Vom Goldverbot zum Bargeldverbot

Goldverbote waren in der Geschichte keine Seltenheit. In diesem Artikel schaue ich mir historische Goldverbote an und ziehe Parallelen zu aktuellen Entwicklungen. Das interessante dabei ist, dass sich das Verhalten der damaligen Politik, bzw. Obrigkeit, nicht wesentlich von heutigen Ereignissen unterscheidet.

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  • Goldverbote vor dem 20. Jahrhundert
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Bereits im antiken Griechenland und im alten Ägypten gab es Goldverbote. In China ergingen im 13. und im 14. Jahrhundert entsprechende Erlasse. Im 18. Jahrhundert kam es im revolutionären Frankreich zu einem Goldverbot. Die Absicht war stets die gleiche: Die Herrscher haben sich das Vermögen der Untertanen angeeignet. Gold und andere Edelmetalle mussten an die Elite abgeliefert werden. Andere Goldverbote wurden gemacht, damit staatliches Geld alternativlos wird. Die Menschen haben dem Papiergeld lange Zeit nicht getraut; erst der Zwang brachte sie dazu, es zu verwenden. Entsprechende Gesetze und Durchführungen findet man von den Pharaonen über die Mongolen bis hin zur heutigen Obrigkeit. Manche Historiker führen den Zerfall des römischen Reiches auf einen Währungscrash zurück. Damals hatten die Herrscher Münzen mit billigen Metallen “gestreckt” und die Menschen gezwungen, sie zu benutzen.

     

  • Das Goldverbot in den USA
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Am 05.04.1933 verfügte Präsident Roosevelt ein Goldbesitzverbot. Erst Ende 1974 wurde es abgeschafft. In den USA war es 40 Jahre lang illegal, Gold zu besitzen. Damals mussten die Menschen ihr Gold innerhalb von 4 Wochen bei offiziellen Stellen abliefern. Verstöße wurden mit 10.000 USD Strafe belangt, was damals eine enorm hohe Summe war. Wer nicht zahlen konnte, musste bis zu 10 Jahre ins Gefängnis. Bemerkenswert ist die dreiste Methode, wie es zu dem Goldverbot kam. Das Verbot kam nicht über den Kongress als Gesetz sondern als Verwaltungsverordnung, die keiner Zustimmung des Kongresses bedarf. Eine solche Verordnung war möglich, weil der Kongress der Regierung krisenbedingt umfangreiche Ermächtigungen erteilt hatte. Damals ermöglichte der “Emergency Banking – Act” das Goldverbot. Dieses Gesetz brachte Roosevelt übrigens schon 5 Tage nach seinem Amtsantritt in den Kongress. Angeblich wurde für den gesamten Kongress nur ein einziger Ausdruck zur Verfügung gestellt, der dann von den wichtigsten Abgeordneten durchgereicht wurde. Die meisten Abgeordneten hatten den Gesetzesentwurf scheinbar nicht lesen können.

     

  • Das Goldverbot in Deutschland
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Mitten in der Hyperinflation 1923 wurde auch in Deutschland ein Goldverbot erlassen. Es war keine Bestimmung wie in den USA. Es war vielmehr eine zeitlich verzögerte und schleichende Einschränkung des Edemetallhandels. Bereits während des ersten Weltkriegs wurde der Umtausch von Papiergeld in Gold verboten. Das Goldverbot funktionierte hierdurch einwandfrei und die Propaganda half optimal dabei. Wer damals sein Gold nicht ablieferte galt als unpatriotisch. Eine Verordnung aus dem Kriegsjahr 1915 verbot die Ausfuhr von Gold aus Deutschland. Im Friedensvertrag von 1919 wurde dieses Verbot bestätigt und verlängert. 1920 wurde untersagt, Silbermünzen zu einem höheren Wert wie dem Nennwert zu handeln. Weil der Materialwert in der Regel höher war, kam das einer Enteigung gleich. Allerdings konnte man die Münzen zum Materialwert an die Reichsbank verkaufen; gegen frisch gedrucktes Papiergeld versteht sich. Im Jahr 1923 war dann Schluss: Die Regierung setzte einen “Kommissar zur Devisenerfassung” ein. Seine Aufgabe war es ausländische Zahlungsmittel und Gold zu beschlagnahmen. Hierzu wurden weite Teile der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt.

     

  • Krise auf dem Höhepunkt
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Ab 1923 durfte sich der Staat direkt per Beschlagnahmung bei den Menschen bedienen. Bei Razzien auf offener Straße wurden die Bürger von der Polizei untersucht. Man sieht zu was ein verbrecherischer Staat (hier im Beispiel: Deutschland und USA) fähig ist, zu tun, wenn er pleite ist. In beiden Fällen entstanden die Verbote nicht in einer breiten politischen Diskussion sondern per “Verordnung aus Hinterzimmern”. Auch spielte die Dramatik der Krisen stets eine große Rolle. Wie ist es denn heute? Wir haben den ESM ermächtigt zu tun, was er für richtig hält. Wir werden von der EU-Kommission regiert, dürfen sie aber nicht wählen und die EZB hat zugesagt, “alles notwendige zu tun”. Wieder sind Politiker ermächtigt, wieder ist Krise. Ich möchte keine Angst verbreiten, aber am Satz “Geschichte wiederholt sich” ist etwas Wahres dran.

     

  • Goldverbot wäre auch heute möglich
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Europaradikale neugrüne, veganverschwulte Neosozialisten halten dies zwar für eine rechtspopulistische Verschwörungstheorie, aber unser Grundgesetz lässt ein neues Goldverbot zu. Der Artikel 14 sichert zwar das Eigentum, allerdings gibt es eine Einschränkung in Absatz 3: Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit sind zulässig. Ein Goldverbot wäre demnach juristisch zulässig. Wesentlich wahrscheinlicher ist aber ein Bargeldverbot. Ähnlich wie ein Goldverbot soll ein Bargeldverbot das Benutzen bestimmter Zahlungsmittel kanalisieren. Man möchte, dass die Menschen mit Buchgeld bezahlen, denn dieses ist technisch gesehen unbegrenzt verfügbar und lückenlos überwachbar. Entsprechende Einschränkungen der Bargeldnutzung sind bereits in vielen europäischen Krisenländern zu sehen. Argumentiert wird stets mit dem Thema “Steuerhinterziehung”. Damals hat man Gold verboten, weil die Menschen ihr Vermögen der Inflation entziehen wollten. Künftig wird man Bargeld verbieten, weil die Menschen ihr Vermögen vor der ausufernden Steuerlast schützen wollen.

Beitrag erschien auch auf: pinksliberal.wordpress.com

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hans Moser

Huch, wo bleibt mein Kommentar von gestern? Den müßt ihr wohl übersehen haben, denn Zensur gibt es ja bestimmt nicht auf einer Seite, die sich freiewelt nennt.

Gravatar: MAX

Ein guter Beitrag zur Rolle des Staates und zur
Enteignung der Menschen.
Der ESM und die EZB werden alle Massnahmen ergreifen
um den EURO zu retten , koste es was es wolle.
Dabei wird man auch nicht vor Enteignung zurückschrecken.

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