Kein Sonderstatus für Terroristen

Veröffentlicht:
von

Terroristen streben vor allem nach einem – nach Anerkennung. Sie töten, aber sie sehen sich selbst nicht als Mörder. Diesen Gefallen ihnen einen besonderen Status zu zu sprechen, den sollte man ihnen aber nicht tun.  Wenn Herr X einem Menschen den Kopf abschlägt, dann kommt er entweder in den Maßregelvollzug oder sogar in die Psychiatrie. Wenn er dafür politische oder religiöse Gründe angibt, diskutiert die Gesellschaft über Religion, Geopolitik und Gesellschaft. Genau das ist der Effekt, den Terroristen erreichen wollen, sie wollen die öffentliche Diskussion und die politische Agenda mitbestimmen. Wenn ihnen das gelingt, haben sie allen Grund wieder zu zuschlagen.

Terroristen sind immer darum bemüht einen Sonderstatus zu erhalten, das galt für die RAF, das gilt für Al Qaida. Sie sehen sich nicht als Mörder, sondern als Freiheitskämpfer, Kombattanten. Sie suchen die gleiche Augenhöhe – die RAF die der Bundesregierung – Bin Laden die von George Bush. Und bedauerlicher Weise wird dieser ihnen auch oft gewährt. Indem man etwa von „Krieg“ spricht, erhebt man die Terrorführer in den Rang von Feldherren und gefangene Terroristen werden in besonderen Lagern und Sicherheitstrakten untergebracht. Damit macht man sie zu Helden und Märtyrern.

Dabei sollte man Terroristen behandeln wie normale Kriminelle. Ein Terrorist, der eine Bombe zündet, tötet Menschen, der verhält sich  im Prinzip nicht anders als jeder Mafia-Killer. Leute wie die RAF-Terroristen oder Bin Laden sind nicht anders zu behandeln als jeder x-liebige Raub- oder Lustmörder.  Sie sollten ihre Zellen mit normalen Kriminellen teilen, sie sollten dieselben Verfahren bekommen wie normale Kriminelle und sie sollten verurteilt werden wie normale Kriminelle. Alles gemäß der rechtsstaatlichen Ordnung. Ihre politische, religiöse oder kulturelle Agenda  ist hingegen zweitrangig. Gewaltverbrecher wird es immer geben – egal welche Außenpolitik wir betreiben und auf welcher sozialen Grundlage eine Gesellschaft beruht.

Information:

Blog des Liberalen Instituts

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Dunken Sadovic

Ich stimme dem Autor des Beitrags vollends zu. Auch solche zweifellos Kriminellen kann man nicht in einer "Nacht-und-Nebel"-Aktion über den Haufen schießen. Ist er schuldig und gibt es dafür Beweise, dann gehört er vor ein Gericht. Mich erinnert diese Aktion irgendwie daran, dass das deutsche GewSchG sich nun international durchsetzt. Eine Unschuldsvermutung für Männer gibts in Deutschland nicht mehr, international offensichtlich auch nicht, wider der EMRK. Hier in diesem Land regt sich über soviel Nicht-Rechtsstaatlichkeit weder ein Richter, noch sonstjemand auf. Ein Zeichen vom Verfall dieser Gesellschaft in Sachen Wert-/Moralvorstellung.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang