Der Verwaltungsrechtler Joachim Wieland aus Speyer “sieht in dem auch koalitionsintern umstrittenen Vorhaben unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zugleich greife es mit seinen finanziellen Anreizen in das Recht der Eltern ein, über die Betreuungsform ihrer Kinder selbst zu entscheiden – indem es für eine Gruppe finanzielle Anreize setze.” (dpa)
Dem demokratischen Bürger verschlägt es die Sprache! Hier werden die Tatsachen genau auf den Kopf gestellt! Mit den gleichen Worten argumentieren nämlich seit Jahren die Verfechter des Betreuungsgelds für jene Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine Krippe geben wollen, sondern ihr verbrieftes Recht ( Art. 6 GG ) auf persönliche Betreuung wahrnehmen wollen. Es handelt sich übrigens um ca.65 % aller Eltern. Denn die staatliche Subventionierung von 1200 € mtl. pro Krippenplatz ist nur für 35% aller Unter-Dreijährigen vorgesehen. Ist nicht eher dieser Anreiz verfassungswidrig, weil er die Gruppe erwerbstätiger Eltern um das Achtfache bevorzugt ? ( s.o.)
Vergleicht man zwei Familien, deren Jahreseinkommen mindestens 34 000 Euro beträgt, deren drei Kinder jeweils im Abstand von 2 Jahren geboren wurden, so erhält die Familie, die ihre Kleinkinder selbst betreut, im Laufe der ersten 7 Jahre 110 500 Euro w e n i g e r als die Familie, die volles Elterngeld + drei subventionierte Krippenplätze beansprucht. Bei einem gesetzlichen Betreuungsgeld von mtl. 150 Euro beläuft sich die Differenz immer noch auf 99 720 Euro. Man braucht kein Rechenkünstler zu sein; jedem Grundschüler wird klar, welches Spiel hier gespielt wird. Man braucht auch kein Freund des überaus dürftigen Betreuungsgeldes zu sein, um zu begreifen, wie sehr unsere linken Volksvertreter die mühevolle und aufwändige Familienarbeit liebevoller Eltern missachten.
Es ist also genau umgekehrt: Die Krippenmilliarden für Erwerbseltern bieten einen achtfachen Anreiz, Kinder außer Haus betreuen zu lassen – eine verfassungswidrige Einmischung in elterliches Recht und eine ebenso verfassungswidrige achtfache Ungleichbehandlung von Bürgern.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf familiengerechtigkeit-rv.de
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