(Rom) Glasklare Worte findet Kardinal Velasio De Paolis für die Thesen von Kardinal Kasper hinsichtlich der Spendung der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene. Er bezeichnete diese als „Aberrante“ (Dt.: abweichend, widersinnig).
Dies behauptete De Paolis in Rom am 10. Oktober 2015 auf der Tagung „Matrimonio e famiglia. Tra dogma e prassi della Chiesa” (Ehe und Familie. Zwischen Dogma und Praxis in der Kirche), die von der Fondazione Lepanto und der Associazione Famiglia Domani organisiert wurde.
Der weltweit anerkannte Kirchenrechtler erläuterte, dass die Barmherzigkeit nur dann existiert, wenn sie sich an die Wahrheit hält. Ansonsten würde es sich um Sentimentalismus handeln.
Laut De Paolis befände sich die Familie in einer Krise, doch die Lösung fände man nicht in der Erfindung eines neuen Lehramtes. Vor allem dürfe man nicht Wahrheit zur Debatte stellen, die schon längst definiert worden sein. Dabei zitierte er Kardinal John Henry Newmann: „Man darf nicht über etwas, das als wahr erkannt worden ist, diskutieren.“
Die moderne Verwirrung sei aber so weit gegangen, dass man selbst über Lehrinhalte debattiert, die schon längst definiert worden seien.
De Paolis bedauerte, dass man die wahren Ursachen der Krise der Familie nicht sehen wolle: 1. Die moralische Krise der modernen Welt. 2. Die Krise des Glaubens. 3. Die Krise der Wahrheit.
Somit seien die Ursachen der Familienkrise dieselbe wie jene der Abtreibung, der Euthanasie usw.
Hinsichtlich der Thesen von Kardinal Kasper erinnerte Kardinal de Paolis an die Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ und die darin enthaltenen Bestimmungen zum würdigen Empfang der Kommunion: „Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt«. Ich möchte deshalb bekräftigen, dass in der Kirche die Norm gilt und immer gelten wird, mit der das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor 11, 28) konkretisiert hat, indem es bestimmte, dass dem würdigen Empfang der Eucharistie »die Beichte vorausgehen muss, wenn einer sich einer Todsünde bewusst ist«. (Absatz 36)
Der Vorschlag Kardinal Kaspers, wiederverheiratete Geschiedene nach einer Zeit der Buße zur Kommunion zuzulassen, bezeichnete De Paolis als abwegig. Buße leiste man, um Genugtuung einer VERGANGENEN Missetat zu leisten. Wenn aber der sündhafte Zustand fortbesteht, was im Falle eines intimen Zusammenlebens mit dem Partner der Fall ist, kann nicht von einem sühnenden Bußakt gesprochen werden. Für den Empfang der Kommunion ist es notwendig, dass der Zustand schwerer Sünde beendet wird.
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