Myriam Kern, die Stimme von Kandel – eines der ersten Säuberungsopfer wieder vor Gericht

Prozessbeobachter am 5. Juni 2024, um 10:00 Uhr in Koblenz erwünscht

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An alle Pressevertreter und interessierte Staatsbürger, 

Die Junge Freiheit hatte bereits im letzten Jahr über meinen Fall berichtet: jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/lehrerin-dienst/

Mit dieser Mail informiere ich Sie über den aktuellen Stand. 

Mein Name ist Myriam Kern, ich bin eine liebende Mutter, eine kritisch denkende Staatsbürgerin, eine Lehrerin mit Herz und eine gewissenhafte Beamtin. Seit Jahren beobachte ich mit großer Sorge viele gefährliche politische Entwicklungen in unserem Land und da ich davon ausgegangen bin, dass wir in einem freien Land leben, in dem man seine Meinung öffentlich kundtun darf, habe ich mich der Meinungsfreiheit bedient, weil in dieser Meinungsfreiheit der Kern der politischen Freiheit liegt und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt. 

Als in meiner Nachbarstadt Kandel am 27. Dezember 2017 ein 15-jähriges Mädchen in einer Drogerie von ihrem Ex-Freund, einem abgelehnten afghanischen Asylbewerber, durch einen Messerangriff getötet wurde, war ich entsetzt. Genauso entsetzt war ich über die Reaktion des dortigen Bürgermeisters, der sich mehr Sorgen um eine angebliche Ausländerfeindlichkeit machte als um das getötete Mädchen.

www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Kandel-Buergermeister-warnt-nach-toedlichem-Messerangriff-vor-Fremdenfeindlichkeit-id43676131.html

Sein Verhalten machte mich so wütend, dass ich ein Zeichen setzen wollte und mich für eine Plakataktion entschloss: www.pi-news.net/2018/01/standhafte-patriotin-protestiert-in-kandel-gegen-spd-buergermeister/

Viele Menschen wurden darauf im Internet aufmerksam und schlossen sich meinem Protest an. Es entstanden daraus große Demonstrationen mit mehreren tausenden Teilnehmern in Kandel. Aus meiner Einzelaktion folgte eine großflächige Reaktion … „Kandel ist überall – Frauenbündnis Kandel – Myriam die Stimme von Kandel“ www.youtube.com/watch

Als Lehrerin war ich in verschiedenen Bundesländern und Städten tätig gewesen mit durchaus positiven Resonanzen seitens des Dienstherren. Es gab nie Beschwerden über mich, beim Großteil der Schüler und Eltern war ich sehr beliebt. Alle Schulen, Kollegen, Schüler und auch Eltern waren immer sehr zufrieden mit mir. Es gab nie Beschwerden über mich, im Gegenteil, ich wurde oft gelobt und von den Schülern geliebt. 

Migration Überfremdung Kandel

 

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Trauermarsch für Mia Valentin in Kandel (2018)

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Als ich im Jahr 2020 in meine Heimatstadt versetzt wurde, ging allerdings eine regelrechte Hetzkampagne der dortigen linken Aktivisten gegen mich los wegen meinem oben genannten politischen Engagement und meinen weiteren kritischen Äußerungen während der Corona Zeit, zum Beispiel habe ich in den sozialen Medien veröffentlicht, dass Maskenzwang für Kinder für mich ein Verbrechen ist. Zudem bin ich seit 2013 AfD Mitglied und war vor Jahren in Landau AfD-Stadträtin, bis ich wegen gewalttätigen Drohungen mein Amt niedergelegt habe. 

Ich wurde aufgrund der Hetzkampagne in 2020 vom Unterricht entfernt und die Behörde hat (vielleicht auch auf Druck der Presse?) ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet. Im letzten Jahr fand ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht in Trier statt. Das Urteil von Trier ist meiner Meinung nach, und nach Meinung einiger Juristen, eindeutig politisch motiviert: „Entlassen wegen falscher Meinung!“

Die Junge Freiheit hatte im letzten Jahr darüber berichtet:

jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/lehrerin-dienst

Gegen dieses Urteil legte ich Berufung ein. Schließlich habe ich mir nichts vorzuwerfen, keine Straftaten, keine Dienstvergehen, NICHTS! Ich soll entfernt werden wegen meiner privaten Meinung, die ich außerhalb meines Berufes öffentlich geäußert habe. 

Nun findet ein öffentliches Gerichtsverfahren (OVG) zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch, den 5. Juni 2024, um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal E009, vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, statt. 

(Aktenzeichen: 3 A 10684/23.OVG) 

Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut und ich bin bereit, dafür alle Gerichtswege zu beschreiten: Sollte ich beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz keine Gerechtigkeit erfahren, so werde ich weiter gehen zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig, danach gibt es noch den Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und zuletzt folgt der Europäische Gerichtshof. 

Mein Juristenteam ist der Meinung, dass das Urteil vom VG in Trier in 2023 im Kern auf einem völligen Verkennen des Grundrechts der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG und auch dem Art. 10 EMRK (EU-Recht) beruht, denn diese rechtlich verankerte Meinungsfreiheit steht jedem Menschen zu, auch einem Beamten bei außerdienstlicher politischer Tätigkeit. Die hier zu beurteilende Entfernung aus dem Dienst (Beamtenverhältnis) durch Gerichtsurteil als Disziplinarstrafe wegen außerdienstlicher, strafloser Meinungsäußerungen ist unzweifelhaft ein derartiger Eingriff in den Schutzbereich des Art.10 I EMRK. Diese Grundsätze gelten für alle Menschen, auch für Beamte. Ein Staat kann zwar rechtmäßigerweise seinen Beamten aufgrund ihres Status eine Pflicht zur Zurückhaltung auferlegen, doch sind Beamte Individuen und kommen so in den Schutz des Art.10 EMRK (EGMR NJW 1996,375/377). Bei der vorgesehenen „Notwendigkeitsprüfung“ gibt Art.10 II EMRK einen gewissen Beurteilungsspielraum. Bei Meinungsäußerungen mit politischem Inhalt lässt Art.10 II EMRK indes kaum Platz für Beschränkungen (EGMR NJW 2015, 1501). Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft dar und ist einer der Grundvoraussetzungen für ihre Fortentwicklung und für die Selbstverwirklichung eines jeden. 

Der Prozess ist öffentlich und jeder interessierte Pressevertreter und auch Bürger kann daran teilnehmen. 

Herzliche Freiheitsgrüße
Myriam Kern
76829 Landau

Tel: 0176-65118065

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Biehler

Die Wahrheit wird Euch frei machen (Johannes 8:32). Aber sagen Sie dies einmal diesen Gottlosen.

Gravatar: Nordmann

Gott möge Miriam Kern schützen.
Das Abartige wird gefördert, das Gut und Normale wird von Opportunisten und Schleimern unterdrückt.
Bis die ganze linksgrünversiffte Sekte und die Feinde in unserem Land in der Versenkung verschwunden sind gibt es viel zu tun. Für uns Wähler und für die AfD.
Ein Trost: Unser digitales Gedächtnis vergisst nicht das begangene Unrecht.

Gravatar: Karl Biehler

"Es wir eine Zeit kommen, in welcher Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht wird"!
Wer hat das wohl gesagt?

Gravatar: karlheinz gampe

Die BRD ist Unrechtsstaat. Deshalb alle Unterlagen aufbewahren, denn es wird zu Prozessen gegen die willfährigen Büttel eines Unrechtsstaates kommen.

Gravatar: Lutz

Mir hatte ein Personaldezernent (Volljurist!) einmal gesagt, ich hätte als Beamter kein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Ich dürfte auch gegen Vorgesetzte nichts sagen - auch dann nicht, wenn diese etwas falsch gemacht hätten.

Ich wünsche viel Erfolg vor Gericht!!!

Gravatar: Doris Mahlberg

Sehr geehrte Frau Myriam Kern,

ich habe seinerzeit jede Demo unter dem Motto "Kandel ist überall" im Netz verfolgt und bedaure sehr, daß so viele patriotische Aktionen verschwunden sind. Leider ............ Auch von "Die Leine des Grauens" und von "Cottbus Heimat" hört man nichts mehr. Selbst "Pegida" findet nur noch selten statt. Wer hier die Wahrheit sagt, wird mit allen Mitteln bekämpft und fertig gemacht. Im Moment sieht es so aus, als ob unsere Feinde sehr erfolgreich darin sind, uns mundtot zu machen, aber deshalb geben wir nicht auf ! Ich wünsche Ihnen für die Zukunft viel Kraft, viel Mut und noch mehr Glück und Erfolg.

Vielleicht könnte es interessant und hilfreich für Sie sein, sich einmal für das Urteil zu interessieren, das Julian Reichelt und der RA Steinhöfel in Sachen Meinungsfreiheit vor kurzem erstritten haben. Ich habe gesucht, finde aber leider den Link nicht mehr. Es gab dazu auch ein gutes Interview auf dem Portal nius.de. Ich bin sicher Sie finden es, wenn Sie selbst ein bißchen suchen.

Alles Gute für Sie und mit freundl. Grüßen,
Doris Mahlberg

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Seit Jahren beobachte ich mit großer Sorge viele gefährliche politische Entwicklungen in unserem Land und da ich davon ausgegangen bin, dass wir in einem freien Land leben, in dem man seine Meinung öffentlich kundtun darf, habe ich mich der Meinungsfreiheit bedient, weil in dieser Meinungsfreiheit der Kern der politischen Freiheit liegt und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt.“ ...

„Was bedeutet dies konkret?
Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist Grundlage für das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Begriff fasst man die Wertvorstellungen des Grundgesetzes zusammen. Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen insbesondere:
• die Achtung der Menschenrechte, vor allem das Recht jedes Menschen auf Leben. und freie Entfaltung und Gleichbehandlung (hierzu zählt auch die Gleichberechtigung von Frau und Mann)
• die Souveränität des Volkes,
• die Gewaltenteilung,
• die Verantwortlichkeit der Regierung,
• die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
• die Unabhängigkeit der Gerichte,
• das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“!
https://www.magdeburg.de/PDF/Merkblatt_3_Loyalit%C3%A4tserkl%C3%A4rung.PDF?ObjSvrID=37&ObjID=52024&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1713517691

Geht daraus etwa nicht hervor, warum unsere(?) scheinbar nach wie vor Allmächtige(?) ihre Chance, den Willen die Verfassung zu stärken, scheinbar ´sehr bewusst` ignorierte???
https://verfassungsblog.de/das-merkel-urteil-verpasst-die-chance-den-willen-zur-verfassung-zu-starken/

Gravatar: Werner Hill

Und da fanden kürzlich bei einer Umfrage prominente Heuchler die Meinungsfreiheit, die Demokratie und das Demonstrationsrecht in Deutschland "besonders liebenswert" ...

Wann wird die schweigende Mehrheit endlich merken, was in diesem Lande wirklich los ist und entsprechend wählen?

Über dieses Gerichtsverfahren wird man natürlich in den MSM nichts erfahren - schon gar nicht, falls es zugunsten der Klägerin ausgeht. Man ist ja voll beschäftigt mit AfD-Mobbing ...

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