Nun bald offiziell?

Oder: Eigentum ist Verhandlungssache könnte bald bewiesen sein.

Veröffentlicht:
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Ok Zypern war kein Versuchsballon sondern das erste Experiment der EU in Sachen Enteignung.

Nun scheint es offizielle Politik zu werden.

 

Weiterhin kommt Zypern, offenbar nicht auf die Beine.

Nun vielleicht haben die Zyprioten genug um sich selbst zu helfen.

 

Somit kann man sehen, meine letzter Blog Eintrag war nicht zu pessimistisch. Offenbar stimmt das schon. 

In der EU ist Eigentum Manövriermasse für die Politiker. Jetzt bin ich nur noch auf eines gespannt, was werden die diversen Verfassungsgerichte entscheiden? Was glauben Sie?

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dr. Kluegel Landolfshausen

Herr Dominicus, wenn ich auch Ihre Formulierungen nicht unter „Satire“ subsumieren kann, so ordnen Sie das bitte meinem Unverstand zu. Mir kam es darauf an hinzuweisen, dass ohne die Mehrheit des Volkes die Handelnden der Regierung, ohne deren Unterstützung erfolglos bleiben.

Gravatar: FDominicus

@pirat. Die Reihenfolge in der Verluste zu tragen sind, sind
1) EK Geber
2) explizite FK Geber
3) ander
und nur zuletzt die Einlagen der Bank. Fakt ist die EZB hat "mal" wieder gar keinen Verlust realisieren müssen obwohl sie 11 Mrd an Anleihen hielt.

Diese 11 Mrd wären im Falle der Abschreibung 1/3 des EK der EZB gewesen. Das nenne ich einen wirklich "gründlichen Betrug"

Die EZB als expliziter Gläubiger hat keinen Cent verloren aber die Kontoinhaber der Lakia wahrscheinlich alles über 100 000 ¤.

Gravatar: FDominicus

@Dr Landolshausen: "Mich mit Ihrem Wissen zu vereinnahmen, ist eine Zumutung,"

Könnte Sie mir bitte erklären was Sie damit meinen? Ist Ihnen der Sarkasmus in meiner Antwort entgangen?

Natürlich traf es "nicht die Richtigen" weil Enteignung immer ein Verbrechen ist. Habe ich mich damit klarer ausgedrückt?

Gravatar: Marcel Elsener

@pirat (Teil 2)
Nachfolgend eine kleine Geschichte, um das Prinzip der sozialistischen Umverteilung darzulegen:

Der Herr Pirat besucht ein Restaurant, um dort ein Bier zu trinken. Plötzlich kommt der Wirt an seinen Tisch und verlangt von ihm 100 Euro. Der Gast am Nebentisch habe ein siebengängiges Menu genossen, habe aber kein Geld und könne deshalb leider seine Zeche nicht bezahlen, erklärt der Wirt dem verdatterten Herrn Piraten. Also müssen sämtliche Gäste ihre Barschaft zusammenlegen, damit des mittellosen Prassers Zeche beglichen werden könne.

Würde der Herr Pirat ein solches Restaurant noch einmal besuchen? Wahrscheinlich nur unter einer Bedingung: Er würde das nächste Mal selbst ohne Kohle ins Restaurant gehen, ein siebengängiges Menu bestellen und die anderen Gäste für ihn bezahlen lassen. Andere würden das ebenso halten, bis niemand mehr mit Geld im Restaurant auftaucht, worauf der Wirt gezwungen wäre auf andere Geldquellen zurückzugreifen.

Prinzipiell wird am Schluss jeder enteignet, dessen man irgendwie habhaft werden kann und der noch irgendwelche Wertsachen bei sich trägt. Exakt das ist das Schicksal des Wertschöpfenden in der sozialistischen Umverteilungsgesellschaft. Schulden und Gewinne werden sozialisiert, worauf möglichst niemand mehr Gewinne erwirtschaftet sondern es vorzieht möglichst hohen Schulden zu machen. Wer die höchsten Schulden erzeugt (und diese verkonsumiert), ist der Sieger im Schuldenwettbewerb.

Gravatar: Dr. Kluegel Landolfshausen

Mich mit Ihrem Wissen zu vereinnahmen, ist eine Zumutung, die ich zurückweise, Herr Dominicus Anonymus. Uns gehörte ein 49 Ha Bauernhof in Sachsen Anhalt,vertrieben wurden wir, weil einige schon damals sich unser Eigentum einverleiben wollten und haben (Zeugnis Prof. Dr. Hübener Ministerpräsident Halle 14.4.1947)

Gravatar: Elmar Oberdörffer

@Atomix: Stimmt! Ich habe mir Artikel 14 GG gerade angeschaut. "(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden
durch die Gesetze bestimmt."
Der zweite Satz hebt den ersten Satz auf.
"(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen."
Völlig nichtssagend!
"(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch
Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung
regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit
und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle
der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
Enteigungen sind zulässig! Eine Begründung mit dem Wohl der Allgemeinheit wird sich immer finden lassen. Eine Entschädigung kann gewährt werden oder auch nicht, das hängt ganz von dem jeweiligen Gesetz ab, mit dem die Enteignung angeordnet wird. Daß die Entschädigung mindestens den Verkehrswert des enteigneten Eigentums abdecken sollte, steht nirgends geschrieben. Fazit: staatliche Beraubung ist im GG vorgesehen. Kein Wunder, daß das Verhalten unserer Regierung und unserer Politiker seit Jahren dem einer Räuberbande gleicht.

Gravatar: Mittelalter

@ Atomix

Mit dem Nickerparlament haben Sie völlig recht, auch mit der Lesefähigkeit:
Das folgende Video kann man sich gar oft genug ansehen:
http://www.youtube.com/watch?v=dSpEq4PhnC4

Deutschland deine Volksvertreter: Nach bestem WISSEN und Gewissen!?

Gravatar: Mittelalter

Im Verständnis der Politik-Kaste (z. B. Frau Künast, Interview: Inforadio des RBB, Anfang 2010) ist es "Republikflucht", wenn Menschen ihr "Eigentum" vor dem Zugriff des politischen Kleptokratie in einen anderer Staat verlagern.
Daraus folgt m. E. zwingend, dass letztendlich die Politik-Kaste den Menschen gnadenhalber noch irgendwelche Verfügungsrechte beim Eigentum gewährt, aber die finalen Verfügungsrechte sind nach dieser Ansicht in den Händen der Politik-Kaste – der Bürger hat keine Eigentum, sondern nur Besitz.
Und ich denke, dass dies so auch beim obersten politischen Gericht (auch genannt Bundesverfassungsgericht) so gedreht werden wird; denn wie schreibt Prof. Schachtschneider: "Die Bürger haben gegenüber ihrem Staat ein Recht auf Recht, das allerdings vom Verfassungsgericht bisher nicht anerkannt wurde." (Quelle: Schachtschneider, Karl Albrecht: Der letzte Akt des Euro-Abenteuers; in: Hankel, Wilhelm u. a.: Das Euro-Abenteuer geht zu Ende. Rottenburg 2011, S. 151). ähnlich hatte sich in 2011 auch die NZZ geäußert.

Folglich lieber Herr Friedrich Dominicus ist die Sache doch eigentlich klar, auch wenn einige Politiker noch schwafeln und abwiegeln, dass "niemand die Absicht habe eine Mauer zu bauen"; Merkel, Künast & Co. sprechen die Absicht klar aus.

Gravatar: Atomix

Mit dem ESM - Urteil hat das Bundesverfassungsgericht gezeigt, wo es steht. Damit ist keine Spannung mehr übrig. Artikel 14 Abs 2 und 3 GG (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html) sprechen übrigens eine deutliche Sprache. Wenn es die Gouverneure der EU für richtig erachten, wir der Deutsche Michel "zum Wohle der Allgemeinheit" sein Spargroschen sowie Haus und Hof verlieren. Die im Abs. 3 vorgesehene Entschädigung für eine erlittene Enteignung kann, auch 0 EUR betragen, wenn es die Interessen der Allgemeinheit erfordern.

"Unter die Garantie des Eigentums nach Art. 14 I 1 GG fallen neben dem Sacheigentum des Bürgerlichen Rechts z.B. Forderungen, Aktien, Urheberrechte, Versicherungsrenten oder Rentenanwartschaften, nicht aber das Vermögen als solches, Geld im Sinn einer Wertgarantie, Gewinnchancen, Verdienstmöglichkeiten. Inhalt und Schranken des Eigentums werden durch die Gesetze bestimmt (Art. 14 I 2 GG)."
Geldvermögen, also im Normalfall der Spargroschen, kann demzufolge völlig unkompliziert und entschädigungslos enteignet werden, es unterliegt nicht einmal der Eigentumsgarantie durch das GG.

Das Verfassungsgericht wird dem Michel also nicht helfen, inbesondere nicht beim drohenden Verlust seines Geldes. Es wird sich etwas zieren und ein paar handwerkliche Mängel im Gesetz anmosern aber in der Sache das "OK" geben. Im Bundestag wird das Scheinparlament wie immer nicken. Sie werden sich den Gesetzestext, wie beim ESM auch schon, nicht einmal durchlesen. Ich würde mich sehr wundern, wenn es anders kommen sollte!

Gravatar: pirat

bei Zypern geht es nicht um Enteignung, da rein theoretisch infolge totalen Bankrotts sowieso das ganze Geld weg wäre. Also bekommt Zypern Geld geschenkt ebenso wie Garantie für Kapital. Dass davon eine Eigenbeteiligung gefordert wird, ist das Mindeste.

Gravatar: pirat

bei Zypern geht es nicht um Enteignung, da rein theoretisch infolge totalen Bankrotts sowieso das ganze Geld weg wäre. Also bekommt Zypern Geld geschenkt ebenso wie Garantie für Kapital. Dass davon eine Eigenbeteiligung gefordert wird, ist das Mindeste.

Gravatar: Friedrich Dominicus

@Dr Landolfshausen. Nun was war denn mit dem Untergang der DDR? Das haben sich auch nur wenige gekümmmert, weil Sie und ich wissen es, es traf ja die "Richtigen", Großgrundbesitzer oder so.

Und bei Zypern die russischen Oligarchen und sowie "reiche" Ausländer....

Trifft es einen wirklich nicht?

Gravatar: quer

Art. 14GG ist ein Roman, in welchem sogar von einer Verpflichtung (wem gegenüber?) des Eigentums die Rede ist. Mit einem solchen "Rechtsgut" kann man alles machen. Es gibt keine Grenzen. Und auch das BVerfG wird immer eine erklärende und billigende Zeile entdecken, welche die Wegnahme von Eigentum rechtfertigt. Das muß man als Deutscher wissen. Beruhigter können da Schweizer sein. Deren Art. 26 Eidgen. Bundesverf. lautet schlicht: "Das Eigentum ist gewährleistet". Gäbe es in D einen solchen Satz ohne weitere Begleitung, brauchten auch wir uns keine Sorgen machen.

Gravatar: Dr. Klügel Landolfshausen

Wie wenige Landsleute haben uns 45/49 Enteignete im Kampf um unser Eigentum geholfen, wie wenige haben uns im Kampf um unser Eigentum unterstützt? Aber wie viele haben im "Schnäppchenangebot" unser Eigentum dem Räuber "Hehlerstaat" abgekauft. Dass ihr eigener Bungalow auch mal betroffen sein könnte, hielten die für Quatsch. Warten wir es ab.

Gravatar: Klimax

Ich glaube, daß man da nicht gespannt sein muß.

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