Expertise zur Schuldensteuer

Vermögensabgabe in Deutschland nicht gerechtfertigt

Der Internationale Währungsfonds und die Bundesbank haben das Thema Vermögensabgabe als möglichen Ausweg aus der Schuldenkrise in die Diskussion eingebracht. Oliver Werner, Analyst und Portfolio-Manager beim IfK – Institut für Kapitalmarkt, hat sich mit der Frage intensiv auseinandergesetzt. Er sieht in Deutschland derzeit jedoch keine Notlage, die einen solchen Schritt rechtfertigt. Anders ist die Situation in den Südländern. Allerdings sprechen auch dort praktische Hindernisse gegen eine Umsetzung.

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Freiewelt.net: Herr Werner, Die Staatsschulden haben ein enormes Ausmaß erreicht – in allen westlichen Industrieländern. Wie dramatisch ist die Lage wirklich?

Oliver Werner: Ich stimme Ihnen zu, wir haben wirklich ein hohes Niveau erreicht – beispielsweise hat Italien eine Verschuldung von 120 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Auf der anderen Seite gab es in der Vergangenheit schon häufig Situationen, in denen das Ende der Fahnenstange erreicht schien. Beispielsweise wurde in Deutschland schon nach der Wiedervereinigung gewarnt, dass das Niveau zu hoch sei. Absolut wirken die deutschen Schulden hoch. Aber auch die Frage des Zinsniveaus ist wichtig. Dies ist aktuell sehr niedrig und trägt zu einer Reduzierung der Zinskosten bei. Die Staaten können sich so schlicht höhere Schulden leisten. Ich bleibe vorsichtig optimistisch, dass es möglich ist, das Schuldenniveau in Deutschland auf mittlere Sicht zu tragen.

Freiewelt.net: Einige Ökonomen halten die aktuellen Maßnahmen zur Krisenbewältigung für nicht ausreichend und fordern drastischere Maßnahmen. Wie schätzen Sie die offizielle Krisenbewältigungsstrategie der Politik ein?

Oliver Werner: Es ist ein weit verbreitetes Phänomen, dass die Politik Reformen aufschiebt, solange nicht genügend Druck da ist. Dies zeigte sich sehr gut am Verlauf der Griechenlandkrise. Die notwendigen Schritte wurden zwar relativ spät erkannt, aber dann dennoch zumeist umgesetzt. Natürlich ging dies in kleinen Schritten von statten und man muss aufpassen nicht von den Ereignissen eingeholt zu werden. Dennoch bin ich auch hier vorsichtig zuversichtlich.

Freiewelt.net: Eine Vermögensabgabe ist keine Neuheit. In welchen Situationen griffen die Staaten in der Vergangenheit zu einer solchen Maßnahme?

Oliver Werner: Vermögensabgaben wurden immer in großen Notzeiten umgesetzt. Diskussionen zu Vermögensabgaben gab es im 18. und 19. Jahrhundert nach Kriegen und speziell im 20. Jahrhundert nach dem ersten Weltkrieg. Da wurden Vermögensabgaben insbesondere in Deutschland, Frankreich und Österreich diskutiert und in der Folge teilweise auch umgesetzt. Speziell nach dem zweiten Weltkrieg wurden große Vermögensabgaben in Japan und Deutschland – Stichwort Lastenausgleichsgesetz – vorgenommen. Das Gemeinsame dieser Situationen: Es ging ein Krieg voraus, die allgemeine Notlage war groß und der Staat brauchte dringend Mittel für den Wiederaufbau.

Freiewelt.net: In einer vergleichbaren Situation befinden wir uns in Deutschland ja derzeit nicht. Rechtfertigt die aktuelle Schuldenkrise eine solche drastische Maßnahme?

Oliver Werner: Vergleicht man die heutige Situation mit den katastrophalen Zuständen nach dem ersten und zweiten Weltkrieg, kommt man zu dem Schluss, dass die Situationen nicht vergleichbar sind. Zwar haben wir mit 2.000 Milliarden Euro Staatschulden einen gewaltigen Berg aufgetürmt. Dennoch muss man feststellen, dass die wenigsten Deutschen davon akut betroffen sind. Sie spüren im Alltag kaum Auswirkungen der Krise. Die staatlichen Leistungen – angefangen von der Straßenbeleuchtung bis hin zu den Schulen – funktionieren. Außerdem ist die Arbeitslosigkeit so niedrig, wie schon lange nicht mehr.

Freiewelt.net: Und wenn wir nach Südeuropa blicken? Dort ist die Lage dramatischer als in Deutschland.

Oliver Werner: Allerdings, in Spanien und Portugal liegt die Arbeitslosigkeit bei 25 Prozent und die Jugendarbeitslosigkeit bei annähernd 50 Prozent. Da kann man sich schon fragen, ob nicht eine gewisse Notlage erreicht ist, die drastische Mittel rechtfertigt.

Freiewelt.net: Wie sind die Vermögensabgaben der Vergangenheit zu bewerten?

Oliver Werner: Es gibt drei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Vermögensabgabe funktionieren kann. Sie muss relativ kurzfristig umgesetzt werden, damit die Bürger nicht mit Steuerflucht reagieren können. Es muss glaubhaft versichert werden, dass es zu keiner Wiederholung kommt. Ansonsten sinken Leistungs- und Sparanreiz. Drittens muss schließlich eine außergewöhnliche Notlage des Staates gegeben sein, um eine gewisse Akzeptanz der Maßnahme zu erreichen. Das klassische Beispiel für eine erfolgreiche Vermögensabgabe ist der deutsche Lastenausgleich nach 1945, der gemeinhin als erfolgreich bewertet wird. Die Vermögensabgabe nach dem ersten Weltkrieg hingegen hat u.a. deswegen nicht funktioniert, weil sie im Vorfeld lange diskutiert wurde und daher die Antizipation – sprich Kapitalflucht – durch die Bürger sehr hoch war.

Freiewelt.net: Zurück zu Deutschland: Wäre eine solche Maßnahme hierzulande überhaupt mit der Verfassung und den Rechtsstaatsprinzipien vereinbar?

Oliver Werner: Die Vermögensabgabe ist tatsächlich im Grundgesetz in Artikel 106 geregelt. Insofern scheint ein rechtlicher Rahmen zu bestehen. Allerdings ist dies sehr kritisch zu bewerten. So wird argumentiert, dass eine Vermögensabgabe gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder gegen das Eigentumsrecht verstoßen könnte. Insbesondere wenn der Stichtag zur Vermögensmessung in die Vergangenheit verlegt würde, um Kapitalflucht zu verhindern, wäre es durchaus möglich, dass das Verfassungsgericht eine solche Vorgehensweise als unzulässig einstuft.

Freiewelt.net: Ist es überhaupt möglich, die Vermögen aller Bundesbürger exakt zu ermitteln?

Oliver Werner: Die Frage ist immer: Wie messen wir die Vermögen? Bei Bargeld und Aktien ist dies noch relativ einfach. Bei Immobilien ist es schon eine größere Herausforderung. Noch schwieriger wird es beispielsweise bei mittelständischen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, die nicht börsengehandelt sind. Deren Bewertung ist schwierig und kann zu Streitigkeiten zwischen dem Fiskus und dem Steuerpflichtigem führen.

Zudem kann es zu Marktverwerfungen führen, wenn plötzlich viele Immobilien oder Aktien verkauft werden müssen, um die Steuer zu bezahlen. Um eine Marktschwemme zu verhindern, sollte eine Vermögensabgabe idealerweise so gestaltet werden, dass sie aus den laufenden Erträgen bezahlt werden kann. Dafür müsste die Abgabe über einen möglichst langen Zeitraum gestreckt werden. Dies würde allerdings den schuldensenkenden Effekt reduzieren.

Freiewelt.net: Die Staatsschulden steigen schon seit mehr als 40 Jahren. Kann eine Vermögensabgabe diesen Trend überhaupt aufhalten?

Oliver Werner: In allen westlichen Ländern steigt die Verschuldung kontinuierlich. Dies ist ein „etablierter“ Mechanismus, jedoch sind dafür nicht die Zinslasten der Staatsschulden verantwortlich. Auch wenn Deutschland keine Zinsausgaben für Staatsschulden gehabt hätte, wäre die Verschuldung in den letzten 50 Jahren gestiegen. Der Staat hat einfach über seine Verhältnisse gelebt. Eine Vermögensabgabe würde hier eher zusätzlichen finanziellen Puffer im Staatshaushalt schaffen und so den Reformdruck reduzieren. Die Politik hätte damit quasi Zeit gekauft und könnte wie gewohnt weitermachen.

Freiewelt.net: Eine entscheidende Frage ist sicher die nach einem Freibetrag. Gibt es für Sie eine Grenze, oberhalb derer eine Vermögensabgabe akzeptabel wäre, weil dann die breite Mittelschicht nicht mehr betroffen wäre?

Oliver Werner: Bei der Frage müssen zwei Interessen abgewogen werden. Einerseits sollen möglichst wenige Menschen betroffen sein, um die „Normalbürger“ weitestgehend zu schonen damit die Mehrheit der Bevölkerung für eine Vermögensabgabe stimmt. Andererseits darf die Bemessungsgrundlage der Steuer nicht zu klein sein, da sonst das Ziel – die wirksame Schuldenreduzierung – nicht erreicht werden kann. Bei einem Freibetrag von 500.000 Euro wären in Deutschland ungefähr zwei Millionen Personen betroffen, die zusammen über ein Vermögen von rund drei Billionen Euro verfügen. Dem gegenüber stehen die Staatsschulden in Höhe von zwei Billionen Euro. Bereits bei einem Freibetrag von 500.000 Euro müssten die Betroffenen also zwei Drittel Ihres Vermögens an den Staat abgeben um diesen vollständig zu entschulden. Um eine signifikante Schuldenreduzierung zu erreichen, würde ich daher den Freibetrag nicht wesentlich höher als 500.000 Euro ansetzen. Sonst wäre die Bemessungsgrundlage zu klein und damit die Abgabe pro Person einfach zu hoch.

Freiewelt.net: Generell: Halten Sie eine Vermögensabgabe in Deutschland für wahrscheinlich?

Oliver Werner: Nein. Eine typische Notlage, die mit den Situationen der Vergangenheit vergleichbar ist, liegt derzeit in Deutschland nicht vor. Die Opferbereitschaft der Bevölkerung, einen so drastischen Einschnitt in die privaten Vermögen zu unterstützen, ist nicht da. Und meines Erachtens wird sich dies in absehbarer Zeit nicht ändern.

In den Südländern will ich das jedoch nicht ganz ausschließen. Dagegen sprechen allerdings der gigantische Aufwand und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Nicht einmal im Falle Griechenlands hat man sich 2012 für eine Vermögensabgabe entschieden, sondern den Schuldenschnitt bevorzugt.

Oliver Werner hat sich intensiv mit dem Thema Vermögensabgabe beschäftigt. Für seine Arbeit „Vermögensabgabe. Eine empirische Untersuchung zur Überwindung des deutschen Staatsschuldenproblems“ erhielt er 2011/2012 den Friedwart Bruckhaus-Förderpreis der Hans Martin Schleyer-Stiftung. Der Diplom-Volkswirt ist Analyst und Portfolio-Manager beim IfK – Institut für Kapitalmarkt, Kiel und Frankfurt am Main.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.von Bugenhagen

Von den Alliierten erlassene Gesetze, die in Deutschland gültig sind

Für Gesetze hat sich früher kein dem Alltagstrott folgender Mensch interessiert. Schon gar nicht für Gesetze der alliierten Militärregierung oder für die HLKO.
Dass sich dafür niemand interessierte, liegt darin begründet, dass so gut wie niemand wusste, dass so was überhaupt existiert und bis zur Stunde Gültigkeit besitzt.In den Schulen wurde es verschwiegen um Sklaven des Systems zu erhalten.Warum wusste bisher so gut wie niemand davon? Ganz einfach: So gut wie niemand wusste bisher davon, weil das nie Thema im Geschichtsunterricht war. Warum eigentlich nicht? Na raten Sie doch mal. Das war nie Thema im Geschichtsunterricht, weil Sie davon nichts wissen SOLLEN!Warum soll denn niemand davon wissen? Ebenfalls ganz einfach: Weil man die Menschen des hiesigen Landes dann nicht seit mehr als 70 Jahren hätte ausrauben und ausplündern können, wenn sie davon gewusst hätten.Auch wusste bisher so gut wie niemand davon, da so was nie in der Zeitung stand, nie im Fernsehen mitgeteilt wurde und auch nicht im Radio.Nehmen Sie Artikel 46 der HLKO zur Hand. Es handelt sich dabei übrigens um Völkerrecht. In diesem Artikel 46 steht unter anderem: „Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“.Das bedeutet, dass jedes Einziehen von Steuern, sowie sonstigen Zwangsabgaben und Pflichtversicherungen gegen das Völkerrecht verstößt.Das Zahlen von Steuern und anderen Zwangsabgaben kann also wenn überhaupt nur auf freiwilliger Basis stattfinden, zumal sowieso nicht ein einziges gültiges Gesetz existiert, was die Menschen im hiesigen Land zur Zahlung von Steuern verpflichtet.Mit anderen Worten: Sie zahlten bisher Ihr ganzes Leben lang Steuern, Zwangs- und Pflichtabgaben, obwohl Sie das nie mussten, da es dafür keine einzige gesetzliche Grundlage gibt.Und nun stellen Sie sich mal vor, dass Sie das mal irgendwann im Geschichtsunterricht gelernt hätten!Stellen Sie sich vor, dass das in Zeitungen gestanden hätte, sowie über das Fernsehen und über das Radio mitgeteilt worden wäre!Sie wären schon von Anfang an auf die Barrikaden gegangen und hätten das Zahlen von Steuern und Zwangsabgaben strikt verweigert, da dafür ja gar keine gültige Gesetzesgrundlage existiert!Daran können Sie übrigens erkennen, dass die jungen Leute in Schulen nicht unbedingt schlau gemacht werden sollen.Daran können Sie ebenfalls zweifelsfrei erkennen, dass die alteingesessenen Medien (Radio, Fernsehen, Zeitung) auf keinen Fall dazu da sind, um Sie über wichtige Dinge zu informieren, sondern um Sie von wichtigen Dingen so weit wie möglich fern zu halten.
Militärregierungsgesetz Nr. 2; Art. 9: Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!
Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher - also vor Beginn der Tätigkeit - für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau, wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland volle Rechtskraft besitzen.Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat handelnde und privat haftende Personen, ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war. Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unterschreiben. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht beglaubigt.Stellen Sie sich vor, dass Sie das schon immer gewusst hätten, weil man ´s Ihnen in der Schule beigebracht hat, und/oder weil das des Öfteren in der Zeitung gestanden hätte oder über Fernsehen und Radio immer wieder mitgeteilt worden wäre.
Der Beamtenstatus ist seit dem achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft!
Ebenfalls eine Tatsache, von welcher bis vor kurzer Zeit kaum jemand etwas wusste, schon gar nicht von den Konsequenzen dieser Tatsache:
– Polizistinnen und Polizisten: haben keinerlei Rechte
– Ausstellen eines Ausweises: rechts konform nicht möglich
– Handlungs befugte Finanzbeamte: nicht existent
– Handlungs befugte Richter: nicht existent
– Handlungs befugte Staatsanwälte: nicht existent
– Rechtsgültige Heirat: nicht möglich
– Scheidung einer Ehe: nicht erforderlich, da man nicht scheiden kann, was nie rechtsgültig verheiratet war
Alliierte erlassene Gesetze, die bei der Übernahme des hiesigen Gebietes beschlossen und verkündet wurden:
1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsieger Macht USA beschlagnahmt (SHAEF -Gesetz Nr. 52, Artikel I § 1)
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure, noch de facto.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Verwaltung – eine eingetragene Firma ohne jegliche Befugnisse. Siehe Upik und sonstige Handelsregister.
3. Eine Zwangsversteigerung stellt eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
4. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF - Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.
5. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen der § BGB 823 (Schadensersatzpflicht) vorliegt.
Allein durch Missachtung der SHAEF - Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen, ohne Zustimmung der Militärregierung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Genehmigung der alliierten Streitkräfte vorlag, geschweige denn, über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.
6. Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Zwangsgelder oder Zwangsgebühren zu zahlen.
Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen!
DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes, aber keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!
Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:“…es wird kein neuer Staat gegründet, sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert… wir haben keinen Staat zu errichten“.Eine Firma, wie die Bundesrepublik Deutschland, hat keinerlei Hoheitsrechte!Alle Militärregierungsgesetze z.B. SHAEF- Gesetz Nr. 2, Artikel III, IV und V §§ 7, 8 und 9 besitzen in Deutschland volle Rechtskraft.Das Strafgesetzbuch, Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht sind bis zum heutigen Tage voll gültig.
Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47.Verlagsarchiv 12 292, Lizenz erteilt unter Nr. 76 Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen Militärregierung in Deutschland.
Beweisführung: Der ehemalige Devisen Beschaffer der DDR, Alexander Schalk Golodkowski, wurde 1996 nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 verurteilt.
Damit ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD - Befehle und SHAEF - Gesetze von den USA angewendet werden.
Angesichts dieser Beweislage zu argumentieren und zu bestreiten, dass diese Gesetze keine Anwendung finden würden, ist arglistige Täuschung bzw. Betrug.Jedes Mitglied der Alliierten Kommission hat von dieser Rechtslage im vollen Umfang Kenntnis.Alle Banken, die diese Rechtslage missachten, werden wegen fortlaufenden Verstoßes gegen das SHAEF - Gesetz Nr. 52 und Nr. 53, [BK/O] (47) 50 bestraft und müssen bei der zuständigen alliierten Kommandantur angezeigt werden.Sollte die Bundesrepublik Deutschland-Scheingerichtsbarkeit wagen, im Einklang mit den aktiven Interessen Zwangsversteigerungen durchzuführen, muss gegen das Scheinurteil eine Klage bei der zuständigen alliierten Kommandantur und in England auf Schadensersatz, sowie auf Beihilfe zum Betrug und Rechtsbeugung eingereicht werden.Stellen Sie sich vor, dass Sie all das schon immer gewusst hätten…Aber nun wissen Sie ´s ja endlich. Ziehen Sie die Konsequenzen daraus.Lassen Sie sich nicht länger von schwerkriminellen eigenen Landsleuten drangsalieren, ihrer Freiheit berauben, belügen, betrügen, ausrauben und ausplündern. Gehen Sie gegen all jene vor, die Sie schon Ihr Leben lang drangsalieren, ihrer Freiheit berauben, belügen, betrügen und ausplündern. Wir teilten schon so einige Male mit, dass das Politik Gesindel nach wie vor in den Schaltzentralen der Menschenverachtung sitzt.
Bewiesen ist das allein schon dadurch, dass hierzulande noch heute Gesetze aus den 1930er Jahren angewendet werden – also aus der tiefsten Nazizeit.Am bekanntesten dürfte da das Einkommensteuergesetz sein, welches aus dem Jahre 1934 stammt.Interessant für Unternehmer: Auch das Gewerbesteuergesetz ist ein Nazigesetz.
Laut Kontrollratsgesetz Nr. 1, Artikel III, ist es unter Strafe verboten, Gesetze anzuwenden, die aus dem Nazi-Regime stammen.
Warum hat man dann nicht einfach ein neues Einkommensteuergesetz gebastelt? Ganz einfach: Das ging darum nicht, weil die Bundesrepublik in Deutschland (BRiD) kein Staat ist und nie war.
Ergo: Im hiesigen Land hat absolut niemand hoheitsrechtliche Befugnisse, woraus folgt, dass im hiesigen Land absolut niemand Gesetze erlassen darf. So einfach ist das.
Mit anderen Worten: Jedes Gesetz, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 „erlassen“ wurde, ist automatisch ungültig.
Die durch Kontrollratsgesetz Nr. 1, Artikel III verbotenen Nazigesetze sind es sowieso. Die dürfen nicht nur nicht angewendet werden, sondern sind sogar durch den Kontrollrat verboten worden.
Wie lange zahlen Sie schon Steuern?
Noch mal zum einprägen: Die Alliierten haben alle Nazigesetze verboten! Das Einkommensteuergesetz (EStG) von 1934 und das Gewerbesteuergesetz (GewStG) von 1936 wurden mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 18.09.1944 durch General Dwight D. Eisenhower verboten.
Die Nachfolgenazis der heutigen Zeit wenden diese längst verbotenen Gesetze bis zur Sekunde weiterhin an!
Die Bevölkerung bezahlt diese Steuern nach wie vor, was wieder einmal mehr zeigt, was für unvorstellbare Schwerverbrechen seit über 50 Jahren an der Bevölkerung des hiesigen Landes von eigenen Landsleuten(!) begangen werden!
Kommt aber noch besser!
Im hiesigen Land existiert nicht ein einziges gültiges Gesetz, welches überhaupt zur Zahlung von Steuern verpflichtet.Stellt sich die Frage: Warum bezahlen wir eigentlich alle Steuern?! Warum steckt die Bevölkerung dieses Landes ihr Geld in die dreckigen Ärsche von Nazi-Schwerverbrechern?!Wie lange lässt die Bevölkerung das noch mit sich machen?!Warum sind Multi Millionen Menschen nicht auf den Straßen und fegen diese Räuberbanden endlich mit dem eisernen Besen in den Gulli?!Wann wird es so weit sein?! Worauf wird eigentlich gewartet?!Mehr als 70 Jahre wurde und wird den Menschen in Deutschland ein „Rechtsstaat“ vorgeflunkert! Wann macht die Bevölkerung endlich Schluss damit?!

[Gekürzt. Die Red.]

[PS. Jeder weitere Kommentar von einer derartigen Länge wird künftig ungelesen gelöscht.]

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na ist denn das...
Ich bin für Vermögensabgabe zu 90 % bei nicht wirtschaftlicher und zufriedenstellender Aufgabenlösung der unnütze bezahlten Politiker.Der Steuerzahler kann sich diese Mengen an Faulpelze nicht länger leisten.

Gravatar: Florian Hohenwarter

Höchst interessant und erschreckend zugleich!!!
Danke für den Link!!!

Gravatar: Klaus Kolbe

Wer sich den unter folgendem Link aufrufbaren Artikel mit dem Titel

„Europa ist ein Machtprojekt“

aufmerksam durchliest, für den ist die Entwicklung, die die EU seit ihrer Gründung genommen hat, kein Zufall mehr:

http://www.geolitico.de/2014/03/26/europa-ist-ein-machtprojekt/

Auszug daraus:
„Laut Attali soll damals Mitterand mit einer Wiederbelebung der ´Tripple Entente‘ (Militärbündnis von 1907 zwischen Großbritannien, Frankreich und Russlands gegen Deutschland) gedroht haben. Im Januar letzten Jahres (also 2011) ließ Attali die Katze aus dem Sack. In einer Rede über die Eurokrise sagte er, die Krise sei nicht nur vorhersehbar gewesen, man habe sie sogar bewusst geplant, um eine starke europäische Haushaltsföderation zu schaffen.“

Zwei Bewunderer von Monnet, Merry und Serge Bromberger, legten in ihrem Buch: „Jean Monnet und die Vereinigten Staaten von Europa“ seinen Plan dar:
„Allmählich sollten die supranationalen Behörden, die vom Europäischen Ministerrat in Brüssel und dem Europaparlament in Straßburg überwacht werden, die gesamte Politik des Kontinents bestimmen. Der Tag würde kommen, da die Regierungen gezwungen wären, zuzugeben, dass ein integriertes Europa eine vollendete Tatsache ist, ohne dass sie bei der Festlegung seiner Grundlagen auch nur das Geringste zu sagen hätten. Alles, was ihnen noch bliebe, wäre, ihre sämtlichen autonomen Institutionen zu einer einzigen Bundesverwaltung zu verschmelzen und dann die Vereinigten Staaten von Europa zu verkünden.“

Laut Focus 34/ 2010 sagte Monnet:
„Europas Länder sollten in einen Superstaat überführt werden, ohne dass die Bevölkerung versteht, was geschieht. Dies muss schrittweise geschehen, jeweils unter einem wirtschaftlichen Vorwand.“

Bestätigung durch das Verfassungsgericht
Dieses Ziel haben seine Genossen und Nachfolger nie aus dem Auge verloren – bis heute. Aus den Erinnerungen von Hans-Dietrich Genscher geht hervor, dass die Fortführung der europäischen Integration zu einem Bundesstaat zu den Bedingungen der USA für eine Zustimmung zur deutschen Wiedervereinigung 1989 gehörte.

Gravatar: Moses

Ich bin für 100% Einkommenssteuer! Berufe würden völlig neu bewertet. Sinnlose Berufe würden verschwinden.

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