Ich warte, Karlsruhe!

Bei der Homoehe hat man es eilig am Bundesverfassungsgericht, die Mehrheit der anderen Familien muss leider weiter auf Unterstützung warten.

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Ja, es muss ein Freudentag gewesen sein für Volker Beck, als vergangenen Donnerstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hat, homosexuelle Lebensgemeinschaften auch steuerrechtlich der Ehe zwischen Mann und Frau anzugleichen. Ehegatten-Splitting jetzt also auch für schwule und lesbische Paare. Ob das ein Grund zum Feiern ist, darüber darf man in einem demokratischen Land geteilter Meinung sein. Noch jedenfalls. Das ist man übrigens auch beim Bundesverfassungsgericht. Zwei der Richter kommen zu einer anderen Meinung als ihre Kollegen.

Es ist vermutlich der größte Irrglaube, dass unser Gesetz eindeutig regeln würde, was rechtens ist oder nicht. Tatsächlich werden zumindest Jurastudenten bereits im ersten Semester von dieser Illusion befreit, viele andere erst dann, wenn sie das erste Mal vor Gericht stehen und realisieren, dass Recht und Gerechtigkeit oft zwei artfremde Begriffe darstellen. Die Auslegung gerade der Verfassungsrechte ist immer ein Abwägen verschiedener Rechtsgüter. Die juristische Literatur ist voll von verschiedenen sogenannten Minderheitenmeinungen über die gängige Rechtsprechung. Welche Ansicht am Ende die Oberhand gewinnt, ist immer auch Frage der öffentlichen Meinung, des Zeitgeistes und der Zusammensetzung der Entscheidungsträger, in diesem Fall des Bundesverfassungsgerichtes

Bald bleibt nur noch der Familienhund außen vor

Ich bin sehr gespannt, wie das gleiche Gericht in den nächsten Jahren noch förderungswürdige Familie im Sinne des Art. 6.1 Grundgesetz definieren wird, wenn niemand mehr aus dem fröhlichen Familien-Happening ausgeschlossen werden darf, weil sonst allerorts Diskriminierung droht. Bald bleibt nur noch der Familienhund außen vor. Konsequenterweise werden wir diesen Artikel bald abschaffen müssen, wenn wir uns nicht lächerlich machen wollen.

Und so ist zunächst beängstigend, wie leichtfertig dem Bundestagsabgeordneten Beck der Satz: „Wir werden gut von Karlsruhe regiert“ über die Lippen kam. Bei so großer Freude beerdigt man doch gerne die sinnvolle Gewaltenteilung im Land und den eigenen Anspruch als Volksvertreter und Teil der Legislativen. Viel interessanter für Karlsruher Verhältnisse ist allerdings ein ganz anderer Aspekt: die Eile. Es fällt auf, mit welcher Vehemenz hier eine sofortige Umsetzung der Entscheidung vom Gericht gefordert wird. Sogar rückwirkend soll sie gelten, sodass nun alle Lebensgemeinschaften bis ins Jahr 2001 zurück zu viel gezahlte Steuern einfordern können.

Man wünschte sich, das Bundesverfassungsgericht hätte es immer genauso eilig, wenn es um die Umsetzung anderer Urteile aus dem eigenen Haus ginge. Dann, wenn nicht neue Lebensgemeinschaften, sondern die normale Familie in Deutschland ungerecht behandelt wird. Die Mehrheit. Denn dieser aktuell eiligen Sache aus Karlsruhe stehen vier Urteile in Sachen Familienpolitik gegenüber, die alle anderen und vor allem auch die traditionelle Familien fördern würden, die niemals ein Ultimatum hatten und niemals umgesetzt wurden.

Wie lange braucht Karlsruhe?

Wahrscheinlich hofft man in der Politik ja sowieso schon lange, diese Entscheidungen würden langsam in den Archiven verrotten und in Vergessenheit geraten, wo man sich doch jetzt einhellig darauf verständigt hat, dass die traditionelle Familie ein „Auslaufmodell“ sei, das man nicht fördern, sondern im Untergang begleiten will.

So etwa das Urteil zum steuerfreien Existenzminimum vom 29. Juni 1990, das Familien Steuerfreiheit auch für das Existenzminimum ihrer Kinder zusichert (BVerfG 82,60). Das ist 23 Jahre her. Frist? Keine. Umgesetzt? Nein. Ein Teil dieser zu viel gezahlten Steuern wird in Form von Kindergeld zurückgezahlt und taucht allen Ernstes immer wieder in Regierungsberichten als teure „Familienförderung“, als Geschenk an die Eltern auf. Nein, wie großzügig, dass man es zurückgibt, obwohl man es gar nicht erst einziehen dürfte. Eine Frechheit.

Das „Trümmerfrauenurteil“ vom 7. Juli 1992 (BVerfG 87,1), das „eine familienorientierte Gestaltung der Sozialpolitik im Hinblick auf die leistungsbegründende und angemessene Berücksichtigung der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ forderte, weil es eine Benachteiligung der Familien sei, „wenn die Kindererziehung (…) mit Einbußen bei der späteren Rente bezahlt wird, obwohl Kinder die Voraussetzung dafür sind, dass die Rentenversicherung überlebt“. Unglaublich, dass man so etwas noch irgendwo lesen darf. Man sollte es ausdrucken und einrahmen, denn mehr als ein vergilbter Satz ist es leider nicht.

Vielleicht kann einer der jetzigen Verfassungsrichter der 80-jährigen Mutter, die mich neulich anschrieb, erklären, warum ihre Rente trotz sechs großgezogener Kinder nicht einmal die Hälfte eines Hartz-IV-Regelsatzes erreicht? Angemessen? Dabei ist das, was sie getan hat „leistungsbegründend“ laut Urteil. Das heißt, laut Gericht müsste die Erziehung ihrer Kinder genauso Rentenansprüche generieren wie die Einzahlung von Beiträgen.

Ich zum Beispiel habe vier Kinder „eingezahlt“ ins System. Verschiedene Schätzungen sagen, ein Kind kostet im Lauf seines Lebens über 100.000 Euro, bis es auf eigenen Beinen steht. Ich hätte mir also meine 400.000 Euro, die ich insgesamt noch zahlen werde, auch einfach sparen können, ein Haus kaufen oder als private Altersvorsorge anlegen und über eine volle Berufstätigkeit zusätzliche Rentenansprüche generieren können. Da meine Kinder aber nicht als Vorteil, sondern als Handicap gerechnet werden, droht mir später Altersarmut und meine Kinder bezahlen stattdessen die Renten der Kinderlosen. Irgendwie habe ich mir unter Generationenvertrag immer etwas anderes vorgestellt. Dies Urteil ist 21 Jahre alt. Frist: Keine. Umgesetzt: Nein. Bis heute haben wir es noch nicht einmal geschafft, dass den Frauen, die vor 1992 Kinder entbunden haben, gleich viel Rente ausgezahlt wird, wie den Frauen, die später entbunden haben. Es ist eine Schande!

Ich warte, Karlsruhe …

Dann gibt es noch das „Kinderbetreuungsurteil“ vom 10. November 1998 (BVerfG 99,216), das den Familien nicht nur die Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung ihres Familienlebens zusicherte, sondern den Staat dazu verpflichtete, alle Entscheidung der Eltern „in ihren tatsächlichen Voraussetzungen“ zu fördern. Es reicht also nicht nur, einer Mutter zu sagen: Du kannst ja zu Hause bleiben und deine Kinder selbst erziehen, nein, der Staat muss dieses unliebsame „Hausfrauen-Modell“ auch noch fördern – sagt jedenfalls das Bundesverfassungsgericht. Es ist das Urteil, das ein Betreuungsgeld nahezu zwingend einfordert als Alternative zur massiven Krippen-Förderung und die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ sehr eindeutig in die Hand der Eltern legt.

Dieses Urteil ist 15 Jahre alt. Fristsetzung: Keine. Umsetzung: Monatlich 150 Euro Betreuungsgeld, das vielleicht kommt, sollte dieSPD es nicht vor das gleiche Verfassungsgericht zerren wie angekündigt. Im Gegensatz dazu monatlich 1.200 Euro Krippen-Förderung als Alternative, die sogar mit Rechtsanspruch garantiert wird. Gleichwertig sieht anders aus. Ich bin sehr gespannt, ob das Gericht bei einer tatsächlichen Verfassungsklage sein eigenes, früheres Urteil über Bord werfen würde. Und wenn ja, mit welcher Begründung.

Und zuletzt noch das „Pflegeversicherungsurteil“ vom 3. April 2001 (BVerfG 103,242), das exemplarisch die Berechnung der Beitragssätze als nicht konform mit dem Grundgesetz deklarierte, „allein schon weil Versicherte, die Kinder erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit dem gleichen Beitrag belastet werden wie Mitglieder ohne Kinder“. Das Gericht empfahl zusätzlich, alle anderen Beiträge in soziale Sicherungssysteme ebenfalls auf ihre Familienfreundlichkeit hin zu überprüfen. Denn auch hier gilt: Allein schon durch die Kosten und Einkommenseinbußen, die Eltern haben, um die zukünftigen Beitragszahler großzuziehen, haben sie bereits ihren Teil für das Solidarsystem geleistet. Dieses Urteil wiederum ist zwölf Jahre alt. Fristsetzung gab es auch hier nicht. Umsetzung: Eltern zahlen inzwischen stolze 0,25 Prozent weniger in die Pflegeversicherung ein als Nichteltern. Das ist wirklich großzügig umgesetzt und kompensiert sicher massiv die über 100.000 Euro. Vielen Dank!

Wenn es denn also so sein sollte, dass wir „von Karlsruhe regiert werden“, dann wäre es ganz großartig, wenn das Bundesverfassungsgericht mit der gleichen Eile und Dringlichkeit auch auf die Umsetzung aller anderen Urteile drängen würde, die es selbst gefällt hat. Oder will es weiter hinnehmen, dass die eigenen Entscheidungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen? Und natürlich müssen sie rückwirkend bis zum ersten Urteil vor 23 Jahren geltend gemacht werden können. Leider habe ich dazu aus Karlsruhe noch nichts gehört. Ich warte.

Beitrag erschien zuerst auf: theeuropean.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Crono

@Geistfrei
.....dass bei einem lesbischen Paar, die eigene (leibliche) Kinder haben .
~~~
Was meinen Sie mit "eigene"??? Durch"immissio penis into vagina"? Oder es wird bei euch halt getrickst? Bei Homo weiss man nie. SIe mit Ihren" ewig Gestrigen" Hütchenspielen. :-))))))

Gravatar: Freigeist

Familie ist da wo Kinder sind - schallt es allenthalben. Das bedeutet dann doch ganz klar, dass bei einem lesbischen Paar, die eigene (leibliche) Kinder haben, ganz klar Familie ist. Lesben können heutzutage sehr einfach eigene Kinder bekommen, das passt den ewig Gestrigen gar nicht. Und noch was, Opa und Oma freuen sich besonders bei lesbischen Paaren auf die Kinder.

Gravatar: jcieslak

Bravo Frau Kelle, ich stimme Ihnen völlig zu. Und Ihre Argumentation im Presseclub am 23 Juni 2013 fand ich sehr überzeugend, im Gegensatz zu Beiträgen anderer Diskussionsteilnehmerinnen, die leider kaum über das im Augenblick "politisch Korrekte" hinausgehen konnten oder wollten.

Gravatar: Klaus Kolbe

Auch wenn man noch so oft und häufig Parolen, wie: Familie ist da, wo Kinder sind! in die Welt setzt: eine Familie war, ist und bleibt eine Gemeinschaft, bestehend aus einem Elternpaar (heterosexuell, damit hier keine Mißverständnisse aufkommen) mit mindestens einem dazugehörigen, also eigenen Kind.

Alles andere hat mit Familie nichts zu tun. Dafür sollte man sich dann schon ehrlicherweise andere Bezeichnungen einfallen lassen – aber nicht den Begriff „Familie“ versuchen umzudeuten bzw. zu mißbrauchen.

Nachdem jedoch unser aktuelles System kollabiert sein wird (allzulange kann es nicht mehr dauern, sieht man sich die gigantischen, in dieser Form noch nie dagewesenen Verschuldungsorgien an), werden die Menschen ganz andere Sorgen haben, da stimme ich mit Clara West vom 19. Juni 2013 um 18.15 Uhr überein.

Gravatar: Kinnal

Familie ist da, wo Kinder sind!

Gewöhnt euch doch endlich dran, liebe ewig gestrigen »Familien-Deuter« … ;-)

Gravatar: Crono

@Klartexter2 sagt: 20. Juni 2013 um 13:43
... Die Mehrheit spricht sich FÜR die Gleichstellung aus, Schwule und Lesben haben bereits die Mehrheit auf ihrer Seite. ..
~~~
Welche Mehrheit: der Parteien oder Bevölkerung??


... Leute die homophobe Ansichten haben stehen bald unter Artenschutz.. ...
~~~
Seien Sie aber vorsichtig, denn, daß kann auch Ihnen schnell passieren, wenn Sie und Ihre Artgenossen sich nicht "reproduzieren"! :-))))))))))))))
Ich werde jedenfalls für so eine Art Nachwuchs kräftig dagegen arbeiten!!!

P.S.: Ich äußerte mich schon hier in Kommentaren über s.g. "homophobe Ansichten". Seien Sie nicht so vergeßlich, ich mag mich nicht - wie Sie z.B. - wiederholen. "Eine Lüge Tausendmal wiederholt, wird nicht zu einer Wahrheit", auch nicht mit Hilfe ideologischen massiven Drucks bzw. durch eine Androhung sträflichen Sanktionen.
Danke Ihnen, daß Sie Ihre "N-Keule" wieder eingegraben hatten. Aber ich werde auf Ihrer Stelle sie einfach entsorgen lassen, da eine Versuchung sie wieder herauszuholen ist bei solchen Personen wie Sie doch sehr groß. ;-))))))

Gravatar: Klartexter2

"Das §175 – dürfen Sie nicht vergessen – galt in einem demokratischen Staat. Und das war gut so."

was war daran gut? Dass der Staat, der sonst behauptet Sexualität sei privatsache, mit einem solchen Paragraphen Existenzen zerstört?!?

Aber wenn man schon vom demokratischen Staat spricht: Die Mehrheit spricht sich FÜR die Gleichstellung aus, Schwule und Lesben haben bereits die Mehrheit auf ihrer Seite.
Aber keine Angst:
Leute die homophobe Ansichten haben stehen bald unter Artenschutz...

Gravatar: Clara West

Frau Kelle, da werden Sie vergeblich warten.

Das Problem mit den Urteilen des Verfassungsgerichtes liegt darin begründet, dass man damit einhergehend eine Wertedebatte führen müsste, die niemand führen wird. Schon gar nicht unter Angela Merkel, die sich nie auf etwas festlegen lässt. Diese Familienpolitik verdient nicht mal den Namen, und sämtliche Politiker versuchen aktuell Probleme zu lösen, die die Familien ohne sie niemals gehabt hätten (siehe Mehrwertsteuererhöhung, EEG, Immobilien- und Mietpreissteigerungen etc.)

Wir hatten heute eine sehr interessante Diskussion mit unserem jüngsten Sohn über dieses Urteil und zwei Dinge hat er dabei herausgestellt:

Zum einen sieht er die, wenn auch geringe, Chance, dass die Kämpfer für die Familie nun um dschungelkampferprobte homosexuelle Eltern ergänzt werden, die dann ebenfalls gegen das Unrecht in der Familienpolitik vorgehen könnten. Integration wäre vielleicht nicht schlecht.

Viel interessanter aber war seine Aussage, dass bisher noch jedes gesellschaftliche System irgendwann an übertriebenen Interessenlagen kollabiert ist. So, wie es aktuell aussieht, wird seine Generation einem überbordenden Rentnerberg (unsere Generation) gegenüberstehen und alle Ansprüche aufkündigen müssen. Seine Aussage war ganz schlicht: Wir zahlen das nicht. Es ist völlig egal, wer da welche Ansprüche "erwirtschaftet" hat. Wenn wir das nicht zahlen können, zahlen wir nicht. Verantwortlich sind wir nur innerhalb der Familie, aber nicht für andere.

Ich fand es sehr bemerkenswert, wie man ein großes Problem auf wenige Sätze reduzieren kann. Dass unser aktuelles System kollabiert, kann man an zwei Fingern abzählen. Da ist nicht nur der gigantische Schuldenberg, der sich einfach nicht wegverschulden lassen will. Und da sind weiterhin zu viele Menschen, die sich aus dem System nur die Rosinen herauspicken wollen. Da passt ein Kind nur so lange nicht in den eigenen Lebensentwurf, so lange man es nicht braucht. Braucht man aber pflegende Hände und kräftige Zahler, dann ist die Bettdecke der Kinder der anderen wohlig warm und kuschelig. Und außerdem gibt es ja da noch die schwarz arbeitende Olga aus Polen, die doch so dankbar den Hintern anderer abwischt (Sarkasmus aus)

Sehen wir also der Tatsache ins Auge, dass dieses System an die Wand fährt und durch ein neues ersetzt werden wird, das mehr als Basisversorgung nicht wird liefern können. Gut gehen wird es denjenigen, die ein funktionierendes Familiennetzwerk haben, das sich gegenseitig trägt. Die anderen....sind eben die anderen und müssen sehen, wie sie klar kommen.

Nein, die Homosexuellen nehmen uns nichts weg. Wenn sie heiraten, sollen sie auch den Steuervorteil haben. Angela Merkels Ehe war schon aus Altersgründen nie auf Kinder ausgelegt. Warum also darf sie und ihr Joachim steuerwirksam splitten und Homopaare nicht?

Das Verletzende an der Situation ist die konsequente und jahrzehntelange Missachtung und Ausbeutung der Familienarbeit, der angestrebte Zerfall der Gesellschaft in die kleinste Einheit, den single und das gigantische Lügengebäude, an dem man immer weiter strickt. Das Märchen vom Füllhorn Familienförderung z.B.

Der Streit um das Splitting bei Homopaare ist nur ein Katalysator für Probleme an anderer Stelle.

Gravatar: Crono

@kreutsnet sagt: 19. Juni 2013 um 13:49

So, so.
Jetzt holten Sie aus Ihrem Schrank die "N-Keule". Das zieht immer gut! Das wissen Sie auch. Hatten Sie das Ihnen sicher vertrautes Gerät schon öfters geschwungen?

Das §175 - dürfen Sie nicht vergessen - galt in einem demokratischen Staat. Und das war gut so.

Und jammern Sie nicht exklusiv über Ihresgleichen "zerstörten" Existenzen.
Zerstörte Existenzen gab es und gibt AUCH in der dominierenden mehrheitlichen heterosexuellen deutschen Gesellschaft. Oder sind diese nicht Erwähnungswert?

Gravatar: kreutsnet

Sie warten auf Karlsruhe?
Ich wette, darauf warten auch homosexuelle Überlebende des NS-Terrors und Homosexuelle, deren Existenzen mit dem Unrechtsparagraphen 175 bis 1969 zerstört wurden - diese warten EIN LEBEN LANG!
Das letzte Urteil aus Karslruhe ist das MINDESTE, was der Staat als Entschuldigung für das JAHRZEHNTELANGE Unrecht leisten kann!
Aber vielleicht sollten andere Menschen dasselbe Unrecht erleiden und sich dann auch noch sagen lassen dürfen "das ging ja recht schnell"...

Gravatar: Helmut

Ich finde es bedauerlich, wie hier Benachteiligungen von Eltern - die zum Teil auch nach meiner Meinung existieren - als Argument für Entäuschung über die weitere GLeichstellung von Lebenspartnerschaften und tlw. unangebrachte Kritik am Bundesverfassungsgericht missbraucht werden. Natürlich bin auch ich der Meinung, dass Kinderförderung notwendig und sinnvoll ist. Doch gibt lt. diversen Untersuchungen Deutschland mit am meisten an finanzieller Unterstützung, wobei die Wirkung am geringsten ist. Im Ergebnis ist nicht die fehlende Förderung das Problem sondern die Einstellung der Gesellschaft (auch einiger Eltern) und insbesondere der Arbeitgeber bzgl. der Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Das Kinder großziehen lediglich als Aufwand für die Eltern darzustellen ist wohl eine recht einseitige Betrachtung, da in unserem Gemeinwesen durch Schulen usw. Leistungen gegengerechnet werden müssten, die hier wohl unberücksichtigt bleiben. Im Übrigen mussten auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften seit 2001 auf eine teilweise Gleichstellung warten.
Mich erinnert der ganze Aufschrei an die Empörung über die Abschaffung von Rassentrennung, die Diskussion über gemischte Ehen usw. Hier muss man doch genau aufpassen, was daraus wird. Als Beispiel ist die durchaus legitime Meinungsäußerung durch Demonstrationen in Frankreich zu sehen, die jedoch mit tlw. Überziehen - insbesondere auch der katholischen Kirche - mittlerweile zu gewalttätigen Ausschreitungen und einem Anstieg von Homophobie führt. Insgesamt finde ich es komisch, dass in der Vergangenheit das Bundesverfassungsgericht bei Urteilen gegen Homosexuelle gelobt und nunmehr im Zuge der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft kritisiert wird. Dabei sollten wir jedoch aupassen, dass bei allen Eigeninteressen der bisherige - friedliche Konsens - in unserer Gesellschaft nicht gefährdet wird. Dazu gehört auch Entscheidung zu akzeptieren, die einem nicht in den Kram passen, ohne gleich wie in Frankreich zur Revolution aufzurufen. Eltern erfüllen bei uns eine wichtige Aufgabe, ebenso wie alle Alleinerziehenden, Geschiedenen usw. die Kinder großziehen. Die ebenfalls von der katholischen Kirche oft gespielte Karte bzgl. derer Familien- und Ehedefinition ist als Meinungsäußerung durchaus zulässig, aber sie verkennt, dass sie in einem säkularen Staat nicht die Legitimation hat hier ihre Werte auch für Nichtmitglieder durchzusetzen. Wo dies hinführt sieht man in den sogen. islamischen Staaten.

Gravatar: Ursula Prasuhn

Ich korrigiere Sie nicht, Herr Kolbe, sondern stimme Ihnen auf ganzer Linie zu.

Gravatar: Klaus Kolbe

Liebe Frau Kelle, Sie wissen doch sicher genau wie ich, daß diejenigen, die in Karlsruhe die rote Robe umgehängt bekommen, von den politischen Parteien dorthin entsandt werden.
Dieses „Gericht“ war, ist und wird niemals unabhängig sein, solange das so ist.
Das alles ist „Theater“, was uns da vorgespielt wird, das „Drehbuch“, nach dem dort verhandelt wird, ist schon vorher geschrieben – leider.
Korrigieren Sie mich bitte, falls es nicht so ist.

Gravatar: Georges

Wenn wir, so Beck „gut von Karlsruhe regiert werden“ können wir ja den teuren Abgeordnetenapparat nachhause schicken. Die scheinen sowieso kein eigenes Rückrad und Gewissen mehr zu besitzen (jeder Abgeordnete ist ja nur diesem gegenüber verantwortlich). Sparen wir uns also die teuren Diäten nebst Versorgungsansprüche und lassen Karlsruhe regieren. Die sorgen dann evtl. auch für die Umsetzung ihrer Beschlüsse.
Und wenn wir irgendwann auch die Richter wählen die dort sitzen, kann doch alles nur besser werden, das Volk klagt dort dann einfach die Politik die es haben will, ein.
Das nenne ich eine reine winn winn Situation!

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