Richter und Väter

Im Namen des Volkes und des Kindeswohls haben die Richter in Karlsruhe das Recht lediger Väter gestärkt.

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Diese können nun ihre Kinder öfter sehen, die Ex-Partnerin kann es ihnen nicht mehr so ohne weiteres verwehren. Das kann für das Kind in der Tat besser sein, wenn der Vater eine Bindung zum Kind aufbaut – wozu übrigens auch gehört, dass er sich um es kümmert, indem er regelmäßig Unterhalt zahlt. Dennoch bleibt ein fahler Geschmack. Die Regelung mag besser sein, gut ist sie nicht. Denn die entscheidende Frage heißt: Was ist das Wohl des Kindes? Die Wissenschaft hat für dieses Wohl unter anderem den Begriff der Triangulation geprägt. Er beschreibt die Dreierbeziehung zwischen Mutter, Vater, Kind. Das Kind braucht beide Eltern. Das Aufwachsen zwischen den Polen des väterlichen und mütterlichen Prinzips bereitet bereits in den ersten Lebensjahren auf die spätere Identität vor. Die Ver­schiedenheit von Vater und Mutter erleichtert die Ich-Findung und Identifikation mit dem eigenen Geschlecht. Denn sowohl der kleine Sohn als auch die kleine Tochter identifizieren sich bereits im Kleinkindalter mit dem gleichgeschlechtlichen Elternteil. Darüber hinaus hat der gegengeschlechtliche Elternteil Vorbildfunktion für die spätere Partnerwahl.

 

Kann der ledige Vater diese Funktionen erfüllen? Sicher nur bedingt oder bruchstückhaft. Denn die Erfüllung der Vater-Funktionen setzt die permanente Abstimmung mit der Mutter, die gemeinsame Lebensperspektive voraus. Das geschieht am besten in einer verlässlichen, auf Dauer angelegten Partnerschaft. Deshalb ist das Kindeswohl am besten in der Familie, noch besser in der auf der Ehe gründenden Familie zu erreichen. Denn die Ehe bietet Verlässlichkeit und Sicherheit, mithin die emotionale Stabilität, die der junge Mensch braucht, um sich normal und gut zu entwickeln. Das kann kein gelegentlicher, rechtlich abgesicherter Vater leisten. Die Stärkung der Rechte lediger Väter ist richtig. Dem Kindeswohl hilft sie nur bedingt.

 

Hier wird auch eine Schwäche des Urteils sichtbar. Es schmälert erneut im allgemeinen Bewusstsein die Bedeutung des Instituts der Ehe. Und darin liegt eine Chance für die Kirche. Sie sollte offensiver die Ehe-Familie und ihre auch gesellschaftlich positiven Effekte (weniger Krankheit, mehr Wohlstand, liebevolle Pflege, etc.) in die Debatte einbringen. Das Bundesverfassungsgericht und die Politik allgemein folgen dagegen dem oberflächlichen Trend hin zu immer mehr Individualisierung und Atomisierung der Familie. Man zerlegt die Familie in seine für die Gesellschaft bedeutsamen Funktionselemente. Das Leben aber ist mehr, es ist vor allem Beziehung – von Anfang an. Gerade beim Kind. Deshalb kommt es auf die Ehe an, nicht auf die Rechte des Einzelnen. Das hätten die Richter, ohne das Urteil zu ändern, durchaus betonen können – im Namen des Volkes und des Kindeswohls.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Meier

Ich stimme Ihnen zu Herr Liminski.

Mir erscheint die generelle Aufblähung sowohl im Familienrecht, wie in vielen anderen Bereichen, gewinnt den Charakter eines Juristenbeschäftigungsmodells.

Leibliche Väter zur Zahlung heranzuziehen und in der Erziehung oder Beziehung außenvor zu lassen, ist ein Armutszeugnis für diejenigen die Jura studierten. Die Eheschließungen vor Standesämtern als normal ansehen aber bei Trennungen umfangreiche gerichtliche Verfahren zum Selbstzweck ihres Standes vorsehen.
Die "Rechte von Kindern" werden dabei zur beliebigen juristischen Manövrierbarkeit, statt den Kindern in einer Streitphase der Eltern beizustehen, Mediation zur Relativierung und positiven Ausrichtungen der Beziehungen der Erwachsenen untereinander und zu ihren Kindern zu betreiben, das wäre doch eigentlich die Aufgabe eines "klugen, weisen Schiedsrichters" oder einer intelligenten Gesetzgebung, die einen Streit konstruktiv beendet, statt "im Namen des Volkes Sprüche zu klopfen", während sich weiter Heerscharen von Rechtsanwälten an den sinnlosen familienrechtlichen Streitereien bereichern können.
Stabile Verhältnisse, klare Regeln sind nicht nur für Kinder beste Entwicklungsvoraussetzungen, auch unter Erwachsenen bleiben sie vernünftig.

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