Tod bei lebendigem Leibe

Die Neuregelung zur Organspende ist beschlossen, doch die entscheidenden Fragen in der Sache wurden weder diskutiert noch gesetzlich geklärt: Wann ist der Mensch wirklich tot? Hirntote sind nicht tot, sondern sterbende Menschen. Sie können noch Kinder austragen, Männer sind noch zeugungsfähig und vor der Organentnahme zeigen sie Herzrasen und Bluthochdruck.

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Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag gestern eine umfassende Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. Jeder von uns wird demnächst von seiner Krankenkasse angeschrieben und danach gefragt, ob er bereit sei, Organe zu spenden. Selbst bei Beantragung eines neuen Personalausweises soll ich jetzt mit der Organspende konfrontiert werden, soll man mir auf dem Amt Infomaterial aushändigen und mich zum Spenden animieren. Auch meine Kinder werden angeschrieben, sobald sie 16 sind. Sie dürfen noch nicht wählen, sollen aber über ihren Tod entscheiden. Es ist eine heikle Angelegenheit und es ist zunächst erstaunlich, dass ein Thema, das also fortan qua Gesetz jeden von uns tangieren soll, zu dem jeder von uns aufgefordert wird, Stellung zu nehmen, ohne eine öffentliche Anhörung im Bundestag verabschiedet wurde. Warum will man das Volk dazu nicht hören?

Noch immer mehr offene als beantwortete Fragen

Der Grund könnte darin liegen, dass auch nach Verabschiedung des neuen Gesetzes mehr offene als beantwortete Fragen stehen bleiben. Dass es ein Unterschied ist zwischen der heroischen Darstellung, das Leben eines anderen Menschen zu retten und dem kalten Klinikalltag, der eine reale Folge davon ist.

Ich fühle mich genötigt. Genötigt, über meinen Tod nachzudenken, genötigt, eine Entscheidung zu treffen zu einem Thema, das mir nicht liegt und zu dem mir viele Fakten bislang fehlten. Fakten, die ich brauche, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen. Fakten zum Hirntod, auch zu der wissenschaftlich keineswegs eindeutigen Meinung dazu. Fakten zum Ablauf, der mir dann als Sterbender bevorsteht und meiner trauernden Familie eventuell auch. Ich will auch die unschönen Seiten wissen, nur dann kann ich frei entscheiden. Es begleitet mich eine diffuse, vielleicht auch irrationale Angst, dass mir eventuell nach dem Ausfüllen eines Organspendeausweises nicht mehr die volle, lebensrettende Behandlung zukommen wird, weil meine eher seltene Blutgruppe eventuell Begehrlichkeiten weckt, die ich als Tote stillen könnte. Wie werde ich aussehen, nachdem man im OP mit mir fertig ist? Mit welchem Recht zwingt mir der Staat diese Überlegungen auf?

Sicher kann man entgegnen, dass es Luxusprobleme sind, mit denen ich mich herumschlage, angesichts der Not jener Menschen, darunter nicht wenige Kinder, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Die täglich warten. Deren Lebensqualität und Lebenserwartung stetig sinkt. Habe ich die moralische Pflicht, sie zu retten? Darf man mich drängen, den Helden zu spielen? 12.000 Kranke warten auf ein Organ, man sagt sie sterben, weil sie kein Spenderorgan bekommen. Auch nicht von mir. Das erhöht den moralischen Druck noch mehr, ist aber insofern falsch, weil sie an ihrer Erkrankung zu sterben drohen und nicht an meiner unterlassenen Hilfeleistung.

Ich bin nicht sicher, ob spendenbereiten Menschen wohler dabei wäre, wenn sie mit allen Problematiken, die die Diagnose Hirntod mit sich bringt, tatsächlich konfrontiert wären, aber es wäre jedenfalls ehrlicher, ihnen die volle Wahrheit zu sagen. Wer hirntot ist, ist nicht tot. Er ist allerhöchstens ein Sterbender auf seinem letzten Weg. Wenn er wirklich tot wäre, wären seine Organe nämlich bereits wertlos. Also zeichnet sich der Hirntod explizit dadurch aus, dass der Körper noch lebt und lediglich die Gehirntätigkeit fehlt. Reicht das als Kriterium?

Weltweit haben bereits mehrere Frauen hirntot ihr Kind ausgetragen und gesund geboren, Männer sind immer noch zeugungsfähig und hirntote Menschen, bei denen die lebenserhaltenden Apparaturen abgeschaltet werden, können noch Tage, Wochen, Monate oder auch Jahre weiterleben. Im März bestätigte dies sogar der amerikanische Professor Alan Shewmon in einer Anhörung vor dem Deutschen Ethikrat. Er selbst hatte seinerzeit die Hirntoddefinition mit aufgestellt. Aus dem Alltag im Krankenhaus berichtete in einem erschütternden Interview die Soziologieprofessorin Alexandra Manzei ihre Berufserfahrung als Krankenschwester. 15 Jahre lang hatte sie Komapatienten für Organspenden vorbereitet und Hirntodpatienten betreut. Sie hat ihren Beruf irgendwann nicht mehr ertragen und ist gegangen. Sie berichtet von klaren Schmerzreaktionen von Hirntodpatienten: „Bekannt ist, dass es klare Schmerzreaktionen wie Schwitzen, Zucken, Blutdruckanstieg und die Rötung des Gesichts gibt. Sie treten nicht nur zufällig auf, sondern können auch konkret ausgelöst werden. Beispielsweise dann, wenn der Bauchraum zur Entnahme der Organe geöffnet wird. Dann steigen Blutdruck und Herzfrequenz sprunghaft an. Daher werden den Hirntoten in einigen Krankenhäusern sogar Schmerz- und Beruhigungsmittel gegeben. Das soll aber vor allem verhindern, dass das Personal verunsichert wird.“

Tot? Mediziner erklären dies mit Reflexen, schön und gut, aber tot ist man jedenfalls sicher erst nach der Organentnahme. Die Beispiele zeigen: Der Hirntod ist eine Vorstufe, eine medizinische Definition, die ermöglichen soll, Organe zu entnehmen, bevor sie irreversibel geschädigt sind durch den endgültigen Tod. Er soll außerdem die strafrechtliche Brisanz nehmen durch die Tatsache, dass durch die Organentnahme zwangsläufig Ärzte den endgültigen, sicheren Tod unumkehrbar und direkt auslösen, auch wenn der Patient ohne ihre Einwirkung eventuell noch Jahre gelebt hätte.

Die „Ab-wann“-Grenze liegt weiterhin in Ärztehand

Problematisch bleibt auch nach der Reform, dass der Gesetzgeber nicht einmal wenigstens den Hirntod als gesetzliche Größe festgelegt hat. Die Grenze „ab wann“ liegt weiterhin in Ärztehand. Wer gibt ihnen das Recht dazu? Wörtlich heißt es im Gesetz: „Die Entnahme von Organen oder Geweben ist, soweit in § 4 oder § 4a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn […] der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.“ Was ist, wenn sich die medizinischen Erkenntnisse ändern, oder einfach nur die Todesdefinition?

Es ist nicht weit hergeholt, wie die Erfahrungen aus anderen Ländernzeigen. In unserem Nachbarland Österreich dürfen Mediziner schon bei Herzstillstand Organe entnehmen. Selbst bei deutschen Touristen, die im Urlaub verunglücken und einen Organspendeausweis bei sich tragen. Auch Länder wie Frankreich oder die USA sind dazu übergegangen, bereits zu diesem Zeitpunkt Organe zu entnehmen und gar nicht erst auf den Hirntod zu warten, weil Spenderorgane rar sind. Beim Hirntod müssen die Ärzte warten, diagnostizieren, wieder ein paar Stunden warten, dann noch einmal diagnostizieren. Beim Herztod kann direkt von Behandlung auf Organentnahme umgeschaltet werden, der Patient wird innerhalb von Minuten zum Spender und bleibt einfach im OP liegen. Ohne eine klare gesetzliche Definition ist auch unser deutsches Gesetz dem Wandel der Medizin unterworfen. Warum regeln unsere Volksvertreter dies nicht selbst, sondern überlassen es einem einzigen Berufsstand? Es geht doch hier um Leben und Tod.

Die unterschiedlichen nationalen Vorgaben in den Transplantationsgesetzen bergen gerade im europäischen Raum noch ganz andere rechtliche Unsicherheiten. Sieben europäische Länder, darunter auch Deutschland, koordinieren die Vergabe von Spenderorganen über Ländergrenzen hinweg über die Stiftung Eurotransplant. Das hilft den Patienten, weil so auch über Ländergrenzen hinweg nach passenden Organen gesucht werden kann. Es kann also theoretisch vorkommen, dass ein Herz, das in den Niederlanden unter rechtlichen Vorgaben entnommen wurde, unter denen sich deutsche Ärzte strafbar gemacht hätten, in einem deutschen Krankenhaus an einen deutschen Patienten implantiert wird. Ist das richtig? In den Niederlanden werden sogar Menschen nach einer Euthanasie Organspenden entnommen, ethische Grenzen existieren nicht mehr, gesetzliche Regelungen, wie dann in Deutschland damit verfahren wird, gibt es nicht.

Doch auch die Koordinierung der Organspenden in Deutschland wurde mit der gestrigen Reform nicht verbessert. So geriet die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) im vergangenen Jahr massiv in die Kritik wegen ethischer und organisatorischer Verfehlungen. Die Vorwürfe reichen von Veruntreuung von Geldern bis hin dazu, dass vom Vorstand Ärzte gedeckt wurden, die ohne Qualifikation Organe in Deutschland entnommen haben. Allzu kritische Mitarbeiter wurden fristlos gekündigt – inzwischen hat ein Vorstand seinen Hut genommen, doch die strukturellen Probleme sind geblieben. Die DSOfungiert im Auftrag des Gesetzgebers als Koordinierungsstelle für die Organverteilung und Organentnahme, doch unser Parlament hat keinerlei Kontrollbefugnisse, da es sich um eine privatrechtliche Stiftung handelt. Die Gesetzesreform wäre eine Chance gewesen, hier eine Neuregelung zu schaffen, sie wurde nicht genutzt. Kontrolle ausüben darf nur der Stiftungsrat selbst, dessen Besetzung kann aber auch nicht vom Gesetzgeber bestimmt werden und hat sich im vergangenen Krisenjahr der DSO als untauglich erwiesen. Ob der Stiftungsrat also unabhängig ist, darf angezweifelt werden, denn dort sitzen führende Köpfe der Deutschen Transplantationsgesellschaft, einer medizinischen Fachgesellschaft von Ärzten, die selbst ein massives Interesse an möglichst vielen Spenderorganen hat. Unabhängigkeit sieht anders aus.

Unnötige Schaffung von datenschutzrechtlichen Problemen

Nicht zuletzt wurden ohne Not mit der Gesetzesreform zusätzliche, datenschutzrechtliche Probleme geschaffen, da die Spendenbereitschaft der deutschen Bürger fortan auch auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert werden soll. Doch was geht es meinen Hausarzt an, ob ich Organspender bin, oder nicht? Zu Recht gab es dafür Kritik aus mehreren Fraktionen, eingeführt wurde das Vorhaben dennoch.

Noch weiter reicht die neu eingeführte, sogenannte „Forschungsklausel“, die es Ärzten fortan erlaubt, personenbezogene Daten von Patienten, denen Organe entnommen wurden, nicht nur für eigene Forschungszwecke zu verwenden, sondern diese auch an Dritte weiterzureichen. So können Pharmakonzerne fortan mit diesen Daten versorgt werden und von diesen weiter verwendet werden. Selbst die Bundesärztekammer hatte hierzu Bedenken angemeldet, auch hier wurde das Gesetz durchgewinkt.

Es mehrt die Zweifel, ob es hier tatsächlich noch allein um die Gesundheit und das Wohlergehen von uns Bürgern geht. Stehen die Rettungen von Leben im Vordergrund, oder doch nur massive Forschungsinteressen in Begleitung von maximalem Profit? Denn die Transplantationsmedizin ist zwar einerseits ein Segen, schafft sich ihren Bedarf allerdings auch selbst. Die gestiegene Nachfrage nach Organen ist ja nicht zwingend eine Folge einer steigenden Patientenzahl. Viele Patienten bekommen mehrfach Organe transplantiert, weil der Körper das Spenderorgan nicht annimmt, weil Komplikationen auftauchen und alles wiederholt werden muss.

Die Medizin schreitet weiter, schafft neue Möglichkeiten und neue Begehrlichkeiten. Das taugt gut für Geschichten von geretteten Kindern, die jetzt wieder lachen können – wen freut das nicht? – blendet aber aus, dass ein ganzer Wirtschaftszweig recht gut davon lebt und der Staat sich durch das neue Gesetz sogar unfreiwillig als Steigbügelhalter für den Umsatz erweist. Denn nicht nur die Operationen selbst sind teuer, sondern auch die anschließende, lebenslängliche Behandlung der Patienten ist ein Goldregen für die Pharmaindustrie. Ein einziger Patient mit transplantierter Leber braucht beispielsweise sogenannte Immunsuppressiva im Wert von 150.000 Euro jährlich. Es ist ein steigender Markt und ein blühendes Geschäft.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.theeuropean.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rost, Michael

Hier wird doch einiges durcheinandergebracht!
Tatsache ist, dass erloschener Atem- und Hustenreflex ein wichtiges Kriterium (unter mehreren) für die klinische Diagnose des Hirntodes darstellen. Und ohne Atmung kann man nicht Stunden, Tage oder Monate leben, wie in dem Artikel befürchtet wird.
Auch wird nicht die Behandlung eingestellt, sondern sie wird sogar optimiert, weil sonst die Organe nicht zu gebrauchen sind. Ich habe selbst einige Organexplantationen begleitet als zuvor behandelnder Klinkarzt und weiß daher, mit welcher Sorgfalt die Hirntoddiagnose von mehreren Ärzten gestellt wird und wie äußerst intensiv die hirntoten Patienten weiter behandelt werden.
Und - bitte wer anders als Ärzte soll mit der Entscheidung betraut werden? Vielleicht Heilpraktiker? Oder Politiker? Oder vielleicht Kassenfürsten?

Gravatar: Petra

Haben wir wirklich noch Volksvertreter im Bundestag?

Gravatar: Freigeist

...In den Niederlanden werden sogar Menschen nach einer Euthanasie Organspenden entnommen ...

Sind Sie sicher, dass es so ist. Gewebespenden ist klar, aber Organspenden????? Kategorienfehler?? Man muss todkrank sein, um legal eine Euthanasie zu bekommen, in den Niederlanden.

Gravatar: Susanne

Was ist Ihre Alternative? Organtransplantation abschaffen?

Gravatar: Adorján Kovács

Leider haben Sie recht. Tot ist man entweder ganz oder garnicht. Ein bisschen tot geht nicht. Und: Aus einer freiwilligen Spende wird ein von Staats wegen verordnetes Geschäft.

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