Lebensrecht nur für Verbrecher?

Niemand wundert sich, wenn ich meinen Nachbarn nicht töte, obwohl er nervtötend ist. Alle aber wundern sich, wenn ich Kinder vor der Geburt nicht töten will. Ein Plädoyer für Gerechtigkeit.

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In all den Talkshows, die es zur Pille danach und der Geschichte in den beiden katholischen Krankenhäusern gegeben hat, kam ein Aspekt nicht zur Sprache: Das eigentliche, brutale Gewaltverbrechen an der jungen Frau. Das könnte man fast sexistisch nennen. Denn eigentlich ist doch genau hier der Ansatzpunkt für dringenden Handlungsbedarf. Die ganze Diskussion, das ganze Dilemma erübrigte sich, wenn es diese Verbrechen nicht gäbe. Was sind das für Kerle, die so feige sind, dass sie K.o.-Tropfen brauchen, um an eine Frau heranzukommen? Und die Frage, die ich mir als erstes stellen würde: Sollte die Betroffene oder ein Angehöriger diesem Kerl gegenüberstehen, was soll sie daran hindern, ihn auf der Stelle abzuknallen?

Genau: das Tötungsverbot, gegründet auf unser Grundgesetz und in tieferem Sinne auf der Menschenwürde aller Menschen, ohne Ansehen der Person. Seltsam nur, dass dieser Kerl, der sich eindeutig eines widerlichen Verbrechens schuldig gemacht hat, davonkommt, während das vielleicht dabei entstandene, absolut unschuldige Kind problemlos beseitigt werden darf. Irgendwie doch eine Verdrehung der Gerechtigkeit.

Ja, es ist schwer, die Menschenwürde eines brutalen Verbrechers zu respektieren. Umso leichter müsste es uns fallen, die Menschenwürde eines unschuldigen Kindes zu respektieren. Denn genauso, wie mich das Katholischsein, das Grundgesetz, diese Gerechtigkeit daran hindern, den Kerl zu erschießen, hindert mich dieselbe Haltung daran, das Kind zu töten. Deshalb bin ich auch, so schwer das im Einzelfall auch sein mag, gegen Selbstjustiz, gegen Todesstrafe, gegen Euthanasie und alle anderen Formen der Tötung von Menschen. Lebensrecht und Menschenwürde gehen nur ganz, sonst werden sie willkürlich.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Cornelia Sendelbeck

Frau Linder,

ich bin für die totale Abtreibungsfreiheit bis zur Geburt, ohne Zwangsberatung.
Einer Frau das Recht auf Abtreibung bei Vergewaltigung zu verweigern ist noch schlimmer als bei einer Schwangerschaft, die durch einvernehmlichen Sex entstand.
Bei Schwangerschaft durch Vergewaltigung spielt folgendes eine Rolle:
Es gilt das Notwehrrecht, welches solange in Kraft ist, bis die Samenzelle des Vergewaltigers aus dem Körper der Frau entfernt wurde. Wenn die Samenzelle mit einer Eizelle verschmolzen ist und es keine Möglichkeit gibt, Samen vom Ei zu trennen, dann muss eben die Eizelle ebenfalls mit der Samenzelle aus dem Körper der Frau geschafft werden.
Das ist wie im Krieg: Wenn ein Land von einem anderen überfallen wird, ergeht an die Heimatverteidigung der strikte Befehl, den eingedrungenen Feind wieder über die Grenze zurückzuwerfen, koste es, was es wolle. Und wenn dabei Unschuldige sterben und hoher Sachschaden entsteht, wird dies in Kauf genommen.
Und bei einer befruchteten Eizelle handelt es sich nicht um ein "Kind", sondern um einen Zellklumpen und die Frage, ob dieser Zellklumpen "schuldig" oder "unschuldig" ist, stellt sich gar nicht, sondern es gilt der strikte "Befehl" die Samenzelle ggf. mit der Eizelle aus dem Körper zu schaffen. Das ist in etwa vergleichbar wie folgt: Wenn Sie durch ein Verbrechen "geblendet" werden, also das Augenlicht verlieren, können Sie u.a. nicht mehr den Beruf einer Zahnärztin ausüben, ob Sie "schuldig" sind oder "unschuldig" an diesem Verbrechen.
Und noch ein Gesichtspunkt:
Eine durch Vergewaltigung verursachte Schwangerschaft ist "nichtig" analog § 134 BGB, d.h., eine solche Schwangerschaft kann und darf nicht dazu verpflichten, ausgetragen zu werden, weil die Gesetzgebung und die Rechtsprechung damit das Verbrechen der Vergewaltigung "billigen" würden.

Gravatar: Thomas Rießler

Zu diesem Blog waren schon mal 11 Kommentare freigeschaltet, nun (24.2.) sind es lediglich noch 4. Übrig geblieben sind nur die Kommentare gegen das Lebensrecht. Zensur?

Gravatar: Bernhard

Wieder so ein völlig absurder Text. Wenn sie von einem Kind sprechen meinen sie in Wahrheit einen Zellhaufen - mehr ist es nämlich nicht in den ersten Tagen nach der Befructung der Eizelle. Und die Pille danach wirkt ja auch nur vor einer solchen Befruchtung. Aber wozu sich mit fakten abgeben ...

Wenn dieser Zellhaufen so wichtig ist dass er um jeden Preis geschützt werden muß, dann muß JEDES Leben vom Einzeller über die Kaulquappe ebenso schützneswürdig sein.

Gravatar: Nachdenklicher

"hallo? 12 Wochen alter embryo = kein kind, aber 13 Wochen alter Embryo = Kind!? DAS ist vollkommen wirllkürlich."
Ist es auch, aus meiner Sicht wäre ein sehr viel späterer Zeitpunkt, die Ausbildung der Großhirnrinde viel plausibler. Das ist eben ein Kompromiss, um den Abtreibungsgegnern ein stück entgegen zu kommen.

Gravatar: Freigeist

@re.nate
Es wird die Entwicklung ZUM Kind unterbrochen, weil die Frau es nicht will. Mord ist ganz etwas anderes.

Gravatar: Nachdenklicher

Der Vergleich setzt aber voraus, dass man davon ausgeht, dass es sich hier tatsächlich um ein "Kind" handelt. Ein Chromosomensatz ist aber kein Kind. Ein Chromosomensatz kann icht denken, fühlen, empfinden und besitzt daher aus meiner Sicht anders als der Täter keine Rechte.

Gravatar: Freigeist

Bei Euthanasie versteigen Sie sich kräftig.
Es geht um Selbstbestimmung am Ende des Lebens unter strengen Voraussetzungen. Verdrehen Sie nicht die Tatsachen. Lesen Sie mal unter welchen Bedingungen die DGHS, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, den selbstbestimmten Suizid nur als ethisch unbedenklich ansieht. Sie werden staunen. Bei fundamental christlichen Vorstellungen grüßt das sehr sehr dunkle Mittelalter.

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