Impfpflicht: Verfassungsbeschwerde eingereicht

Ende April hat die Good Governance Gewerkschaft, gegründet vom ehemaligen Berliner Abgeordnetenhaus-Mitglied Marcel Luthe Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingereicht.

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Man darf gespannt sein, ob das Gericht, das sich unter seinem von Ex-Kanzlerin Merkel inthronisierten neuen Präsidenten Stephan Harbarth zu einer Institution zu entwickeln scheint, die unsere Regierung vor der Verfassung schützt und nicht die Verfassung vor politischen Fehlentscheidungen, die Klage annimmt.

Ich dokumentiere hier die Pressemitteilung der GGG:

 

Die Vertrauensanwälte der Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben heute eine umfassende
Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht. Initiiert wurde die Beschwerde von einem bundesweiten Netzwerk
namens „PsychologInnen für Menschlichkeit und Selbstbestimmung“. Gemeinsam mit
der erst in diesem Jahr neu gegründeten Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben deren
Vertrauensanwälte aus Berlin eine Verfassungsbeschwerde von über 200 Seiten geschaffen,
welche die maßgeblichen Gründe dafür, dass das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
klar verfassungswidrig ist, von allen Seiten beleuchtet. Mit gutachterlicher Unterstützung,
wie beispielsweise von Dr. Werner Bergholz, der schon im Bundestag als Gutachter angehört
worden ist, sind Nutzen und vor allem die Risiken der gegen Covid-19 bedingt zugelassenen
Impfstoffe dargelegt worden. Insbesondere die Tatsache, dass es keine ernstzunehmenden
Hinweise mehr für einen Fremdschutz durch die Impfstoffe gibt, macht jede Impfpflicht
überflüssig. Ein ganz besonderes Gewicht liegt auch auf der Darstellung der medizinhistorischen
Entwicklung, die zu der deutlichen Vorgabe unserer Verfassung in Artikel 1 Absatz 1
geführt hat, dass die Menschenwürde jeden Zwang in der Medizin gegen den Willen des Patienten
ausdrücklich verbietet.

Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen, neben den Antragstellerinnen und Antragstellern,
weit über 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen betroffenen Branchen, darunter
auch zahlreiche Rettungskräfte, um deutlich zu machen, dass durch den Fortfall zahlreicher
Beschäftigter erhebliche Versorgungsprobleme im Bereich der Notfallrettung und ganz allgemein
in der Gesundheitsversorgung entstehen. Das steht in einem starken Widerspruch zum
Zweck sämtlicher Corona-Maßnahmen mit ihren erheblichen Beschränkungen, gerade die
Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu erhalten.

Mit dem Einreichen der Verfassungsbeschwerde am heutigen Tag, soll auch ein klares Signal
im Vorfeld der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu
diesem Thema an den Gesetzgeber gesendet werden, die verfassungswidrigen Regelungen unverzüglich
zurückzunehmen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der 030 55 60 55 29 sowie presse@gg-gewerkschaft.de
zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.gg-gewerkschaft.de
www.psych-for.me
www.hafenanwaelte.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Napp

Auf das Urteil bin ich gespannt! Schwierig, schwierig!

Gravatar: Karl Biehler

Wird ausgehen, wie das "Hornberger Schiessen"!

Gravatar: Werner Hill

Der rechte Beitrag zur rechten Zeit!

An anderer Stelle war zu lesen, daß dem BVG bereits 215! Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorliegen, die entweder abgewiesen oder einfach nicht bearbeitet wurden.

Das nennt man systematische Rechtsverweigerung und es wird Zeit, daß diese Marionetten der Impfmafia endlich durch seriöse Richter ersetzt werden.

Es ist im übrigen auch anzunehmen, daß dem BVG ähnlich viele wohlbegründete Beschwerden gegen die Impfpflicht bei der Bundeswehr vorliegen.

Gravatar: F. Michael

Wenn Herr Harbarth diese Klage wieder ablehnt, müssen wir von einem Staatsputsch ausgehen und endlich nach §20(4) handeln.

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