Sehr verehrte Trauergemeinde...

Laudatio für die vier Chemnitzer Hebammen Andrea Käppler, Tamar Küchler, Aline Queck, Kirsten Zeil anläßlich der Verleihung des Walter-Künneth-Preises 2009 am 26. April 2009 in München.

Veröffentlicht:
von

Liebe Preisträgerinnen,

liebe Jury,

sehr verehrte Trauergemeinde,

ich bitte um Verständnis, dass ich Sie so anspreche. Denn die Tatsache, dass wir heute die fünf Hebammen ehren, ist ja alles andere als eine freudige Tatsache.

Es ist der Ausdruck dessen, dass in unserem Land die Kultur des Todes über die Kultur des Lebens gesiegt hat.

Es ist der Tatsache geschuldet, dass wir nach wie vor eine der allerbesten Verfassungen haben, die sich weltweit irgendwann einmal Staaten gegeben haben, dass sich aber die Verfassungswirklichkeit von der Verfassungslage meilenweit entfernt hat.

Wir können heute eigentlich nur trauern und klagen, dass wir in der Proklamation der Menschenrechte spitze sind, in ihrer Durchsetzung aber weit hinter den eigenen Zielen zurückliegen. Ja, es droht in Deutschland, in Europa und weltweit sogar die sehr akute Gefahr, dass furchtbarstes Unrecht als einklagbares Recht bezeichnet wird, und dass Menschen anstatt zum unbedingten Lebensschutz zur Mitwirkung an der Vernichtung menschlichen Lebens verpflichtet werden. Da gibt es leider nichts zu feiern.
Weil Andrea Käppler, Tamar Küchler, Aline Queck und Kirsten Zeil dieser Verpflichtung zur Mitwirkung an der aktiven Tötung in einem städtischen Krankenhaus entkommen wollten, sahen sie keinen anderen Ausweg als ihr Recht zur Kündigung der Arbeitsstelle in Anspruch zu nehmen. Glücklicherweise – so möchte man fast sarkastisch hinzufügen – gibt es wenigstens noch das Recht auf Kündigung einer Arbeitsstelle, an der Tötungshandlungen zum Geschäft gehören.

Trauern und klagen ist angesagt. Gewiss! Das beginnt schon damit, dass der Begriff „Lebensschützer“ heute eher ein Schimpfwort ist für fundamentale Gegner des Abtreibungsunrechts, während „Pro Familia“ für viele einen ganz positiven Klang hat, obwohl sie mit ihrer Beratungsmentalität, der Organisation von Kindestötungen und ihren verfassungsfeindlichen Zielen mehr zur Dezimierung von Familien beiträgt als zu einer positiven Lebensgestaltung.
Darum lassen Sie mich zuerst klar benennen, wofür ganz offenbar unsere Preisträgerinnen stehen und wofür selbstverständlich auch ich stehe und die Lebensschutzbewegung in Deutschland. Denn ich habe bewusst zu dieser Veranstaltung zugesagt als Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, als Vorstandsmitglied des Bundesverband Lebensrecht und als Vorsitzender des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen. Von allen drei Gruppierungen grüße ich Sie alle und die Preisträgerinnen im besonderen.

Wir sind Pro – wir stehen „Für“:
1. die Achtung und Erhaltung der Würde eines jeden Menschen, von der Zeugung bis zum Tod, ja sogar über den Tod hinaus.

2. die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Darum dürfen weder Männer Frauen beherrschen noch Frauen Männer. Sie sind sich nach biblischem Verständnis zur gegenseitigen Ergänzung, Hilfe und Unterstützung gegeben.

3. die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung. Auch wenn wir dafür werben, die biblischen Aufträge endlich wieder ernst zu nehmen („Seid fruchtbar und mehret euch“ ist das erste Wort Gottes an die Menschen), ist klar: Menschen dürfen in Freiheit selbst bestimmen, ob sie Kinder zeugen bzw. schwanger werden wollen oder nicht. Niemand darf zu sexuellen Handlungen gezwungen werden. Zwang liegt übrigens auch vor, wenn sexuelle Handlungen gekauft werden. Es widerspricht der Menschenwürde sich zu prostituieren. Der Körper eines Menschen ist weder zeitlich noch teilweise veräußerlich oder käuflich

4. die uneingeschränkte Gleichberechtigung Kranker und Behinderter in unserer Gesellschaft. Die beginnt selbstverständlich auch schon mit der Zeugung. Darum lehnen wir unterschiedliche Schutzkonzepte für Kranke und Behinderte ab, so als ob sie nicht den gleichen Wert hätten als vermeintlich Gesunde.

5. die uneingeschränkte Verpflichtung zur Sozialstaatlichkeit. In Konfliktsituationen persönlicher oder finanzieller Art ist die Gesellschaft – und ich füge hinzu: sind die Kirchen und Christen – zur Hilfeleistung verpflichtet, um Nöte zu vermindern und Leben finanziell erträglich zu gestalten.

6. die absolute private Gewaltlosigkeit. Konflikte im zwischenmenschlichen Bereich müssen gewaltlos geklärt werden. Gegebenenfalls müssen die Gerichte zur Klärung hinzugezogen werden. Selbstjustiz darf es nicht geben. Das Faustrecht ist abgeschafft. Der  Stärkere darf nicht den Schwächeren an die Wand drücken oder gar erdrücken.

7. einen echten Minderheitenschutz. Der ist dazu da, damit in der Demokratie nicht Mehrheitsentscheidungen das letzte Wort haben sondern auch Minderheiten die gleichen Rechte zukommen. Und der ist dazu da, damit auch diejenigen, die sich aufgrund ihrer Quantität oder ihrer eingeschränkten Möglichkeiten nicht sich selbst angemessen in den demokratischen Willensbildungsprozess einbringen können, nicht von der Mehrheit unbeachtet bleiben und überfahren werden.

Wir sind Pro, für das Leben, für die Demokratie, für den Rechtsstaat.  Das ist unsere Überzeugung und unser Konzept.

Aus diesem siebenfachen Ja heraus sagen wir Nein zu anderen Überzeugungen, die das Ja zum Leben gefährden, diskreditieren und diskriminieren.

Weil ich annehmen muss, dass wir als Trauergemeinde nicht alle das gleiche Wissen und den gleichen Einblick haben in das Geschehen in unserem Land, erlauben Sie mir Bitte, dass ich ein paar Dinge zur hier und heute anstehenden Sachlage deutlich anspreche. Und ich bitte Sie, dass Sie nicht erwarten, dass meine Darlegung der so genannten political correctness entsprechen.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

in wenigen Tagen wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 60 Jahre alt. Es ist zwar – um mit Martin Luther im Blick auf die apokryphischen Schriften zu sprechen – gewiss der Heiligen Schrift nicht gleich zu achten, aber doch wert zu lesen. Und ich meine allen Ernstes: Tun Sie das! Das Grundgesetz – mindestens in seinen wesentlichen Zügen zu kennen – ist Bildungsverpflichtung. Und wir brauchen endlich ein christliches orientiertes aber mitdenkendes und politisch mitwirkendes Volk, wenn die grundlegenden Festlegungen unseres demokratischen Rechtsstaates nicht bald nur noch Makulatur sein sollen. Ich flehe Sie gerade zu an. Lesen Sie es und bringen Sie diese Grunderkenntnis in die aktuelle politische Diskussion ein. Ich kann es nicht lassen, Ihnen einen Vorgeschmack zu geben und lese auszugsweise aus den ersten 3 Artikeln:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt…

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit….


Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt…

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Die „Würde des Menschen ist unantastbar“. Aber: Was ist die Menschenwürde? Was ist die Würde und was ist der Mensch?

Weil es ja allen über Jahrhunderte hinweg klar schien, hat man nie den Begriff Mensch definiert. Erst mit der aufkommenden Forschung an ungeborenen Menschen begriff man die Notwendigkeit, das endlich auch einmal gesetzlich zu formulieren. Die Verabschiedung des Embryonengesetzes 1990 darf man deshalb getrost als eine Sternstunde des Deutschen Bundestags bezeichnen. Denn dort wurde über alle Fraktionen hinweg ein Gesetz verabschiedet, in dem klar formuliert ist, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle zustande kommt. Und folgerichtig wurde dann z. B. auch beschlossen, dass solche Menschen nicht aufs Gradewohl hin produziert werden dürfen sondern auch bei der künstlichen Befruchtung nur so viele, wie dann auch in den Mutterleib eingesetzt werden und eben nicht überzählige Embryonen entstehen können. Menschliches Leben darf nur zum Leben bestimmt sein. Und man hat beschlossen, dass an einem solchen Menschen, also dem ungeborenen, keine Eingriffe zu Forschungszwecken gemacht werden dürften. Und selbstverständlich sind diese Rechte durch Strafschutzbestimmungen geschützt.

Natürlich war das nicht eine gänzlich neue Erkenntnis. Immerhin hat schon das Preußische Landrecht 1794 festgelegt: „§ 10: Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis.“ „§ 11: Wer für schon geborene Kinder zu sorgen schuldig ist, der hat gleiche Pflichten in Ansehung der noch im Mutterleibe befindlichen.“ Und von daher ist es natürlich in sich nur logisch, dass auch schon ein ungeborenes Kind die Erbfähigkeit besitzt (§ 1923, 2 BGB) und die strafrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem so genannten Schwangerschaftsabbruch im 16. Abschnitt des Strafgesetzbuches unter der Hauptüberschrift „Straftaten gegen das Leben“ eingeordnet sind, zusammen mit Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Völkermord und fahrlässiger Tötung (§§ 211 - 222). Damit ist doch eigentlich längst alles klar. Jeder Mensch ist ein Mensch. Und wirklich absolut jedem Menschen steht die Menschenwürde zu.

Aber was ist das, die Menschenwürde?

Dafür gibt es keine gesetzliche Definition. Warum?

Ich behaupte: Weil es klar war, was die Menschenwürde ist. Es gab einen Konsens, eine selbstverständliche Übereinstimmung.

Wir müssen heute definieren, was Menschenwürde ist: Schutz, Achtung, Ehre, Liebe – der Mensch steht im Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens. Er ist der Materie übergeordnet. Der Mensch gestaltet das Leben. Er ist nicht Teil der Gestaltung durch andere!

Wir reden – wenn es auch fast überholt klingt – von Würdenträgern. Sie sind herausgehoben aus der Masse. Aber für uns ist noch wichtiger: Der Mensch selbst ist der Würdenträger! Er ist herausgehoben aus der Materie.

Der Mensch ist keine Erfindung des Menschen, sondern die Idee Gottes, des Schöpfers unseres Universums. Bei aller Hochachtung vor Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, keiner von uns wäre in der Lage gewesen, diese genialste Erfindung aller Zeiten in die Wege zu leiten. Der Mensch hat sich nicht selbst erfunden. Er ist auch nicht einfach so zufällig halt mal geworden, wie uns heute manche als Wissenschaft verkaufen wollen. Gott selbst hat den Menschen geschaffen. Niemand sonst!

Aus dieser Erkenntnis ist der Artikel 1 unseres Grundgesetzes geworden: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ Menschen dürfen sich nicht daran vergreifen. Sie ist überstaatlich. Die Würde ist dem Menschen nicht vom Staat oder der Gesellschaft anvertraut, zugesprochen, geschenkt worden. Sie gehört immanent zum Menschsein an sich. Der Mensch erhält nicht Würde. Er hat Würde. Sie ist dem Menschen von Gott mit seinem Menschsein zugeordnet. Deshalb aber auch ist es die erste Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, sie zu schützen und zu achten. Dieser oberste Verfassungsgrundsatz in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes wurde aber auch als Folge der Erfahrungen einer menschenverachtenden totalitären Herrschaft des Dritten Reiches, an die Spitze der deutschen Rechtsgrundsätze gesetzt.

Und darum: Es gehört zu den unbestrittenen Errungenschaften jeder humanen Gemeinschaft, dass das menschliche Miteinander nicht vom Recht des Stärkeren gegenüber dem Schwächeren geprägt sein darf. Deshalb muss es ein vorrangiges Rechtsprinzip in einer auch zukünftig lebenswerten Gesellschaft sein, dass der Staat den Schwächeren gegebenenfalls auch mit den Mitteln des Strafrechts schützt.

Die schwächsten Menschen in unserer Gesellschaft sind die gezeugten, aber noch nicht geborenen. Wenn wir uns selbst ernst nehmen in der Hochachtung des Wertes jedes Menschen, dann haben auch schon früheste Embryonen volle Menschenwürde und Anspruch auf den uneingeschränkten Schutz staatlicher Gemeinschaft. Denn wenn in einer Gesellschaft nicht alle menschlichen Lebewesen gleichermaßen geschützt sind, dann müsste es ja eine nachvollziehbare Begründung für Unterscheidungen geben. Aber jeder festgelegte Zeitpunkt für den Schutzbeginn nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle – ob im Körper der Frau oder im Reagenzglas – ist eine willkürliche Festlegung.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das ist ein unumstößlicher Grundsatz demokratisch rechtsstaatlicher Gesellschaften. Innerhalb der menschlichen Gemeinschaft darf es daher keine Wertsetzung geben, die in ihren Konsequenzen zu einer erneuten Differenzierung zwischen mehr oder weniger lebenswertem Leben führt. Die ausdrückliche Präzisierung im deutschen Grundgesetz, dass auch Behinderte gleichberechtigt sind, ist eine konsequente Folgerung aus diesen Grundsätzen. Deshalb darf es auch keine minderen Menschen- und Schutzrechte für alte, behinderte, gebrechliche, kranke, sterbende und ungeborene Menschen geben. Und keinem darf erlaubt werden, über das Leben anderer Menschen zu entscheiden, auch dann nicht, wenn ein anderer Mensch ihm in irgendeiner Weise seine eigenen Lebensziele umstößt oder ihm vielleicht zur Belastung werden mag. Denn Artikel 2 des Grundgesetzes – „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt“, zieht hier eine eindeutige Grenze der Selbstbestimmung und das ist gut so.

Die Diskussion über das Recht auf Leben für alle Menschen ist zwischenzeitlich angereichert durch die Behauptung, man müsse zwischen dem menschlichem Lebewesen, das sozusagen biologisch funktioniert, und dem Menschen als Person, dem die Menschenrechte als Persönlichkeitsrechte zugesprochen würden, unterscheiden. Abgesehen davon, dass wir m.E. immer wieder sehr genau darauf achten müssen, wann und in welchem Zusammenhang solche scheinbar neue Erkenntnisse von wem auf den Markt der Meinungen geworfen werden, ist eine solche Unterscheidung menschenverachtend und deshalb gefährlich. Da wird etwa behauptet, dass nur Mensch im Sinne von Person sei, wer von anderen angenommen und akzeptiert sei, oder dass nur Mensch sei, wer selbstbestimmt sein Leben gestalten könne. Und folgerichtig gibt es dann auch keine grundsätzlichen Probleme mehr bei der Tötung behindert zur Welt gekommener Kinder – sie sind ja auch offenbar nur vor der Geburt in der Tötungsmaschinerie übersehen worden.

Dem ist nur mit aller Schärfe zu widerstehen: Jeder Mensch ist als voll gleichberechtigte Person zu würdigen. Und wer nicht – noch nicht oder nicht mehr – für sich selbst sorgen kann, für den muss mit aller größter Sorgfalt gesorgt werden, zuerst von den unmittelbaren Angehörigen, dann aber auch von der menschlichen Gesellschaft insgesamt.

Ich bitte Sie um Entschuldigung, dass ich Sie mit solchen juristischen, philosophischen und theologischen Überlegungen quäle. Aber wir müssen doch der ganzen Tatsache ins Auge fassen. Wir haben wirklich Grund zu trauern und zu klagen, dass wir in einer verlogenen Rechtsgemeinschaft leben, weil wir das allerwichtigste Menschenrecht, das Recht auf Leben, mit Füßen treten und mit scheinbaren Rechtsvorschriften zur Unkenntlichkeit gebeugt haben.

 

Liebe Trauergäste,

wir leben – juristisch gesprochen - im permanenten Verfassungsbruch. Wir leben – politisch gesprochen – in einer furchtbaren Krise der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, weil die politisch herrschenden Kräfte ihre Erstverantwortung zum Lebensschutz nicht erkennen können oder wollen, sie jedenfalls nicht wirklich ernst- und wahrnehmen. Und weil die Bürger – auch wir alle hier – weit hinter unseren Möglichkeiten demokratischer Mitverantwortung und Einflussnahme zurückbleiben und nicht den notwendigen Druck auf die politische Elite ausüben. Diese Untat unsererseits ist ein Grundübel.

Wir leben -  theologisch gesprochen – in einer Glaubens- und Vertrauenskrise, weil wir Gottes Rechts- und Gerechtigkeitsvorstellungen zu wenig ernst nehmen, und ihm zu wenig glauben, dass seine Gebrauchsanleitung zu einem gelingenden Leben für uns selbst und für unser Volk das Beste wäre.

Darum dürfen wir es nicht länger hinnehmen, dass

-          in unseren Kliniken wie selbstverständlich Menschen getötet werden. Wenn es nur die amtlich gemeldete Zahl von 115.000 wären, wäre das schon eine absolute Menschheitskatastrophe. Jährlich wird die Bevölkerung einer Großstadt am Erblicken des Lichtes der Welt gehindert, gewaltsam. Warum wundern wir uns über die Gewaltexzesse geborener Menschen solange wir akzeptieren, dass sie gegen ungeborene Menschen täglich angewendet wird? Ohne Strafverfolgung, gesetzlich akzeptiert, staatlich finanziert?

-          eine während der Schwangerschaft prognostizierte Krankheit oder Behinderung zu einer Selektion führt und fast automatisch mit der Vernichtung dieses Menschen beendet wird. Ich möchte solchen Mitgliedern des Deutschen Bundestags ausdrücklich danken, die sich in diesen Wochen um minimale Verbesserungen beim Lebensschutz im Bereich der so genannten Spätabtreibungen bemühen, etwa Johannes Singhammer hier aus München und auch der SPD-Politikerin Renate Schmidt. Ich hoffe, dass diese Millimeterverbesserung möglich wird. Die Suche nach einem Kompromiss verschiedener Konzepte zur Verbesserung wird natürlich dadurch erschwert, dass viele Politiker Angst davor haben, dass damit die Friedhofsruhe über der ganzen Abtreibungsthematik aufgebrochen werden könnte. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „EMMA“ heißt es im Rückblick auf den Kompromiss der 90er Jahre: „Und waren sich alle einig, dass sie mit dem erzielten Status Quo leben können….Denn deutsche LebensschützerInnen beginnen immer wieder neu mit diesen öden Debatten…Lebensschützer wollen nun das Recht zum Fetozid (das ist die Todesspritze ins Herz der Ungeborenen, damit sie nicht aus Versehen ihre eigene Abtreibung überleben) in außergewöhnlicher Lage beseitigt sehen oder zumindest schmälern….Wieso also eine Remoralisierung der Abtreibung?“ Übrigens geschrieben von Monika Frömmel, Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Universität Kiel. Der aus unseren Steuermitteln bezahlten Direktorin in Kiel und vielen die ähnlich denken müssen wir sagen:
Wir waren noch nie einig, dass wir mit dem status quo des Abtreibungsunrechts leben könnten. Der Skandal der allerschlimmsten Menschenrechtsverletzung der Welt, der gewaltsame vorsätzlich herbeigeführte Tod in Weißen Kitteln ist und bleibt unakzeptabel. Wissen Sie das weltweit mehr Menschen durch das gemeine Morden, verharmlosend Abtreibung genannt, sterben als durch Hunger, Krankheiten, Epidemien, Kriege, Naturkatastrophen und Selbstmorde?
Und es gibt kein Recht auf die Todesspritze sondern ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit!

-          unsere Gesellschaft trotz des Verbots der Todesstrafe akzeptiert, dass Ärzte töten bzw. Frauen Medikamente geben, die zum Tod des Mitpatienten Kind führen. Das ist meines Erachtens übrigens die noch gemeinere Art, sich selbst ein Stück aus der Verantwortung zu stehlen, dass man Frauen selbst Hand zur Tötung ihrer eigenen Kinder anlegen lässt und sie so noch mehr in die Einsamkeit stößt

-          Mütter keinen anderen Ausweg finden als ihre Kinder zu töten oder töten zu lassen. Wenn Mütter geborene Kinder töten, gibt es zu Recht einen öffentlichen Aufschrei und sie werden gegebenenfalls verurteilt. Aber hoffentlich entdecken wir damit immer auch, dass das Umfeld dieser Mütter und Familien mit Verantwortung trägt, weil es an der notwendigen Hilfeleistung fehlt. Warum versagen wir?

-          solches Töten massenhaft im privaten unter Menschen abgemacht wird und ohne öffentliche Aufregung geschieht. Ungeborene Kinder sind Rechtsträger und Menschen, denen die Menschenwürde nicht abgesprochen werden darf. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass sie ein Erbrecht haben. Was sagen wir denn, wenn eine Mutter ein Kind abtreibt, weil sie ihr Erbe des Mannes nicht mit ihrem Kind teilen will? – Wir sagen natürlich nichts, weil wir es nie erfahren, weil alles privat entschieden wird. Wir müssen deutlich machen: Wenn unsere Gesellschaft entgegen aller Vernunft und Rechtssetzung und gegen Gottes Gebot unbedingt Kinder töten will – dann muss das mindestens in einem ordentlichen Rechtsverfahren geschehen. Das muss öffentlich zugänglich geschehen. Es gehört nämlich zum Rechtsstaatsprinzip, dass prinzipiell auch Gerichtsverfahren öffentlich abgehalten werden. Nur so kann der Richter dann auch in Anspruch nehmen, sein Urteil im Namen des Volkes zu verkünden. Es müsste also ein fairer Prozess stattfinden, wo meinetwegen die Mutter oder der Vater beantragt, dass das Kind im Mutterleib getötet werden darf. Vater oder Mutter müssten freilich auch die gegenteilige Partei wahrnehmen dürfen. Und es müsste von Amts wegen ein Vormund für das im Mutterleib lebende Kind bestellt werden, das für dessen Recht streitet. Wenn dann ein Gericht zur Auffassung gelangt, dass dieses Kind zu beseitigen der richtige Weg zur Konfliktlösung sei, dann würde das geschehen können. Juristen und Richter erschaudern über diesem Gedanken – ich weiß, dass selbst die mit uns verbundene Juristenvereinigung Lebensrecht über solch einem Denkmodell Kopf steht – aber dann würde endlich die unheimliche Heimlichkeit genommen. Unrecht muss ans Licht gebracht werden. Dann würden Menschen bei ihren Verantwortungen gepackt werden können. Heute oder dermaleinst von unseren Nachkommen, so wie wir heute ja auch das Unrecht in der Geschichte offenbar viel besser beurteilen können als das heutige Unrecht, dass wir tun. Wird aber das Deutsche Volk vorher ausgestorben sein – wir tun ja viel dafür, dass das geschieht und nichts sinnvolles dagegen – dann könnten wenigstens die anderen Völker nachträglich über uns zu Gericht sitzen und vielleicht aus der Geschichte des Untergangs des Deutschen Volkes lernen.

-          wir uns weiter für dumm verkaufen lassen. Es wird nämlich alles getan, dass das wahre Ausmaß der Abtreibungsmentalität nicht bekannt wird. Es gibt keine Plausibilitätsprüfung der Bundesstatistik und es scheint niemand zu stören, dass mehr Abtreibungen staatlich abgerechnet als beim Statistischen Bundesamt gemeldet werden. Dass wir akzeptieren, dass Prostituierte Geld kassieren, wir ihre Abtreibungen finanzieren, wie das ja vor wenigen Tagen die BILD-Zeitung aus Dortmund gemeldet hat, und sich die Freier ihrer Verantwortung entledigen

-          wir wenigstens fordern und erwarten, dass Abtreibungen nicht mehr aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden. Es kann ja nicht sein, das Väter im Falle einer ungewollten Schwangerschaft, die sich dann zu einem Ja zur Geburt durchringen, 18 Jahre Unterhalt bezahlen und so Verantwortung übernehmen und verantwortungslose Männer, die zwar schwängern sich aber dann aus dem Staub machen, nicht belangt werden und nicht wenigstens die Kosten aufbringen müssen. Welcher Maßstab von Verantwortung gilt denn eigentlich in unserem Land?

-          wir endlich fordern, die Folgen der Abtreibung für Frauen nicht mehr unter dem gewollten Schweigemantel lassen sondern offen legen. Die psychischen und die daraus auch folgenden medizinischen, die neben dem furchtbaren Leid der Frauen auch die Gesellschaft ein Vermögen kosten. Auch hier muss gelten: Der Verursacher bezahlt.

-          wir bitten auch die Evangelischen Kirchen dringend, nicht mehr länger an einem Beratungsverfahren teilzunehmen, dass nachweislich nicht zum Erfolg führt, wesentlich zum Verlust des Rechtsbewusstseins geführt hat und das todbringende Unrechtsystem manifestiert. Die Katholische Kirche hat lange gebraucht, um dies zu verstehen oder mindestens zu akzeptieren. Wir könnten hier ökumenisch endlich mal die Lernenden sein. Für Zweifler: Das Beratungsscheinverfahren ist insbesondere deshalb abzulehnen, weil es den Weg zur juristischen Rechtfertigung der Kindestötung ebnet und zu einer „Rechtswäsche“ (den Begriff der Geldwäsche kennen Sie ja) führt. In keinem einzigen Rechtsgebiet würden wir akzeptieren, dass eine Beratung dazu ausreicht, dass aus Unrecht Recht wird oder aus Strafbarkeit Straflosigkeit. Weder im Straßenverkehr noch im Umweltschutz noch im Steuerrecht. Es ist absurd, dies ausgerechnet beim allerwichtigsten Rechtsgut zu praktizieren und als Kirche zu diesem Unrecht die Hand zu reichen.

Sie spüren, man könnte, ja man müsste noch fortfahren. Denken Sie bitte weiter. Die Frage nach dem Schutz menschlichen Lebens ist die wichtigste gesellschaftliche Herausforderung überhaupt. Nehmen Sie sich entsprechend Zeit dazu.

 

Verehrte Trauergemeinde,

Andrea Käppler, Tamar Küchler, Aline Queck und Kirsten Zeil haben durch ihr sehr mutiges Nein an einer gewichtigen Stelle das furchtbare Unrecht öffentlich thematisiert. Es ging ihnen nur um den Schritt des Gehorsams gegenüber Gott für sich selbst. Ich möchte Ihnen danken. Denn in aller Trauer sind Sie der Hoffnungsschimmer am Horizont, dass die Friedhofsruhe aufgebrochen wird. Ihre Klarheit und Ihr Mut sind mitten in der Trauergemeinde eine Botschaft der Freude. Ich möchte Ihnen vier für Ihren Mut in dreifacher Hinsicht danken:

     

  1. Sie hatten den Mut nichts zu tun. Den Mut zur Arbeitsverweigerung. Den Mut zum Nicht-Mitmachen, auch wenn es alle tun. Den Mut zum Nein sagen, obwohl Sie nicht wussten, wie es dann mit Ihnen selbst weiter gehen würde.
  2. Sie hatten den Mut zum Reden. Zum öffentlichen Zeugnis. Ihnen wurde das Angebot gemacht, die Sache selbst nicht öffentlich zu machen, dann würde man schon einen Weg finden, wie Sie sich selbst aus ihrer Gewissensschlinge ziehen könnten und sich nicht beteiligen müssten. Dass man Ihnen vorwarf, die Frauen alleine und die Kolleginnen die Drecksarbeit machen zu lassen, hat sie nicht daran gehindert, die Schweigespirale zu durchbrechen. Und Sie haben sich nach der mutigen Kündigung nicht abgemeldet nach dem Motto „wir sind raus und das ist gut so“, wie manche Schüler nach dem Abitur, die danach alles Unrecht, dass ihnen widerfahren ist, vergessen und nicht nachsetzen, um für künftige Generationen Verbesserungen zu erwirken. Nein, Sie haben sich schnell auch für eine Hebammenschülerin eingesetzt, die unter entsprechenden Druck zur Mitwirkung an Abtreibungen gesetzt wurde und der Gesundheitsministerin die Not vorgetragen – auch wenn sie dort leider nicht auf offene Ohren gestoßen sind.
  3. Sie haben den Mut zum Dienst. Auch neben Ihrer alltäglichen Arbeit und mancher zusätzlicher Belastung, z.B. als allein erziehende Mutter, engagieren Sie sich in der Aufklärung, damit bekannt wird, was geschieht und Sie sind ein offenes Buch des Zeugnisses für Gott, seine Gebote und für seine Treue. Ganz herzlichen Dank!
  4.  

Vier Hebammen, ein dreifaches Danke, mindestens von zwei Seiten. Ich bin davon überzeugt, dass sich der lebendige Gott freut über Ihren  Gehorsam und Ihr Zeugnis. Ich erlaube mir, Ihnen auch in seinem Auftrag zu danken.
Und ich bin davon überzeugt, dass der Tag kommt, an dem die Gesellschaft Ihnen dankt für den lebens-notwendigen Anstoß und Dienst. Ich tue es schon heute. Der Herr, dem Sie dienen, segne Sie!

 

Es gilt das gesprochene Wort

Walter-Künneth-Preis

 

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang