Am 1. Januar 2008 ist in der Bundesrepublik Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Er sollte das staatliche Monopol für weitere vier Jahre sichern. Bund und Länder versuchten damals, den Markt gegen private Anbieter abzuschotten. Der Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft Ende 2011 aus und muss 2010 evaluiert werden. Branchenkenner erwarten, dass man sich letztlich auf eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Marktes einigen könnte. Ein Monopol und Beschränkungen in der Glücksspielbranche sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Entscheidend sei die Suchtbekämpfung. Doch gerade hier versagt das Monopol.
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