Klage gegen Sankt Martin – knapp – gescheitert

Die RSP Rheinische Schuhproduktion räumte Mitarbeitern über 58 zwei zusätzliche Urlaubstage im Jahr ein. Davon fühlten sich einige jüngere Kollegen diskriminiert und klagten - zunächst mit Erfolg!

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Im letzten Jahr hatte ich in einem kurzen Beitrag dargelegt, was eigentlich die Sozialisten in diesem Land so sehr an Sankt Martin stört, dass sie dieses Fest aus allen Rohren befeuern – kurz gesagt: Er teilt seinen Mantel, aber er teilt ihn freiwillig, und er teilt ihn mit nur einem Bettler und nicht mit all den anderen Bedürftigen, von denen er eigentlich auch gar nichts weiß, weswegen es besser wäre, er gäbe seinen Mantel direkt an den Staat, der dann schon – nach Abzug des Mantelteils zur Bezahlung der mit der Mantelteilung beschäftigten Beamten – für die richtige Weitergabe des Mantels sorgen werde.

Und wenn man meint, mein Beschreibung damals sei doch nur eine Übertreibung und so schlimm sei es ja doch nicht, dann möchte ich auf einen Gerichtsbeschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hinweisen, dass für ein Unternehmen der Birkenstock-Gruppe gerade noch gut ausgegangen ist. Bei der RSP Rheinische Schuhproduktion hatte man sich nämlich eine eigentlich schöne Sache überlegt:

Man profitiert dort von den Erfahrungen älterer Mitarbeiter, die aber aufgrund der Schwere der Arbeit nicht mehr ganz so körperlich leistungsfähig sind und längere Ruhepausen gut gebrauchen können. Um ihnen das zuzubilligen kam man auf den Gedanken, Mitarbeitern ab einem Alter von 58 Jahren zwei Urlaubstage pro Jahr mehr zuzugestehen als jüngeren Mitarbeitern.

Nun weiß niemand so genau, wie eigentlich unternehmensinterne Kommunikation so funktioniert, wie soziale Prozesse in Gang kommen, die manchmal eigenartige Blüten treiben. Jedenfalls haben tatsächlich ein paar (jüngere) Mitarbeiter in dieser zusätzlichen Sozialleistungssuppe ein Haar entdeckt: Diese Regelung diskriminiert jüngere Mitarbeiter! – so jedenfalls ihre Einschätzung, die sie zwischenzeitlich auch vor diversen Gerichten durchgehalten haben, bevor jetzt das BAG einen vorläufigen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen hat.

Das Birkenstock-Unternehmen darf nach der Entscheidung von Ende Oktober also den älteren Arbeitnehmern weiter mehr Urlaub zugestehen als Jüngeren … aber die Begründung des Gerichts lässt aufhorchen. Wie der Spiegel berichtet, hätten Arbeitgeber zum Schutz älterer Mitarbeiter „einen Ermessensspielraum, der in diesem Fall nicht überschritten sei“. Anders gesagt: Zwei Tage ab 58 Jahren Mehrurlaub sind in Ordnung, wie es bei vier oder mehr Tagen aussähe oder bei einer anderen Altersstaffelung, bliebe noch zu entscheiden.

Und neben der Frage, mit welchem Selbstverständnis und aus welchen genauen – vielleicht nicht offen zu Tage liegenden – Beweggründen die jüngeren Mitarbeiter gegen die Regelung bei dem Schuhhersteller geklagt haben (ich möchte ihnen nicht einfach pauschal Neid vorwerfen, auch wenn dieser Vorwurf naheliegt), bleibt offen, inwieweit ein Unternehmen eigentlich in der Gestaltung seiner Unternehmenspolitik, selbst da, wo sie freiwillig mehr zahlen, noch frei ist? Ich habe das schon in einigen Unternehmen beobachten dürfen, in denen Betriebsräte bei Sonderzahlungen der Unternehmensleitung für besondere Leistungen einzelner Mitarbeiter die Forderung nach einer generellen Sonderzahlung gestellt haben – mit dem Erfolg, dass so mancher Unternehmen so was gar nicht erst mehr vorsieht: Wenn ich als Unternehmer aufgrund einer freiwilligen Zusatzleistung das Risiko zusätzlicher Forderungen eingehe, bin ich doch lieber auf der sicheren Seite und zahle nur vertraglich oder tariflich abgesicherte Leistungen!

Nun ist das Birkenstock-Management nicht Sankt Martin, sind die allermeisten Unternehmer oder Manager keine besonderen Wohlfahrtsinstitutionen, die zahlen Sonderleistungen nicht aus reiner Nächstenliebe sondern weil sie sich etwas – im Zweifel Mehrleistung – davon erhoffen. Da mag mein obiges Bild ein bisschen schief sein. Passend ist es aber in der Frage, wer aus welchen Gründen einem anderen etwas Gutes tun darf ohne das Risiko der staatlichen – judikativen – Einflussnahme einzugehen.

Ein Umfeld, in dem man sich solche Fragen stellen muss, kann sich nicht als frei, geschweige denn als christlich bezeichnen – sozialistisch trifft es, in seiner unangenehmsten Form, schon eher!

Beitrag erschien auch: papsttreuer.blog.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Adorján Kovács

Die Kläger sind alters- und geistesmäßig dieselben Leute, die an der Uni zum Professor gehen und sagen (kein Witz, so passiert): „Korrigieren Sie meine Arbeit solange, bis ich eine 1,3 habe, die brauche ich nämlich.“ - Dass sie dafür selbst etwas leisten müssten, ist ihnen ebenso fremd wie die Überlegung, dass ältere Arbeitnehmer schon 30 Jahre mehr Maloche als sie auf dem Buckel haben und vielleicht deshalb auch etwas mehr Urlaub verdient haben könnten. Die Selbstbezogenheit ist manchmal atemberaubend.

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