verteidigt werden muss.

Selig sind die geistig Armen, denn das Deliriumreich ist ihr.

Gravatar: Frost

Was sollte diese Bagage sich an das Grundgesetz halten. Das sind doch keine Deutschen mehr, sondern Knechte der USA. Und Deutschlands Staatsanwälte und Richter ? Die sperren Schwarzfahrer ein und GEZ Verweigerer. Und Inwestmentbänker, die dem Volk Hab u. Gut klauen, laufen frei rum. 'Wir gehen nicht nach der Gerechtigkeit, wir gehen nach den Paragraphen'. 'Die Tugend in der Mitte, sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen'. (Heine)

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang