Manfred Spieker Professor emeritus für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück und Berater des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden

»Ein wichtiges Signal für das Lebensrecht und den Rechtsstaat«

Interview mit Professor Manfred Spieker.

 

Zu einem der Menschenwürde verpflichteten, freiheitlichen Rechtsstaat gehören Achtung und Schutz des Lebensrechts aller Menschen von der Empfängnis bis zum Tod grundlegend dazu. Der stellvertretene Chefredakteur des Online-Magazins f1rstlife Lars Schäfers sprach mit Manfred Spieker, emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück und Berater des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, über die Perspektiven des Lebensschutzes in der EU.

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Lars Schäfers: Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 18. Oktober 2011 erstmals höchstrichterlich festgestellt. Viele Menschen können es sich nicht vorstellen, dass ein Embryo bereits ein Mensch sein soll. Wie kann man ihnen das näherbringen?

Manfred Spieker: Ganz einfach, indem man es ihnen zeigt: Durch Ultraschallaufnahmen oder mittels des Plastikembryos, der einen zwölf Wochen alten Embryo darstellt und von der »Aktion Lebensrecht für alle« und anderen Lebensschutzorganisationen verteilt wird, und ihnen erklärt, dass jeder von uns so begonnen hat.

Lars Schäfers: Die Überzeugung, dass der Mensch bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht, wird oft als eine rein religiöse Ansicht angesehen. Was würden Sie dem entgegnen?

Manfred Spieker: Die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ist ein biologisches Faktum, kein religiöser Glaube. Mit dem Eindringen des Spermiums in das Ei entsteht etwas Neues. Samenzelle und Eizelle hören auf, Samenzelle und Eizelle zu sein. Der Mensch ist die natürliche Finalität der befruchteten Eizelle. Aus der Sicht der Humangenetik zeigt sich, dass mit der Vereinigung der beiden Zellkerne nach etwa 12 Stunden das Genom vorliegt, also die Gesamtheit der genetischen Informationen eines neuen Menschen. Gegen die künstliche Befruchtung gibt es viele plausible Einwände, aber sie beweist immerhin unabhängig von jeder Religion und Kultur, dass der Mensch mit der Verschmelzung von Ei-und Samenzelle beginnt.

Lars Schäfers: Die Europäische Bürgerinitiative EINER VON UNS will erreichen, dass sich die EU nun an ihre eigene Rechtsprechung hält und alle Aktivitäten beendet, welche zur Tötung menschlicher Embryonen beitragen. Welche konkreten Aktivitäten fallen darunter?

Manfred Spieker: Der Europäische Gerichtshof hat die Erteilung von Patenten auf embryonale Stammzellen verboten, weil am Anfang der Gewinnung von embryonalen Stammzellen die Zerstörung des Embryos, mithin die Tötung eines unschuldigen Menschen, im frühesten Stadium seiner Existenz steht. Die Konsequenz aus diesem Urteil lautet, wie auch der Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn gezeigt hat, dass jede Forschungsförderung, die die Zerstörung von Embryonen voraussetzt, einzustellen ist. Auch dürfen Gesundheitsprogramme und Entwicklungshilfe der EU nicht länger mit Auflagen, wie der Legalisierung der Abtreibung, verbunden werden.

Lars Schäfers: Damit sich die EU-Kommission mit dem Anliegen befasst, müssen innerhalb von zwölf Monaten insgesamt eine Million gültige Unterstützungsbekundungen in einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden. Wie realistisch ist das im Fall von EINER VON UNS?

Manfred Spieker: Noch sind vier Monate Zeit. Acht Länder haben ihr Quorum erreicht. Wenn die deutschen Bischöfe die Aktion unterstützen und die Pfarreien mitmachen, kann auch Deutschland das Quorum von 75.000 Stimmen erreichen. In meiner Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-Ost, bestehend aus vier Gemeinden, haben in vier Wochen rund 400 Gottesdienstbesucher unterschrieben.

Lars Schäfers: Selbst wenn die Bürgerinitiative Erfolg haben sollte, was denken Sie, wie die EU-Kommission ihr Anliegen aufnehmen und umsetzen wird?

Manfred Spieker: Die EU-Kommission muss das Anliegen zwar aufnehmen, aber ob sie es sich zu eigen machen wird, steht dahin. Ich bin skeptisch. Aber selbst, wenn sie es sich nicht zu eigen machen sollte, bleibt die Aktion ein wichtiges Signal in jedem EU-Land für die Ehre der Bürger, die für das Lebensrecht und den Rechtsstaat eintreten, dessen Grundlage die Achtung des Rechtes auf Leben ist.

Lars Schäfers: Was kann und soll auf europäischer-, aber auch auf nationalstaatlicher Ebene noch getan werden, damit das Bewusstsein vom Lebensrecht des Menschen im Embryonenstatus gestärkt wird?

Manfred Spieker: Zunächst kann hierbei die Kirche zu einer verstärkten Bewusstseinsbildung beitragen: Bischöfe und Priester sollen das Evangelium des Lebens verkünden, wie es die Päpste Johannes Paul II., Benedikt XVI. und Franziskus immer wieder vorgemacht haben. Die Schulen sollen unterrichten, was der Mensch ist und welche Voraussetzungen eine humane Gesellschaft sowie ein Rechtsstaat haben. Gerichte sollen in ihrer Rechtsprechung die Menschenrechte achten, wie sie im Grundgesetz und in den großen Menschenrechtskonventionen enthalten sind, und die Medien könnten sich selbstkritisch fragen, ob wirklich nur bad news good news sind.

Lars Schäfers: Vielen Dank für das Gespräch!

 

Zuerst erschienen auf f1rstlife.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rita Renner

Soweit die AbtreibungsgegnerInnen Abtreibungsverbote mit dem 5. Gebot "Du sollst nicht töten!" begründen, so widerspreche ich hiermit.
Als Moses dem Volk Israel die Zehn Gebote verkündete, kannte man die weibliche Eizelle noch nicht, folglich konnte Moses auch nicht gesagt haben, ab Verschmelzung von Ei und Samen ist ein Mensch vorhanden und wer diesen "Menschen" aus dem Uterus abtreibt, begeht "Mord", verstösst gegen das 5. Gebot.
Allein schon deshalb ist es Unsinn, Abtreibung unter Berufung auf das 5. Gebot zu verbieten.
Hinzu kommt, dass in der Bergpredigt kein Abtreibungsverbot enthalten ist. In der Gegend, in der Jesus lebte, waren Abtreibungen "normal". Wenn Jesus abweichend vom "Normalfall" keine Abtreibungen wollte bzw. wenn Jesus der Ansicht war, Abtreibungen verstiessen gegen das 5. Gebot, dann hätte er in der Bergpredigt unbedingt ein Abtreibungsverbot aussprechen müssen. Hat er aber nicht, so dass der Rechtsgrundsatz gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Rita Renner
Feministische Christin bzw. Christliche Feministin
und Abtreibungsbefürworterin

Gravatar: Susanne

Prof. Dr. Spiecker hat wohl "vergessen", dass der EuGH am 28.08.2012 entschieden hat, dass ein italienisches Elternpaar das Recht auf eine Präimplantationsdiagnostik(PID) hat, weil es keine erbkranken Kinder bekommen will.

Lesen Sie hierzu den Artikel:

"Skandal-Urteil aus Straßburg gegen italienisches PID-Verbot: Krieg gegen den Embryo"

im "Christlichen Forum"

Gravatar: Susanne

Prof. Dr. Spiecker erwähnt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes(EuGH) wonach ab Befruchtung der Eizelle ein "Mensch" existieren soll.
Nun kommt erst mal ein formaler Einwand: Nach meiner Erinnerung hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) im Jahre 2005 entschieden, dass die Urteile des EuGH für die Bundesrepublik Deutschland nicht verbindlich seien?! Wie dem auch sei. Und da wir gerade beim BVerfG sind: Dieses Gericht hat in beiden Urteilen zur Abtreibung entschieden, dass ab Befruchtung der Eizelle ein "Mensch" existieren soll?! Beinahe hätte mich das BVerfG überzeugt, wäre da nicht ein Haar in der Suppe: Diese Definition des Menschseins fehlt im Grundgesetz, so dass m.E. das BVerfG einen Willkürakt begangen hat.
Ausserdem hat sich ein anderes Hohes Gericht mit der Frage des Menschseins befasst, nämlich der Oberste Gerichtshof der USA im berühmten Roe gegen Wade-Urteil vom 22.01.1973. Danach beginnt das Menschsein ab der Geburt, nicht ab der Empfängnis.
Und in Artikel 1 der Charta der Menschenrechte heisst es: "Alle Menschen sind frei ... geboren".
Auch hier wird das Menschsein mit der Geburt definiert, nicht mit der Befruchtung der Eizelle.
Und die Katholische Kirche, die Hauptbastion der selbsternannten Lebensschützer, vermerkt in ihrem Schriftgut auch die Geburt als Beginn des Lebens, nicht die Empfängnis.
Und die CDU, welche 1972 gegen die von der Brandt/Scheel-Bundesregierung verabschiedete Fristenregelung vor das BVerfG rannte, dieselbe CDU hat 1985 zusammen mit der FDP den angeblich "fälschungssicheren" Personalausweis eingeführt, in welchem ebenfalls die Geburt als Beginn des Menschseins verankert ist.

Grundlage der Feststellung, dass das Leben ab der Geburt beginnt, ist die unbestrittene Tatsache, dass eine befruchtete Eizelle nicht extrauterin d.h. ausserhalb des Uterus lebensfähig ist.
Fazit:
Somit ist es als e r w i e s e n anzusehen, dass das Leben mit der Geburt beginnt und nicht mit der Zeugung, basta. Somit darf jede schwangere Frau mit dem Schwangerschaftsgewebe machen, was sie will, entweder bis zur Geburt austragen oder vor der Geburt aus dem Uterus entfernen lassen.
Können die selbsternannten LebensschützerInnen das begreifen?

Gravatar: Susanne

Prof. Dr. Spiecker behauptet, der EuGH habe 2011 entschieden, dass ab Zeugung (Empfängnis, befruchtung der Eizelle) ein mensch vorläge.
Nun, die RichterInnen waren wohl selbsternannte LebensschützerInnen.
Der Supreme Court der USA urteilte am 22.01.1973 im berühmt-berüchtigten Urteil Roe vs. Wade, dass das Leben ab der Geburt beginne, ferner urteilte der Supreme Court, dass ein Embryo keine Person im Sinne des 14. Zusatzartikels der US-Verfassung sei.
Ich bin zwar keine Christin, aber die ChristInnen können nicht behaupten, dass ab Befruchtung der Eizelle ein mensch existiere, weil die weibliche Eizelle erst im 19. Jahrhundert entdeckt wurde.
Somit konnte Moses, als er dem Volk Israel die 10 Gebote verkündete, das 5. Gebot "Du sollst nicht töten" so ausgelegt haben, dass eine befruchtete Eizelle, die abgetrieben wird, ein Verstoss gegen das 5. Gebot sei.
Langer Rede kurzer Sinn:
Abtreibung ist nicht nur mit dem Christentum vereinbar, es ist auch legitim, Pränataldiagnostik zu betreiben und befruchtete Eizellen, die Krankheiten und Behinderungen aufweisen, dürfen unbedenklich in den klinischen Müll wandern.

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