Im Unrechtsstaat verfolgt, im Rechtsstaat ebenfalls

Seit 22 Jahren eine bisher unendliche Geschichte: Der Fall Erfurt gegen die Geschwister May. Jetzt droht ihnen abermals die Zwangsräumung

 

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Wenn man einen gerichtlichen Zwangsräumungsbescheid bekommt, ist das ein Schock. Wenn man dann nicht weiß, wohin, ist das noch schlimmer. Die Geschwister Claudia und Michael May in Erfurt haben einen solchen Bescheid seit 27. April  auf dem Tisch. Bis zum 6. Juni müssen sie ihre Wohnung in der Schulze-Delitzsch-Straße 14 geräumt haben. Wenn nicht, geschieht das zwangsweise. Damit erreichen die Rechtswidrigkeiten gegen die  Mays durch „DDR-Seilschaften“, wie sie in Ämtern, Behörden, Verbänden, Unternehmen, teilweise sogar in Gerichtswesen und Staatsanwaltschaft auch weiterhin bestehen, einen neuen Höhepunkt. Die Mays kämpfen um ihr Recht und um Rechtsstaatlichkeit seit nunmehr 22 Jahren.

Ein Haus geerbt, aber noch immer nicht bekommen

Zunächst der rechtliche, sachliche Kern  des aktuellen Geschehens: Claudia May ist amtlich festgestellte Erbin des Hauses Am Stadtpark 34 in Erfurt. In dieses Haus war sie eingezogen, als ihr das Erbe noch bestritten wurde, und noch vor der Testamentseröffnung war das Haus verkauft worden. Am 27. Oktober 2003 hat die Stadt Erfurt sie dort zwangsweise evakuiert, begründet mit der Baufälligkeit des Hauses, und hat ihr zusammen mit ihrem Bruder die Wohnung im Haus der Schulze-Delitzsch-Straße 14 zugewiesen. Das sei, so Frau May, geschehen, ohne dass die Stadt dafür einen Rechtstitel besessen habe. Dieses Haus liegt dem geerbten Haus schräg gegenüber, von Fenstern ihrer  Wohnung aus haben die Geschwister May das Erbstück stets im Blick. Das neue Quartier war bis zur Klärung der Erbauseinandersetzung als vorübergehende Unterkunft gedacht.

Gericht: Die Stadt Erfurt verletzt schuldhaft ihre Amtspflichten

Die Zwangsräumung 2003 ist rechtswidrig vollzogen worden und rückabzuwickeln. So haben es das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (7 U 141/08); der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar (VerfGH 05/03 und 06/03) und das Verwaltungsgericht Weimar (1 E 3242/04.WE und 1 K 1/04.WE) zugunsten von Frau May entschieden. Vollzogen ist das bis heute nicht, weil die Stadt  Erfurt nicht vollstreckt, der Anspruch auf Grundbuchberechtigung ist also noch immer nicht erfüllt. Die Stadt Erfurt verletzt seit dem 18. Oktober 1991 schuldhaft ihre Amtspflichten, das hat das Oberlandesgericht 2005 rechtskräftig entschieden. Schon davor, 2002, hatte  die Erfurter SPD-Stadtratsfraktion den damaligen Oberbürgermeister noch aufgefordert, endlich auch gegenüber den Mays rechtstaatlich zu handeln (offener Brief vom 17. September 2009); aber heute hört man dazu von ihr nichts mehr.

Die Stadt stützt die Zwangsräumung auf ein LG-Urteil

Nun also sollen die Mays das Haus, in das die Stadt Erfurt sie rechtswidrig zwangsevakuiert hat, ebenfalls zwangsweise räumen, wiederum betrieben von der Stadt Erfurt, der dieses Haus gehört. Die Stadt fühlt sich dazu ermuntert, weil sie vom Landgericht in Erfurt Im Dezember 2011 ein Urteil bekommen hat, wonach das vermögensrechtliche Verfahren abgeschlossen sei und Frau May auf das Haus Am Stadtpark 24 keine Ansprüche habe (Aktenzeichen 10 O 1276/11). Das ist schon deswegen merkwürdig, weil die Eigentümergemeinschaft, der dieses Haus noch gehört, ihr aber nicht zusteht, ihre Klage gegen den Grundbuchberichtigungsanspruch von Frau May zurückgezogen hat, vermutlich wegen Aussichtslosigkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Ohnehin hält Frau May den unanfechtbaren Bescheid der Stadt vom 24. Juni 2004 in Händen, der sie zumindest in den Besitz des Hauses zum Bewohnen wieder einsetzt. Frau May ist gegen das LG-Urteil in die Berufung  zum Oberlandesgericht gegangen, verhandelt wird am 4. September 2012 (5 U 967/11).

Erfurts Oberbürgermeister spricht offenbar anders als er handelt

Noch am 28. März 2012 hatte der Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein, so berichtet Frau May, den Mitgliedern des Stadtrates Erfurt zur eingebrachten Dringlichkeitsanfrage (DS 0625/12) und Frau May persönlich versichert: "Die Zwangsräumung ist vom Tisch; nach dem 22.04.2012 werde ich Frau May zum Gespräch ins Erfurter Rathaus einladen." Das Gleiche hatte er am 10. April den anwesenden und unterzeichnenden Zeugen eines Übergabeprotokolls abermals versichert. Die Einladung kam nicht, das Gespräch fand nicht statt. Ein erster Räumungstermin war schon zum 20. April festgesetzt. Die Stadt verschob ihn, um, wie sie angab, den Mays die Möglichkeit zu geben, eine neue Wohnung zu suchen.  Dann erhielten die Mays mit Datum vom 26. April von der Obergerichtsvollzieherin Jana Weber die Räumungsmitteilung: „Sehr geehrte Frau May, in obiger Sache hat der Gläubiger-Vertreter Antrag auf Räumung Ihrer Wohnung gestellt. Dem Antrag ist stattzugeben … Das für Sie zuständige Wohnungsamt habe ich vom Räumungstermin in Kenntnis gesetzt, da eine Obdachlosigkeit zu erwarten ist.“  Als Gläubiger-Vertreter nennt die Räumungsmitteilung Oberbürgermeister Bausewein. Danach scheint Bausewein anders zu sprechen als zu handeln.

Hilferuf für eine Sicherheitsleistung

In den letzten Tagen hat Frau May versucht, die Vollstreckung gerichtlich abzuwenden. Im April hatte das Oberlandesgericht entschieden,  gegen die Zahlung einer Sicherheitsleistung von 4000 Euro könne die Räumung vorerst abgewendet werden (5 U 967/11). Das Verfahren liegt derzeit wieder beim Amtsgericht Erfurt als Ausgangsinstanz; es hatte die Zwangsräumung auf Anordnung Bauseweins erneut in Gang gesetzt (6 DR II 379/12). Frau May bat öffentlich um Hilfe, die 4000 Euro aufzubringen. Das ist gelungen. Der Aufruf im Internet (www.openpetition.de/petition/online/helfen-sie-claudia-und-michael-may-bei-dem-immobilienskandal-in-erfurt) hat dabei geholfen. Jetzt warten die Geschwister May darauf, dass das Amtsgericht die Hinterlegungsurkunde ausstellt, den Beschluss aussetzt und dies der Gerichtsvollzieherin mitteilt. Aber damit haben die Mays nur etwas Zeit gewonnen. Vom Tisch ist die Zwangsräumung damit nicht.

Anerkannt als Verfolgte und Geschädigte des SED-Regimes

Die Geschwister May waren in der DDR zwangsweise in staatlichen Kinderheimen untergebracht.  Michael May ist dafür 2011 entschädigt worden. Claudia May muss um so eine Entschädigung noch kämpfen. Beide sind als politisch Verfolgte und  Vermögensgeschädigte des SED-Regimes der DDR anerkannt. Seit der deutschen Einheit erleben sie eine bislang unendliche Geschichte.  Was mit ihnen seitdem geschieht, empfinden sie und ihre Mitstreiter als eine Fortsetzung  des DDR-Unrechts. Claudia May schreibt, die heutigen Maßnahmen gegen sie würden vom "Rechtsstaat" Bundesrepublik Deutschland „mit einer Perfektion weiterbetrieben, die das bis zur Wende 1989/1990 durchlebte Unrecht um ein Vielfaches übertroffen haben  und  weiterhin übertreffen“.

Die Vorgeschichte zum heutigen Geschehen

Erstmals über das Unrecht gegen die Mays habe ich 2006 geschrieben. Zum besseren Verständnis dessen, was dem heutigen Geschehen zugrunde liegt, gebe ich die Vorgeschichte hier noch einmal wieder. Sie ist damals mit nahezu dem gleichen Text  in der Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit (Ausgabe 50/2006 vom 21. November) erschienen.

Missachten rechtskräftiger Entscheidungen, ein „Vernichtungsfeldzug“

Claudia May hat mit Behörden und vor Gerichten um ihr Recht gekämpft. Die entscheidenden Gerichtsverfahren hat sie alle gewonnen. Doch kämpfen muss sie immer noch, nämlich darum, dass die Urteile, die ihr Recht geben, auch vollzogen werden. Selbst rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidungen wie die vom Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht werden missachtet, Strafanträge gegen die Täter nicht verfolgt.  Wenn man zusammenfassend ausdrücken will, wer ihre Gegner waren (und noch immer sind); dann ist es ein Netzwerk von Korruption und Abhängigkeit, ein Netzwerk von Immobilienmaklern, Politikern, Notaren, Rechtsanwälten, Ministerial- und Kommunalbeamten, Staatsanwälten und sogar Richtern. Oder wie Frau May formuliert: “Wir sind Opfer vom wiedervereinten Bodensatz-Ost und Abschaum-West.“ Besonders schlimm wirkt in diesem Netzwerk nach ihrer Erfahrung Thüringens Regierungspartei CDU mit. Was man ihr, Claudia May;  angetan hat, nennt sie einen „Vernichtungsfeldzug“.

Der Vater im DDR-Zuchthaus umgebracht

Mit staatlichem Unrecht gegen ihre Familie musste die jungeClaudia May, geboren 1949, schon in der DDR leben. Ihr Vater war eines der ersten Mitglieder der Ost-CDU. 1952 wurde er daraus entfernt, 1961, an einem Tag im März, verhaftet, der staatsfeindlichen Hetze und Spionage beschuldigt und zu fünfzehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Damals war sie elf und ihr Bruder Michael sieben. Den Vater, der die Flucht der Familie in den Westen plante, hatte ein Stasi-Spitzel ans Messer geliefert. Mutter und Kinder sahen ihn nie wieder.

Die Mutter zur Scheidung gezwungen, die Kinder ausgegrenzt

Auch dann nicht, als ihn die Bundesrepublik 1965 freikaufte. Briefe des Vaters, der 1974 gestorben ist, kamen bei seiner Familie nicht an, ebenso nicht die Briefe der Mutter an ihren Mann; die Staatssicherheit fing sie ab. Die Mutter wurde zur Scheidung gezwungen, um ihre Kinder vor der angedrohten Zwangsadoption zu schützen. Und auch diese bekamen zu spüren, dass ihr Vater als „Staatsfeind“ galt. Sie durften kein Abitur machen, mussten nach der 8. Klasse trotz bester Zensuren und der gesetzlichen Zehn-Klassen-Pflicht die Schule verlassen, durften nicht studieren, wurden geächtet und ausgegrenzt. Armut prägte ihr Leben. Der DDR-Staat hat es ruiniert, ihnen die Zukunftschancen verbaut.

Mit Glück einen Arbeitsplatz und ein Studium bekommen

Mit 22 Jahren (1972) hatteClaudia Maydas Glück, eine Stelle im Büro eines kleinen privaten Unternehmens zu bekommen. Die Firma war auf Gartenscheren verschiedener Größen spezialisiert, deckte damit unter schwierigsten Bedingungen den größten Teil des DDR-Bedarfs, exportierte auch in den Ostblock und den Westen. Frau May erwies sich als tüchtig und verlässlich. Ihr Chef Werner Graslaub verstand es, für sie 1985 ein Ökonomiestudium an einer Fachhochschule durchzusetzen, das sie 1990 als Diplom-Betriebswirtin abschloss.

Wegen Tüchtigkeit im Testament zur Alleinerbin ernannt

Graslaub schätzte ihre Arbeit und Verdienste für die kleine Firma dermaßen, dass er im Februar 1987 in seinem Testament den Betrieb mit allem Drum und Dran nur ihr allein vererbte – zur alleinigen Verfügungsgewalt und ohne finanzielle Verpflichtung an seine Familie. Er hatte dies auch in der Gewissheit getan, dass sie den Betrieb leitend fortführen würde. Ferner vererbte er ihr zwei Drittel seines Erfurter Mietwohnhauses, wo die Familie May die erste Etage bewohnte, mit dem 1055-Quadratmeter-Grundstück „Am Stadtpark 34“, wohin sie den Betrieb verlegen sollte und wollte. Ohnehin hatte Graslaub testamentarisch festgelegt, den Betrieb zu erhalten und fortzuführen. Im November des gleichen Jahres starb er.

Aber im Kampf um das Erbe bis heute

Um dieses Haus am Stadtpark, das 1975 im Wege der „kalten Enteignung“ (staatlich absichtsvoll herbeigeführte Überschuldung) in Staatshand übergegangen war, kämpft Frau May mit ihrem Bruder bis heute. Gleich mit der Wiedervereinigung 1990 hatte sie ihren Rückübertragungsanspruch angemeldet – samt Antrag auf Eigenbedarf, Antrag auf Investitionsvorrang, mit einen Unternehmenskonzept, mit einer Bankbürgschaft. Das Unternehmenskonzept umfasste einen Reparatur-Service für Gartengeräte, einen Vertrieb von Umwelttechnik, eine Steuerberatungskanzlei sowie eine Bausachverständigen- und Baubegleitung.

Mays Unternehmenskonzept abgelehnt, Betrieb musste schließen

Der Betrieb sollte auf das geerbte Grundstück verlagert werden, weil er das bisherige Mietobjekt verlassen musste. Aber noch vor der deutsch-deutschen Währungsunion (1. Juli 1990) hatten Kommunale Wohnungswirtschaft (KoWo) Erfurt-Süd und Stadt Erfurt das Grundstück an den einstigen HO-Leiter und anschließenden Immobilienmakler Stefan Lagler weggegeben. Frau Mays Anträge wurden 1991 abgelehnt. 1992 musste sie den Betrieb daher schließen und die Mitarbeiter entlassen. Ihr im Betrieb ebenfalls beschäftigter Bruder ist seitdem arbeitslos. Der Stadtverwaltung Erfurt wirft sie vor, diese habe ihre selbständige Existenz vernichtet. Sie selbst arbeitete seit Oktober 1992in Thüringens Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umweltund wurde dort im gehobenen Dienst Regierungsamtsrätin. Aber am 23. November 2006 versetzte das Ministerium seine Landesbeamtin mit Wirkung vom 1. Januar 2007  zwangsweise in den Ruhestand – mit der fadenscheinigen Begründung, das Ende der vielen Prozesse sei nicht mehr absehbar. Zwar erhielt Frau May 2007 zunächst  ihre Bezüge noch weiter, aber  dann forderte das Ministerium das Geld zurück und pfändete, weil Frau May die Rückzahlung verweigerte, das gemeinsame Konto der Geschwister.

In immer mehr Verfahren hineingetrieben, um sie zu zermürben

Schon dies und das weitere Geschehen nur in seinen Hauptzügen zu schildern, würde den Blog-Rahmen bei weitem sprengen; das tut dieser Bericht ohnehin schon. Und für die Einzelheiten wäre ein dickes Buch erforderlich. Doch kann man  das, was sich in den vielen Jahren abgespielt hat, anhand der Fülle der angestrengten Verfahren wenigstens einigermaßen erahnen. Vor Verwaltungs-, Zivil- und Sozialgerichten hat Frau May für ihr Recht allein in den ersten sechzehn Jahren rund 180 Verfahren führen müssen. Außerdem hatte sie noch rund 250 andere justizförmliche Verfahren zu überstehen. Denn um ihre Kräfte zu binden, ihre Energie für die Verfahren in der Hauptsache zu lähmen, sie zu zermürben, wurde sie in überaus zahlreiche Nebenverfahren hineingetrieben und verwickelt. Sie kämpfte um Verfügungen zur Grundbuchsicherung, gegen rechtswidrige Grundbucheintragungen, gegen rechtswidrige Baumaßnahmen, um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, gegen den Verkauf ihres anteilig geerbten Hauses am Stadtpark, wo sie mit ihrem Bruder bis Oktober 2003 auch wohnte, gegen andere Eingriffe in ihr privates Eigentum, gegen die Zwangsausweisung, für die Wiederversorgung mit Wasser und Strom in der ihr zugewiesenen Ersatzwohnung, ferner zur Abwehr von unbegründeten Mietforderungen, von Mietkündigungen und von anderem mehr.

Durch die Verfolgung zu Schwerbehinderten geworden

Anhängig sind noch weitere Verwaltungsgerichts-, Zivilgerichts- und zahlreiche Sozialgerichtsverfahren, ferner etliche Verfassungsbeschwerden und zwei Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Etliche derjenigen, die ihr das Recht verweigert und rechtswidrig gegen sie gehandelt haben, nennt Frau May öffentlich bei deren Namen. Es sind insgesamt 32, deren Helfer nicht mitgezählt. Beide Geschwister hat die Verfolgung zu Schwerbehinderten gemacht, den Bruder zu 90 und Frau May zu 70 Prozent.

Trotz breiter öffentlicher Aufmerksamkeit: der endgültige Erfolg steht noch aus

In Erfurt ist das Schicksal der Geschwister May stadtbekannt, aber auch in Thüringen und darüber hinaus. Der frühere Ministerpräsident Vogel kannte den Fall, sein Nachfolger Michael Althaus ebenfalls, und auch die Minister, Beamten und Landtagsabgeordneten wissen darum. Lokale, regionale, überregionale Zeitungen und das Fernsehen haben berichtet. Dafür unermüdlich gesorgt hat die resolute May samt ihren Helfern mit öffentlichen Demonstrationen und Protesten. Geholfen hat das alles nichts. Jetzt klagt sie auf den Vollzug dessen, was die Gerichte zu ihren Gunsten entschieden haben: vor allem auf Rückgabe ihres Eigentums, Grundbuchberichtigung und auf Schadensersatz.

Der Stadt Erfurt droht ein Schadensersatz, der immer größer wird

Der allerdings ist immens. Und mit jedem weiteren Verfahren wird er größer. Zu leisten hat ihn die öffentlich-rechtliche Hand, weil sie Amtspflichten verletzt und rechtswidrig gehandelt hat. Allein schon das Urteil des Landgerichts Erfurt (3 O 349/02); das der Stadt Erfurt schuldhafte Amtspflichtsverletzung bescheinigt, spricht, von der zweiten Instanz bestätigt (U 1032/03); in seiner Eindeutigkeit Bände. Es ist das Geld der Steuerzahler, das hier mutwillig riskiert wurde und fällig wird. Mit der Berufung gegen das Staatshaftungsverfahren vor dem Landgericht (9 O 482/10) hat das Thüringer Oberlandesgericht (4 U 913/11) wegen fortgesetzter schuldhafter Amtspflichtverletzungen der Stadt Erfurt auch das 2005 entschiedene Amtshaftungsverfahren wieder aufgenommen. Die Verhandlung hierzu ist für den 9. Oktober 2012 anberaumt.

2006 Unterstützung für Claudia May sogar von der SED-Nachfolgepartei

2006 bekamClaudia MayGelegenheit, ihren Fall der politischen Verfolgung bei einer öffentlichen Veranstaltung im Thüringer Landtagstaggebäude zu schildern. Ausgerichtet wurde sie pikanterweise von der Fraktion der SED-Nachfolgepartei, damals noch mit dem Namen „Die Linke.PDS“. Moderiert wurde sie so überraschend angenehm unpolemisch wie auch sachlich von deren Parlamentarischen Geschäftsführer Werner Buse. Dass  diese Thüringer Oppositionspartei den Fall May und die bürgerliche Empörung über zahlreiche andere politkriminelle Machenschaften als Wasser auf ihre politischen Mühlen zu leiten versuchte, ist legitim. Gleichwohl war es bemerkenswert, wie sie sich hierbei ins Zeug legte. Immerhin geht die Ursache für die Leiden der Geschwister May auf das politische Verfolgungsunrecht ihrer Vorgängerin SED in den fünfundfünfzig DDR-Jahren zurück. Und nun empörte sie sich mit und bot oder biederte sich gleichsam an als „Rächer der Enterbten“, was sie wohl kaum getan hätte, hätte sie mit in der Regierung gesessen.

„Wir brauchen ein CDU-Unrechtsbereinigungsgesetz“

Vorzüglich passte es ihr ins Konzept, als Frau May, wie an jenem Abend des 16. November, sagte: „Die Täter sind für mich die CDU-Seilschaften.“ Und auch das von Frau May hörte „Die Linke.PDS“ gewiss mit Wohlgefallen: „Die PDS wird für parlamentsunwürdig erklärt, und die CDU soll mit diesen Taten parlamentswürdig sein? Wir brauchen ein CDU-Unrechtsbereinigungsgesetz. Was hier passiert, ist Krieg gegen die Bürger. Unser Fall steht für viele, viele tausend Fälle, zigtausend.“

 

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