Stefan Eck Bundesvorsitzenden der Partei für Mensch, Umwelt, Tierschutz (MUT)

Lebendige Demokratie ist nicht gewünscht

Interview mit Stefan Eck

Im Interview spricht die Freie Welt mit unmittelbar Betroffenen. Eine große Koalition von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wird am Donnerstag die 3-Prozent-Sperrklausel für die Europawahlen verabschieden. Stefan Eck ist der Bundesvorsitzende der Partei für Mensch, Umwelt, Tierschutz (MUT). Nach dem Wegfall der verfassungswidrigen 5-Prozent-Hürde hätte seine MUT-Partei bei der letzten und vorletzten Europawahl mit dem Einzug in das europäische Parlament rechnen dürfen. Die Politik der etablierten Großparteien ist für ihn nicht mehr glaubwürdig.

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FreieWelt.net: Herr Eck, am Donnerstag wird der Bundestag die verfassungswidrige 5-Prozent-Hürde für die Europawahlen durch eine 3-Prozent-Hürde ersetzen. Ihre Partei, die Mensch, Umwelt und Tierschutzpartei, ist davon direkt betroffen. Ohne Sperrklausel hätten Sie bei den letzten Wahlen ins Europaparlament einziehen können. Was bedeutet die Einführung einer 3-Prozent-Sperre für Sie und Ihre Partei?

Stefan Eck: Über die geplante 3-Prozent-Klausel, die meines Erachtens einen Machtmissbrauch der etablierten Parteien darstellt, sind die Mitglieder unserer Partei natürlich sehr enttäuscht. Die Einführung einer neuen Hürde ist nichts anderes als ein abgekartetes Spiel, denn wir werden mit großer Wahrscheinlichkeit an der 3-Prozent-Klausel – wie alle anderen kleinen Parteien – scheitern, was von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Grüne ja damit beabsichtigt ist.

FreieWelt.net: Die Verfassungsrichter haben die bisher geltende Sperrklausel im November 2011 für verfassungswidrig erklärt. Welche Erwartungen haben Sie an das Urteil aus Karlsruhe geknüpft?

Stefan Eck: Wir hatten gehofft, unsere Schwerpunktthemen – konsequente Umwelt- und Tierschutzpolitik, aber auch Agrar-, Energie- und Friedenspolitik – in Brüssel einbringen zu können und die EU-Politik dadurch zum Wohle der Menschen, der Umwelt und der Tiere mitzugestalten.

FreieWelt.net: Die nächsten Europawahlen werden im Mai 2014 stattfinden. Seit dem Urteil sind knapp zwei Jahre vergangen, jetzt haben Sie noch ein Jahr bis zur Wahl. Welchen Einfluss wird das neue Wahlgesetz auf Ihren Europawahlkampf haben?

Stefan Eck: Wir werden an der Europawahl teilnehmen, um wenigstens dadurch die Wählerinnen und Wähler auf die eklatanten Mängel in der bisherigen EU-Politik aufmerksam zu machen. Und natürlich werden wir darauf hinweisen, dass durch die Einführung einer neuen Sperrklausel wieder einmal Millionen Wählerstimmen nicht berücksichtigt werden und man uns diesen Skandal dann als Demokratie verkauft.

FreieWelt.net: Die Einführung der Sperrklausel wird genau von den Parteien betrieben, die auch von der Klausel profitieren werden. Offiziell geht es um “Regierungsfähigkeit” und die bessere Durchsetzung “deutscher Interessen” in der europäischen Politik. Halten Sie das für glaubwürdig?

Stefan Eck: Sowohl die Regierung als auch die Oppositionsparteien haben ihre Glaubwürdigkeit längst verloren; es hat doch mehr als genug politische Lügen und Skandale in der deutschen Politik gegeben. Aber das Langzeitgedächtnis der Wählerinnen und Wähler ist aufgrund der zunehmenden und berechtigten Politikverdrossenheit nicht mehr intakt. Seit Jahrzehnten geht es unserer "politischen Elite" – abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen – doch nur noch um persönlichen Machterhalt. Die sogenannten "deutschen Interessen" könnten auch mit den kleinen Parteien durchgesetzt werden, denn es sind ja Parteien, die sich dem Wohl des deutschen Staates verpflichtet fühlen.

FreieWelt.net: Viele Bürger haben sich von der Politik enttäuscht zurückgezogen. Bei den Europawahlen 2009 lag die Wahlbeteiligung bei 43,3 Prozent. 2,8 Millionen Stimmen für Ihre und andere Parteien sind damals der verfassungswidrigen Sperrklausel zum Opfer gefallen. Was für ein Signal sendet Ihrer Ansicht nach die erneute Einführung einer Sperrklausel an die Bürger aus?

Stefan Eck: Die Politikverdrossenheit wird weiter zunehmen, da sich die 2,8 Millionen Wählerinnen und Wähler wieder einmal betrogen fühlen. Die erneute Einführung einer Sperrklausel wird womöglich als ein Signal verstanden, dass in unserem Land eine lebendige Demokratie – ein Mitentscheidungsrecht und das Recht auf eine politische Willensbildung aller Bürgerinnen und Bürger – seitens der etablierten Parteien gar nicht gewünscht ist. Ich halte das für ein Risiko, denn der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Was momentan durch die "Politik am Gängelband á la Erdogan" in der Türkei auf dem Taksim-Platz stattfindet, könnte auch eines Tages in Deutschland geschehen. Aus einem Volk der Untertanen kann auch ein Volk der politisch Engagierten werden – es ist nur eine Frage des Leidensdrucks.

FreieWelt.net: Noch ein Wort von Ihnen als Betroffener. Wie fühlt es sich an, wenn man von den großen Parteien so geschnitten wird?

Stefan Eck: Ehrlich gesagt: Absolut beschissen!

FreieWelt.net: Wir danken für das Gespräch und Ihre klaren Worte.

Das Interview führte Andreas Kobs.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karin Weber

@Roman Burka

Zu dem Punkt "Feiern" (Wiederkehr Grundgesetz) möchte ich mal noch anmerken, dass man seit geraumer Zeit nicht mehr am 8.Mai den Sieg über den Hitlerfaschismus feiert. Früher gab es mal dazu Reden, Feierstunden etc. ... dieses Jahr war Ruhe. Ist Ihnen das auch aufgefallen? Aus meiner Sicht ein bedenklicher Zustand.

Gravatar: Ulrike

FDP und Grüne sollen jetzt bitte nicht mehr von Bürgerrechten und Mitbestimmung faseln.

Gravatar: Roman Bodurka

Seit 64 Jahren hoffen Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, daß ihnen der Bürger und Einwohner als Grundrechtsträger nicht doch auf die Schliche kommen.

Als am 23. Mai 2013 das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland 64 Jahre alt wurde, besteht in den Reihen des bundesdeutschen Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung nicht mehr der unbedingte Wille, dieses jährliche wiederkehrende Ereignis öffentlich großartig zu feiern, weil sowohl der Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt als auch die Rechtsprechung überhaupt nicht mehr sicher sein kann, daß sich nicht doch in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland eine kritische Masse Grundrechteträger formieren wird und das einfordert, was die drei Gewalten seit nunmehr 64 Jahren dem einzelnen Bürger systematisch verweigern. Nämlich, die Unverletzlichkeit und Unmittelbarkeit der im Bonner Grundgesetz unveränderlich verankerten Grundrechte.

Dem Gesetzgeber wird längst öffentlich zur Kenntnis gebracht, daß ein Großteil seiner Gesetze und Verordnungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, denn sie verstoßen gegen die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes wie unter anderem dem sogenannten Zitiergebot gemäß Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 GG und / oder dem Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG und sind demnach mit dem Tage ihres in Kraft treten ungültig.

Nichtig sind sodann die Rechtsvorschriften, die heute noch immer aus dem ersatzlos untergegangenen kodifizierten NAZI-Recht des NAZI-Terrorregimes stammen.

Die vollziehende Gewalt darf immer öfters schriftlich zur Kenntnis nehmen, daß sich der Bundesbürger und gemeine Grundrechtsträger es sich nicht länger gefallen läßt, daß seine unverletzlichen Grundrechte anstatt unmittelbares Recht gegenüber der vollziehenden Gewalt im Einzelfall zu entfalten, von haftungs- und straflos gestellten Amtsträgern willkürlich verletzt werden.

Und auch die Rechtsprechung lernt seit geraumer Zeit, daß der einzelne Grundrechtsträger weiß, was ein verfassungs- und konventionskonformer richterlicher Geschäftsverteilungsplan ist und fordert diesen unerbittlich ein. Die Rechtsprechung lernt auch, daß der einzelne Grundrechtsträger längst weiß, auf welche Weise die Rechtsprechung seit 64 Jahren das unmittelbare Recht bildenden Grundrechte einfachgesetzlich aushebelt.

Die Grundrechtepartei hat 29 mal die Frage nach:

"Wußten Sie schon, daß...
1. es in Deutschland keinen Straftatbestand des Amtsmißbrauchs gibt?
2. es in Deutschland, bis auf den Stimmenkauf, keinen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gibt?
3. es in Deutschland keinen Straftatbestand der Folter gemäß Art. 1 der UN-Antifolterkonvention gibt, trotz Rechtsbefehl gemäß Artikel 4 des Übereinkommens an die Nationalstaaten?
4. Ihre Einkommen- und Lohnsteuern auf der Grundlage des von Adolf Hitler erlassenen Einkommensteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (siehe Rubrum) durch das bundesdeutsche Finanzamt eingezogen werden?
5. ein Finanzbeamter, der Steuern im Veranlagungs- und/oder Einspruchsverfahren bewußt falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht (BGHSt 24, 326)?
6. es nicht die vordringlichste Aufgabe eines Finanzbeamten ist, sich an das Recht zu halten (OLG Celle 3 Ws 176/86)?
7. Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Gebühren und Abgaben von Ihnen zugunsten des Staates rauben dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB)?
8. ein Verwaltungsakt nicht deshalb schon nichtig ist, weil er der Gesetzesgrundlage entbehrt (BFH IV B 13/81)?
9. auch eine rechtswidrig (verfassungswidrig) zustande gekommene Entscheidung vollstreckt werden kann (LG Stade 11c Qs 65/11)?
10. Beamte durch nichtige national...

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