Marcel v. Volland Politikwissenschaftler

"Die Enteignungen 1945-49 in der Sowjetzone" - Interview mit Marcel v. Volland

Marcel v. Volland studierte an der Freien Universität Politikwissenschaft und veröffentlicht gerade sein Buch "Die Bodenreformen auf deutschem Gebiet zwischen 1945 und 1949 im Vergleich“ als Ergebnis seines Studienabschlusses. FreieWelt sprach mit Marcel v. Volland über die Enteignungen 1945-49 und die nicht erfolgte Rückgabe 1990/91.

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FreieWelt.net: Sehr geehrter Herr v. Volland, Sie haben in ihrem Werk "Die Bodenreformen auf deutschem Gebiet zwischen 1945 und 1949 im Vergleich“ die damaligen Vorgänge in der Sowjetzone untersucht. Erklären Sie bitte unseren Lesern was damals geschah und was dann 1990 unterblieb. 

Marcel v. Volland: Nach der Kapitulation Deutschlands 1945 wurde unter Führung der Sowjetischen Militäradministration eine sog. „Demokratische Bodenreform“ in der sowjetischen Besatzungszone verordnet, die im September 1945 eingeleitet wurde. Die vorrangig ideologisch begründete Bodenreform sah vor, dass alle Grundbesitzer mit Bodenbesitz über 100 Hektar in der Ostzone entschädigungslos konfisziert werden sollten. Den Großgrundbesitzern, in der Verordnung „Junker“ genannt, wurde eine wesentliche Mitschuld und Verantwortung an der damals jüngsten Katastrophe zugesprochen. Eine Enteignung sollte somit die Strafe für das vermeintlich gemeinsame Handeln dieser „Klasse“ sein. Nicht nur die Bodenreformverordnung, sondern auch diverse Reden von Wilhelm Piek und Walter Ulbricht zeugen von dieser Haltung.

Im Ergebnis muss konstatiert werden, dass entgegen den Bodenreformbestimmungen und öffentlichen Verlautbarungen in der Sowjetzone 32 Prozent der im Zuge der Bodenreform konfiszierten Betriebe Landwirtschaften waren, die weit unter 100 Hektar verfügten. Damit betraf die Bodenreform nicht nur Großgrundbesitzer, sondern zu einem Drittel auch einfache Landwirte und Bauernhofbesitzer. Die betroffenen Familien hatten den Besitz binnen 24 Stunden vollständig zu räumen und durften nur das Nötigste mitnehmen. Die betroffenen Familien erhielten Kreisverweis und durften sich den ehemaligen Betrieben nicht mehr nähern. Sehr oft waren diese Maßnahmen mit einer Inhaftierung der ehemaligen Landwirte und Gutsbesitzer in sog. „Sonderlager“ verbunden, vor denen sich einige nur durch Flucht in die Westzonen retten konnten. Das Bodenreformland wurde anschließend in Einheiten zwischen 5 und 10 Hektar an Neubauern vergeben, was an sich eine Lösung für den Umgang mit den vielen Flüchtlingen aus den ehem. deutschen Ostgebieten bedeutet hätte. Jedoch wurde ein Drittel (33%) des Bodenreformlandes an nichtlandwirtschaftliche Arbeiter und ehem. Angestellte vergeben, so dass es eine starke Fluktuation der Besitzer des Bodenreformlandes gab; angesichts der damaligen Ernährungsprobleme in Deutschland ein eher denkwürdiger Vorgang. Der Großteil der Bodenreformnehmer verlor dann zudem in den 1950er Jahren sein neu erworbenes Land durch den zunehmenden Kollektivierungsdruck der DDR.

Zu Ihrer zweiten Frage über den Umgang nach 1990: In den Einigungsvertrag wurde eine Gemeinsame Erklärung von DDR und Bundesrepublik vom 15. Juni 1990 aufgenommen. Diese Gemeinsame Erklärung besagt, dass Konfiskationen zwischen 1945 und 1949, also zwischen der Kapitulation Deutschlands und der Gründung der DDR, nicht mehr rückgängig zu machen seien. Begründet wurde diese Regelung, da die Konfiskationen dieser Zeit auf „besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage“ beruhten. Die Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 1990 erhielt über den Artikel 143 Abs. 3 sogar Eingang in das Grundgesetz. Damit war eine Rückgabe juristisch ausgeschlossen.

FreieWelt.net: Wie viele Menschen waren von den Konfiskationen betroffen, beziehungsweise sind dies heute noch?

Marcel v. Volland: Insgesamt wurden zwischen 1945 und 1949 etwa 3,3 Mio. Hektar konfisziert, davon waren 2,3 Mio. Hektar Privatbesitz. Betroffen waren also etwa 12.000 landwirtschaftliche Großbetriebe, Bauernhöfe und kleinere Landwirtschaften. Setzt man voraus, dass damals die meisten landwirtschaftlichen Betriebe Familienbetriebe waren, ist eine Schätzung auf 40.000 bis 50.000 Personen realistisch.

FreieWelt.net: Sie sprechen in diesem Zusammenhang nicht von „Enteignungen“ sondern von Konfiskationen“, erläutern Sie das bitte.

Marcel v. Volland: Bei einer „Enteignung“ handelt es sich im juristischen Sinne um einen Eigentumsentzug, dem eine Entschädigungsleistung vor oder nach geht. Dies war - wie eben geschildert - bei der Bodenreform eben nicht der Fall. Vielmehr handelte es sich herbei um Konfiskationen, also um einen entschädigungslosen Eigentumsentzug, der primär als eigentumsrechtliche Strafmaßnahme gegenüber einer bestimmten Personengruppe erfolgt. Genau diese Definition erfüllen die Maßnahmen der Bodenreform. Interessant ist hierbei, dass der Wortlaut „Enteignung“ von der Sowjetischen Besatzungsmacht, der DDR und der Bundesregierung verwendet wurde. Besonders überraschend war jedoch, dass auch das Bundesverfassungsgericht diesen Begriff übernahm. Wahrscheinlich wollte man sich einer Bewertung der Maßnahmen damit entziehen.

FreieWelt.net: Die Bundesrepublik hat die Konfiskationen 1945-49 nie anerkannt und nach dem Fall der Mauer und der Deutschen Wiedervereinigung rechneten sowohl die Betroffenen im Westen als auch die Menschen im Osten mit einer Wiedergabe des enteigneten Eigentums. Warum ist dies nicht geschehen?

Marcel v. Volland: Viele der Betroffenen hatten die Klausel für die Konfiskationen von Privatbesitz durch die DDR, also nach 1949 vor Augen, die ja auf „Rückgabe vor Entschädigung“ lautete. Die meisten der Konfiszierten bzw. deren Erben glaubten, dass diese Klausel auch auf die Besitzentziehungen zwischen 1945 und 1949 übernommen werde. Dies stellte sich als Irrtum heraus. Die Bundesregierung, namentlich der damalige Bundeskanzler Kohl, begründete diesen Schritt damit, dass die Sowjetunion die Nicht-Rückgängigmachung der Bodenreform und aller weiteren Konfiskationen in der Sowjetischen Besatzungszone zu einer Bedingung für die deutsche Wiedervereinigung gemacht hätten. Natürlich folgten daraufhin Klagewellen vor dem Bundesverfassungsgericht, dass zwar in mehreren Urteilen eine Entschädigung festlegte, aber die entsprechenden Passagen zur Nicht-Rückgängigmachung im Einigungsvertrag nicht kassierte. Das Bundesverfassungsgericht betonte den besatzungshoheitlichen Charakter der Bodenreformmaßnahmen und aller weiteren Konfiskationen und machte darauf aufmerksam, dass das Grundgesetz, das bekanntlich durch Artikel 14 Eigentum schützt, erst nach 1949 in Kraft trat. Damit hätte die Bundesregierung nicht verfassungswidrig gehandelt.

FreieWelt.net: In diesem Zusammenhang sprachen viele große Zeitungen von dem „Verfassungsbruch 1990“ (Die Zeit) oder gar dem „Deutschen Watergate“ (FAZ). Wie ist ihre Bewertung des Umgangs mit dieser Thematik durch die Bundesregierung?

Marcel v. Volland: In der Tat gibt es viele Unklarheiten und gegensätzliche Äußerungen verschiedener damals am Einigungsprozess beteiligter Akteure. Besonders auffällig sind die Aussagen des letzten sowjetischen Staatschefs Gorbatschow und seines damaligen Außenministers Schewardnadse in den 1990er Jahren. Beide bekundeten mehrfach, dass sie nie eine Forderung gegenüber der Bundesregierung im Einigungsprozess ausgesprochen hätten, wonach eine Nicht-Rückgängigmachung aller Konfiskationen der sowjetischen Besatzungsmacht eine Vorbedingung für ein geeintes Deutschland hätte sein sollen. Auch während der Verhandlungen gab Kanzler Kohl im .März 1990 nach einem Treffen mit Gorbatschow bekannt, dass die Wiedervereinigung und ihre Gestaltung nach innen eine Sache der Deutschen sei. Dies wiederholte er in einer Pressekonferenz im Juni 1990. Andererseits gab Schäuble später vor der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an, dass der Verzicht auf Rückgabe wegen der Haltung der DDR und nicht der UdSSR unumstößlich gewesen sei. Im Nachhinein betrachtet gibt es so viele Widersprüche, dass die Behauptungen der Bundesregierung ihre Glaubwürdigkeit verloren haben. Die eigentliche Motivation hingegen muss im Raum des Spekulativen bleiben, was auch damit zu tun hat, dass Helmut Kohl sich seit 1991 nicht mehr zu den Vorgängen der damaligen Zeit geäußert hat.

Auch die Rolle des Bundesverfassungsgerichtes ist bedenklich. In den Verhandlungen vor dem Ersten Senat wurden nur selektierte Personen verhört, die sonst übliche Bewertung als Unrechtsmaßnahme und politische Verfolgung fiel gleich völlig weg. Letzteres bewältigte erst viele Jahre später das Bundesverwaltungsgericht 2009. Für viele war das Rechtsvertrauen in den deutschen Bundesstaat nachhaltig erschüttert. Ein mutigeres Urteil hätte auch ökonomische Auswirkungen auf die neuen Bundesländer haben können.

FreieWelt.net: Was hätte eine Rückgabe des konfiszierten Eigentums für die neuen Bundesländern bedeutet können?

Marcel v. Volland: Um eines vorweg zu nehmen: der Mehrzahl der Alteigentümer geht es nicht um die Rückübertragung solcher Flächen, die 1990 in privaten Besitz übergegangen sind. Den meisten geht es um die Flächen, die weiterhin in staatlicher Hand sind: das waren 1990 immerhin 1,15 Mio. Hektar Bodenfläche. Hätte man allein diese an Alteigentümer zurückgegeben, wären vielleicht nicht alle, aber ein Großteil der Familien zurückgekommen. Anstatt politisch von oben mit Subventionen an ungesicherte Projekte den „Aufbau Ost“ zu unterstützen, hätte man hier von unten her den Aufbau mit wohlmöglich geringeren Kosten anlaufen lassen können. Was es hätte bedeuten können, zeigen bisweilen einzelne Beispiele, wo Alteigentümer trotz der verhinderten Restitution ihren alten Besitz zurückgekauft haben. Viele haben nicht Profit und schneller Gewinn gelockt, sondern Heimatverbundenheit. Gerade die wirtschaftlich stark geschwächten ländlichen Regionen im Osten Deutschlands hätten davon langfristig mehr davon profitiert als mit den jetzigen Lösungen. Zum Anderen darf nicht vergessen werden, dass neben der Bodenreform auch unzählige von Kleinbetrieben, Handwerker, Pharmazieunternehmen und Industrien in dieser Zeit konfisziert wurden. Auch dort saßen viele ehemalige Unternehmerfamilien 1990 in den Startlöchern, wurden aber über die Regelung im Einigungsvertrag demotiviert.

FreieWelt.net: Derzeit prüft eine interministerielle Arbeitsgruppe aus Finanz-, Wirtschafts- und Justizministerium die Flächen, die sich noch in öffentlicher Hand befinden. Daraus soll sich laut Koalitionsvertrag ein möglicher bevorzugter Erwerb für die Betroffenen ergeben. Wäre eine solche Möglichkeit eine Chance für den Aufschwung in den neuen Bundesländern?

Marcel von Volland: Auch wenn solch eine Regelung erst 20 Jahre nach der deutschen Einheit in ein Koalitionsvertrag gelang ist, könnte er zumindest in Teilen die strukturellen Schwächen in ostdeutschen ländlichen Gebieten beheben. Hierbei muss vor allem fiskalische Weitsicht herrschen. Da die Vermögensämter bspw. 1994 noch Pachteinnahmen von 243 Millionen DM aus Bodenreformland erwirtschafteten, scheint die Motivation eines schnellen und günstigen Verkaufes an die Alteigentümer nicht besonders hoch. Dennoch könnte langfristig die aus dem bevorzugten Erwerb von Albesitz hervorgehenden Betriebsgründungen und damit eine Entspannung der Arbeitsmarktsituation in den jeweiligen Gebieten eine Entlastung für die öffentlichen Kassen ergeben.


Das Interview führte Norman Gutschow

Zuerst erschienen auf DerRechtsstaat.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas

Da leider nur die Hälfte meines Kommentars abgedruckt wurde ..., hier noch folgender Hintergrund zum ersten Schreiben.
Wie man aus dem Gesetzestext entnehmen kann, sollten die enteigneten Familien in Thüringen eigentlich 100 ha behalten dürfen ....

Liebe Grüße aus Thüringen

Gravatar: Thomas

Ich als Enkel einer entschädigungslos enteigneten Familie finde es gut, dass es (z.b. auch neben dem Buch von Constanze Paffrath) wieder Fakten über das Unrecht und die Willkür der Enteignung SBZ gibt. Da in diesem Bericht schon einige Detailinformationen über die Bodenreform benannt sind und auch Herr Klaus Peter Krause etwas Faktenwissen einbrachte, möchte ich zur Information auch folgenden Ausschnitt aus dem "Gesetz über die Bodenreform im Land Thüringen vom 10.September 1945“, Artikel II, Nr. 3 einmal kurz niederschreiben.

--> Gleichfalls wird der gesamte feudal-junkerliche Boden und Großgrundbesitz über 100 ha …enteignet.

Gravatar: Hella

Unglaublich, mit mit welcher Dreistigkeit die Enkel einer Kriegsverbrecherpopulation heute Geschichtsrevisionismus zu betreiben suchen.
"Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch." dichtete eines Brecht.
Recht hatte und hat er!
Es ist an der Zeit, gegen die unverbesserlichen Vertreter des Standesdünkels und der Menschenverachtung ohne jedes Rechtsbewußtsein und von unermeßlicher Habgier getrieben nun auch in Deutschland mit derselben Härte vorzugehen, wie es die Franzosen bereits 1793/94 erfolgreich taten.
Es reicht!

Meint

Hella

Gravatar: Mittelalter

Den Herren Dr. Krause und Oberdörffer pflichte ich bei:
Wie Herr Dr. Krause schreibt, es sind "Opfer" eines Verbrechens, dies nur als "Betroffene" zu benennen ist geradezu eine Erniedrigung.
Und wie Herr Oberdörffer schreibt, trifft auf diesem Staat das "Augustinus-Zitat mit der Räuberbande" voll zu.
Aber wundert dies jemand? Ein echter Rechtsstaat zeichnet sich durch eine "wirkliche Gewaltenteilung" aus, die drei Gewalten (legislative, exekutive und judikative Gewalt) sind tatsächlich im Rechtsstaat unabhängig und kontrollieren einander! Ist dies in diesem Staat gegeben? Nein, hier haben wir nur eine "rein formale Gewaltenteilung", die Parteien haben alle drei Gewalten okkupiert! Die Spitze der Legislative stellt regelmäßig die Führung der Exekutive: Die Parteivorstände sind die Altvorderen der Legislative und gleichzeitig bilden sie die Regierung, also Spitze der Exekutive; diese Exekutive hat die Beförderungshoheit via Justizminister (in Bayern Innenminister) über die Judikative und die Staatsanwaltschaften hängen glasklar an den Weisungen und Befehlen des Ministeriums! Die Bundesrichter, auch und insbesondere die Verfassungsrichter, werden nach Parteiproporz ausgeklüngelt und ernannt. D. h., ein Bundesrichter ist zur Parteienoligarchie zu zählen!
Von daher ist die Bundesrepublik Deutschland als Bananenrepublik Deutschland einzuordnen, und keinesfalls ist die BRD als Rechtsstaat zu verorten.
In einem Rechtsstaat erhält der Bürger auch sein Recht gegenüber seinem Staat, in einer B(ananen)republik wie der BRD eben nicht. Und dann, Eigentum zurückgeben, wo käme dann diese Bananenrepublik hin: Eigentum ist ein Garant der Freiheit. Und dies sah selbst der Sozialist Proudhon ähnlich, denn er vermerkte, dass "Eigentum einerseits Diebstahl sei und andererseits das einzige Mittel, was die Freiheit dem Herrschaftsanspruch des Staates entgegensetzen könne".
Die Berliner Rede vom 17.06.2008 des damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler enthält einen Satz, der es auf den Punkt bringt: "Wer unsere politische Ordnung studiert hat, will sie verändern."

Gravatar: Claus-Dieter Klügel

Sehr geehrter Herr v.Volland!
Viele Opfer waren Eigentümer eines Bauernhofes von weniger als 100 ha, sie waren weder Kriegsverbrecher noch Menschenrechtsverletzer. Selbst dieser „Rechtsstaat“ erkennt das nach 20 Jahren Einheit heute in manchen Fällen an. Beispiel LVA Dessau AZ.:210.3.7.-13062). Trotz Rehabilitation in unserem Falle und der Anerkennung, dass unsere ….“Ausweisung mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar ist und zu einer Herabwürdigung der „Betroffenen führt. Sie ist rechtsstaatswidrig“. Dem B.Verf.G beeindruckt dass nicht. Das „allgemeine Register beantwortete meinen Brief an den Herrn Präsident Kirchhof am 29.11.2011 so, dass zu meinen Gunsten in dieser Sache nichts getan werden kann!“
Ein Entlastungs- und auch ein Motiv erklärendes Schreiben des damalige Ministerpräsident von Sachsen- Anhalt Prof. Dr. Hübner LDP an dem zuständigen russischen General wurde schon 1990 als Beweisvorlage mit vielen anderen abgeschmettert: „Auch hofft man bei einer Vertreibung Klügels von Haus und Hof und einer anschließenden Aufteilung des rund 48 Ha großen Bauernwirtschaft, Land, Vieh und Inventar bekommen zu können.“ Ich erkenne keinen Unterschied zwischen dem was MP. Hübner 1947 geschrieben und dem, was nach 1990 dieser Rechtsstaat (siehe oben LVA Dessau rechtsstaatswidrig) mit meinen Eigentum getan hat. Übrigens für 7 Jahre rechtsstaatswidrige Haft in Sachsenhausen, Untermaßfeld und Torgau erhielt mein Vater ¤ 0,87/Tag. In Euro deshalb, weil EALG Brosamen auch alle Kürzungsbeträge in Euro ausgewiesen waren.
Dr. Krause danke ich für seine Hinweise im Kommentar oben.
Claus-Dieter Klügel Landolfshausen

Gravatar: Heinz Wolf

Innerhalb von 24 Stunden Haus und Hof verlassen zu muessen, ist, ganz gleich mit welcher politischen Begruendung, bitteres Unrecht. Die BRD hat sich daran im Nachhinein zum Mittaeter gemacht - und nachdem die Unschuld nun verloren ging, steht der Rechtstaat nackt im Regen. Ein Buerger, der heute noch auf Recht und Gerechtigkeit hofft, geraet vom Regen in die Traufe!

Gravatar: Klaus Peter Krause

Zu ergänzen ist: Wenn auch Bauernhöfe mit weniger als 100 Hektar konfisziert und ihre Inhaber verhaftet wurden, dann deswegen, weil sie als „Nazi-Aktivisten und Kriegsverbrecher“ unberechtigt denunziert worden sind oder stramme Nazis mit Untaten wirklich waren. Der Vermögenseinzug war in diesem Fall Teil des Bestrafungsaktes.

Sie sagen: "Die Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 1990 erhielt über den Artikel 143 Abs. 3 sogar Eingang in das Grundgesetz. Damit war eine Rückgabe juristisch ausgeschlossen." Dies ist falsch. Juristisch ausgeschlossen war und ist die Rückgabe überhaupt nicht. Warum, habe ich u.a. hier) ausführlich dargelegt: http://kpkrause.de/2008/12/15/wie-deutsche-richter-gegen-gesetze-verstosen/ und http://kpkrause.de/2009/07/10/gerichte-verharmlosen-kommunistisches-unrecht/ Das sollte Herr von Volland doch bitte nicht schon wieder ignorieren. Mündlich dargelegt habe ich es ihm schon am 5.2.2013 im Hayek-Club Berlin. Erschienen sind die beiden Beiträge auch hier in der „Freien Welt“. Die genauen Erläuterungen zur
Systematik der gesetzlichen Regelungen
zum Vermögen- und Verfolgungsunrecht von 1990 an sind bei mir abrufbar.

Sie sprechen an einer Stelle von "Restitution". Das ist hier der falsche Begriff, denn eine Wiederherstellung des Zustandes vor 1945 ist unmöglich. Gemeint ist schlicht die Rückgabe der Vermögenswerte, soweit noch vorhanden und in Staatshand befindlich.

Ferner stört mich die Bezeichnung "die Betroffenen". Dieser Begriff verharmlost das ihnen Widerfahrene. Es muss „Opfer“ heißen, Opfer politischer Verfolgung und schwerster Menschenrechtsverletzungen.

Gravatar: Erimar v. der Osten

Schön, dass Sie sich dieser Thematik angenommen haben - Glückwunsch zur Veröffentlichung!

Gravatar: Peter Degen

als Betroffener kann ich nur vollinhaltlich dem Kommentar von Herrn\r\nOberdörffer zustimmen. Hinzuzufügen ist, dass die erwähnte interministerielle ArbeitsgruppArbeitsgruppe sich bereits seit Jahren mit diesem Projekt beschäftigt, ohne dass sie bislang zu irgendeinem Ergebnis gekommen ist.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Die Herren Kohl, Schäuble und Kinkel haben nicht nur die Lüge von der angeblichen Bedingung der Sowjetunion, daß die Enteignungen nicht rückgängig gemacht werden dürften, erfunden, um die geraubten Güter dem Fiskus einzuverleiben, sie haben diese Lüge auch vor dem Verfassungsgericht aufrecht erhalten. Nur deshalb hat das Verfassungsgericht der Klage der Enteigneten auf Rückgabe nicht entsprochen. Kohl, Schäuble und Kinkel haben sich hier als Gauner offenbart. Sie haben unseren ehemaligen Rechtsstaat in eine Räuberbande verwandelt. So hätte jedenfalls der hl. Augustinus dies genannt.

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