Damit bleibt dieser unbestraft. Genner hat zwar nach Ansicht der StA, aber nicht der OStA das Delikt des Gutheißens einer mit Strafe bedrohten Handlung begangen. Er hatte in den höchsten Tönen das Verbrechen der Schlepperei gelobt. Immerhin wäre ein solches Gutheißen nach §282 des Strafgesetzbuches mit bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
„Asyl in Not“ ist in linken Netzwerken bestens verankert. Die Oberstaatsanwaltschaft findet nach Protesten einiger der linken NGOs das Verhalten Genners offenbar nicht als Gutheißen und entdeckt in seinem Fall interessanterweise die Meinungsfreiheit. Das ist wieder ein neuer Beweis, wie sehr in diesem Land zweierlei Recht gilt.
Zwar habe ich große Sympathien für den Standpunkt, dass Meinungsdelikte prinzipiell nicht zu bestrafen wären. Aber eine selektive Haltung ist absolut unerträglich. Denn gegen nichtlinke Meinungsdelikte geht die Justiz immer unbarmherziger vor; Linke dürfen dagegen offensichtlich alles.Was man ja auch bei den Folgen der Anti-Ball-Krawalle für die Täter und die rotgrünen Hintermänner wohl wieder sehen wird.
Man kann mit guten Argumenten den ganzen Gutheißens-Paragraphen für bedenklich finden. Aber bisher habe ich geglaubt, dass für solche Rechtsänderungen das Parlament zuständig wäre. Und dass diese nicht im Belieben der Staatsanwälte stünden. Wann hört man endlich ein Wort des neuen, angeblich bürgerlichen Justizministers dazu, was sich da in der – zumindest theoretisch – ihm unterstehenden Staatsanwaltschaft ständig so abspielt?
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