Verfechter der Heimschule werden in Deutschland kriminalisiert

In Deutschland hat der Staat das Monopol auf die schulische Bildung von Kindern und Heranwachsenden.

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Die staaliche Schulpflicht in Deutschland entstand - von kleineren Vorläufern abgesehen - erstmals im Preußen des 18. Jahrhunderts und wurde damals von vielen anderen Nationen als vorbildlich angesehen. Doch war diese Norm eher eine Soll-Bestimmung, die in der Breite der Gesellschaft zunächst nicht mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt wurde. Dies änderte sich 1938 mit der Einführung des Reichsschulpflichtgesetzes durch die Nationalsozialisten. Dieses sah erstmals flächendeckend den absoluten Zwang zum Schulbesuch vor, der widrigenfalls auch mit staatlichen Zwangsmaßnahmen durchgesetzt wurde. Im totalitären Staat war die Kontrolle über die Bildung umfassend.

Haftstrafe für Eltern von hessischem Musterschuler

Diese antiliberale und repressive Regelung gilt im Prinzip bis heute, obwohl wir inzwischen in einem freiheitlichen Rechtsstaat leben. Weil der Staat nicht auf die Zwangsbeschulung verzichten will, haben Eltern hierzulande nicht das Recht, ihre Kinder dauerhaft zu Hause selbst zu unterrichten. Auch dann nicht, wenn die Ergebnisse ihres Heimunterrichts gut oder sogar ausgezeichnet sind, wenn also ihre Kinder die Bildungsanforderungen voll erfüllen. Damit ist Deutschland das einzige mitteleuropäische Land, in welchem Eltern mit gesetzlichen Strafen zu rechnen haben, wenn sie ihre Kinder zu Hause unterrichten und damit der Bildungspflicht - um die es ja eigentlich nur gehen kann - voll nachkommen.

Die Eltern haben eine Pflicht zur Bildung ihrer Kinder, es sollte ihnen überlassen bleiben, wo und wie sie diese erfüllen. Der Staat sollte nur in solchen Fällen tätig werden, wo die Bildungspflicht verletzt wird. Doch die Praxis sieht anders aus.

Die gesetzliche Schulpflicht unterliegt der Zuständigkeit der Länder, aber in allen Bundesländern müssen widerspenstige Heimschuleltern mit Zwangsmaßnahmen bis hin zur Verurteilung zu Haftstrafen und gar dem Entzug des Sorgerechts rechnen. In einem hessischen Fall hatten die Eltern - selber Lehrer - ihre Kinder ausschließkich selbst und zu Hause unterrichtet, weil der Schulunterreicht aus ihrer Sicht das christliche Wertesystem nur unzureichend vermittelt. Der daheim beschulte Sohn bestand die Prüfung zum Realschulabschluss mit Bestnoten. Dennoch wurden seine christlichen Eltern zu drei Monaten Haft verurteilt, weil sie sich standhaft weigerten, ihre Kinder am normalen Schulunterreicht teilnehmen zu lassen. In Hessen wird das als Straftat geahndet.

Heimschul-Eltern beantragen politisches Asyl in den USA

In den englischsprachigen Ländern ist das “Home-Schooling” kein Problem. Es gibt dort umfangreiches Lehrmaterial, was speziell auf den Heimunterrciht ausgerichtet ist.

Die deutsche Musikerfamilie Romeike aus Baden-Württemberg mußte bereits am eigenen Leib erfahren, was es heißt, den Zwangsmaßnahmen zur Schulpflicht ausgesetzt zu sein: Ihre Kinder wurden von Polizeibeamten abgeholt und zwangsweise zur Schuke gebracht. Dabei werden sie von den Eltern so gut unterreichtet, dass sie den Schulstoff mühelos beherrschen. Weil die Romeikes aus christlichen Motiven heraus einen Schulbesiuch ihrer Kinder ablehnen, haben sie jetzt die Konsequenzen aus der staatlichen Drangsalierung gezogen und sind in die USA ausgewandert. Dort haben sie jetzt politische Asyl beantragt. Begründung: Die staatliche Repression wegen der Heimbeschulung ihrer Kinder stellt für die Romeikes eine politische Verfolgung durch den deutschen Staat dar. Im Dezember wird die US-amerikanische Justiz über den Asylantrag der Romeikes entscheiden.

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