Gleichstellungspolitik – Lug und Trug!

In unermüdlichem Fleiß demaskiert Dr. Johannes Resch die staatlich verordnete GLEICHSTELLUNG als Ideologie, die genau das Gegenteil dessen bewirkt, wofür sie sich ausgibt, nämlich Bevormundung und Ungleichbehandlung statt Chancengleichheit und Gleichberechtigung.

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Sie ignoriert stur, dass die Lebensentwürfe von Frauen und Männern eben vielfältig sind und die “Teilhabe am Erwerb” keineswegs das CREDO von allen Eltern ist. Sie sehen  ihre Arbeitsleistung für die künftige Generation missachtet und unterbewertet, obwohl sie durch ihre Kindererziehung garantieren, dass unser Sozialsystem per Umlage bis heute noch einigermaßen ( aber wie lange noch ?) funktioniert. 

Außerdem sieht der Autor in der Abwertung der Erziehungsarbeit eine Neuauflage patriarchalischen Denkens, das nur Erwerbsarbeit als ARBEIT anerkennt.

Solange eine so genannte Gleichstellungspolitik die skandalös unentgeltlich erbrachte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt, ist und bleibt sie nichts anderes als Lug und Trug!

Zuerst erschienen auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands:

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_15 _dav_aktuelles_gleichstellung.html

Gleichstellungspolitik  v e r h i n d e r t  Gleichberechtigung                                                         von Johannes Resch

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html)

Mit dieser Umschreibung wird unmissverständlich der Anspruch erhoben, die „Gleichstellungspolitik“ diene der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dieser Eindruck lässt sich dem unbefangenen Leser auch leicht vermitteln, da beide Begriffe das Wörtchen „gleich“ enthalten. Aber kann „Gleichstellung“ wirklich so einfach mit Gleichberechtigung gleichgesetzt werden? Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus. „Gleichberechtigung“ ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat.  „Gleichstellung“ ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Rechte der Bürger und Rechte des Staates sind aber grundverschiedene Dinge. Eine „Gleichstellungspolitik“ des Staates kann überhaupt nur dann der Gleichberechtigung dienen, wenn dabei die Wünsche seiner Bürger/innen berücksichtigt werden. Eine „Gleichstellung“ gegen die  jeweiligen persönlichen Vorstellungen ist Bevormundung, also das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung.

Nun sind die Wünsche bezüglich Beruf und Lebensentwurf überhaupt bereits innerhalb der Gruppe der Frauen und innerhalb der Gruppe der Männer unterschiedlich. Wenn es aber speziell um die Gleichberechtigung der Geschlechter geht, ist zu berücksichtigen, dass sich die durchschnittlichen Lebensvorstellungen und Denkweisen bei Frauen und Männern erheblich unterscheiden. Wer auch nur über Grundkenntnisse in der Biologie, der Medizin oder der Psychologie verfügt, kann das nicht bestreiten. Auch die allgemeine Erfahrung, etwa bei der Berufswahl, zeigt das. So sind z. B. 63% der Kinder- und Jugendpsychiater Frauen, aber nur 6% der Orthopäden (Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, 3/2015, S.12). Aber nicht nur bei der Berufswahl verhalten sich Frauen und Männer verschieden, sondern in allen Lebensbereichen. Von gleichen oder annähernd gleichen Vorstellungen von Männern und Frauen kann keine Rede sein.

Wenn „Gleichstellung“ tatsächlich „gleiche Chancen“ bedeuten soll, wie in der Definition des BMFSFJ oben behauptet, dann sind die unterschiedlichen Absichten der Geschlechter tatsächlich als gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln. Das geschieht aber nicht. So wird etwa die „Gleichstellung im Erwerbsleben“ gefordert, wobei vor allem die „gleiche Teilhabe“ gemeint ist (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt.html). Dabei wird zwar von „Arbeitsmarkt“ gesprochen, aber nur der Erwerbsarbeitsmarkt gemeint. Nur durch eine Teilhabe am Erwerbsleben könne für Lebensunterhalt und soziale Absicherung gesorgt werden.  Das entspricht zwar der heutigen Rechtslage. Aber es wird übersehen, dass diese Verhältnisse auf einer Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit beruhen. Schließlich werden nach dem heute geltenden Umlageverfahren die Renten einer Generation allein durch die Kinder dieser Generation bezahlt und damit auch allein durch Kindererziehung erarbeitet. Der ganze Bereich der elterlichen Erziehungsarbeit wird aber einfach unterschlagen, obwohl er Grundlage für unsere soziale Sicherheit ist. Mütter oder Väter, die ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihre Kinder zu erziehen und damit eine vergleichbar wertvolle Arbeit leisten wie Erwerbstätige, werden damit von vornherein von der Gleichberechtigung ausgeschlossen. Damit bricht der Anspruch, die „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, in sich zusammen.

Die im Hintergrund stehende Vorstellung, dass Gleichberechtigung ohne „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ nicht möglich sei, beruht auf der Überbewertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit, die im Rentenrecht überdeutlich zum Ausdruck kommt. Schließlich führt diese Fehlbewertung beider Arbeitsbereich zu der absurden Folge, dass Eltern gegenüber ihren eigenen Kindern in der Regel weniger Rentenansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil die Renten von den im Rahmen des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen abgeleitet werden, die aber ausschließlich die Renten der vorangegangenen Generation finanziert haben.

Die Gleichsetzung von „gleicher Teilhabe am Erwerbsleben“ und „Gleichberechtigung“ lässt sich also nur nachvollziehen, wenn die in unserem Sozialsystem fíxierte Fehlbewertung von Arbeit als gegeben hingenommen wird. Die Abwertung der Erziehungsarbeit zugunsten der Erwerbsarbeit beruht aber eindeutig auf dem im Patriarchat wurzelnden überheblichen Denken der Männer. Die als „typisch weiblich“ geltenden Arbeiten wie die Kindererziehung wurden als minderwertiger empfunden als die überwiegend von den Männern ausgeübte Erwerbsarbeit. So ist auch unser im Wesentlichen 1957 geschaffenes Rentenrecht ein Ergebnis männlichen Denkens. Frauen spielten damals in der Politik noch kaum eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die „Gleichstellungspolitik“  eher als Neuauflage patriarchalen Denkens anzusehen. Die frühere Rolle der Männer wird allerdings heute von Männern und Frauen eingenommen, die vorwiegend kein oder vielleicht ein Kind haben und daher eher dazu neigen, den Umfang und Wert der Erziehungsarbeit zu unterschätzen. Gleichzeitig wird die frühere Rolle der Frauen marginalisiert und schlechtgeredet. Das ist nichts anderes als eine Wiederauflage alten Denkens. Objektiv besteht jedoch kein Anlass, die Erziehungsarbeit der Eltern geringer zu schätzen als Erwerbsarbeit, denn es gibt keinen sachlichen Grund für die oben beschriebene Fehlbewertung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit.  Deren Langzeitfolgen für unsere Gesellschaft zeigen sich nicht nur in einer verringerten Kinderzahl, sondern auch darin, dass der Erziehung der verbleibenden Kinder immer weniger Bedeutung beigemessen wird mit allen Sekundärfolgen, die sich daraus ergeben.

Diese Überlegungen sollten ausreichen, um zu zeigen, dass Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern niemals durch eine „Gleichstellung im Erwerbsleben“ erreicht werden kann. Vielmehr ist dazu eine Gleichstellung von Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erforderlich. Gleichstellung ist also nicht generell falsch. Es kommt aber darauf an, was gleichgestellt werden soll. „Gleichstellung“ ist nur dann ein Recht, ja sogar eine Pflicht des Gesetzgebers, wenn sie der Gleichberechtigung dient.

Aber zurück zur „Gleichstellungspolitik“ von heute: Ginge es wirklich um gleiche Chancen für alle, wie die Definition des BMFSFJ behauptet, wäre dagegen nichts zu sagen. Aber durch die regierungsamtliche Vorgabe einer „gleichen Teilhabe am Erwerbsleben“ werden die Weichen ganz anders gestellt. Wer nicht bereit ist, sich an diese Vorgabe zu halten, sieht seine Chancen rigoros eingeschränkt. Von Gleichberechtigung ist da keine Spur. Das soll nur an zwei Beispielen verdeutlicht werden.

Zum Ersten das Elterngeldgesetz: Eine Lehrerin, die ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut und deshalb auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält bei einem weiteren Kind mit zwei Jahren Abstand ein Elterngeld vom 375 €/Monat. Ihre Kollegin, die in vergleichbarer Situation ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe gibt, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält dagegen bei einem Folgekind ein Elterngeld von 1800 €. Bei einem Unterschied des Elterngeldes von etwa 1 : 5 kann sicher von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. Eine Nichtbefolgung der staatlichen Vorgaben wird mit einer Minderleistung von 17 100 € (12 x 1425 €) bestraft.

Zum Zweiten die einseitige Krippenförderung: Eltern, die ihr Kind ab dem 2. Lebensjahr in eine Krippe geben, werden auch unter Berücksichtigung ihres Eigenbeitrags über die öffentliche Krippenfinanzierung mit ca 1000 €/Monat subventioniert. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, wird nicht einmal 150 € Betreuungsgeld gegönnt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Weitergewährung des ohnehin geringen Betrages auf Länderebene möglich gewesen. Das erfolgt aber, außer in Bayern, in keinem anderen Bundesland. Auch hier kann von „gleichen Chancen“ keine Rede sein. – Diese Beispiele könnten durch viele weitere ergänzt werden.

Bei sachlicher Beurteilung ist die Behauptung, diese Art von „Gleichstellungspolitik“ fördere die Gleichberechtigung, abwegig. Diese Politik ist überhaupt nur unter der Annahme nachzuvollziehen, alle Menschen und insbesondere Frauen und Männer hätten die gleichen Vorstellungen von ihrem Lebensentwurf. Das widerspricht jedoch allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch der Lebenserfahrung. Eine Politik, die wesentliche Aspekte der Wirklichkeit ausblendet, kann nur als ideologisch begründet betrachtet werden. Die gegenwärtige „Gleichstellungspolitik“ beruht auf einer Ideologie, der mittels der „Gender-Forschung“ ein pseudowissenschaftliches Mäntelchen umgehängt wird.

Nun wäre das alles nicht so beachtenswert, wenn diese Ideologie nur von einer Partei getragen würde. Aber nein: Sie wird von allen heute im deutschen Bundestag vertretenen Parteien bedient, sei es nun von Koalition oder Opposition. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich mich gar nicht dagegen wehren, an das Blockparteien-System in der Volkskammer erinnert zu werden. Auch dort beruhte eine ganz ähnliche Familien-Politik auf einer pseudowissenschaftlichen Ideologie. Auch dort wurden alle Bürger/innen, die dieser Ideologie nicht folgen wollten, als „extremistisch“ oder gar „faschistisch“ diffamiert oder  im harmloseren Fall als „altmodisch“ oder „unbelehrbar“ bezeichnet. Auch dort wurde die Ideologie den Menschen von außen übergestülpt, ohne dass es eine innerstaatliche Diskussion darüber gegeben hätte. – Aber einen Unterschied gibt es eben doch: Bei uns braucht (noch) niemand zu befürchten, wegen einer anderen Meinung hinter Gittern zu landen. Deshalb sollten wir auch den Mut haben, diese verbliebene Freiheit zu nutzen. Wir sollten nicht aufhören, auch eine Gleichberechtigung der Eltern, also von Müttern und Vätern zu fordern, die heute durch „Gleichstellungspolitik“, Rentenrecht und anderes massiv und zunehmend diskriminiert werden.

Zuerst erschienen auf den Internetseiten des Deutschen Arbeitgeberverbandes am 15. Feb. 2016

Beitrag zuerst erschienen auf familiengerechtigkeit-rv.info

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Bärbel Fischer

Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,

warum hat Adenauer 1957 bei seiner Rentenreform die Arbeit der Frauen in der Familie "vergessen"? Weil ihm als Mann gar nicht in den Sinn kam, dass Haus-und Erziehungsarbeit einen rentenwirksamen WERT hat. Insofern hat Dr. Resch absolut Recht mit seiner Patriarchatsthese.

Recht haben aber auch Sie, wenn Sie den Frauen die Schuld daran geben, Familienarbeit abzuwerten und unsolidarisch mit ihren Geschlechtsgenossinnen umzugehen, sie als Dummerchen zu denunzieren etc. Es stört die Damen Feministinnen dagegen gar nicht, dass sie Schmarotzer an einem System sind, das ausschließlich Mütter/Eltern durch Kindererziehung garantieren. Damit disqualifizieren sie den Feminismus, bzw. Gender-Mainstreaming unfreiwillig zu einem Klientelclub, der nur für eine gehobene akademische und kinderarme Frauenschicht kämpft. Sie erheben sich über die "Basis", die ihnen ihr feudales Auskommen überhaupt erst ermöglicht. Der Deutsche Frauenrat, die FrauenUnion, die Frauenverbände der Evang. Landeskirchen, Parteien und Medien grenzen sich durch das Dogma des Feminismus vom generativen Teil der Bevölkerung ab, indem sie Erziehungsarbeit als "altes und verkrustetes Rollenbild" denunzieren. Große Verdienste in der Abwertung der Mütterarbeit haben sich auch Frau Rita Süssmuth, Frau Jutta Limbach, Frau Renate Schmidt, Frau Ursula v.d. Leyen, Frau Manuela Schwesig u. v. a. erworben.

Wie die Geschichte über solche Realitätsferne urteilen wir, sei dahingestellt.

Gravatar: Dirk S

@ Karin Weber

Etwas OT:

Zitat:"Wer weiß wieviele Unschuldige der schon verurteilt hat."

Vermutlich viele, schon allein weil die deutsche Justitz der irrigen Ansicht ist, die Weisheit mit Löffeln zu sich genommen zu haben. Dass in DE so selten Fehlurteile festgestellt werden, liegt vor allem daran, dass zum einen die Strafen relativ kurz sind und es sehr schwer bis fast unmöglich ist, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen (ganz im Gegensatz zu den USA).

Und in letzteren liegt durchaus ein Problem in DE. Die Welle von Feststellungen von Fehlurteilen in den USA Mitte/Ende der Nuller-Jahre hatte ganz einfach den Hintergrund, dass es in den USA zulässig ist, bei der Möglichkeit der Neubewertung von relevanten Spuren ein Wiederaufnahmeverfahren zu bewirken. Und praktisch alle Fehlurteile wurden aufgrund von DNA-Tests aufgehoben. Hinter diesen Regelungen steht letztendlich die Erkenntnis, dass Menschen fehlerhaft urteilen können und dass sich die Forensik weiterentwickelt und dass so Beweise sich in ihrer Bedeutung für ein Urteil ändern können. Dürfte aber weniger an der Nettigkeit der US-Justiz liegen, sondern eher daran, dass man aufgrund der Todesstrafe (in einigen Bundesstaaten) hohe Ansprüche an die Beweisführung und die Qualität der Beweise legen muss (was man inzwischen auch tut, früher war das mal anders).

Nun aber zurück nach DE. Bekommen Sie in DE ein Wideraufnahmeverfahren, weil sie wegen einer Blutspur verurteilt wurde, die zufälliger Weise die selbe Blutgruppe hatte, wie Sie haben? Nein, denn wahrscheinlich sind Sie bereits aus der Haft entlassen und haben schon allein deshalb keinen Anspruch auf eine Wideraufnahmeverfahren. Sollten Sie zufälligerweise doch noch einsitzen (weil Sie partout die nicht von Ihnen begangene Tat nicht bereuen wollen), dann wird trotzdem ihr Antrag abgelehnt werden, weil ja eben keine neuen Beweise dazugekommen sind (eine mögliche Neubewertung bestehender Beweise reicht nur ganz selten aus, einen DNA-Test alter DNA-fähiger Beweise verweigert die deutsche Justiz konsequent [die wissen schon warum...]) und die deutsche Justiz ohnehin unfehlbar ist (glauben die). Sollten Sie aber gerne vorzeitig entlassen werden wollen, dann müssen Sie eben auch eine Tat bereuen, die Sie nicht begangen haben (auch wenn Sie eigentlich nur bereuen, so einen schlechten Anwalt gehabt und/oder der deutschen Justiz vertraut zu haben). Dann haben Sie aber die Tat irgendwie zugegeben und damit entfällt jeder Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren.

Oder kurz: Eine Qualitätsprüfung der deutschen Justiz findet nicht statt.

Sorry für den langen OT-Beitrag. Hielt ich aber für nicht unwichtig.

offtopische Grüße,

Dirk S

Gravatar: Karin Weber

Vor Gericht hat der feministische Wahn dazu geführt, dass Frauen geglaubt wird, egal wie hanebüchen die Vorwürfe gegen den Mann sind. Vor wenigen Tagen hatte ein Mann mal Glück, dass er der feministischen Rechtssprechung erfolgreich entgegentreten konnte:

http://www.morgenpost.de/berlin/article207469275/Sexvideo-entlarvt-angebliche-Vergewaltigung-als-Luege.html

Eigentlich wollte der Gesetzgeber genau dies verhindern und hat in diesem Sinne schon seite Kettenhunde losgeschickt:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzagentur-greift-gegen-getarnte-Spionagekameras-durch-3183593.html

Ich brings mal auf den Punkt: Der Mann ist eigentlich eine Ratte, soetwas zu filmen. Aber hier in diesem Fall hat es ihm den Hintern gerettet, denn die Frau hat sich ja ebenfalls wie eine Ratte verhalten. Ob der Mann "vorsorglich" gefilmt hat, lässt sich so nicht sagen. Sicher nicht.

Das der Richter nach 25 Jahren mitbekommt, wie dreist vor Gericht gelogen wird, ist genauso grotesk. Wer weiß wieviele Unschuldige der schon verurteilt hat.

Gravatar: Dr. Bruno Köhler

Noch kürzer: Gleichberechtigung ist in Artikel 3 des GG festgeschrieben. Gleichstellung dagegen ist Mädchen- und Frauenförderung und Jungen- und Männerbehinderung auf Teufel*in komm raus.

Gravatar: qed

Es ist doch einfach: "Gleichberechtigung" heißt gleiches Recht (und somit Chancen) für jeden, "Gleichstellung" heißt, Ungleiches gleich zu machen, was direkte Benachteiligung Einzelner und Kollektivierung bedeutet, sie ist also das Gegenteil von Gleichberechtigung- wunderhübsch zu studieren am Quotzenwahn, der alle ohne weibliches Geschlechtsteil diskriminiert, siehe "Professor_*Innenprogramm".
Anschaulich stellt dies die berühmte Parabel von Dürrenmatt über den Unhold der griechischen Sage, Prokrustes dar:
http://frankfurter-erklaerung.de/2016/03/das-unbehagen-in-der-gleichheit/

Genau dieses Problem ist auch in der Rentenversicherung evident: Nachvollziehbar bestimmem im Kern Beitragshöhe und -Dauer die späteren Rentenbezüge, deshalb heißt es auch Versicherung. Daß Mütter, die Kinder selbst zu Hause betreuen dabei den Kürzeren ziehen, liegt auf der Hand, hat aber mit "Ungerechtigkeit" nichts zu tun und die Solidargemeinschaft "Familie" oder zwangsweise ein Weggeschiedener fängt sie auf- niemand wird übrigens gezwungen, "alleinerziehend" zu sein. Statt nun in sozialistischer Manier mit "Mütterjahren", "Lebensleistungs"-Gedöns und anderen Kollektivismen den Mehrleistern noch mehr abzuknöpfen, muß einfach das Generationenprinzip auch ernst genommen werden: Wer keine Kinder hat, bekommt halt weniger als der, der mit Kindern das System überhaupt erst möglich macht.

Ich höre schon das Geschrei der Kinderlos_*Innen aus dem rotgrünschwarzkollektivistischen Dunstkreis...

Gravatar: Dr. Bruno Köhler

Welch ein Blödsinn, was Herr Resch da schreibt. Er versucht, Gender Mainstreaming als eines von vielen Hirnblähungen es Radikalfeminismus, dem derzeit einzig erlaubt Feindbild unterzuschieben – den Männern. Nicht von einem „überheblichen Denken der Männer“ sondern von der Frauenpolitik wurde und wird Erziehungsarbeit kleingeredet. Es waren Feministinnen wie Simone de Beauvoir, die forderte Frauen das Wahlrecht zwischen Kind und Beruf zu nehmen, damit sie nicht zu oft in Versuchung kommen, sich für das Kind zu entscheiden, und nicht das „Patriarchat“.

Auch seine Aussage, Gleichstellungspolitik wäre die Neuauflage patriarchalen Denkens. Die frühere Rolle der Männer würde heute von Männern und Frauen eingenommen, die vorwiegend kein oder vielleicht ein Kind haben und daher eher dazu neigen, den Umfang und Wert der Erziehungsarbeit zu unterschätzen. Das ist natürlich Quatsch. Alle Frauen, auch und gerade die, die keine Kinder haben, haben immer noch eine Mentalität des „versorgt werdens“ und Männer haben immer noch die Versorgerrolle inne. Beispiel Frauenquote: Hier profitieren alle Frauen, egal ob Kind oder nicht Kind und es verlieren alle Männer, egal ohne oder mit Kind.

Liebe Frau Fischer, Sie dürfen Männern nicht die Schuld geben, wenn Frauen ihre Interessen sich von radikalfeministischen Frauenvertretungen vertreten lassen.

Gravatar: Günter Buchholz

"Im öffentlichen Diskurs werden die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ gerne verwechselt. Beides, so die häufige Annahme, sei dasselbe. Vor diesem Irrtum wird oft auf das Grundgesetz verwiesen, welches angeblich die „Gleichstellung der Geschlechter“ festschreibe. Tatsächlich ist im Grundgesetz an keiner Stelle von sogenannter „Gleichstellung“ die Rede. Vielmehr fordert das Grundgesetz die Gleichberechtigung, nicht die Gleichstellung.

Gleichberechtigung bedeutet die Gewähr gleicher Chancen bei erstens völliger Wahlfreiheit und zweitens Ergebnisoffenheit. Gleichstellung hingegen bedeutet Ergebnisgleichheit, unter Ignoranz oder gar Missachtung gleicher Chancen. Tatsächlich gibt es keine „bestehenden Nachteile“ im Sinne des Art. 3 (2) Satz 2. Insbesondere statistische Unterrepräsentanzen von Frauen sind kein bestehender Nachteil im Sinne des GG.

Männer und Frauen sind in unserem Land nicht gleichgestellt, sondern gleichberechtigt, und dies tatsächlich. Jedem Mann und jeder Frau stehen grundsätzlich jegliche Bildungs-, Berufs- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Diese Freiheit in solcher oder anderer Weise zu nutzen, ist jedem Mann und jeder Frau selbst überlassen.

Gleichstellungspolitik ignoriert diesen Umstand und hat eine weitgehende Gleichverteilung der Geschlechter in attraktiven und privilegierten Positionen zum Ziel. Gleichstellungspolitik ist damit unweigerlich eine privilegierende Quotenpolitik. Wer für Gleichberechtigung einsteht, muss sich gegen privilegierende Quoten aussprechen. Und wer sich gegen privilegierende Quoten stellt, muss auch gegen Gleichstellungspolitik Position beziehen." (...)
Quelle:
http://frankfurter-erklaerung.de/

Gravatar: Marlies Wildberg

Es ist schade, dass Menschen wie Herr Dr. Resch, die dermaßen klar denken und frei von Ideologie analysieren können, nicht an entscheidender Stelle in unserem politischen System sitzen. Stattdessen zeichnen sich unsere Gesetzesgeber in Familien-, Arbeits-, Justizministerium ... durch Inkompetenz und ideologische Verblendung aus und schaden dem Volk. Noch beängstigender wird die Situation in unserem angeblichen Rechtsstaat aber dadurch, dass auch das Bundesverfassungsgericht sich nicht mehr als souverän und unabhängig erwiesen hat und diesen Fehlentwicklungen Einhalt gebietet. Wo bleibt da die notwendige Gewaltentrennung? Herrn Dr. Resch sei Dank für seinen unermüdlichen Einsatz für wirkliche Gleichberechtigung!

Gravatar: Diederich Heßling

Solange der Götze Mammon angebetet wird kann die Menschheit nicht in Glück und Frieden leben.
Da kann soviel "gleich" gemacht werden wie will. Es wird immer nur darauf hinauslaufen, daß ein dahinvegetieren auf allerniedrigstem Niveau (in allen Lebensbereichen) ermöglicht wird.
Panem et circenses! Das war und ist das Zauberwort der Antike bis in die glückverheißende EU.
Aber der Götze wird untergehen und mit ihm Millionen gleichgemachte Menschen.
Arme Irre!

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