Petition zu Jugendarrest

Bemerkenswert an dem Appell, der sich an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger richtet, ist die Stoßrichtung: Er wendet sich dagegen, Jugendliche zu kriminalisieren, die den Schulunterricht verweigern.

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Man macht sich also nicht dafür stark, zuhause ohne Schulbesuch lernen zu dürfen oder sich unterrichten zu lassen (“Kinderrecht”) – oder aber als Eltern die eigenen Kinder zu unterrichten (Elternrecht). Vielmehr scheint der Vorstoß zum Ziel zu haben, das gemeinhin so bezeichnete “Schule schwänzen” zu legalisieren.

 

In allen deutschen Bundesländern gibt es zahlreiche Schulverweigerer, die dem ohnehin zweifelhaften und veralteten Bildungssystem unserer Bundesländer den Rücken kehren. Viele Schüler sind von der Schule krank und halten dem Druck (aus den verschiedensten Richtungen) nicht mehr stand. (Randy R., AVAAZ)

 

Das sind dann die oben erwähnten “Schulverweigerer”, die sich dem, was sie in der Anstalt (Schule) krankmacht, nicht mehr fügen wollen. ihr Fernbleiben ist pure Überlebensstrategie. Aus Sicht von Erwachsenen scheint sie nicht sehr ‘zielführend’ zu sein. Nichtsdestotrotz muß man sie ernstnehmen! Die persönliche, tagtägliche Erfahrung dieser jungen Menschen scheint ihnen nichts anderes mehr zuzulassen, als der Schule den Rücken zu kehren. Daß es unter ihnen auch viele kurzsichtige Bildungs-Verweigerer gibt, liegt nahe. Unstrittig ist dennoch, daß es das derzeitige System des Schulzwangs unter allen Umständen ist, das derartige Absetzbewegungen produziert – genauso, wie es auch das ‘klassische’ homeschooling hervorbringt. Haben wir es hier nicht ein Stück weit mit zwei Seiten derselben Medaille zu tun?

Beugung des Willens – nicht nur von jungen Menschen

 

Die Antwort der Schulämter und Justiz ist leider weder ein Angebot zum Dialog noch das Ermöglichen von Alternativen, sondern der normale bürokratische Rechtsweg zur Beugung des freien Willens dieser jungen Menschen. Diese Beugung soll in fast allen Fällen mittels Bußgeldern, Strafgeldern und zum Teil mit Sorgerechtsentzug der Eltern erreicht werden. Wer ausreichend Geld hat und die Bußgelder bezahlt, wartet auf das nächste Bußgeldverfahren. Wer nicht genug Geld hat oder die Bußgelder nicht bezahlen will, muß die Strafe absitzen. (Randy R., AVAAZ)

 

Die im Petitionstext getroffene Analyse des bestehenden Schulzwangs – einschließlich der leidvollen Unflexibilität unserer Kultusbürokratie – in Deutschland trifft vollumfänglich zu. Allerdings fehlt der wichtige Zusatz, daß es nicht allein der “freie Willen” dieser jungen Menschen ist, sondern gerade auch derjenige von Eltern, der gebrochen werden soll. Denn diese ergreifen oft genug, noch bevor die “jungen Menschen” überhaupt selbständig die “Schule verweigern” können, die Inititative und schaffen ihren Kindern eine Alternative – im Elternhaus (homeschooling).

 

Ab einem bestimmten Alter müssen das die Jugendlichen selbst [Strafe im Gefängnis verbüßen], zum Teil noch lange, nachdem sie schon gar nicht mehr schulpflichtig sind. Hier werden viele junge Menschen unnötig kriminalisiert und kommen im Jugendarrest erst mit richtigen Straftätern in Berührung, was die Gefahr birgt, in kriminelle Kreise eingeführt zu werden und nach der Entlassung erst zu echten Straftätern zu werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. (Randy R., AVAAZ)

 

Der “sinnlose Jugendarrest für Schulverweigerer” bezieht sich also zunächst auf eventuelle Strafen, die Jugendliche absitzen müssen, weil sie nicht zur Schule gehen. Mir ist hiervon zwar nicht ein einziger Fall bekannt – das heißt aber nicht, daß es so etwas nicht gibt – bei renitenten Schul-Verweigerern! Doch den wirklichenJugendarrest, den bewirkt die Praxis des Schulzwangs selber: Kinder und Jugendliche in unserem Land sind den größten Teil ihres Wachzustandes an jedem Werktag Insassen einer Kaserne.

Entweder wissen die Initiatoren der Petition – augenzwinkernd – hiervon, möchten aber, daß der Leser von selbst darauf kommt: “Schule” ist gleich “Jugendarrest”. Oder aber, was näher liegt, dieser ganz reale Zusammenhang ist ihnen gar nicht bewußt. Wie dem auch sei, passen tut die Bezeichnung “sinnloser Jugendarrest” für das zwangweise Zur-Schule-Gehen-Müssen in jedem Fall!

Beitrag erschien zuvor auf: derblauebrief.net

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas Rießler

Absurde Maßnahmen wie Jugendarrest für Schulverweigerer zeigen ganz deutlich, dass es bei der Schulpflicht in Deutschland nicht um das Kindeswohl geht und auch nicht um Kinderrechte, sondern um Interessen des Staates. Wenn es alleine um die Bildung der Kinder ginge, wäre aus sachlicher Sicht nichts gehen Homeschooling einzuwenden, evtl. verbunden mit einer jährlichen staatlichen Abschlussprüfung zur Kontrolle des Lernerfolgs. Teilweise wird es ja in etwas blumiger Form zugegeben, dass es bei der Schlupflicht um „grundlegende Gemeinschaftsanforderungen“ geht. Anscheinend ist es für die deutsche Gesellschaft unzumutbar, wenn beispielsweise Kinder von engagierten Christen vom Sexualkundeunterricht im Grundschulalter ferngehalten werden oder die Erschaffung der Welt durch Gott gelehrt wird. Junge Christen sollten sich bewusst sein, dass ihre Kinder in Deutschland zum Teil als Staatseigentum angesehen werden und unchristlichen Dingen zwangsweise ausgesetzt werden, teilweise sogar mit der Vorstellung, ihnen damit einen Gefallen zu erweisen. Staatliche Maßnahmen zur Förderung der Geburtenrate erscheinen vor diesem Hintergrund mit einem bitteren Beigeschmack.

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